Ausländische Rechnungen
am 23.12.2005 15:16:17 von Chris Seidel
Hallo,
eine ukrainische Firma hat für mich Dienstleistungen erbracht, bin sehr
zufrieden. Nun geht's ans Bezahlen.
Anforderungen an Rechnungen kenne ich diese:
* den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden
Unternehmers,
* den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des
Leistungsempfängers,
* die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder
die ihm vom Bundesamt für Finanzen erteilte
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
* das Ausstellungsdatum
* eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur
Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsteller einmalig vergeben wird
(Rechnungsnummer),
* die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände
der Lieferung oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung,
* den Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder der
Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts bei Vereinnahmung
des Entgelts für eine noch nicht ausgeführte Lieferung oder Leistung,
Alles kein Problem, außer:
* die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder
die ihm vom Bundesamt für Finanzen erteilte
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Haben die natürlich nicht in Deutschland, interessiert also nicht?
Ah ja, MWSt. wird natürlich nicht ausgewiesen, korrekt?
Danke
Re: Ausländische Rechnungen
am 23.12.2005 16:51:29 von Oliver Trost
"Chris Seidel" <> schrieb im Newsbeitrag
news:doh0rh$bg3$
> Hallo,
>
> eine ukrainische Firma hat für mich Dienstleistungen erbracht, bin sehr
> zufrieden. Nun geht's ans Bezahlen.
>
> Alles kein Problem, außer:
>
> * die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder
> die ihm vom Bundesamt für Finanzen erteilte
> Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
>
> Haben die natürlich nicht in Deutschland, interessiert also nicht?
>
> Ah ja, MWSt. wird natürlich nicht ausgewiesen, korrekt?
>
> Danke
Wenn er keine ID-Nr. hat kann er auch keine ausweisen. Da du keine Vorsteuer
ziehen kannst, ist das auch praktisch egal. Klingt aber alles so als ob das
ein Fall der Verlagerung der Steuerschuldnerschaft nach §13b UStG ist. Also
musst du die USt des Ukrainers hier in Deutschland in deiner Voranmeldung
anmelden. Wenn du denn voll vorsteuerabzugsberechtigt bist, kannst du Sie
gleichzeitig als Vorsteuer wieder in der Voranmeldung abziehen.
gruß oliver
Re: Ausländische Rechnungen
am 23.12.2005 16:59:12 von Chris Seidel
Oliver Trost wrote:
> Wenn er keine ID-Nr. hat kann er auch keine ausweisen. Da du keine
> Vorsteuer ziehen kannst, ist das auch praktisch egal. Klingt aber
> alles so als ob das ein Fall der Verlagerung der
> Steuerschuldnerschaft nach §13b UStG ist. Also musst du die USt des
> Ukrainers hier in Deutschland in deiner Voranmeldung anmelden. Wenn
> du denn voll vorsteuerabzugsberechtigt bist, kannst du Sie
> gleichzeitig als Vorsteuer wieder in der Voranmeldung abziehen.
Danke für die Antwort.
Ich muss also UST "abführen" und hol sie mir gleich per VST zurück?
Letzlich fließt also kein Geld?
Re: Ausländische Rechnungen
am 23.12.2005 17:16:46 von Oliver Trost
"Chris Seidel" <> schrieb im Newsbeitrag
news:doh6sg$okk$
> Oliver Trost wrote:
>
>> Wenn er keine ID-Nr. hat kann er auch keine ausweisen. Da du keine
>> Vorsteuer ziehen kannst, ist das auch praktisch egal. Klingt aber
>> alles so als ob das ein Fall der Verlagerung der
>> Steuerschuldnerschaft nach §13b UStG ist. Also musst du die USt des
>> Ukrainers hier in Deutschland in deiner Voranmeldung anmelden. Wenn
>> du denn voll vorsteuerabzugsberechtigt bist, kannst du Sie
>> gleichzeitig als Vorsteuer wieder in der Voranmeldung abziehen.
>
> Danke für die Antwort.
>
> Ich muss also UST "abführen" und hol sie mir gleich per VST zurück?
> Letzlich fließt also kein Geld?
