ein paar Fragen zum Jahresende

ein paar Fragen zum Jahresende

am 26.12.2005 10:01:20 von Tobias Wendorff

Hallo Leser der NG,

zuerst einmal: Frohes Fest (und schon mal einen guten Rutsch).

Vorab: Ich bin Student (23 Jahre), wohne bis zum 29.12.2005 bei
meiner Mutter (nicht verheiratet) und ab diesem Tag in einer WG.
Seit April 2005 habe ich ein Gewerbe (Kleinunternehmer, keine USt.).

Zum Jahresende habe ich ein paar Fragen:

1. Ist das Ende des Jahres auch das Ende meines Geschäftsjahres?
Muss ich also jetzt meinen "Jahresabschluss", die EÜR und die
Einkommensteuererklärung machen?

2. Das Finanzamt hat mich im April 2005 darauf aufmerksam gemacht,
dass ich alle ständigen Einkünfte in der Einkommensteuererklärung
angeben muss, so auch die 400 EUR Unterhalt meines Vaters.

Eigentlich haben diese Privateinkünfte doch gar nichts mit dem
Gewerbe zu tun. Das Problem hierbei ist, dass mein Umsatz und der
Unterhalt verdammt nah an die "Grenze" von 17.500 EUR kommen, wenn
nicht sogar drüber liege (wenn es aufs Jahr hochgerechnet wird).

Ergänzt wird das noch durch die Einzug in die WG: Ab 2006 werde
ich 154 EUR Kindergeld erhalten. Muss ich dies ebenfalls angeben?

3. Die WG besteht aus einem Kommilitonen und mir. Der Mietvertrag
läuft auf uns beide, das Konto für Miete & Versorgungskosten läuft
auf meinen Namen und wird auch auf mich verzinst.

Den Freistellungsauftrag habe ich korrekt ausgefüllt. Aber muss
ich die Zinsen auch auf der Einkommensteuererklärung angeben?
Es sind zwar nur 10-20 EUR im Jahr, aber lieber mal nachfragen.
Jedenfalls ist es doch ebenso privat, wie der Kern der 2. Frage.

Vielen Dank
Tobias

Re: ein paar Fragen zum Jahresende

am 26.12.2005 11:29:34 von Uwe Olufs

"Tobias Wendorff" <> schrieb im Newsbeitrag
news:doobh1$4cr$00$
> Hallo Leser der NG,
>
> zuerst einmal: Frohes Fest (und schon mal einen guten Rutsch).
>
> Vorab: Ich bin Student (23 Jahre), wohne bis zum 29.12.2005 bei
> meiner Mutter (nicht verheiratet) und ab diesem Tag in einer WG.
> Seit April 2005 habe ich ein Gewerbe (Kleinunternehmer, keine USt.).
>
> Zum Jahresende habe ich ein paar Fragen:
>
> 1. Ist das Ende des Jahres auch das Ende meines Geschäftsjahres?
> Muss ich also jetzt meinen "Jahresabschluss", die EÜR und die
> Einkommensteuererklärung machen?
>
> 2. Das Finanzamt hat mich im April 2005 darauf aufmerksam gemacht,
> dass ich alle ständigen Einkünfte in der Einkommensteuererklärung
> angeben muss, so auch die 400 EUR Unterhalt meines Vaters.
>
> [2a] Eigentlich haben diese Privateinkünfte doch gar nichts mit dem
> Gewerbe zu tun. Das Problem hierbei ist, dass mein Umsatz und der
> Unterhalt verdammt nah an die "Grenze" von 17.500 EUR kommen, wenn
> nicht sogar drüber liege (wenn es aufs Jahr hochgerechnet wird).
>
> [2b] Ergänzt wird das noch durch die Einzug in die WG: Ab 2006 werde
> ich 154 EUR Kindergeld erhalten. Muss ich dies ebenfalls angeben?
>
> 3. Die WG besteht aus einem Kommilitonen und mir. Der Mietvertrag
> läuft auf uns beide, das Konto für Miete & Versorgungskosten läuft
> auf meinen Namen und wird auch auf mich verzinst.
>
> Den Freistellungsauftrag habe ich korrekt ausgefüllt. Aber muss
> ich die Zinsen auch auf der Einkommensteuererklärung angeben?
> Es sind zwar nur 10-20 EUR im Jahr, aber lieber mal nachfragen.
> Jedenfalls ist es doch ebenso privat, wie der Kern der 2. Frage.
>


Moin!
Zu 1.: ja
zu 2.: ja, aber nicht den Unterhalt des Vaters. Das sind keine Einkünfte.
zu 2a.: Welche Grenze von 17.500 EUR meinst Du?
zu 2b.: Du erhältst kein Kindergeld. Das bekommt Deine Mutter, sofern
Deine Einkünfte nicht über der Fallbeilgrenze liegen.
zu 3.: Ja, aber wird sich steuerlich nicht auswirken, wenn Du nicht mehr
Zinsen hast.

