Frühester Termin Steuererklärungen??

Frühester Termin Steuererklärungen??

am 12.12.2005 17:17:30 von Hermann Maier

Hallo zusammen,

hatte nichts dazu gefunden, weil ist scheints eine seltene Sache: ich
möchte meine Steuererklärungen 2005, zumindest die
Einkommensteuererklärung jetzt schon abliefern (so bis nächste Woche).

Mir geht hierbei es um eine Bitte zur Überprüfung der
Buchführungspflicht ab 2006 an das Finanzamt. Ich wäre im Gegensatz zum
außerordentlich erfolgreichen letzten Jahr dieses Mal und wahrscheinlich
auch nächstes Jahr ff. unter der Grenze, ab der FiBu nötig wird.

Mein Jahr ist schon gelaufen und ich bin im Urlaub und es gibt auch
keine Einkünfte/Ausgaben mehr dieses Jahr.

Ich möchte nicht in die Buchführung wechseln für die nächsten 5 Jahre
meiner Selbstständigkeit! Und der zuständige Sachbearbeiter meinte, ich
könnte es ja mal so versuchen. Vielleicht habe ich ihn aber auch falsch
verstanden.

Hat jemand so etwas schon mal gehört bzw. damit Erfahrungen gemacht?

Danke im Voraus für Infos,
Hermann

Re: Frühester Termin Steuererklärungen??

am 12.12.2005 18:17:13 von Siegfried Rundstedt

Hermann Maier schrieb:
> Hallo zusammen,
>
> hatte nichts dazu gefunden, weil ist scheints eine seltene Sache: ich
> möchte meine Steuererklärungen 2005, zumindest die
> Einkommensteuererklärung jetzt schon abliefern (so bis nächste Woche).
>
> Mir geht hierbei es um eine Bitte zur Überprüfung der
> Buchführungspflicht ab 2006 an das Finanzamt. Ich wäre im Gegensatz zum
> außerordentlich erfolgreichen letzten Jahr dieses Mal und wahrscheinlich
> auch nächstes Jahr ff. unter der Grenze, ab der FiBu nötig wird.
>
> Mein Jahr ist schon gelaufen und ich bin im Urlaub und es gibt auch
> keine Einkünfte/Ausgaben mehr dieses Jahr.
>
> Ich möchte nicht in die Buchführung wechseln für die nächsten 5 Jahre
> meiner Selbstständigkeit! Und der zuständige Sachbearbeiter meinte, ich
> könnte es ja mal so versuchen. Vielleicht habe ich ihn aber auch falsch
> verstanden.
>
> Hat jemand so etwas schon mal gehört bzw. damit Erfahrungen gemacht?

Du kannst einen Antrag nach § 148 AO stellen. Ist in der Praxis zwar
nicht einfach, aber bei Hartnäckigkeit zielführend. Was das allerdings
mit der vorzeitigen Abgabe der ESt-Erklärung zu tun hat, ist mir nicht
klar geworden.

Gruß, Steve

Re: Frühester Termin Steuererklärungen??

am 12.12.2005 18:26:57 von Werner Baderschneider

Hermann Maier schrieb:

> hatte nichts dazu gefunden, weil ist scheints eine seltene Sache: ich
> möchte meine Steuererklärungen 2005, zumindest die
> Einkommensteuererklärung jetzt schon abliefern (so bis nächste Woche).
>
> Mir geht hierbei es um eine Bitte zur Überprüfung der
> Buchführungspflicht ab 2006 an das Finanzamt. Ich wäre im Gegensatz zum
> außerordentlich erfolgreichen letzten Jahr dieses Mal und wahrscheinlich
> auch nächstes Jahr ff. unter der Grenze, ab der FiBu nötig wird.

Ich wüsste nicht, was dagegen spricht, die Steuererklärung jetzt schon
abzugeben. Du wirst allerdings Dein Ziel nicht erreichen. Wenn ich Dich
richtig vertehe, möchtest Du per Steuerbescheid festgestellt wissen,
dass Du aufgrund der Umsätze oder Gewinne nicht buchführungspflichtig
bist. Diesen Bescheid wirst Du allerdings nicht so schnell bekommen, da
aufgrund der aktuellen Gesetzgebungshektik der neuen Regierung die
Steuerveranlagungsprogramme der Finanzverwaltung garantiert nicht vor
Februar fertig sein werden. Bis dahin bleibt Deine Steruerklärung im FA
unbearbeitet liegen.

Grüße
Werner

Re: Frühester Termin Steuererklärungen??

am 12.12.2005 21:06:15 von Hermann Maier

Steve Highcastle schrieb:

> Du kannst einen Antrag nach § 148 AO stellen. Ist in der Praxis zwar
> nicht einfach, aber bei Hartnäckigkeit zielführend. Was das allerdings
> mit der vorzeitigen Abgabe der ESt-Erklärung zu tun hat, ist mir nicht
> klar geworden.

Hallo Steve,

ich mache eigentlich EÜR, auch dieses Jahr noch, soll aber wg. sehr
gutem 2004 ab 2006 in die Buchführung wechseln. 2005 ist aber auch
wieder nur unter 30.000.

