Ansparabschreibungen nicht für Ermittlung Buchführungspflicht relevant?

Ansparabschreibungen nicht für Ermittlung Buchführungspflicht relevant?

am 15.12.2005 11:36:51 von Arno Illmann

Hallo zusammen,

sind Ansparabschreibungen nicht für die Ermittlung der
Buchführungspflicht relevant? Mein FA hat mir die Mitteilung über
Buchführungspflicht geschickt, obwohl ich laut Gewinnermittlung und
EST-Bescheid unter der Grenze liege.

Als für die Buchführungspflicht zugrundeliegender Betriebsgewinn wird in
der Mitteilung genau die Summe ohne herausgerechnete AA genannt.

Und wenn, wären dann auch Auflösungen der AA, die ja zum Gewinn zählen,
hierbei nicht relevant?

Danke im Voraus für die Infos,
Arno