Uwe

Re: ein paar Fragen zum Jahresende

am 26.12.2005 11:30:01 von Matthias Koehler

[Tobias:]

> 1. Ist das Ende des Jahres auch das Ende meines Geschäftsjahres?
> Muss ich also jetzt meinen "Jahresabschluss", die EÜR und die
> Einkommensteuererklärung machen?

Ja, Dein erstes Jahr ist eben ein Rumpfwirtschaftsjahr. Echte "abweichende
Geschäftsjahre" haben nur bestimmte Branchen kraft Gesetz.

> 2. Das Finanzamt hat mich im April 2005 darauf aufmerksam gemacht,
> dass ich alle ständigen Einkünfte in der Einkommensteuererklärung
> angeben muss, so auch die 400 EUR Unterhalt meines Vaters.
>
> Eigentlich haben diese Privateinkünfte doch gar nichts mit dem
> Gewerbe zu tun. Das Problem hierbei ist, dass mein Umsatz und der
> Unterhalt verdammt nah an die "Grenze" von 17.500 EUR kommen, wenn
> nicht sogar drüber liege (wenn es aufs Jahr hochgerechnet wird).

Der Unterhalt zählt doch nicht zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb.

> Ergänzt wird das noch durch die Einzug in die WG: Ab 2006 werde
> ich 154 EUR Kindergeld erhalten. Muss ich dies ebenfalls angeben?

Bin ich mir nicht ganz sicher, vermutlich schon, zählt doch aber ebenfalls
nicht zum Gewerbe. Wirst dadurch nicht umsatzsteuerpflichtig.

> 3. Die WG besteht aus einem Kommilitonen und mir. Der Mietvertrag
> läuft auf uns beide, das Konto für Miete & Versorgungskosten läuft
> auf meinen Namen und wird auch auf mich verzinst.
>
> Den Freistellungsauftrag habe ich korrekt ausgefüllt. Aber muss
> ich die Zinsen auch auf der Einkommensteuererklärung angeben?
> Es sind zwar nur 10-20 EUR im Jahr, aber lieber mal nachfragen.
> Jedenfalls ist es doch ebenso privat, wie der Kern der 2. Frage.

Du erhältst ja von der Bank in den kommenden Wochen eine Steuerbescheinigung
für 2005. Die darin enthaltenen Zahlen sollten idealerweise mit Deinen
Angaben im Mantelbogen übereinstimmen... :-)

Matthias



--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion

Re: ein paar Fragen zum Jahresende

am 26.12.2005 19:57:07 von Tobias Wendorff

Hallo Uwe,

Uwe Olufs wrote:
> "Tobias Wendorff" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:doobh1$4cr$00$
>> Hallo Leser der NG,
>>
>> zuerst einmal: Frohes Fest (und schon mal einen guten Rutsch).
>>
>> Vorab: Ich bin Student (23 Jahre), wohne bis zum 29.12.2005 bei
>> meiner Mutter (nicht verheiratet) und ab diesem Tag in einer WG.
>> Seit April 2005 habe ich ein Gewerbe (Kleinunternehmer, keine USt.).
>>
>> Zum Jahresende habe ich ein paar Fragen:
>>
>> 1. Ist das Ende des Jahres auch das Ende meines Geschäftsjahres?
>> Muss ich also jetzt meinen "Jahresabschluss", die EÜR und die
>> Einkommensteuererklärung machen?
>>
>> 2. Das Finanzamt hat mich im April 2005 darauf aufmerksam gemacht,
>> dass ich alle ständigen Einkünfte in der Einkommensteuererklärung
>> angeben muss, so auch die 400 EUR Unterhalt meines Vaters.
>>
>> [2a] Eigentlich haben diese Privateinkünfte doch gar nichts mit dem
>> Gewerbe zu tun. Das Problem hierbei ist, dass mein Umsatz und der
>> Unterhalt verdammt nah an die "Grenze" von 17.500 EUR kommen, wenn
>> nicht sogar drüber liege (wenn es aufs Jahr hochgerechnet wird).
>>
>> [2b] Ergänzt wird das noch durch die Einzug in die WG: Ab 2006 werde
>> ich 154 EUR Kindergeld erhalten. Muss ich dies ebenfalls angeben?
>>
>> 3. Die WG besteht aus einem Kommilitonen und mir. Der Mietvertrag
>> läuft auf uns beide, das Konto für Miete & Versorgungskosten läuft
>> auf meinen Namen und wird auch auf mich verzinst.
>>
>> Den Freistellungsauftrag habe ich korrekt ausgefüllt. Aber muss
>> ich die Zinsen auch auf der Einkommensteuererklärung angeben?
>> Es sind zwar nur 10-20 EUR im Jahr, aber lieber mal nachfragen.
>> Jedenfalls ist es doch ebenso privat, wie der Kern der 2. Frage.
>>
>
[...]