Ich möchte also vor 2006 vermeiden in die BF zu wechseln. Dafür braucht
FA ja die Höhe Betriebsgewinn sprich mein Einkommen, oder? Geht es
vielleicht auch ohne?

Danke, Arno

Re: Frühester Termin Steuererklärungen??

am 12.12.2005 21:12:21 von Hermann Maier

Werner Baderschneider schrieb:
> Wenn ich Dich
> richtig vertehe, möchtest Du per Steuerbescheid festgestellt wissen,
> dass Du aufgrund der Umsätze oder Gewinne nicht buchführungspflichtig
> bist. Diesen Bescheid wirst Du allerdings nicht so schnell bekommen, da
> aufgrund der aktuellen Gesetzgebungshektik der neuen Regierung die
> Steuerveranlagungsprogramme der Finanzverwaltung garantiert nicht vor
> Februar fertig sein werden. Bis dahin bleibt Deine Steruerklärung im FA
> unbearbeitet liegen.

Hatte bei unserem kleinen FA hier den Eindruck, das geht auch irgendwie
direkter. Mit Hingehen und so.

Ich könnte ja außerdem parallel richtige Buchhaltung machen und wenns
dann klappt im Februar, wieder damit aufhören. Ich habe nur keine Lust,
wg. einem richtig guten Jahr 5 Jahre einen Wasserkopf mit mir
herumzutragen. Incl. Extrakosten Steuerberater.

Was meinst Du? Danke, Arno

Re: Frühester Termin Steuererklärungen??

am 12.12.2005 21:38:29 von Werner Baderschneider

Hermann Maier schrieb:
> Werner Baderschneider schrieb:

>> Diesen Bescheid wirst Du allerdings nicht so schnell bekommen,
>> da aufgrund der aktuellen Gesetzgebungshektik der neuen Regierung die
>> Steuerveranlagungsprogramme der Finanzverwaltung garantiert nicht vor
>> Februar fertig sein werden. Bis dahin bleibt Deine Steruerklärung im
>> FA unbearbeitet liegen.

> Hatte bei unserem kleinen FA hier den Eindruck, das geht auch irgendwie
> direkter. Mit Hingehen und so.

Du meinst, sie schreiben Deinen Stuerbescheid mit der Schreibmaschine? ;-)

Re: Frühester Termin Steuererklärungen??

am 12.12.2005 21:51:50 von Hermann Maier

Werner Baderschneider schrieb:
> Hermann Maier schrieb:
>
>> Werner Baderschneider schrieb:
>
>
>>> Diesen Bescheid wirst Du allerdings nicht so schnell bekommen, da
>>> aufgrund der aktuellen Gesetzgebungshektik der neuen Regierung die
>>> Steuerveranlagungsprogramme der Finanzverwaltung garantiert nicht vor
>>> Februar fertig sein werden. Bis dahin bleibt Deine Steruerklärung im
>>> FA unbearbeitet liegen.
>
>
>> Hatte bei unserem kleinen FA hier den Eindruck, das geht auch
>> irgendwie direkter. Mit Hingehen und so.
>
>
> Du meinst, sie schreiben Deinen Stuerbescheid mit der Schreibmaschine? ;-)

Nee, aber vielleicht können die ja einfach ääh gegen ein Bier ein
Häkchen "BF" aus meiner "e-Akte" entfernen?

Ich hab ja keinplan ... der Sachbearbeiter vermittelte auf jeden Fall so
den Eindruck, als wäre das letztendliche
Dann-doch-nicht-in-die-BF-Wechseln garnicht so schwierig.

Meinst Du das dauert wirklich so lange? Und sollte ich dann besser
trotzdem erstmal bf?

thx Arno

Re: Frühester Termin Steuererklärungen??

am 12.12.2005 22:47:12 von Werner Baderschneider

Hermann Maier schrieb:

> Meinst Du das dauert wirklich so lange? Und sollte ich dann besser
> trotzdem erstmal bf?

Ich weiß nicht, ob ich was verpasst habe, aber die Buchführungspflicht
richtet sich doch nach deinem Umsatz/Gewinn im jeweiligen
Geschäftsjahr.(?) Wenn Du weißt, dass Du die Grenze nicht
überschreitest, dann mach das doch nicht. Oder was spricht dagegen? Du
brauchst doch keinen Persil-Schein vom Finanzamt. An den Karren fahren
kann man Dir eh' erst hinterher, wenn Dein (zu hoher) Umsatz für das
_betroffene_ Geschäftsjahr feststeht und Du keine BF hast und eine BP
das feststellt. Nebenbei: Du musst doch ohnehin eine Gewinnermittlung
vorlegen. Warum also nicht auf Grundlage einer Buchführung?

Und zum Thema "Dauer der Veranlagung". Ja, ich meine, dass Du vor Ende
Februar/Anfang März keinen Bescheid bekommst, egal, wann Du die
Erklärung abgibst. Ich hab zwar zuletzt vor 10 Jahren dort Steuerfälle
veranlagt; da dauerte es teilweise bis März, bis die Programme verfügbar
waren. Da sich die Softwarelandschaft und die Entscheidungsprozese aber
nicht wirklich geändert haben, wirds wohl heute immer noch so lange dauern.

