Auskunft des Finanzamts an Dritte

Auskunft des Finanzamts an Dritte

am 16.12.2005 00:24:21 von blauk

Hallo,

dürfte ein Dritter, z.B. ein Rechnungsempfänger, beim Finanzamt
anfragen, ob der Rechnungssteller für diese Rechnung bereits
Umsatzsteuer bezahlt hat?
Würde das Finanzamt hierbei nicht grob gegen seine
Datenschutzpflichten verstoßen?

Gruß
Klaus

Re: Auskunft des Finanzamts an Dritte

am 17.12.2005 00:11:50 von axbnospamatall

Am 15 Dec 2005 15:24:21 -0800, schrieb "Klaus Müller" <>
:

>dürfte ein Dritter, z.B. ein Rechnungsempfänger, beim Finanzamt
>anfragen, ob der Rechnungssteller für diese Rechnung bereits
>Umsatzsteuer bezahlt hat?

Natürlich. Fragen darf man immer.

>Würde das Finanzamt hierbei nicht grob gegen seine
>Datenschutzpflichten verstoßen?

Das FA würde hier gar nicht antworten können, da es regelmäßig nicht
weiss, aus welchen Rechnungen sich die abgeführte USt zusammensetzt.

Außerdem gibt das FA generell keine Auskünfte an Dritte. Von
gesetzlich geregelten Ausnahmen mal abgesehen.


Grüße

Axel