>
Wenn Sie denn Vorsteuer zu 100% ziehen dürfen! Der Betrag kommt in der
Voranmeldung auf Seite 2 in die Zeile 52 und die 16% Umsatzsteuer dazu in
Zeile 53. Gleichzeitig kommt die abziehbare Vorsteuer in Zeile 67. Nur bei
Unternehmern die keine oder nur teilweise Vorsteuer ziehen dürfen, kommt es
dabei zu keinen "Null-Geschäft".
gruß oliver
Re: Ausländische Rechnungen
am 23.12.2005 17:47:40 von Stanislaw Gierlicki
On Fri, 23 Dec 2005 15:16:17 +0100, Chris Seidel wrote:
>Hallo,
>
>eine ukrainische Firma hat für mich Dienstleistungen erbracht, bin sehr
>zufrieden. Nun geht's ans Bezahlen.
>
>Anforderungen an Rechnungen kenne ich diese:
>Alles kein Problem, außer:
>
>* die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder
>die ihm vom Bundesamt für Finanzen erteilte
>Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
>
>Haben die natürlich nicht in Deutschland, interessiert also nicht?
Diese Anforderung steht nicht ohne Grund im Umsatzsteuergesetz.
Denn sie betrifft Rechnungen, die zum Abzug der Vorsteuer
berechtigen sollen. Daher muss das FA die Möglichkeit haben, anhand
der Steuernummer zu prüfen, ob der Rechnungssteller überhaupt dazu
berechtigt war, USt. zu berechnen und ob er sie abgeführt hat.
Für Rechnungen, die keine Vorsteuer enthalten, ist dies also nicht
notwendig.
>Ah ja, MWSt. wird natürlich nicht ausgewiesen, korrekt?
Das ist für dich uninteressant, weil es nur auf das ukrainische
UStRecht ankommt, ob der Rechnungssteller eine Rechnung ohne MWSt.
stellen durfte (wenn nicht, muss er von seinem erhaltenen Geld noch
die MWSt. abführen).
Du brauchst ja nur den ausgewiesenen Betrag zu bezahlen, ob der
Rechnungssteller ihn voll behalten darf oder mit seinem FA teilen
muss, ist seine Sache.
Für dich gilt nur, dass du bei dieser Rechnung nix als Vorsteuer
abziehen darfst.
Frohes Fest!
MfG
Stanislaw Gierlicki
--
Bitte keine Antworten per E-Mail. Ich lese diese Newsgruppe.
Und wenn doch, bitte ".spam" aus der Adresse entfernen.
Re: Ausländische Rechnungen
am 23.12.2005 18:56:11 von axbnospamatall
Am Fri, 23 Dec 2005 15:16:17 +0100, schrieb "Chris Seidel" <>
:
>Hallo,
>
>eine ukrainische Firma hat für mich Dienstleistungen erbracht, bin sehr
>zufrieden. Nun geht's ans Bezahlen.
>Alles kein Problem, außer:
>
>* die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder
>die ihm vom Bundesamt für Finanzen erteilte
>Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
>
>Haben die natürlich nicht in Deutschland, interessiert also nicht?
>
>Ah ja, MWSt. wird natürlich nicht ausgewiesen, korrekt?
Das hängt davon ab, wo der Ort der Leistung ist. Hierfür ist die Art
der Leistung entscheidend.
Sollte der Ort in Deutschland liegen, gilt § 13b UStG, Wechsel der
Steuerschuldnerschaft und Du musst die Umsatzsteuer abführen, wenn es
sich um einen umsatzsteuerpflichtigen Umsatz handelt (evtl. ist die
Leistung auch umsatzsteuerfrei). Dann kannst Du die Vorsteuer
gleichzeitig abziehen, wenn der Vosteuerabzug nicht ausgeschlossen ist
(z.B. Du bist Kleinunternehmer oder tätigst nur umsatzsteuerfreie
Umsätze).
Ist der Ort in der Ukraine ist der Umsatz nicht steuerbar und deshalb
in D nicht relevant. Ob Du evtl. Vorsteuer in der Ukraine geltend
machen kannst, solltest Du einen Steuerberater in der Ukraine fragen.
Ist der Ort der Leistung woanders, kann auch die Umsatzbesteuerung
anders aussehen.
Grüße
Axel
Re: Ausländische Rechnungen
am 23.12.2005 20:50:15 von Chris Seidel
Axel Böhm wrote:
> Ist der Ort in der Ukraine ist der Umsatz nicht steuerbar und deshalb
> in D nicht relevant. Ob Du evtl. Vorsteuer in der Ukraine geltend
> machen kannst, solltest Du einen Steuerberater in der Ukraine fragen.
Vielen Dank. Auch an alle anderen Poster.