eigenheimzulage - bei Kauf mit Vorbehalt
eigenheimzulage - bei Kauf mit Vorbehalt
am 15.12.2005 15:02:50 von Werner Ginzky
Hallo,
K kauft Immobilie noch mit Kaufvertrag 2005.
Geplanter Nutzen und Lastenübergang, sowie
Einzug 2006.
Normalerweise Eigenheimzulage.
Nun wird im Kaufvertrag vereinbart, dass K
bis zur Finanzierungszusage (2006) zurücktreten kann.
Hat das Auswirkungen auf die Eigenheimzulage?
Was gibt es sonst noch zu bedenken? Grunderwerbssteuer,
Notarkosten usw.
Danke,
Werner
Re: eigenheimzulage - bei Kauf mit Vorbehalt
am 17.12.2005 16:27:42 von Uwe Olufs
"Werner Ginzky" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Hallo,
>
> K kauft Immobilie noch mit Kaufvertrag 2005.
> Geplanter Nutzen und Lastenübergang, sowie
> Einzug 2006.
>
> Normalerweise Eigenheimzulage.
>
> Nun wird im Kaufvertrag vereinbart, dass K
> bis zur Finanzierungszusage (2006) zurücktreten kann.
>
> Hat das Auswirkungen auf die Eigenheimzulage?
>
> Was gibt es sonst noch zu bedenken? Grunderwerbssteuer,
> Notarkosten usw.
Bei dieser Konstruktion (Nutzen- und Lastenübergang in 2006) wird es nach
neuer gesetzlicher Regelung keine EHZ mehr geben.
Nutzen- und Lastenübergang müssen in 2005 sein /gebrauchte Immobilie
vorausgesetzt).
Uwe
Re: eigenheimzulage - bei Kauf mit Vorbehalt
am 18.12.2005 15:02:41 von Werner Ginzky
Uwe Olufs wrote:
> "Werner Ginzky" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:
>> Hallo,
>>
>> K kauft Immobilie noch mit Kaufvertrag 2005.
>> Geplanter Nutzen und Lastenübergang, sowie
>> Einzug 2006.
>>
>> Normalerweise Eigenheimzulage.
>>
>> Nun wird im Kaufvertrag vereinbart, dass K
>> bis zur Finanzierungszusage (2006) zurücktreten kann.
>>
>> Hat das Auswirkungen auf die Eigenheimzulage?
>>
>> Was gibt es sonst noch zu bedenken? Grunderwerbssteuer,
>> Notarkosten usw.
>
>
> Bei dieser Konstruktion (Nutzen- und Lastenübergang in 2006) wird es nach
> neuer gesetzlicher Regelung keine EHZ mehr geben.
> Nutzen- und Lastenübergang müssen in 2005 sein /gebrauchte Immobilie
> vorausgesetzt).
>
> Uwe
>
>
Hi,
wie kommst du darauf? Habe FA gefragt, Rücktrittsrecht hat
keine Auswirkung.
Ansonsten ist es der Weg, um 8 Jahre Förderung zu bekommen.
Grüsse,
Werner
Re: eigenheimzulage - bei Kauf mit Vorbehalt
am 25.12.2005 12:12:48 von Uwe Olufs
"Werner Ginzky" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Hi,
>
> wie kommst du darauf? Habe FA gefragt, Rücktrittsrecht hat
> keine Auswirkung.
>
> Ansonsten ist es der Weg, um 8 Jahre Förderung zu bekommen.
Nicht das Rücktrittsrecht ist schädlich, sondern der Nutzen- und
Lastenübergang in 2006.
Uwe
Re: eigenheimzulage - bei Kauf mit Vorbehalt
am 26.12.2005 19:57:33 von Alexander Schroeder
Uwe Olufs wrote:
> "Werner Ginzky" <> schrieb
>
>> wie kommst du darauf? Habe FA gefragt, Rücktrittsrecht hat
>> keine Auswirkung.
>>
>> Ansonsten ist es der Weg, um 8 Jahre Förderung zu bekommen.
>
> Nicht das Rücktrittsrecht ist schädlich, sondern der Nutzen- und
> Lastenübergang in 2006.
Was heißt da schädlich?
EigZul kann gewährt werden, da der Kaufvertrag vor dem 1.01.2006
geschlossen worden ist (§ 19 Abs. 9 EigZulG). Der Förderzeitraum beginnt
mit Anschaffung (= Übergang des wirtschaftlichen Eigentums = Übergang
von Nutzungen und Lasten), also in 2006, und endet in 2013 (§ 3
EigZulG). Die EigZul kann für jedes Jahr gewährt werden, in dem die
Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird (§ 4 EigZulG).
Alex