doppelter Haushalt - berücksichtigt als Sonderausgaben

doppelter Haushalt - berücksichtigt als Sonderausgaben

am 13.12.2005 20:31:40 von Ralf Bosselmann

Hallo,

bei einem Wechsel des Arbeitgebers und Aufnahme eines Studiums
(nebenberuflich) wurde ein doppelter Haushalt in der
Nähe des Studienortes eingerichtet und mehr oder weniger problemlos
anerkannt. Dieser verkürzte auch den Weg zum neuen Arbeitsplatz um
etwas mehr als die Hälfte, die Fahrzeit um etwa 2/3 und erfüllte so
auch die Erwartungen des Arbeitgebers z.B in Hinblick auf
Reaktionszeiten bei Bereitschaft.

Was passiert mit der Anerkennung als doppelter Haushalt nach Ende des
Studiums? Die relative Nähe zum Arbeitsplatz bliebe ja erhalten.
Oder sieht das Steuerrecht da etwas anderes?

Ralf