Vertreter gem. §35 AO
am 14.12.2005 16:06:30 von andre.welzel
Ein freundliches vorweihnachtliches Hallo an alle Experten!
Wer ist genau gesetzlicher Vertreter gem. =A735 AO? Vorstände und
Geschäftsführer mal abgesehen.
Kann ein Angestellter einer GmbH, der verantwortlich ist für die
Erstellung der USt-Voranmeldungen, der aber auch Kontenvollmacht hat
und die Bezahlung der USt selbständig vornimmt, im Haftungsfall in
Anspruch genommen werden?
Wenn ja, ist der Geschäftsführer damit außen vor?
Sind Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte gesetzliche Vertreter?
Re: Vertreter gem. §35 AO
am 14.12.2005 18:01:09 von Florian Kleinmanns
"André" <> schrieb:
>Wer ist genau gesetzlicher Vertreter gem. §35 AO?
§ 35 AO regelt nicht, wer gesetzlicher Vertreter ist.
>Kann ein Angestellter einer GmbH, der verantwortlich ist für die
>Erstellung der USt-Voranmeldungen, der aber auch Kontenvollmacht hat
>und die Bezahlung der USt selbständig vornimmt, im Haftungsfall in
>Anspruch genommen werden?
Das kommt auf den Einzelfall an. Tendenziell: eher ja. Unterschreibt der
Angestellte die USt-Voranmeldungen auch?
>Wenn ja, ist der Geschäftsführer damit außen vor?
Keinesfalls.
>Sind Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte gesetzliche Vertreter?
Nein, aber sie können nach § 35 AO den gesetzlichen Vertretern
gleichgestellt sein.
Grüße
Florian
--
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Re: Vertreter gem. §35 AO
am 15.12.2005 08:13:52 von andre.welzel
Ja, der Angestellte unterschreibt die VA auch. Er ist doch sicher in
der Haftung, wenn er die USt-VA böswillig manipuliert, um z.B.
Liquidität zu sparen?