Grüße
Werner

Re: Frühester Termin Steuererklärungen??

am 12.12.2005 23:03:48 von Hermann Maier

Werner, danke für die Infos!

Re: Frühester Termin Steuererklärungen??

am 12.12.2005 23:16:15 von Thomas Homilius

Hermann Maier <> schrieb am Montag, 12. Dezember 2005 17:17:

> hatte nichts dazu gefunden, weil ist scheints eine seltene Sache: ich
> möchte meine Steuererklärungen 2005, zumindest die
> Einkommensteuererklärung jetzt schon abliefern (so bis nächste Woche).

Wenn du versuchst, deine Steuererklärung für 2005 schon im Jahr 2005
abzugeben, dann könnte das FA dies ablehnen. Das bedeutet, dass du faktisch
keine Steuererklärung für 2005 abgegeben hast. Eine Steuererkläeung für
2005 ist erst ab 2006 möglich. Das FA müsste dich im Jahr 2006 nochmals zur
Abgabe der Steuererklärung 2005 auf amtlich vorgeschriebenen Vordruck
auffordern, dann darfst alle Angaben nochmal in ein neues Formular
eintragen, unterschreiben und abgeben.


Thomas Homilius

--



Re: Frühester Termin Steuererklärungen??

am 12.12.2005 23:21:09 von Werner Baderschneider

Thomas Homilius schrieb:
> Hermann Maier <> schrieb am Montag, 12. Dezember 2005 17:17:
>
>
>>hatte nichts dazu gefunden, weil ist scheints eine seltene Sache: ich
>>möchte meine Steuererklärungen 2005, zumindest die
>>Einkommensteuererklärung jetzt schon abliefern (so bis nächste Woche).
>
>
> Wenn du versuchst, deine Steuererklärung für 2005 schon im Jahr 2005
> abzugeben, dann könnte das FA dies ablehnen. Das bedeutet, dass du faktisch
> keine Steuererklärung für 2005 abgegeben hast. Eine Steuererkläeung für
> 2005 ist erst ab 2006 möglich.

Wo steht das geschrieben?

Grüße
Werner

Re: Frühester Termin Steuererklärungen??

am 12.12.2005 23:47:01 von Eric Lorenz

Thomas Homilius schrieb:
>
> Wenn du versuchst, deine Steuererklärung für 2005 schon im Jahr 2005
> abzugeben, dann könnte das FA dies ablehnen. Das bedeutet, dass du faktisch
> keine Steuererklärung für 2005 abgegeben hast. Eine Steuererkläeung für
> 2005 ist erst ab 2006 möglich. Das FA müsste dich im Jahr 2006 nochmals zur
> Abgabe der Steuererklärung 2005 auf amtlich vorgeschriebenen Vordruck
> auffordern, dann darfst alle Angaben nochmal in ein neues Formular
> eintragen, unterschreiben und abgeben.

Wie kommst Du denn bitte auf sowas?
Das FA nimmt die Steuererklärung zwar an, wird sie aber noch nicht
bearbeiten. Mehr passiert nicht.

Eric

Re: Frühester Termin Steuererklärungen??

am 13.12.2005 00:29:27 von Thomas Homilius

Eric Lorenz schrieb am Montag, 12. Dezember 2005 23:47:

>> Wenn du versuchst, deine Steuererklärung für 2005 schon im Jahr 2005
>> abzugeben, dann könnte das FA dies ablehnen. (...)
>
> Das FA nimmt die Steuererklärung zwar an, wird sie aber noch nicht
> bearbeiten. Mehr passiert nicht.

Wie steht es dann mit der normalen Festsetzungsverjährung des
Steuerbescheides für 2005?
Ich gebe meine Steuererklärung für 2005 schon im Dezember 2005 ab.
Endet die normale Festsetzungsverjährung nun zum 31. Dezember 2009
oder zum 31. Dezember 2010?

Gleiches Problem bei Steuerhinterziehung im Jahr 2005:
Endet die Festsetzungsverjährung zum 31. Dezember 2015 oder
zum 31. Dezember 2016?

Ich hoffe, du erkennst das Problem mit der Verjährungsfrist!


Thomas Homilius

--



Re: Frühester Termin Steuererklärungen??

am 13.12.2005 19:28:59 von Daniel Zauft

Thomas Homilius wrote:
> Eric Lorenz schrieb am Montag, 12. Dezember 2005 23:47:
>
>>> Wenn du versuchst, deine Steuererklärung für 2005 schon im Jahr 2005
>>> abzugeben, dann könnte das FA dies ablehnen. (...)
>> Das FA nimmt die Steuererklärung zwar an, wird sie aber noch nicht
>> bearbeiten. Mehr passiert nicht.
>
> Wie steht es dann mit der normalen Festsetzungsverjährung des
> Steuerbescheides für 2005?
> Ich gebe meine Steuererklärung für 2005 schon im Dezember 2005 ab.
> Endet die normale Festsetzungsverjährung nun zum 31. Dezember 2009
> oder zum 31. Dezember 2010?
>
> Gleiches Problem bei Steuerhinterziehung im Jahr 2005:
> Endet die Festsetzungsverjährung zum 31. Dezember 2015 oder
> zum 31. Dezember 2016?
>
> Ich hoffe, du erkennst das Problem mit der Verjährungsfrist!
>
>
> Thomas Homilius
>

Welches Problem? Die Festsetzungsfrist beginnt in jedem Fall mit Ablauf
2005 vgl. § 169 (2) Nr. 1 AO.

