Rückstellung für IHK-Beitrag?

Rückstellung für IHK-Beitrag?

am 10.12.2005 17:28:46 von Matthias Hanft

Hallo,

vermutlich ne blöde Frage, weil ich noch nirgendwo ne
Diskussion drüber gefunden habe, aber wissen will ichs
doch endlich mal:

Angenommen, ein Unternehmer hat bisher (z.B. wegen
"nebenberuflich") keinen (oder einen niedrigen) IHK-
Beitrag gezahlt. Jetzt macht er das ganze hauptberuf-
lich und hat einen fetten Gewinn.

Da sich der IHK-Beitrag (und vor allem die Umlage) ja
nach dem Gewinn des betreffenden Jahres richtet, hielte
ich es für richtig, in die Bilanz eine Rückstellung für
ebendiesen Beitrag einzubuchen (den Betrag kann man
anhand der IHK-Satzung und des Gewinns ja ausrechnen).

Soweit erst mal richtig, oder macht "man" das eh nicht?

Falls man diese Rückstellung macht, hat man ja im Prinzip
das gleiche Problem wie bei der Gewerbesteuer - also daß
der Beitrag als Betriebsausgabe ja seine eigene Bemessungs-
grundlage mindert.

Nun kann man das ja im Prinzip einfach genauso wie bei
der Gewerbesteuerrückstellung ausrechnen (dafür gibts ja
sattsam bekannte Formeln und Methoden) - aber nun läuft
man, weil es sich um _zwei_ solche Dinge handelt, dann
doch irgendwie in die Rekursion: Die Gewerbesteuerrück-
stellung mindert den Gewinn, wodurch die IHK-Rückstel-
lung niedriger würde, wodurch der Gewinn höher würde,
wodurch die Gewerbesteuer... u c? :-)

(Gerade fällt mir ein: Ich könnte den Hebesatz der Gewer-
besteuer temporär um die IHK-Umlage erhöhen und die Berech-
nung nur _einmal_ durchlaufen. Hm. Ob das Sinn ergibt?)

Eigentlich war ich früher ja ganz gut in Mathe, aber das
übersteigt nun trotzdem irgendwie meinen Horizont :-(

Kann mir mal jemand den nötigen virtuellen Schubs geben,
wie man das löst?

Danke & Gruß Matthias.

Re: Rückstellung für IHK-Beitrag?

am 10.12.2005 18:29:32 von Michael Freischlad

Hallo Matthias,

Am Sat, 10 Dec 2005 17:28:46 +0100 schrieb Matthias Hanft:

> Angenommen, ein Unternehmer hat bisher (z.B. wegen
> "nebenberuflich") keinen (oder einen niedrigen) IHK-
> Beitrag gezahlt. Jetzt macht er das ganze hauptberuf-
> lich und hat einen fetten Gewinn.
>
> Da sich der IHK-Beitrag (und vor allem die Umlage) ja
> nach dem Gewinn des betreffenden Jahres richtet, hielte

Richtig, der Beitrag richtet sich nach dem Gewerbeertrag.

> ich es für richtig, in die Bilanz eine Rückstellung für
> ebendiesen Beitrag einzubuchen (den Betrag kann man
> anhand der IHK-Satzung und des Gewinns ja ausrechnen).

Grundsätzlich sehe ich sogar eine Pflicht zur Buchung
einer Rückstellung, wenn der Betrag nicht unwesentlich
hoch ist.

> Falls man diese Rückstellung macht, hat man ja im Prinzip
> das gleiche Problem wie bei der Gewerbesteuer - also daß
> der Beitrag als Betriebsausgabe ja seine eigene Bemessungs-
> grundlage mindert.

Warum machst Du Dir über die genaue Höhe Gedanken.
Mach eine Schätzung auf Basis des Vorläufigen Gewinns
und gut is.

> Nun kann man das ja im Prinzip einfach genauso wie bei
> der Gewerbesteuerrückstellung ausrechnen (dafür gibts ja
> sattsam bekannte Formeln und Methoden) - aber nun läuft
> man, weil es sich um _zwei_ solche Dinge handelt, dann
> doch irgendwie in die Rekursion: Die Gewerbesteuerrück-
> stellung mindert den Gewinn, wodurch die IHK-Rückstel-
> lung niedriger würde, wodurch der Gewinn höher würde,
> wodurch die Gewerbesteuer... u c? :-)

Da sich der Beitrag am Gewerbeertrag orientiert,
kann man das mit in die Formel einbauen. Aber
wie gesagt, eine Schätzung sollte reichen.

Gruß
Michael