Mwst. ja oder nein???

Mwst. ja oder nein???

am 13.12.2005 17:23:16 von Bernhard Niemeier

Bin seit kurzem Gewerbetreibender; Vermittlung von
Telekommunikationsveträgen.

Bekomme meine Provisionsansprüche zzgl. Mwst. ausgezahlt.
Habe zwei "Helfer", die ebenso ein Gewerbe angemeldet haben.

a.) Muss/Kann oder sollte ich deren Anspürche an mich nun klugerweise auch
zzgl. Mwst. ausbezahlen?

b.) Kann es irgendwie auf mich zurückfallen, wenn diese die von mir
ausbezahlte Mwst. anschließend nicht entsprechend abführen?

Re: Mwst. ja oder nein???

am 13.12.2005 17:33:17 von Martin Hentrich

On Tue, 13 Dec 2005 17:23:16 +0100, "Bernhard Niemeier"
<> wrote:

>a.) Muss/Kann oder sollte ich deren Anspürche an mich nun klugerweise auch
>zzgl. Mwst. ausbezahlen?

Sie stellen an dich eine Rechnung und sie entscheiden, ob sie diese
mit oder ohne (§19 UStG) ausstellen möchten. Sie sind ja schließlich
*selbständig*!

>b.) Kann es irgendwie auf mich zurückfallen, wenn diese die von mir
>ausbezahlte Mwst. anschließend nicht entsprechend abführen?

Das ist deren Problem. Möchtest wohl Vorsteuer ziehn?

Martin

Re: Mwst. ja oder nein???

am 16.12.2005 21:27:19 von Werner Baderschneider

Bernhard Niemeier schrieb:
> Bin seit kurzem Gewerbetreibender; Vermittlung von
> Telekommunikationsveträgen.
>
> Bekomme meine Provisionsansprüche zzgl. Mwst. ausgezahlt.
> Habe zwei "Helfer", die ebenso ein Gewerbe angemeldet haben.
>
> a.) Muss/Kann oder sollte ich deren Anspürche an mich nun klugerweise auch
> zzgl. Mwst. ausbezahlen?

Meiner Meinung nach solltest Du auf jedenfall USt aufschlagen.
Schließlich kannst Du die als Vorsteuer abziehen und es ist ja
systemimmanent, dass Unternehmer untereinander USt ausweisen. Falls Du
natürlich einen bisher gezahlten brutto-für-netto-Betrag jetzt einfach
aufsplittest in "Netto + USt", könntest Du mit Deinen "Helfern" Ärger
bekommen.....

Habe mal im Finanzamt einen Fall mitbekommen, wo ein Grundbesitzer einem
Bauern fürs Wiese-Mähen eine Gutschrift mit USt gegeben hat (Weil er
halt alle Geschäfte mit USt abgewickelt hat). Als dann die
USt-Sonderprüfung beim Grundbesitzer eine Kontrollmitteilung an das
Finanzamt des Bauern schickte und dieser plötzlich einen
Umsatzsteuerbescheid bekam, war er vermutlich not amused.
>
> b.) Kann es irgendwie auf mich zurückfallen, wenn diese die von mir
> ausbezahlte Mwst. anschließend nicht entsprechend abführen?

Nö. Selbst wenn Du ihnen eine _Gutschrift_ mit USt-Ausweis schreibst,
ist es deren Pflicht, die USt abzuführen. Wie sie das selbst dann auf
die Reihe kriegen mit USt abführen/VoSt geltend machen usw. muss Dich
nicht interessieren.

Grüße
Werner

Re: Mwst. ja oder nein???

am 16.12.2005 21:50:34 von Martin Hentrich

On Fri, 16 Dec 2005 21:27:19 +0100, Werner Baderschneider
<> wrote:

>und es ist ja=20
>systemimmanent, dass Unternehmer untereinander USt ausweisen.

Nein ----> =A719 UStG

Auch Kleinunternehmer sind *Unternehmer*!

Martin

Re: Mwst. ja oder nein???

am 16.12.2005 21:57:13 von Martin Schoenbeck

Hallo Werner,

Werner Baderschneider schrieb:

> Meiner Meinung nach solltest Du auf jedenfall USt aufschlagen.
> Schließlich kannst Du die als Vorsteuer abziehen und es ist ja
> systemimmanent, dass Unternehmer untereinander USt ausweisen. Falls Du
> natürlich einen bisher gezahlten brutto-für-netto-Betrag jetzt einfach
> aufsplittest in "Netto + USt", könntest Du mit Deinen "Helfern" Ärger
> bekommen.....

