Gewerbe abmelden, was tun mit Abschreibungen
Gewerbe abmelden, was tun mit Abschreibungen
am 13.12.2005 20:52:57 von frank.hase
Hallo Leute,
ich möchte meinen Internetshop zum Jahresende schließen und mein
Gewerbe zwischen Weihnachten und Neujahr abmelden.
Ich führe keine Billanz durch sondern nur
Einnahmen/Überschuss-Rechnung.
Wie schließe ich ordnugsgemäß ab?
Mich würde dabei interessieren, was mit dem PC ist, welchen ich dann
erst seit 1,5 Jahre abschreibe.
Kann ich mir selber eine Rechnung schreiben?
Soll ich meiner Frau eine Rechnung schreiben?
Wie hoch ist der Restwert?=20
Gruss=20
Frank
Re: Gewerbe abmelden, was tun mit Abschreibungen
am 13.12.2005 21:46:31 von Matthias Koehler
[Frank:]
> Hallo Leute,
> ich möchte meinen Internetshop zum Jahresende schließen und mein
> Gewerbe zwischen Weihnachten und Neujahr abmelden.
> Ich führe keine Billanz durch sondern nur
> Einnahmen/Überschuss-Rechnung.
> Wie schließe ich ordnugsgemäß ab?
>
> Mich würde dabei interessieren, was mit dem PC ist, welchen ich dann
> erst seit 1,5 Jahre abschreibe.
> Kann ich mir selber eine Rechnung schreiben?
> Soll ich meiner Frau eine Rechnung schreiben?
> Wie hoch ist der Restwert?
Sag mal - haben Dir die Antworten in debs nicht gefallen oder wie?
Matthias
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Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
Re: Gewerbe abmelden, was tun mit Abschreibungen
am 14.12.2005 10:22:19 von Bernd Meyer
Du entnimmst alle Gegenstände zum Buchwert (+MwSt) in Dein Provatvermögen
und gut ists.
Gruß, Bernd
Re: Gewerbe abmelden, was tun mit Abschreibungen
am 14.12.2005 16:11:16 von Bernd Meyer
> Du entnimmst alle Gegenstände zum Buchwert (+MwSt) in Dein Provatvermögen
> und gut ists.
Das war falsch.
Du musst die Gegenstände mit dem Verkehrswert übernehmen.
z.B. ein voll abgeschriebener PKW hat ja trotzdem einen Wert, der hier zum
Tragen kommt.
Gruß, Bernd