Daniel

Re: Frühester Termin Steuererklärungen??

am 13.12.2005 19:29:57 von Daniel Zauft

Thomas Homilius wrote:
> Eric Lorenz schrieb am Montag, 12. Dezember 2005 23:47:
>
>>> Wenn du versuchst, deine Steuererklärung für 2005 schon im Jahr 2005
>>> abzugeben, dann könnte das FA dies ablehnen. (...)
>> Das FA nimmt die Steuererklärung zwar an, wird sie aber noch nicht
>> bearbeiten. Mehr passiert nicht.
>
> Wie steht es dann mit der normalen Festsetzungsverjährung des
> Steuerbescheides für 2005?
> Ich gebe meine Steuererklärung für 2005 schon im Dezember 2005 ab.
> Endet die normale Festsetzungsverjährung nun zum 31. Dezember 2009
> oder zum 31. Dezember 2010?
>
> Gleiches Problem bei Steuerhinterziehung im Jahr 2005:
> Endet die Festsetzungsverjährung zum 31. Dezember 2015 oder
> zum 31. Dezember 2016?
>
> Ich hoffe, du erkennst das Problem mit der Verjährungsfrist!
>
>
> Thomas Homilius
>

Welches Problem? Die Festsetzungsfrist beginnt in jedem Fall mit Ablauf
2005 vgl. § 170 (2) Nr. 1 AO.

Daniel

Re: Frühester Termin Steuererklärungen??

am 13.12.2005 20:36:30 von Thomas Homilius

Daniel Zauft schrieb am Dienstag, 13. Dezember 2005 19:29:

>> Wie steht es dann mit der normalen Festsetzungsverjährung des
>> Steuerbescheides für 2005?
>> Ich gebe meine Steuererklärung für 2005 schon im Dezember 2005 ab.
>> Endet die normale Festsetzungsverjährung nun zum 31. Dezember 2009
>> oder zum 31. Dezember 2010?
>>
>> Gleiches Problem bei Steuerhinterziehung im Jahr 2005:
>> Endet die Festsetzungsverjährung zum 31. Dezember 2015 oder
>> zum 31. Dezember 2016?
>>
> Welches Problem? Die Festsetzungsfrist beginnt in jedem Fall mit Ablauf
> 2005 vgl. § 170 (2) Nr. 1 AO.

Somit endet deiner Meinung nach im vorliegenden Fall (Abgabe Steuererklärung
schon im Jahr 2005) die normale Festsetzungsfrist mit Ablauf des
31. Dezember 2009 (und nicht: 2010) und für Steuerhinterziehung endet die
Festsetzungsfrist zwingend schon mit Ablauf des 31. Dezember 2015 (und
nicht 2016)?

Ob das die Finanzbehörde genau so sieht?


Thomas Homilius

--



Re: Frühester Termin Steuererklärungen??

am 13.12.2005 22:11:11 von Werner Baderschneider

Thomas Homilius schrieb:
> Daniel Zauft schrieb am Dienstag, 13. Dezember 2005 19:29:
>>
>>Welches Problem? Die Festsetzungsfrist beginnt in jedem Fall mit Ablauf
>>2005 vgl. § 170 (2) Nr. 1 AO.
>
>
> Somit endet deiner Meinung nach im vorliegenden Fall (Abgabe Steuererklärung
> schon im Jahr 2005) die normale Festsetzungsfrist mit Ablauf des
> 31. Dezember 2009 (und nicht: 2010) und für Steuerhinterziehung endet die
> Festsetzungsfrist zwingend schon mit Ablauf des 31. Dezember 2015 (und
> nicht 2016)?
>
> Ob das die Finanzbehörde genau so sieht?

Kannst Du uns[tm] irgendwas gegenteiliges belegen?

Re: Frühester Termin Steuererklärungen??

am 13.12.2005 23:56:16 von Eric Lorenz

Werner Baderschneider schrieb:

>> Somit endet deiner Meinung nach im vorliegenden Fall (Abgabe
>> Steuererklärung
>> schon im Jahr 2005) die normale Festsetzungsfrist mit Ablauf des 31.
>> Dezember 2009 (und nicht: 2010) und für Steuerhinterziehung endet die
>> Festsetzungsfrist zwingend schon mit Ablauf des 31. Dezember 2015 (und
>> nicht 2016)?
>>
>> Ob das die Finanzbehörde genau so sieht?
>
> Kannst Du uns[tm] irgendwas gegenteiliges belegen?