Ich kenne ja Deinen Background nicht, aber das ist jetzt das zweite Posting
von Dir, das mir sauer aufstößt, weil Du einfach drauflos phantasierst.
Vielleicht solltest Du Dich mal über bekannte Weisheiten von Dieter Nuhr
informieren und Dich dann dran halten.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Re: Mwst. ja oder nein???

am 16.12.2005 22:18:42 von Werner Baderschneider

Martin Schoenbeck schrieb:

> Ich kenne ja Deinen Background nicht, aber das ist jetzt das zweite Posting
> von Dir, das mir sauer aufstößt,

Welches war denn das erste?

> weil Du einfach drauflos phantasierst.

Und warum wirst Du jetzt persönlich?

> Vielleicht solltest Du Dich mal über bekannte Weisheiten von Dieter Nuhr
> informieren und Dich dann dran halten.

Ich halte mich lieber an Gesetze als an Weisheiten von irgendwelchen
"Gurus".

Gruß
Werner

fup2poster.

Re: Mwst. ja oder nein???

am 17.12.2005 17:21:12 von Martin Schoenbeck

Hallo Werner,

Werner Baderschneider schrieb:

> Martin Schoenbeck schrieb:
>
>> Ich kenne ja Deinen Background nicht, aber das ist jetzt das zweite Posting
>> von Dir, das mir sauer aufstößt,
>
> Welches war denn das erste?

Das, in dem Du behauptet hast, man können Vorsteuer nur _ab_ziehen, also
nur von zu zahlender Umsatzsteuer abziehen. Vielleicht hast Du ja das
richtige gemeint, geschrieben hast Du es jedenfalls nicht.

>> weil Du einfach drauflos phantasierst.
>
> Und warum wirst Du jetzt persönlich?

Vielleicht, weil Du persönlich Unfug geschrieben hast. Wie soll ich das
denn schreiben, damit es Dir paßt?

>> Vielleicht solltest Du Dich mal über bekannte Weisheiten von Dieter Nuhr
>> informieren und Dich dann dran halten.
>
> Ich halte mich lieber an Gesetze als an Weisheiten von irgendwelchen
> "Gurus".

Das sei Dir unbenommen.

> fup2poster.

Wenn Du die Frage per Mail beantwortet hättest haben wollen, hättest Du sie
sinnvollerweise auch per Mail gestellt.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Re: Mwst. ja oder nein???

am 17.12.2005 21:08:49 von Werner Baderschneider

Martin Schoenbeck schrieb:
> Hallo Werner,
>
> Werner Baderschneider schrieb:
>
>
>>Martin Schoenbeck schrieb:
>>
>>
>>>Ich kenne ja Deinen Background nicht, aber das ist jetzt das zweite Posting
>>>von Dir, das mir sauer aufstößt,
>>
>>Welches war denn das erste?
>
>
> Das, in dem Du behauptet hast, man können Vorsteuer nur _ab_ziehen, also
> nur von zu zahlender Umsatzsteuer abziehen. Vielleicht hast Du ja das
> richtige gemeint, geschrieben hast Du es jedenfalls nicht.

§15 UStG heißt immer noch "Vorsteuer_ab_zug". Dass, wenn man von 0€ zu
zahlender Umsatzsteuer x€ Vorsteuer abzieht, ein negativer Betrag, also
eine Erstattung rauskommt, erkennt jeder, der schonmal ein
USt-Voranmeldungsformulat angesehen hat.

>
>
>>>weil Du einfach drauflos phantasierst.
>>
>>Und warum wirst Du jetzt persönlich?
>
>
> Vielleicht, weil Du persönlich Unfug geschrieben hast. Wie soll ich das
> denn schreiben, damit es Dir paßt?

Statt von "phantasieren" zu sprechen, vielleicht sagen, dass ich mich
unverständlich ausgedrückt habe.

Können wir jetzt wieder zu sachlichen Inhalten zurückkehren?

Was ist eigentlich Deine Meinung zu Thema des Threads? (Ernsthaft
gefragt...!)

Re: Mwst. ja oder nein???

am 17.12.2005 22:42:07 von Martin Schoenbeck

Hallo Werner,

Werner Baderschneider schrieb:

> Statt von "phantasieren" zu sprechen, vielleicht sagen, dass ich mich
> unverständlich ausgedrückt habe.

Unverständlich ausgedrückt hast Du Dich ja in dem anderen Posting. In
diesem Thread hast Du schlicht Unsinn geschrieben. Ok, in Zukunft schreibe
ich 'Unsinn' statt 'phantasieren'.