> zu 2.: ja, aber nicht den Unterhalt des Vaters. Das sind keine
> Einkünfte. zu 2a.: Welche Grenze von 17.500 EUR meinst Du?

Zu 2.: Klar, keine Einküfte im Sinne des Gewerbes, aber schon Einküfte
die mich betreffen. Ich muss sie also niht auf der EÜR, sondern nur
auf der Einkommensteuererklärung angeben?

Zu 2a.: Die USt. Grenze. Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass mein
Gewerbeumsatz und der Unterhalt addiert werden. Wenn von April aus
gerechnet wird, liege ich unter dieses 17.500 EUR. Wenn jedoch von
Januar extrapoliert wird, liege ich eventuell drüber.

> zu 2b.: Du erhältst kein Kindergeld. Das bekommt Deine Mutter,
> sofern Deine Einkünfte nicht über der Fallbeilgrenze liegen.

Vergessen zu erwähnen: Meine Mutter ist damit einverstanden, dass ich
die 154 EUR im Monat auf mein Konto überwiesen bekomme.

> zu 3.: Ja, aber wird sich steuerlich nicht auswirken, wenn Du
> nicht mehr Zinsen hast.

Also ebenfalls auf der Einkommensteuererklärung angeben.

Vielen Dank
Tobias

Re: ein paar Fragen zum Jahresende

am 26.12.2005 19:59:05 von Tobias Wendorff

Hallo Matthias,

Matthias Koehler wrote:

[...]

>> 2. Das Finanzamt hat mich im April 2005 darauf aufmerksam gemacht,
>> dass ich alle ständigen Einkünfte in der Einkommensteuererklärung
>> angeben muss, so auch die 400 EUR Unterhalt meines Vaters.
>>
>> Eigentlich haben diese Privateinkünfte doch gar nichts mit dem
>> Gewerbe zu tun. Das Problem hierbei ist, dass mein Umsatz und der
>> Unterhalt verdammt nah an die "Grenze" von 17.500 EUR kommen, wenn
>> nicht sogar drüber liege (wenn es aufs Jahr hochgerechnet wird).
>
> Der Unterhalt zählt doch nicht zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb.

Ich musste ihn jedoch bei der Anmeldung meiner Steuernummer angeben.
Muss also nicht auf die EÜR, sondern nur in die Einkommensteuererklärung?

>> Ergänzt wird das noch durch die Einzug in die WG: Ab 2006 werde
>> ich 154 EUR Kindergeld erhalten. Muss ich dies ebenfalls angeben?
>
> Bin ich mir nicht ganz sicher, vermutlich schon, zählt doch aber
> ebenfalls nicht zum Gewerbe. Wirst dadurch nicht
> umsatzsteuerpflichtig.

Also ist die Einkommensteuererklärung gewerbe + privat oder wie sehe
ich das?

>> 3. Die WG besteht aus einem Kommilitonen und mir. Der Mietvertrag
>> läuft auf uns beide, das Konto für Miete & Versorgungskosten läuft
>> auf meinen Namen und wird auch auf mich verzinst.
>>
>> Den Freistellungsauftrag habe ich korrekt ausgefüllt. Aber muss
>> ich die Zinsen auch auf der Einkommensteuererklärung angeben?
>> Es sind zwar nur 10-20 EUR im Jahr, aber lieber mal nachfragen.
>> Jedenfalls ist es doch ebenso privat, wie der Kern der 2. Frage.
>
> Du erhältst ja von der Bank in den kommenden Wochen eine
> Steuerbescheinigung für 2005. Die darin enthaltenen Zahlen sollten
> idealerweise mit Deinen Angaben im Mantelbogen übereinstimmen... :-)

Echt? Ich habe vorher noch nie Zinsen bekommen (blöde Sparkasse),
habe das jetzt in die eigene Hand genommen und bekomme auf einmal
Zinsen :-)

Vielen Dank
Tobias