Darauf warte ich auch noch. Erweitern wir das ganze doch mal:

Was passiert, wenn die Steuerpflicht vor Ende des Jahres abläuft. Wann
kann die Veranlagung erfolgen?

Außerdem: Es gibt wirklich auch Menschen, die Ihre Steuererklärung vor
Weihnachten abgeben, weil Sie während der Feiertage verreisen.

Eric

Re: Frühester Termin Steuererklärungen??

am 14.12.2005 01:33:40 von Thomas Homilius

Werner Baderschneider schrieb am Montag, 12. Dezember 2005 23:21:

>> Wenn du versuchst, deine Steuererklärung für 2005 schon im Jahr 2005
>> abzugeben, dann könnte das FA dies ablehnen. Das bedeutet, dass du
>> faktisch keine Steuererklärung für 2005 abgegeben hast. Eine
>> Steuererkläeung für 2005 ist erst ab 2006 möglich.
>
> Wo steht das geschrieben?

Das ergibt sich aus § 25 Abs. 3 EStG:
(Veranlagunszeitraum, Steuererklärungspflicht)
"Der Steuerpflichtige hat für den abgelaufenden Veranlagungszeitraum eine
Einkommensteuererklärung abzugeben."

Der Veranlagungszeitraum (VZ) ist, wie wir wissen, das Kalenderjahr. Aus
§ 25 Abs. 3 EStG ergibt sich meiner Meinung nach, dass der Steuerpflichtige
nur eine Einkommensteuererklärung für bereits abgelaufene Kalenderjahre
abgeben kann. Die Einkommensteuererklärung 2005 kann ab dem 1. Januar 2006
abgegeben werden, denn ab diesem Zeitpunkt ist der Veranlagungszeitraum
2005 abgelaufen.

Wenn du jetzt sagst, dass du nicht meiner Meinung bist und der § 25 Abs. 3
EStG für die "vorzeitige" Abgabe der Steuererklärung 2005 nicht von
Bedeutung ist, dann hat dies Konsequenzen für die Festsetzungsverährung.
Die sogenannte "Anlaufhemmung" (§ 170 (2) Nr. 1 AO) von 1 Jahr fällt weg,
die Feststezungsverjährung verkürzt sich um 1 Jahr!


Thomas Homilius
--



Re: Frühester Termin Steuererklärungen??

am 14.12.2005 01:40:19 von Thomas Homilius

Eric Lorenz schrieb am Dienstag, 13. Dezember 2005 23:56:

> Was passiert, wenn die Steuerpflicht vor Ende des Jahres abläuft. Wann
> kann die Veranlagung erfolgen?

Mit Ablauf des Kalenderjahres kann die Veranlagung erfolgen. (Du wirst mich
sicherlich berichtigen, wenn ich falsch liege.)

> Außerdem: Es gibt wirklich auch Menschen, die Ihre Steuererklärung vor
> Weihnachten abgeben, weil Sie während der Feiertage verreisen.

Die müssen ihre Steuererklärung nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes noch
einmal abgeben, zumindest aber ihre bereits abgegebene Steuererklärung noch
einmal schriftlich auf dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck bestätigen
(Mit einer neuen Unterschrift im Jahr 2006).


Thomas Homilius

--



Re: Frühester Termin Steuererklärungen??

am 14.12.2005 21:14:05 von Eric Lorenz

Thomas Homilius schrieb:

> Mit Ablauf des Kalenderjahres kann die Veranlagung erfolgen. (Du wirst mich
> sicherlich berichtigen, wenn ich falsch liege.)

Jo! Das tue ich sicher, weil deine Aussage nämlich einfach nur falsch ist!

Steuerpflicht endet vor dem Ablauf des Kalenderjahres:
Die Veranlagung kann sofort erfolgen. Dies ergibt sich nach herrschender
Meinung (auch mittlerweile durch die Finanzverwaltung) trotz der
Streichung des § 25 (2) EStG durch das JStG 96 aus der Natur der Sache.

> Die müssen ihre Steuererklärung nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes noch
> einmal abgeben, zumindest aber ihre bereits abgegebene Steuererklärung noch
> einmal schriftlich auf dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck bestätigen
> (Mit einer neuen Unterschrift im Jahr 2006).

Bitte mal gesetzliche Grundlage dazu!

Deine Meinung ist doch arg sehr weit hergeholt. Leider liegt mein
AO-Kommentar in der Kanzlei!

Eric

Re: Frühester Termin Steuererklärungen??

am 14.12.2005 23:47:17 von Werner Baderschneider

Thomas Homilius schrieb:
> Werner Baderschneider schrieb am Montag, 12. Dezember 2005 23:21:
>
>
>>>Wenn du versuchst, deine Steuererklärung für 2005 schon im Jahr 2005
>>>abzugeben, dann könnte das FA dies ablehnen. Das bedeutet, dass du
>>>faktisch keine Steuererklärung für 2005 abgegeben hast. Eine
>>>Steuererkläeung für 2005 ist erst ab 2006 möglich.
>>
>>Wo steht das geschrieben?
>
>
> Das ergibt sich aus § 25 Abs. 3 EStG:
> (Veranlagunszeitraum, Steuererklärungspflicht)
> "Der Steuerpflichtige hat für den abgelaufenden Veranlagungszeitraum eine
> Einkommensteuererklärung abzugeben."
>

Da steht "für den", nicht "nach dem"......

