Firmenwagen vom Arbeitgeber kaufen

Firmenwagen vom Arbeitgeber kaufen

am 13.12.2005 14:05:40 von frank.kintrup

Hallo zusammen,

ich hoffe mal, dass ich hier richtig bin...

Ich habe demnächst einen neuen Arbeitgeber, und da ich dort
keinen Firmenwagen bekomme wäre es ganz praktisch, wenn
ich meinen jetzigen Firmenwagen von meinem noch-Arbeitgeber
kaufen würde.

Die Frage ist jetzt nur wie der Wert des Autos bestimmt wird.
Gilt da üblichweise der Händlereinkaufspreis oder der zu
erziehlende Händlerverkaufspreis?
In meinem Fall wäre die Differenz rund 2000 EUR, ist also
nicht zu vernachlässigen. Irgendwie sehe ich's ja nicht ein,
dass ich mehr Geld für das Auto bezahlen sollte als der
Arbeitgeber von einem Händler bekommen würde. Weiss jemand,
wie das üblicherweise gemacht wird und wie das Finanzamt
darüber denkt?

Grüße,
Frank

Re: Firmenwagen vom Arbeitgeber kaufen

am 13.12.2005 14:14:01 von Matthias Koehler

[Frank:]

> Ich habe demnächst einen neuen Arbeitgeber, und da ich dort
> keinen Firmenwagen bekomme wäre es ganz praktisch, wenn
> ich meinen jetzigen Firmenwagen von meinem noch-Arbeitgeber
> kaufen würde.

Will er ihn Dir denn verkaufen?

> Die Frage ist jetzt nur wie der Wert des Autos bestimmt wird.
> Gilt da üblichweise der Händlereinkaufspreis oder der zu
> erziehlende Händlerverkaufspreis?

Das ist eine Frage der Vereinbarung zwischen Dir und ihm.

> In meinem Fall wäre die Differenz rund 2000 EUR, ist also
> nicht zu vernachlässigen. Irgendwie sehe ich's ja nicht ein,
> dass ich mehr Geld für das Auto bezahlen sollte als der
> Arbeitgeber von einem Händler bekommen würde. Weiss jemand,
> wie das üblicherweise gemacht wird und wie das Finanzamt
> darüber denkt?

Für das Finanzamt ist es in Ordnung, wenn der vereinbarte Preis ganz grob
marktgerecht ist. Also wenn er sich etwa in der von Dir genannten Spanne
bewegt. Ansonsten ist das eine reine Verhandlungssache zwischen Dir und
Deinem Arbeitgeber. Da Du Privatmensch bist, solltet ihr natürlich über
einen Bruttobetrag reden, von dem er dann die darin enthaltene Umsatzsteuer
abführen muss. Nicht dass die noch draufkommt.

Matthias



--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion

Re: Firmenwagen vom Arbeitgeber kaufen

am 13.12.2005 16:48:00 von Frank Hucklenbroich

Am Tue, 13 Dec 2005 14:14:01 +0100 schrieb Matthias Koehler:

> Da Du Privatmensch bist, solltet ihr natürlich über
> einen Bruttobetrag reden, von dem er dann die darin enthaltene Umsatzsteuer
> abführen muss. Nicht dass die noch draufkommt.

Und der Arbeitgeber sollte sich darüber im klaren sein, daß er bei dem
Verkauf des Firmenwagens an privat für das nächste halbe Jahr
Gewährleistung geben muß.

Ich würde das an Stelle des Arbeitgebers tunlichst vermeiden (sofern der
Wagen keine Werksgarantie mehr hat), sonst kann der OP in den nächsten 6
Monaten seine Reparaturen vom alten AG bezahlen lassen.

Grüße,

Frank

Re: Firmenwagen vom Arbeitgeber kaufen

am 13.12.2005 17:27:47 von Oliver Trost

<> schrieb im Newsbeitrag
news:
Hallo zusammen,

ich hoffe mal, dass ich hier richtig bin...

Ich habe demnächst einen neuen Arbeitgeber, und da ich dort
keinen Firmenwagen bekomme wäre es ganz praktisch, wenn
ich meinen jetzigen Firmenwagen von meinem noch-Arbeitgeber
kaufen würde.

Die Frage ist jetzt nur wie der Wert des Autos bestimmt wird.
Gilt da üblichweise der Händlereinkaufspreis oder der zu
erziehlende Händlerverkaufspreis?

Händlerverkaufspreis. Siehe dazu nachfolgendes Urteil:

Re: Firmenwagen vom Arbeitgeber kaufen

am 13.12.2005 22:20:59 von frank.kintrup

> Händlerverkaufspreis. Siehe dazu nachfolgendes Urteil:
>

Hmm, das ist natürlich ziemlich eindeutig :-( Sch...

Gilt das auch, wenn man den Wagen kauft *nachdem* der
Arbeitsvertrag abgelaufen ist? Also z.B. gekündigt zum
31.12., Kaufvertrag am 01.01. des Folgejahres? In dem
Fall vor Gericht hat der Arbeitnehmer das Auto ja noch
während des Arbeitsverhältnisses gekauft...

Grüße,
Frank

Re: Firmenwagen vom Arbeitgeber kaufen

am 14.12.2005 15:03:44 von Enrico.Doerre

schrieb:
>> Händlerverkaufspreis. Siehe dazu nachfolgendes Urteil:
>>
>
> Hmm, das ist natürlich ziemlich eindeutig :-( Sch...
>
> Gilt das auch, wenn man den Wagen kauft *nachdem* der
> Arbeitsvertrag abgelaufen ist? Also z.B. gekündigt zum
> 31.12., Kaufvertrag am 01.01. des Folgejahres? In dem
> Fall vor Gericht hat der Arbeitnehmer das Auto ja noch
> während des Arbeitsverhältnisses gekauft...

Da wird man dann fragen warum er dir das Auto besonders günstig gegeben
hat, an jeden Dahergelaufenen hätte es dein AG wohl nicht billig
hergegeben also hat es schon was mit deinem Arbeitsverhältnis zu tun.

Aber du mußt hier wohl zwei Punkte auseinanderhalten:
1. ihr beide könnt den Preis frei aushandeln, wenn du zu wenig (nach
Meinung des AG) zahlen willst bekommst halt das Auto nicht. Der AG wird
bei der Preisgestaltung sicher daran denken das er, auch wenn er Bäcker
ist und nichts mit Autos zu tun hat, dir als privatem eine
Gewährleistung geben muß. Dieses Risiko hat er nicht wenn er an einen
Händler verkauft.
2. Wenn du das Auto deutlich unter Marktwert (Händler VK) bekommst mußt
du die Differenz versteuern.

Punkt 2 hat auch einen guten Grund: ansonsten würde sicher so mancher AG
seinem Mitarbeiter ein paar Überstunden nicht auszahlen (und 20%
Sozialabgaben zahlen) sondern durch Geschenke/billige Waren auszahlen.

So verstehe ich das Urteil zumindest.

Grüße

Enrico