Eigenheimzulage

Eigenheimzulage

am 16.12.2005 21:40:47 von peter-mueller-1-1

Eigenheimzulage:

Meine Frau und ich besitzen seit 2002 zwei Wohnungen jeweils zu 50% (50% ich
und 50% meine Frau). Eine bewohnen wir mit unseren Kindern. Die andere ist
an meine beiden Brüder kostenlos zu Wohnzwecken überlassen.

Wir erhalten Eigenheimzulage für beide Wohnungen, aber die Kinderzulage nur
für eine Wohnung.

Nur weil nicht jeder von uns alleine eine Wohnung zu 100% besitzt, ist die
doppelte Kinderzulage nicht möglich.

Ist dies gerecht ? Kann das stimmen ?

Es kann doch nicht an einer so kleinen Formalie hängen.

Dass 50/50 nicht mit Kinderzulage geht war uns nicht bekannt. Daher haben
wir die beiden Wohnungen je zu 50% genommen. Hätten wir das vorher gewußt,
dann hätte jeder eine zu 100% genommen.

Gibt es Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ? Oder was kann man tun ?

Oder Urteile, dass auch bei 50 zu 50
und nicht nur 100 zu 50/50
oder 100 zu 100
dies möglich ist ?

Viele Grüße
Peter Müller

Re: Eigenheimzulage

am 16.12.2005 22:19:54 von Erich Mathild

"Julia Müller" <> wrote:

>Eigenheimzulage:
>
>Meine Frau und ich

Julia und ihre Frau, interessant, aber möglich, dass ihr gemeinsam
zwei Wohnungen besitzt.

>Eine bewohnen wir mit unseren Kindern.

Aha, ihr hattet beide mal einen männlichen Partner oder gute Kontakte
zur Samenbank?

>Ist dies gerecht ? Kann das stimmen ?

Könnt ihr nur selbst wissen.

>Gibt es Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ?

In den Ehestand? Falsches Forum!

>Oder was kann man tun ?

Sicher gibt es Alternativen.

>Oder Urteile,

Wir wollen das keineswegs verurteilen.

Gruß
Erich

Re: Eigenheimzulage

am 17.12.2005 16:22:35 von Uwe Olufs

"Julia Müller" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dnv8kv$si5$
> Eigenheimzulage:
>
> Meine Frau und ich besitzen seit 2002 zwei Wohnungen jeweils zu 50% (50%
> ich
> und 50% meine Frau). Eine bewohnen wir mit unseren Kindern. Die andere ist
> an meine beiden Brüder kostenlos zu Wohnzwecken überlassen.
>
> Wir erhalten Eigenheimzulage für beide Wohnungen, aber die Kinderzulage
> nur
> für eine Wohnung.
>
> Nur weil nicht jeder von uns alleine eine Wohnung zu 100% besitzt, ist die
> doppelte Kinderzulage nicht möglich.
>
> Ist dies gerecht ? Kann das stimmen ?
>
> Es kann doch nicht an einer so kleinen Formalie hängen.
>
> Dass 50/50 nicht mit Kinderzulage geht war uns nicht bekannt. Daher haben
> wir die beiden Wohnungen je zu 50% genommen. Hätten wir das vorher gewußt,
> dann hätte jeder eine zu 100% genommen.
>
> Gibt es Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ? Oder was kann man tun ?
>
> Oder Urteile, dass auch bei 50 zu 50
> und nicht nur 100 zu 50/50
> oder 100 zu 100
> dies möglich ist ?
>

Guckst Du da:



und solltest dringend (!) einen Steuerberater aufsuchen.

Uwe