> Wenn du jetzt sagst, dass du nicht meiner Meinung bist und der § 25 Abs. 3
> EStG für die "vorzeitige" Abgabe der Steuererklärung 2005 nicht von
> Bedeutung ist, dann hat dies Konsequenzen für die Festsetzungsverährung.
> Die sogenannte "Anlaufhemmung" (§ 170 (2) Nr. 1 AO) von 1 Jahr fällt weg,
> die Feststezungsverjährung verkürzt sich um 1 Jahr!

(auf die Gefahr hin, dass mir thunderbird wieder die Zitierung zerstört)
| §170 Abs2 AO
| Abweichend von Absatz 1 beginnt die Festsetzungsfrist, wenn
| 1. eine Steuererklärung oder eine Steueranmeldung einzureichen oder
| eine Anzeige zu erstatten ist, mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem
| die Steuererklärung, die Steueranmeldung oder die Anzeige eingereicht
| wird

Wo verkürzt sich da was? Wenn ich meine Steuererklärung für 2005 in 2005
einreiche, läuft die FsF mit Ablauf 2005, wenn ich sie 2006 einreiche,
mit Ablauf 2006. Die Frist dauert beide Male gleich lang. Sie endet
natürlich unterschiedlich.

Gibt's bei den Finanzämtern überhaupt schon Formulare für 2005?
Ansonsten wäre das Ganze ein Streit um des Kaisers Bart.

Re: Frühester Termin Steuererklärungen??

am 15.12.2005 02:19:48 von Thomas Homilius

Werner Baderschneider schrieb am Mittwoch, 14. Dezember 2005 23:47:

>> Das ergibt sich aus § 25 Abs. 3 EStG:
>> (Veranlagunszeitraum, Steuererklärungspflicht)
>> "Der Steuerpflichtige hat für den abgelaufenden Veranlagungszeitraum eine
>> Einkommensteuererklärung abzugeben."
>
> Da steht "für den", nicht "nach dem"......

Ja, du darfst den § 25 Abs. 3 EStG natürlich anders auslegen. Fraglich ist
aber, ob die Finanzbehörde deiner Auffassung folgt, insbesondere, wennn es
um die festsetzungsverjährung geht.

> (auf die Gefahr hin, dass mir thunderbird wieder die Zitierung zerstört)
> | §170 Abs2 AO
> (...) Die Frist dauert beide Male gleich lang. Sie endet
> natürlich unterschiedlich.

Genau so ist es. Die Feststellungsverjährung tritt für 2 verschiedene
Steuerpflichtige in verschiedenen Zeitpunkten ein. Für den einen
Steuerpflichtigen, der seine Steuererklärung2005 noch im Jahr 2005 abgibt,
endet sie ein Jahr eher. Oder dementsprechend für den anderen
Steuerpflichtigen, der seine Steuererklärung2005 ganz normal im Jahr 2006
abgibt, eben ein Jahr später.

Das geschieht aber nur unter der Voraussetzung, dass die Steuererklärung2005
auch schon im Jahr 2005 abgegeben werden darf! Du bist der Meinung, das
dies geht, ich bin der Meinung dass dies (eher) nicht geht, zumindest aber
problematisch ist.


Thomas Homilius


--



Re: Frühester Termin Steuererklärungen??

am 15.12.2005 02:23:26 von Thomas Homilius

Eric Lorenz schrieb am Mittwoch, 14. Dezember 2005 21:14:

>> Mit Ablauf des Kalenderjahres kann die Veranlagung erfolgen. (Du wirst
>> mich sicherlich berichtigen, wenn ich falsch liege.)
>
> Jo! Das tue ich sicher, weil deine Aussage nämlich einfach nur falsch ist!
>
> Steuerpflicht endet vor dem Ablauf des Kalenderjahres:
> Die Veranlagung kann sofort erfolgen. Dies ergibt sich nach herrschender
> Meinung (auch mittlerweile durch die Finanzverwaltung) trotz der
> Streichung des § 25 (2) EStG durch das JStG 96 aus der Natur der Sache.

"Natur der Sache" klingt aber sehr stark nach einer
Naturrechts-(Philosophie). Und das Naturrecht besagt, das Steuern Diebstahl
sind und nicht geleistet werden müssen.


Thomas Homilius

--



Re: Frühester Termin Steuererklärungen??

am 15.12.2005 07:12:30 von Eric Lorenz

Thomas Homilius schrieb:

> "Natur der Sache" klingt aber sehr stark nach einer
> Naturrechts-(Philosophie). Und das Naturrecht besagt, das Steuern Diebstahl
> sind und nicht geleistet werden müssen.

Wenn das Dein Gegenargument ist, ist das aber sehr schwach!

