Auskunft des Finanzamts an Dritte

Auskunft des Finanzamts an Dritte

am 16.12.2005 00:24:14 von blauk

Hallo,

dürfte ein Dritter, z.B. ein Rechnungsempfänger, beim Finanzamt
anfragen, ob der Rechnungssteller für diese Rechnung bereits
Umsatzsteuer bezahlt hat?
Würde das Finanzamt hierbei nicht grob gegen seine
Datenschutzpflichten verstoßen?

Gruß
Klaus

Re: Auskunft des Finanzamts an Dritte

am 16.12.2005 23:41:09 von Jens Glaeser

Klaus Müller <> wrote:

> dürfte ein Dritter, z.B. ein Rechnungsempfänger, beim Finanzamt
> anfragen, ob der Rechnungssteller für diese Rechnung bereits
> Umsatzsteuer bezahlt hat?

Klar, kann er das probieren, er wird nur keine Information
kriegen.

> Würde das Finanzamt hierbei nicht grob gegen seine
> Datenschutzpflichten verstoßen?

Richtig, aber woher soll das Finanzamt diese Information haben?
Wenn ich eine Rechnung stelle, und mit der naechsten Umsatzsteuuer-
voranmeldung die Steuer anmelde, erfaehrt das Finanzamt zwar meinen
Umsatz, und wann ich diese Steuer bezahlt habe, aber nicht, ob in
dieser Anmeldung auch die Steuer aus der Rechnung enthalten ist... :)


PS: Dein Posting kam hier doppelt an.

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