Belege für Privateinnahmen
Belege für Privateinnahmen
am 20.12.2005 22:07:31 von Michael Hotjakov
Hallo NG,
die USt-Sonderprüferin verlangt Belege, die "Zuführung des Geldes aus dem
Privatbereich oder in Form eines Darlehens belegen".
Die Buchung in SKR 03 lautet "Privateinlage" 1890 an Kasse 1000 oder 1200
und in den Jahressachkonten ausgedruckt zur Prüfung vorgelegt.
Würde eine unterschriebene Quittung Ihre Forderung befriedigen ?
Gruß
Michael
Re: Belege für Privateinnahmen
am 21.12.2005 11:49:37 von Florian Kleinmanns
"Michael Hotjakov" <> schrieb:
>die USt-Sonderprüferin verlangt Belege, die "Zuführung des Geldes aus dem
>Privatbereich oder in Form eines Darlehens belegen".
>
>Die Buchung in SKR 03 lautet "Privateinlage" 1890 an Kasse 1000 oder 1200
>und in den Jahressachkonten ausgedruckt zur Prüfung vorgelegt.
Warum, bitte, erfolgt eine Privateinlage nennenswerten Umfangs in Bar?
>Würde eine unterschriebene Quittung Ihre Forderung befriedigen ?
§ 158 AO.
Grüße
Florian
--
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Re: Belege für Privateinnahmen
am 21.12.2005 13:02:55 von Matthias Hanft
Florian Kleinmanns schrieb:
> Warum, bitte, erfolgt eine Privateinlage nennenswerten Umfangs in Bar?
Vielleicht hat man ja von der Schwiegermutter zu Weihnachten
was für den neuen Drucker geschenkt gekriegt? :-)
Gruß Matthias.
Re: Belege für Privateinnahmen
am 21.12.2005 13:33:40 von Florian Kleinmanns
Matthias Hanft <> schrieb:
>> Warum, bitte, erfolgt eine Privateinlage nennenswerten Umfangs in Bar?
>
>Vielleicht hat man ja von der Schwiegermutter zu Weihnachten
>was für den neuen Drucker geschenkt gekriegt? :-)
Die USt-Sonderprüferin prüft Privateinlagen im 100-EUR-Bereich
(entspricht 14 EUR hinterziehbarer Umsatzsteuer)? Das würde mich
überraschen.
Grüße
Florian
--
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Re: Belege für Privateinnahmen
am 21.12.2005 14:02:38 von Matthias Hanft
Florian Kleinmanns schrieb:
> Die USt-Sonderprüferin prüft Privateinlagen im 100-EUR-Bereich
> (entspricht 14 EUR hinterziehbarer Umsatzsteuer)? Das würde mich
> überraschen.
Vielleicht sollte der OP erst mal schreiben, um welche Beträge
es überhaupt geht.
BTW: Mein letzter Drucker hat ca. 2.000 EUR gekostet. Leider nicht
von der Schwiegermutter bezahlt :-(
Gruß Matthias.
Re: Belege für Privateinnahmen
am 21.12.2005 15:14:37 von Erich Mathild
Matthias Hanft <> wrote:
>BTW: Mein letzter Drucker hat ca. 2.000 EUR gekostet. Leider nicht
>von der Schwiegermutter bezahlt :-(
Ein so teurer Drucker lohnte bei mir nur, wenn er selbst Geldscheine
drucken könnte.
Bescheidener Gruß
Erich
Re: Belege für Privateinnahmen
am 22.12.2005 23:39:12 von Michael Hotjakov
Hallo Matthias,
es geht um ca. 4000 EUR Ausgaben. Die Prüferin schreibt, dass weil kein
Kasseneingang nachgewiesen wurde, wird der Umsatz um diesen Betrag erhöht.
Ich Frage: wie soll man Ihr das nachweisen?
Gruß
Michael
"Matthias Hanft" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Florian Kleinmanns schrieb:
>
>> Die USt-Sonderprüferin prüft Privateinlagen im 100-EUR-Bereich
>> (entspricht 14 EUR hinterziehbarer Umsatzsteuer)? Das würde mich
>> überraschen.
>
> Vielleicht sollte der OP erst mal schreiben, um welche Beträge
> es überhaupt geht.
>
> BTW: Mein letzter Drucker hat ca. 2.000 EUR gekostet. Leider nicht
> von der Schwiegermutter bezahlt :-(
>
> Gruß Matthias.