Schau doch einfach mal in die entsprechenden Kommentare (die auch von
der Finanzverwaltung genutzt und anerkannt werden). Für EStG ist das der
Schmidt und der Blümich.

Eric

Re: Frühester Termin Steuererklärungen??

am 15.12.2005 07:14:03 von Eric Lorenz

Thomas Homilius schrieb:

> Das geschieht aber nur unter der Voraussetzung, dass die Steuererklärung2005
> auch schon im Jahr 2005 abgegeben werden darf! Du bist der Meinung, das
> dies geht, ich bin der Meinung dass dies (eher) nicht geht, zumindest aber
> problematisch ist.

Du hast die Meinung, aber auch die Beweise?

Eric

Re: Frühester Termin Steuererklärungen??

am 15.12.2005 07:32:09 von Erich Mathild

Eric Lorenz <> wrote:

>Thomas Homilius schrieb:
>
>> "Natur der Sache" klingt aber sehr stark nach einer
>> Naturrechts-(Philosophie). Und das Naturrecht besagt, das Steuern Diebstahl
>> sind und nicht geleistet werden müssen.
>
>Wenn das Dein Gegenargument ist, ist das aber sehr schwach!
>
>Schau doch einfach mal in die entsprechenden Kommentare (die auch von
>der Finanzverwaltung genutzt und anerkannt werden). Für EStG ist das der
>Schmidt und der Blümich.

Endlich kommt da mal einer und öffnet uns die Augen für die
naturrechtlich-philosophische Sicht der Steuern. Danke, Thomas!

Da mit Kommentaren der Finanzverwaltung gegenzuhalten, ist beschämend
unreflektiert. Die wissen es doch einfach nicht besser!

Gruß
Erich

Re: Frühester Termin Steuererklärungen??

am 15.12.2005 16:43:50 von Thomas Homilius

Erich Mathild schrieb am Donnerstag, 15. Dezember 2005 07:32:

> Endlich kommt da mal einer und öffnet uns die Augen für die
> naturrechtlich-philosophische Sicht der Steuern. Danke, Thomas!
>
> Da mit Kommentaren der Finanzverwaltung gegenzuhalten, ist beschämend
> unreflektiert. Die wissen es doch einfach nicht besser!

Diese "naturrechtlich-philosophische Sicht der Steuern" soll sich laut
Eric Lorenz in den Kommentaren der Finanzverwaltung befinden! Zitat Eric:
"Dies ergibt sich nach herrschender Meinung (...) aus der Natur der Sache."

Ich kann das nicht widerlegen, da ich keinen ESt-Kommentar bei mir habe und
die Argumentation der Finanzveraltung dahingehend nicht kenne. Ich nehme
aber sehr stark an, dass der Eric Lorenz sich irrt und das FA im Normalfall
die Abgabe der ESt-Erklärung 2005 erst ab dem Jahr 2006 zulässt.

Im Übrigen ist der EStG-Kommenare von Schmidt/Drenseck kein besonders
ausführlicher und guter EStG-Kommentar (Das nur nebenbei).


Thomas Homilius

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Re: Frühester Termin Steuererklärungen??

am 15.12.2005 19:46:50 von Eric Lorenz

Hallo!
Thomas Homilius schrieb:

> Diese "naturrechtlich-philosophische Sicht der Steuern" soll sich laut
> Eric Lorenz in den Kommentaren der Finanzverwaltung befinden! Zitat Eric:
> "Dies ergibt sich nach herrschender Meinung (...) aus der Natur der Sache."

Schmidt Kommentar!

> Ich kann das nicht widerlegen, da ich keinen ESt-Kommentar bei mir habe und
> die Argumentation der Finanzveraltung dahingehend nicht kenne. Ich nehme
> aber sehr stark an, dass der Eric Lorenz sich irrt und das FA im Normalfall
> die Abgabe der ESt-Erklärung 2005 erst ab dem Jahr 2006 zulässt.

Du nimmst an. So! Aber wo sind deine Beweise. Irgendwelche Urteile oder
ähnliches, die deiner Argumentation folgen?

> Im Übrigen ist der EStG-Kommenare von Schmidt/Drenseck kein besonders
> ausführlicher und guter EStG-Kommentar (Das nur nebenbei).

Das hat ja auch niemand behauptet. Und den Tipke Kruse (AO) hat auch
nicht jeder auf dem Nachttisch liegen. Werde ihn aber mal am WE aus dem
Büro entführen und die NWB Datenbank ebenso!




Eric

Re: Frühester Termin Steuererklärungen??

am 15.12.2005 20:38:44 von Werner Baderschneider

Thomas Homilius schrieb:
> Werner Baderschneider schrieb am Mittwoch, 14. Dezember 2005 23:47:

>>| §170 Abs2 AO
>>(...) Die Frist dauert beide Male gleich lang. Sie endet
>>natürlich unterschiedlich.
>
> Genau so ist es. Die Feststellungsverjährung tritt für 2 verschiedene
> Steuerpflichtige in verschiedenen Zeitpunkten ein. Für den einen
> Steuerpflichtigen, der seine Steuererklärung2005 noch im Jahr 2005 abgibt,
> endet sie ein Jahr eher. Oder dementsprechend für den anderen
> Steuerpflichtigen, der seine Steuererklärung2005 ganz normal im Jahr 2006
> abgibt, eben ein Jahr später.