> Können wir jetzt wieder zu sachlichen Inhalten zurückkehren?

Gern.

> Was ist eigentlich Deine Meinung zu Thema des Threads? (Ernsthaft
> gefragt...!)

Das hat im wesentlichen Martin Hentrich ja schon korrekt beschrieben. Man
könnte noch hinzufügen, daß der Zahlende auch eine Gutschrift erstellen
kann. Aber auch dann muß er sich daran halten, ob der Provisionsempfänger
nach §19 UStG keine Umsatzsteuern zahlt. Dein 'auf jeden Fall USt
aufschlagen' ist jedenfalls kein geeigneter Ratschlag. So besser
formuliert?

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Re: Mwst. ja oder nein???

am 17.12.2005 23:40:52 von Werner Baderschneider

Martin Schoenbeck schrieb:
> Werner Baderschneider schrieb:
>>Was ist eigentlich Deine Meinung zu Thema des Threads?

>
> Das hat im wesentlichen Martin Hentrich ja schon korrekt beschrieben. Man
> könnte noch hinzufügen, daß der Zahlende auch eine Gutschrift erstellen
> kann. Aber auch dann muß er sich daran halten, ob der Provisionsempfänger
> nach §19 UStG keine Umsatzsteuern zahlt. Dein 'auf jeden Fall USt
> aufschlagen' ist jedenfalls kein geeigneter Ratschlag. So besser
> formuliert?

Ja klar. Es bleibt trotzdem die Frage (die ich auch nicht beantworten
kann), ob es einen _Vorteil_ für die beteiligten Parteien bietet, seinen
Subunternehmer umsatzsteuerausweisende Rechnungen schreiben zu lassen
bzw. ihm entsprechende Gutschriften zu erteilen.

Ich kenne hier den umgekehrten Fall. Jemand ("X") arbeitet freiberuflich
(im kleinen Rahmen) für ein Unternehmen. Dieses besteht darauf, dass X
USt in seinen Rechnungen ausweist. Warum das Unternehmen darauf besteht,
ist mir nicht klar. Verwaltungsvereinfachung? Jedenfalls hat X jetzt die
Mehrarbeit mit der Umsatzsteuer, kann dafür aber auch vom Vorsteuerabzug
profitieren.

Das Gutschriftenproblem muss ich erstmal nachschlagen. Das
Grundbesitzer/Bauer/Wiese-Problem war jedenfalls nicht phantasiert,
sondern RL.

Grüße
Werner

Re: Mwst. ja oder nein???

am 18.12.2005 00:17:05 von Werner Baderschneider

Werner "Ingrid" Baderschneider schrieb:
> Martin Schoenbeck schrieb:
>
>> Werner Baderschneider schrieb:
>>
>>> Was ist eigentlich Deine Meinung zu Thema des Threads?

>> Aber auch dann muß er sich daran halten, ob der Provisionsempfänger
>> nach §19 UStG keine Umsatzsteuern zahlt.

> Das Gutschriftenproblem muss ich erstmal nachschlagen. Das
> Grundbesitzer/Bauer/Wiese-Problem war jedenfalls nicht phantasiert,
> sondern RL.

So. hab jetzt was gefunden. Zwar nicht in den USt-Richtlinien (die gibts
scheinbar nicht online) aber in einem Vorlesungsskript:


| [...Berücksichtigungsfähigkeit von Rechnungen...]
| Des Weiteren gilt auch die vom Leistungsempfänger erteilte
| Gutschrift als Rechnung. Gutschriften sind gegeben, wenn
| nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger
| mit Einverständnis des leistenden Unternehmers über eine an ihn
| erbrachte Leistung gegenüber dem leistenden Unternehmer abrechnet.
| Derartige Gutschriften gelten unter den in § 14 Abs. 4 UStG
| genannten Voraussetzungen als Rechnungen.
| Der Gutschriftaussteller kann die darin gesondert ausgewiesene
| Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, wenn die Gutschrift dem
| leistenden Unternehmer zugegangen ist und dieser dem gesonderten
| Steuerausweis nicht widerspricht.

Fazit: Der Gutschriftaussteller kann erstmal handeln, wie er will. Was
dabei rauskommt, hängt von Wille/Rechtskunde/Intelligenz des
Gutschriftempfängers ab.

Grüße
Werner

PS: ob der besagte Bauer damals Widerspruch beim Gutschriftaussteller
einlegte, ist mir nicht bekannt.