Re: Belege für Privateinnahmen
am 23.12.2005 12:36:52 von Matthias Reichelt
Hi Michael,
neu für mich ist am Sachverhalt, dass nunmehr die USt-Sonderprüfung so weit
ist, Einnahmen hinzu zu schätzen, um die Umsatzsteuer nach zu erheben.
Aus meinen Erfahrungen heraus machen solche Überschläge nur die
Betriebsprüfer im Rahmen einer Betriebsprüfung. Die USt-Sonderprüfung ist
zwar auch eine Betriebsprüfung, jedoch wird nur der Sachverhalt USt.
geprüft. Meistens ohne Überprüfung der Entnahmen und Einlagen.
Zum Nachweis:
Unternehmer hat eine oder mehrere Einnahmequellen:
Es kann also nur Liquidität zugeführt worden sein durch:
a) Darlehen
b) Schenkung/Erbschaft
c) Andere Einnahmequellen
d) Verkürzung der Einnahmen
Es wird wohl nichts übrig bleiben, der privaten Bereich für die BP zu
öffnen.
Es muss also gelingen, die Zuführungen der Liquidität nachzuweisen.
Das FA geht stets von d) aus. Zwar gilt der Grundsatz zur Nachweispflicht:
Steuererhöhung =>FA, Steuerminderung=>Stpfl.
aber ich würde es nicht auf einen Finanzgerichtsprozess ankommen lassen.
Sollte ein Sachverhalt a) oder b) vorliegen, dann entsprechende Unterlagen
und Zahlungsströme nachweisen.
(bsw. Zugang der Erbschaft auf Privatkonto, dann stückweise Einlage aus
Privat in den Betrieb).
Fall c: erklärt am Beispiel:
Einnahmen Ehefrau 1.000
Kosten Lebenshaltung 800
Überschuß 200
Einlagen 150 (damit ist die Einlage
nachgewiesen).
Also mit dem Mandanten die Zahlungen suchen, vielleicht sagt er auch "unter
3 Augen",
das ein Fall d vorliegt. Dann Schätzung hinnehmen. Achtung: Fachanwalt für
Steuerrecht hinzuziehen.
Gruß Matthias
"Michael Hotjakov" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Hallo Matthias,
>
> es geht um ca. 4000 EUR Ausgaben. Die Prüferin schreibt, dass weil kein
> Kasseneingang nachgewiesen wurde, wird der Umsatz um diesen Betrag erhöht.
>
> Ich Frage: wie soll man Ihr das nachweisen?
>
> Gruß
> Michael
>
>
> "Matthias Hanft" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:
>> Florian Kleinmanns schrieb:
>>
>>> Die USt-Sonderprüferin prüft Privateinlagen im 100-EUR-Bereich
>>> (entspricht 14 EUR hinterziehbarer Umsatzsteuer)? Das würde mich
>>> überraschen.
>>
>> Vielleicht sollte der OP erst mal schreiben, um welche Beträge
>> es überhaupt geht.
>>
>> BTW: Mein letzter Drucker hat ca. 2.000 EUR gekostet. Leider nicht
>> von der Schwiegermutter bezahlt :-(
>>
>> Gruß Matthias.
>
>
Re: Belege für Privateinnahmen
am 23.12.2005 19:49:50 von Michael Hotjakov
Hallo Matthias,
ich danke Dir für Deine ausführliche Aufklärung.
Die Frau zerlegt den Mandanten, obwohl die USt-Sonderprüfung (§ 196 AO)
angeordnet wurde.
Sie erkennt z.B. die gebuchte VoSt, da das Datum auf der Re. nicht eindeutig
ist (1100 EUR), Re-Nr. fehlt (700 EUR), St-Nr. des leistenden Unternehmers
fehlt (300 EUR),
vollständige Anschrift des leist. Unternehmers fehlt (200EUR).
Bei der innergem. Lieferung liegt zwar Nachweispapier der USt-Id-Nr. des
Kunden, sowie Bestätigung des BfF vor, jedoch in der Re. nicht eingetragen:
Steuerfreiheit nicht annerkant - Erhöhung der steuerpflicht. Umsätze um
5.344 EUR.
Usw. Es ist nicht mehr lustig.
Was soll man machen?
Gruß
Michael
"Matthias Reichelt" <> schrieb im Newsbeitrag
news:43abe14d$0$9639$
> Hi Michael,
>
> neu für mich ist am Sachverhalt, dass nunmehr die USt-Sonderprüfung so
> weit ist, Einnahmen hinzu zu schätzen, um die Umsatzsteuer nach zu
> erheben.
