Abschreibungsbemessungsgrundlage Kürzung um Grund- und Bodenanteil

Abschreibungsbemessungsgrundlage Kürzung um Grund- und Bodenanteil

am 20.12.2005 19:40:38 von Armin Wensky

Hallo,

wir haben erstmalig unsere ETW vermietet und demzufolge in der
Steuererklärung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angegeben.

Hinsichtlich der Abschreibung hat uns nun das FA mitgeteilt, dass die
verbleibende Bemessungsgrundlage noch um den Grund- und Bodenanteil zu
kürzen sei. Hier gibt das FA pauschal 15% an, mit der Folge, dass die
verbleibende Abschreibungsbemessungsgrundlage von EUR 89.000 auf EUR 76.000
und damit auch der jährliche Abschreibungsbetrag sinkt.

Ich wäre dankbar, wenn mir hier jemand freundlicherweise mitteilen könnte,
ob so eine pauschale Kürzung überhaupt zulässig ist, wenn ja, wonach sich
die Höhe einer solchen "Pauschalkürzung" richtet und wo ich weitergehende
Infos dazu finden kann.

Bitte seht mir nach, wenn ich den einen oder anderen Begriff nicht
sachgerecht verwendet haben sollte.

Danke
Armin

Re: Abschreibungsbemessungsgrundlage Kürzung um Grund- und Bodenanteil

am 20.12.2005 21:28:10 von Eric Lorenz

Armin Wensky schrieb:
Hallo!
> wir haben erstmalig unsere ETW vermietet und demzufolge in der
> Steuererklärung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angegeben.
>
> Hinsichtlich der Abschreibung hat uns nun das FA mitgeteilt, dass die
> verbleibende Bemessungsgrundlage noch um den Grund- und Bodenanteil zu
> kürzen sei. Hier gibt das FA pauschal 15% an, mit der Folge, dass die
> verbleibende Abschreibungsbemessungsgrundlage von EUR 89.000 auf EUR 76.000
> und damit auch der jährliche Abschreibungsbetrag sinkt.
>
> Ich wäre dankbar, wenn mir hier jemand freundlicherweise mitteilen könnte,
> ob so eine pauschale Kürzung überhaupt zulässig ist, wenn ja, wonach sich
> die Höhe einer solchen "Pauschalkürzung" richtet und wo ich weitergehende
> Infos dazu finden kann.
>
> Bitte seht mir nach, wenn ich den einen oder anderen Begriff nicht
> sachgerecht verwendet haben sollte.
>

Das mit den 15% scheint in Ordnung zu sein. Wenn du einen genauen Wert
haben willst, dann nimmst Du die damaligen AK der Wohnung und
erkundigst dich bei Katasteramt nach dem Bodenrichtwert.

Eric

Re: Abschreibungsbemessungsgrundlage Kürzung um Grund- und Bodenanteil

am 23.12.2005 17:09:38 von Oliver Trost

"Armin Wensky" <> schrieb im Newsbeitrag
news:do9j77$fht$
> Hallo,
>
> wir haben erstmalig unsere ETW vermietet und demzufolge in der
> Steuererklärung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angegeben.
>
> Hinsichtlich der Abschreibung hat uns nun das FA mitgeteilt, dass die
> verbleibende Bemessungsgrundlage noch um den Grund- und Bodenanteil zu
> kürzen sei. Hier gibt das FA pauschal 15% an, mit der Folge, dass die
> verbleibende Abschreibungsbemessungsgrundlage von EUR 89.000 auf EUR
> 76.000
> und damit auch der jährliche Abschreibungsbetrag sinkt.
>
> Ich wäre dankbar, wenn mir hier jemand freundlicherweise mitteilen könnte,
> ob so eine pauschale Kürzung überhaupt zulässig ist, wenn ja, wonach sich
> die Höhe einer solchen "Pauschalkürzung" richtet und wo ich weitergehende
> Infos dazu finden kann.
>

Hinweis 43 EStH 2004:
"Anschaffungskosten

Bei Anschaffung eines bebauten Grundstücks ist der Kaufpreis nicht nach der
sog. Restwertmethode, sondern nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder
Teilwerte auf den Grund und Boden und auf das Gebäude aufzuteilen (>BFH vom
10.10.2000 - BStBl 2001 II S. 183).

Das gilt auch bei der Anschaffung von Eigentumswohnungen; dabei rechtfertigt
die eingeschränkte Nutzungs- und Verfügungsmöglichkeit des
Wohnungseigentümers hinsichtlich seines Bodenanteils keinen niedrigeren
Wertansatz des Bodenanteils (>BFH vom 15.01.1985 - BStBl II S. 252).

...."

Eine pauschale Ermittlung des Grund und Bodenanteils ist aus dem Gesetz
nicht herzuleiten. Sollte der Wert real sein, sollten Sie es bei der
"Pauschalkürzung" belassen.

gruß oliver