Steuerberater-Gebührentabelle
Steuerberater-Gebührentabelle
am 20.12.2005 10:59:21 von clausdieter005
Hallo, NG,
wie hoch sind die MINDEST-GEbührensätze, die ein Steuerberater laut seiner
Gebührentabelle mindestens erheben MUSS für einen Jahresabschluss (ohne
Buchführung)
a) bei einem Gewerbetreibenden (der nur ein normales Gewerbe angemeldet
hat)?
b) bei einer GmbH (die wohl mehrere Steuererklärungen benötigt)?
Danke für Eure Antworten!
CD
Re: Steuerberater-Gebührentabelle
am 20.12.2005 12:39:51 von Steuerberater Kai Degen
Claus-Dieter P. schrieb:
> wie hoch sind die MINDEST-GEbührensätze, die ein Steuerberater laut seiner
> Gebührentabelle mindestens erheben MUSS für einen Jahresabschluss (ohne
> Buchführung)
> a) bei einem Gewerbetreibenden (der nur ein normales Gewerbe angemeldet
> hat)?
> b) bei einer GmbH (die wohl mehrere Steuererklärungen benötigt)?
>
> Danke für Eure Antworten!
Hallo CD,
wie hoch sind denn die Gegenstandswerte? Ohne die kann man wenig
errechnen.
Wie ermittelt der Gewerbetreibende seinen Gewinn? Nach §4 Abs. 3
oder nach §§4 Abs.4, ggf 5 EStG?
Grüße, Kai
--
Steuerberater Kai-Andreas Degen, Dipl.-Finanzwirt (FH)
Orbachstr. 89 - 53913 Swisttal
Tel. +49 (0 22 55) / 95 39 71
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Re: Steuerberater-Gebührentabelle
am 20.12.2005 12:39:51 von Steuerberater Kai Degen
Claus-Dieter P. schrieb:
> wie hoch sind die MINDEST-GEbührensätze, die ein Steuerberater laut seiner
> Gebührentabelle mindestens erheben MUSS für einen Jahresabschluss (ohne
> Buchführung)
> a) bei einem Gewerbetreibenden (der nur ein normales Gewerbe angemeldet
> hat)?
> b) bei einer GmbH (die wohl mehrere Steuererklärungen benötigt)?
>
> Danke für Eure Antworten!
Hallo CD,
wie hoch sind denn die Gegenstandswerte? Ohne die kann man wenig
errechnen.
Wie ermittelt der Gewerbetreibende seinen Gewinn? Nach §4 Abs. 3
oder nach §§4 Abs.4, ggf 5 EStG?
Grüße, Kai
--
Steuerberater Kai-Andreas Degen, Dipl.-Finanzwirt (FH)
Orbachstr. 89 - 53913 Swisttal
Tel. +49 (0 22 55) / 95 39 71
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Re: Steuerberater-Gebührentabelle
am 20.12.2005 12:43:42 von Matthias Hanft
Claus-Dieter P. schrieb:
> wie hoch sind die MINDEST-GEbührensätze, die ein Steuerberater laut seiner
> Gebührentabelle mindestens erheben MUSS für einen Jahresabschluss (ohne
> Buchführung)
Steht in
§ 35 (Bilanz+GuV): 10/10 bis 40/10 der Tabelle B in Anhang 2.
Gruß Matthias.
Re: Steuerberater-Gebührentabelle
am 20.12.2005 12:43:42 von Matthias Hanft
Claus-Dieter P. schrieb:
> wie hoch sind die MINDEST-GEbührensätze, die ein Steuerberater laut seiner
> Gebührentabelle mindestens erheben MUSS für einen Jahresabschluss (ohne
> Buchführung)
Steht in
§ 35 (Bilanz+GuV): 10/10 bis 40/10 der Tabelle B in Anhang 2.
Gruß Matthias.
Re: Steuerberater-Gebührentabelle
am 20.12.2005 21:29:27 von Eric Lorenz
Claus-Dieter P. schrieb:
>
Hallo!
> wie hoch sind die MINDEST-GEbührensätze, die ein Steuerberater laut seiner
> Gebührentabelle mindestens erheben MUSS für einen Jahresabschluss (ohne
> Buchführung)
> a) bei einem Gewerbetreibenden (der nur ein normales Gewerbe angemeldet
> hat)?
> b) bei einer GmbH (die wohl mehrere Steuererklärungen benötigt)?
>
> Danke für Eure Antworten!
von bis!
Gegenstandswerte fehlen.
Eric
Re: Steuerberater-Gebührentabelle
am 20.12.2005 21:29:27 von Eric Lorenz
Claus-Dieter P. schrieb:
>
Hallo!
> wie hoch sind die MINDEST-GEbührensätze, die ein Steuerberater laut seiner
> Gebührentabelle mindestens erheben MUSS für einen Jahresabschluss (ohne
> Buchführung)
> a) bei einem Gewerbetreibenden (der nur ein normales Gewerbe angemeldet
> hat)?
> b) bei einer GmbH (die wohl mehrere Steuererklärungen benötigt)?
>
> Danke für Eure Antworten!
von bis!
Gegenstandswerte fehlen.
Eric