> Aus meinen Erfahrungen heraus machen solche Überschläge nur die
> Betriebsprüfer im Rahmen einer Betriebsprüfung. Die USt-Sonderprüfung ist
> zwar auch eine Betriebsprüfung, jedoch wird nur der Sachverhalt USt.
> geprüft. Meistens ohne Überprüfung der Entnahmen und Einlagen.
>
> Zum Nachweis:
> Unternehmer hat eine oder mehrere Einnahmequellen:
> Es kann also nur Liquidität zugeführt worden sein durch:
> a) Darlehen
> b) Schenkung/Erbschaft
> c) Andere Einnahmequellen
> d) Verkürzung der Einnahmen
>
> Es wird wohl nichts übrig bleiben, der privaten Bereich für die BP zu
> öffnen.
> Es muss also gelingen, die Zuführungen der Liquidität nachzuweisen.
> Das FA geht stets von d) aus. Zwar gilt der Grundsatz zur Nachweispflicht:
> Steuererhöhung =>FA, Steuerminderung=>Stpfl.
> aber ich würde es nicht auf einen Finanzgerichtsprozess ankommen lassen.
>
> Sollte ein Sachverhalt a) oder b) vorliegen, dann entsprechende Unterlagen
> und Zahlungsströme nachweisen.
> (bsw. Zugang der Erbschaft auf Privatkonto, dann stückweise Einlage aus
> Privat in den Betrieb).
>
> Fall c: erklärt am Beispiel:
> Einnahmen Ehefrau 1.000
> Kosten Lebenshaltung 800
> Überschuß 200
> Einlagen 150 (damit ist die Einlage
> nachgewiesen).
>
> Also mit dem Mandanten die Zahlungen suchen, vielleicht sagt er auch
> "unter 3 Augen",
> das ein Fall d vorliegt. Dann Schätzung hinnehmen. Achtung: Fachanwalt für
> Steuerrecht hinzuziehen.
>
> Gruß Matthias
> "Michael Hotjakov" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:
>> Hallo Matthias,
>>
>> es geht um ca. 4000 EUR Ausgaben. Die Prüferin schreibt, dass weil kein
>> Kasseneingang nachgewiesen wurde, wird der Umsatz um diesen Betrag
>> erhöht.
>>
>> Ich Frage: wie soll man Ihr das nachweisen?
>>
>> Gruß
>> Michael
>>
>>
>> "Matthias Hanft" <> schrieb im Newsbeitrag
>> news:
>>> Florian Kleinmanns schrieb:
>>>
>>>> Die USt-Sonderprüferin prüft Privateinlagen im 100-EUR-Bereich
>>>> (entspricht 14 EUR hinterziehbarer Umsatzsteuer)? Das würde mich
>>>> überraschen.
>>>
>>> Vielleicht sollte der OP erst mal schreiben, um welche Beträge
>>> es überhaupt geht.
>>>
>>> BTW: Mein letzter Drucker hat ca. 2.000 EUR gekostet. Leider nicht
>>> von der Schwiegermutter bezahlt :-(
>>>
>>> Gruß Matthias.
>>
>>
>
>
Re: Belege für Privateinnahmen
am 23.12.2005 20:39:47 von Eric Lorenz
Michael Hotjakov schrieb:
Hallo Michael!
> ich danke Dir für Deine ausführliche Aufklärung.
> Die Frau zerlegt den Mandanten, obwohl die USt-Sonderprüfung (§ 196 AO)
> angeordnet wurde.
In welchen Bundesland bewegt Ihr Euch?
> Sie erkennt z.B. die gebuchte VoSt, da das Datum auf der Re. nicht eindeutig
> ist (1100 EUR), Re-Nr. fehlt (700 EUR), St-Nr. des leistenden Unternehmers
> fehlt (300 EUR),
> vollständige Anschrift des leist. Unternehmers fehlt (200EUR).
Da hat wohl auch die Buchhaltung gepennt. Wenn das man nicht sogar zu
einem Haftpflichtschaden für den StB werden kann. Einfaches Mittel:
Vereinbaren, das berichtigte Rechnungen erstellt werden.
Mal zu den einzelnen Punkten:
Von wann ist die Rechnung? Datum mit Leistungsdatum nicht identisch?