Ja und? Wo ist das Problem? Wenn ein Stpfl. seine Erklärung für 2005 in
2006 und der andere in 2007 abgibt, läuft's ja genau so.

Ich finde in dieser Rechtsgrundlage keinerlei Beweise für die
Behauptung, man könne/dürfe seine Steuererklärung nichts schon vor
Ablauf des Veranlagungszeitpunkts abgeben. Dass sie dann erstmal nicht
bearbeitet wird, hängt nicht mit rechtlichen Vorschriften zusammen.

Grüße
Werner

Re: Frühester Termin Steuererklärungen??

am 15.12.2005 20:49:52 von Werner Baderschneider

Werner Baderschneider schrieb:

<grrmbl>

> Ablauf des Veranlagungszeitpunkts abgeben. Dass sie dann erstmal nicht
^
Veranlagungszeitraums-----|

> bearbeitet wird, hängt nicht mit rechtlichen Vorschriften zusammen.
>
> Grüße
> Werner

Re: Frühester Termin Steuererklärungen??

am 15.12.2005 22:32:04 von Thomas Homilius

Werner Baderschneider schrieb am Donnerstag, 15. Dezember 2005 20:38:

> Ich finde in dieser Rechtsgrundlage keinerlei Beweise für die
> Behauptung, man könne/dürfe seine Steuererklärung nichts schon vor
> Ablauf des Veranlagungszeitpunkts abgeben. Dass sie dann erstmal nicht
> bearbeitet wird, hängt nicht mit rechtlichen Vorschriften zusammen.

Das hat absolut nichts mit "Beweisen" zu tun! Es geht um die Auslegung des
Gesetzes. Gäbe es die Sache mit den unterschiedlichen
Festsetzungsverjährungen nicht, so wäre das Problem praktisch nicht von
Bedeutung.

Es geht auch weniger darum, was ich glaube, sondern was Finanzbeamte tun
werden. Wenn diese eine Abgabe der Steuererklärung2005 noch im Jahr 2005
zulassen, dann müssen diese Finanzbeamte auch die Verkürzung der
Festsetzungsverjährung für die Steuer2005 um 1 Jahr akzeptieren.

Wird die Steueerklärung2005 noch im Jahr 2005 abgegeben und ergeht der
Steuerbescheid2005 unter Vorbehalt der Nachprüfung, so kann das Finanzamt
nicht nach einer Betribesprüfung im Jahr 2010 die Steuer2005 noch ändern.


Thomas Homilius

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Re: Frühester Termin Steuererklärungen??

am 15.12.2005 23:12:10 von Erich Mathild

Eric Lorenz <> wrote:

>Das hat ja auch niemand behauptet. Und den Tipke Kruse (AO) hat auch
>nicht jeder auf dem Nachttisch liegen. Werde ihn aber mal am WE aus dem
>Büro entführen und die NWB Datenbank ebenso!

Mann, 4. Advent, lass doch den Sch**** im Büro!

Und lass dir doch den schönen Satz von der naturphilosphischen
Widerwärtigkeit von Steuern auf den Adventsplätzchen zergehen :-)

steuerwiderwärtige Grüße
Erich

Re: Frühester Termin Steuererklärungen??

am 18.12.2005 23:00:15 von Eric Lorenz

Thomas Homilius schrieb:
Hi!
> Das hat absolut nichts mit "Beweisen" zu tun! Es geht um die Auslegung des
> Gesetzes. Gäbe es die Sache mit den unterschiedlichen
> Festsetzungsverjährungen nicht, so wäre das Problem praktisch nicht von
> Bedeutung.

Sorry, aber das ist Mumpe! Du legst das Gesetz aus, wie es dir gerade
paßt. Aber bist nicht in der Lage, eine Begründung zu liefern. Ich habe
mich nun 2 Stunden mit dem Tipke-Kruse beschäftigt, aber nichts
gefunden, was deine These stützt.

Die Problematik nach § 25 EStG sieht wieder etwas anders aus:
Es gibt auch kürzer Veranlagungszeiträume als das Kj. Z.b. wenn die
Steuerpflicht vorher endet.

Also erklär mir bitte, nach welcher Grundlage du es begründen (oder
meinetwegen auslegen willst) das die Erklärung nochmals abgeben werden muss.

> Es geht auch weniger darum, was ich glaube, sondern was Finanzbeamte tun
> werden. Wenn diese eine Abgabe der Steuererklärung2005 noch im Jahr 2005
> zulassen, dann müssen diese Finanzbeamte auch die Verkürzung der
> Festsetzungsverjährung für die Steuer2005 um 1 Jahr akzeptieren.

Unsinn! FB sind an die Gesetze gebunden. Das hat nichts mit Auslegung zu
tun.

Eric