Schau mal in das entsprechende BMF-Schreiben.
Rechnungsnummer fehlt ganz?
Steuernummer fehlt? ID vorhanden? (Deswegen habe ich mich auch schon mal
mit einer Prüferin gestritten!
> Bei der innergem. Lieferung liegt zwar Nachweispapier der USt-Id-Nr. des
> Kunden, sowie Bestätigung des BfF vor, jedoch in der Re. nicht eingetragen:
> Steuerfreiheit nicht annerkant - Erhöhung der steuerpflicht. Umsätze um
> 5.344 EUR.
Damit kommt Sie meines Erachtens nicht durch. Ist das Nachweispapier an
der Rechnung dran, oder extra?
> Usw. Es ist nicht mehr lustig.
Keine Panik! Lächeln und winken! Die Prüferin scheint sehr jung zu sein
und folglich frisch von der Schule. Wir können gerne mal die Punkte
einzeln über die Feiertage durchgehen und mal die entsprechenden
BMF-Schreiben raussuchen. Auch einige Urteile dazu machen sich immer gut.
Schließlich müssen sich ja die bisher an die 30 betreuten Prüfungen
irgendwann mal auszahlen.
Eric
Re: Belege für Privateinnahmen
am 23.12.2005 21:29:07 von Michael Hotjakov
Hallo Eric,
"Eric Lorenz" <> schrieb im Newsbeitrag
news:43ac5289$0$16507$
> Michael Hotjakov schrieb:
> Hallo Michael!
>
>> ich danke Dir für Deine ausführliche Aufklärung.
>> Die Frau zerlegt den Mandanten, obwohl die USt-Sonderprüfung (§ 196 AO)
>> angeordnet wurde.
>
> In welchen Bundesland bewegt Ihr Euch?
Bayern
>
>> Sie erkennt z.B. die gebuchte VoSt, da das Datum auf der Re. nicht
>> eindeutig ist (1100 EUR), Re-Nr. fehlt (700 EUR), St-Nr. des leistenden
>> Unternehmers fehlt (300 EUR),
>> vollständige Anschrift des leist. Unternehmers fehlt (200EUR).
>
> Da hat wohl auch die Buchhaltung gepennt.
Das stimmt. Man konnte den Mandanten nicht dazu zu bewegen, das Kassenbuch
werder zu führen noch vorzulegen.
Die Buchführung (Kasse) wurde nur "theoretisch" gemacht (Wenn Geld i.d.
Kasse fehlte, wurde Privateinlage gebucht.
>Wenn das man nicht sogar zu einem Haftpflichtschaden für den StB werden
>kann. Einfaches Mittel: Vereinbaren, das berichtigte Rechnungen erstellt
>werden.
Wir werden es versuchen.
>
> Mal zu den einzelnen Punkten:
> Von wann ist die Rechnung? Datum mit Leistungsdatum nicht identisch?
> Schau mal in das entsprechende BMF-Schreiben.
>
> Rechnungsnummer fehlt ganz?
Ja
>
> Steuernummer fehlt? ID vorhanden? (Deswegen habe ich mich auch schon mal
> mit einer Prüferin gestritten!
>
>> Bei der innergem. Lieferung liegt zwar Nachweispapier der USt-Id-Nr. des
>> Kunden, sowie Bestätigung des BfF vor, jedoch in der Re. nicht
>> eingetragen: Steuerfreiheit nicht annerkant - Erhöhung der
>> steuerpflicht. Umsätze um 5.344 EUR.
>
> Damit kommt Sie meines Erachtens nicht durch. Ist das Nachweispapier an
> der Rechnung dran, oder extra?
Alles dran.
>
>> Usw. Es ist nicht mehr lustig.
>
> Keine Panik! Lächeln und winken! Die Prüferin scheint sehr jung zu sein
> und folglich frisch von der Schule. Wir können gerne mal die Punkte
> einzeln über die Feiertage durchgehen und mal die entsprechenden
> BMF-Schreiben raussuchen. Auch einige Urteile dazu machen sich immer gut.
>
> Schließlich müssen sich ja die bisher an die 30 betreuten Prüfungen
> irgendwann mal auszahlen.
Ich hoffe stark auf Deine Hilfe.
Michael
>
> Eric
Re: Belege für Privateinnahmen
am 23.12.2005 21:57:11 von Eric Lorenz
Michael Hotjakov schrieb:
Hallo Michael!
>> In welchen Bundesland bewegt Ihr Euch?
>
> Bayern
Sach jetzt nicht, das es der Großraum MUC ist und die Prüferin eine
recht junge (gutaussehende (nur so am Rande) blonde Frau ist.
> Das stimmt. Man konnte den Mandanten nicht dazu zu bewegen, das Kassenbuch
> werder zu führen noch vorzulegen.
> Die Buchführung (Kasse) wurde nur "theoretisch" gemacht (Wenn Geld i.d.
> Kasse fehlte, wurde Privateinlage gebucht.
Mööp!
Wichtige Regel: So ein Kassenbuch wird dir bei jeder Prüfung nicht
anerkannt! Hier bin ich dazu übergegangen, im SKR 04 das Konto
"Barzahlungen" einzurichten (2110). Die Kassenbuchführung ist so, wie
Ihr das macht, nicht in Ordnung!!!
>> Wenn das man nicht sogar zu einem Haftpflichtschaden für den StB werden
>> kann. Einfaches Mittel: Vereinbaren, das berichtigte Rechnungen erstellt
>> werden.
> Wir werden es versuchen.
Das ist erstmal der erste Schritt. Freue dich, wenn Du mal einen Prüfer
hast, der sich an den 13b verlustiert. Derzeitig prüfe ich das im Rahmen
der JA immer mit ab, weil das im letzten Jahr immer sehr lasch gmeacht
wurde.
>> Rechnungsnummer fehlt ganz?
>
> Ja
Ok, Rechnung retoure und ändern lassen. Gut ist!
>>> Bei der innergem. Lieferung liegt zwar Nachweispapier der USt-Id-Nr. des
>>> Kunden, sowie Bestätigung des BfF vor, jedoch in der Re. nicht
>>> eingetragen: Steuerfreiheit nicht annerkant - Erhöhung der
>>> steuerpflicht. Umsätze um 5.344 EUR.
>> Damit kommt Sie meines Erachtens nicht durch. Ist das Nachweispapier an
>> der Rechnung dran, oder extra?
>
> Alles dran.
Moment, da habe ich was im Hinterkopf. Mail mich mal zur Erinnerung
privat an, werde mal am Sonntag die SIS Datenbank in Anspruch nehmen!
>> Keine Panik! Lächeln und winken! Die Prüferin scheint sehr jung zu sein
>> und folglich frisch von der Schule. Wir können gerne mal die Punkte
>> einzeln über die Feiertage durchgehen und mal die entsprechenden
>> BMF-Schreiben raussuchen. Auch einige Urteile dazu machen sich immer gut.
>>
>> Schließlich müssen sich ja die bisher an die 30 betreuten Prüfungen
>> irgendwann mal auszahlen.
>
> Ich hoffe stark auf Deine Hilfe.
Gerne. Aber wie gesagt, evtl. außerhalb der NG über den Mail weg.
Schließlich habe ich 10 Jahre Berufserfahrung als Fachangestellter.
Eric
Re: Belege für Privateinnahmen
am 24.12.2005 06:59:27 von Lutz Schulze
On Fri, 23 Dec 2005 21:57:11 +0100, Eric Lorenz <>
wrote:
>>> Rechnungsnummer fehlt ganz?
>>
>> Ja
>
>Ok, Rechnung retoure und ändern lassen. Gut ist!
Kurze Zwischenfrage: wie lange lässt sich so etwas heilen? Solange der
Aussteller noch existiert?
Lutz
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk:
jetzt neu: Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
Test im IT-Administrator:
- die Seite rund um EDV-Netzwerke
Re: Belege für Privateinnahmen
am 24.12.2005 08:31:42 von Matthias Reichelt
Hi Lutz,
im Prinzip ja.
Du brauchst, um den monierten VoSt-Abzug zu bekommen, eine geänderte
Rechnung.
Wie die erstellt wird, ist Dein Problem.
Gruß Matti
"Lutz Schulze" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> On Fri, 23 Dec 2005 21:57:11 +0100, Eric Lorenz <>
> wrote:
>
>>>> Rechnungsnummer fehlt ganz?
>>>
>>> Ja
>>
>>Ok, Rechnung retoure und ändern lassen. Gut ist!
>
> Kurze Zwischenfrage: wie lange lässt sich so etwas heilen? Solange der
> Aussteller noch existiert?
>
> Lutz
> --
> Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk:
>
> jetzt neu: Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
> Test im IT-Administrator:
> - die Seite rund um EDV-Netzwerke