Frage: Freiberufler und die 17500 Euro Grenze (wg. Umsatzsteuerpflicht)
Frage: Freiberufler und die 17500 Euro Grenze (wg. Umsatzsteuerpflicht)
am 28.12.2005 16:09:22 von Stephan
Hallo NG,
ich habe eine Frage zur freiberuflichen Tätigkeit und der 17500
Euro-Grenze zur Umsatzsteuerpflicht.
Meine Frau ist freiberufliche Trainerin (sie übt selbstständig eine
unterrichtende Tätigkeit aus), und hat bisher unter 17500 Euro pro Jahr
verdient, daher hat sich diese Frage bisher nicht gestellt.
2005 hat sie diesen Betrag übeschritten, ist sie damit automatisch 2006
umsatzsteuerpflichtig?
Oder ist sie als "unterrichtende freiberufliche Selbständige" gar nicht
umsatzsteuerpflichtig? Aus dem WISO Sparbuch Handbuch werde ich da nicht
so ganz schlau. Sie hat übrigens kein Gewerbe angemeldet.
Vielen Dank im voraus für Eure Hinweise,
Stephan
Re: Frage: Freiberufler und die 17500 Euro Grenze (wg. Umsatzsteuerpflicht)
am 29.12.2005 03:10:41 von axbnospamatall
Am Wed, 28 Dec 2005 16:09:22 +0100, schrieb Stephan
<> :
>
>Hallo NG,
>
>ich habe eine Frage zur freiberuflichen Tätigkeit und der 17500
>Euro-Grenze zur Umsatzsteuerpflicht.
>
>Meine Frau ist freiberufliche Trainerin (sie übt selbstständig eine
>unterrichtende Tätigkeit aus), und hat bisher unter 17500 Euro pro Jahr
>verdient, daher hat sich diese Frage bisher nicht gestellt.
>
>2005 hat sie diesen Betrag übeschritten, ist sie damit automatisch 2006
>umsatzsteuerpflichtig?
§ 19 Abs 1 UStG
Maßgeblich ist nicht der Verdienst sondern die Umsätze.
>Oder ist sie als "unterrichtende freiberufliche Selbständige" gar nicht
>umsatzsteuerpflichtig?
Vielleicht sind die Umsätze Deiner Frau steuerfrei?
§ 4 Nr. 21 UStG
Grüße
Axel
Re: Frage: Freiberufler und die 17500 Euro Grenze (wg. Umsatzsteuerpflicht)
am 30.12.2005 09:49:36 von Stephan
Hallo Axel,
danke für die Antwort und die Links, durch die ich mich mal ein bisschen
durchgelesen habe.
Eins verstehe ich vermutlich im Fall meiner Frau noch nicht gänzlich:
Zählen zu den Umsätzen, die ich zur Beurteilung der Überschreitung der
17500 Euro im auslaufenden Jahr heranziehe *nur* die, die auch wirklich
umsatzsteuerpflichtig sind, oder *alle* Umsätze?
Konkret bedeuted das: Sie führt die Hälfte des Unterrichts für Firmen
durch (umsatzsteuerpflichtig), das ist aber weniger als 17500 Euro. Die
andere Hälfte führt sie für Universitäten durch, die vermutlich von der
Umsatzsteuer befreit sind (also § 4 Nr. 21 UStG,
).
Zählt da in Bezug auf die 17500 Euro-Grenze nur die erste Hälfte?
Viele Grüße,
Stephan
Re: Frage: Freiberufler und die 17500 Euro Grenze (wg. Umsatzsteuerpflicht)
am 30.12.2005 10:21:05 von Eric Lorenz
Stephan schrieb:
>
> danke für die Antwort und die Links, durch die ich mich mal ein bisschen
> durchgelesen habe.
>
> Eins verstehe ich vermutlich im Fall meiner Frau noch nicht gänzlich:
> Zählen zu den Umsätzen, die ich zur Beurteilung der Überschreitung der
> 17500 Euro im auslaufenden Jahr heranziehe *nur* die, die auch wirklich
> umsatzsteuerpflichtig sind, oder *alle* Umsätze?
>
> Konkret bedeuted das: Sie führt die Hälfte des Unterrichts für Firmen
> durch (umsatzsteuerpflichtig), das ist aber weniger als 17500 Euro. Die
> andere Hälfte führt sie für Universitäten durch, die vermutlich von der
> Umsatzsteuer befreit sind (also § 4 Nr. 21 UStG,
> ).
>
> Zählt da in Bezug auf die 17500 Euro-Grenze nur die erste Hälfte?
Das wird oft falsch gemacht. Drösseln wir das doch mal auf (ein Blick
ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:
(3) Gesamtumsatz ist die Summe der vom Unternehmer ausgeführten
steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 [2] abzüglich
folgender Umsätze:
1. der Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 Buchstabe i , Nr. 9 Buchstabe b
und Nr. 11 bis 28 steuerfrei sind;
Da der Umsatz Deiner Frau unter Nr. 21 fällt, spielt der beim
Gesamtzumsatz keine Rolle.
Klar?
Eric
Re: Frage: Freiberufler und die 17500 Euro Grenze (wg. Umsatzsteuerpflicht)
am 30.12.2005 12:20:53 von axbnospamatall
Am Fri, 30 Dec 2005 10:21:05 +0100, schrieb Eric Lorenz
<> :
>> Konkret bedeuted das: Sie führt die Hälfte des Unterrichts für Firmen
>> durch (umsatzsteuerpflichtig), das ist aber weniger als 17500 Euro. Die
>> andere Hälfte führt sie für Universitäten durch, die vermutlich von der
>> Umsatzsteuer befreit sind (also § 4 Nr. 21 UStG,
>
>Da der Umsatz Deiner Frau unter Nr. 21 fällt, spielt der beim
>Gesamtzumsatz keine Rolle.
Aber doch bitte nur der Teil, den sie für die Unis erbringt. Die
Umsätze für andere Firmen sind steuerpflichtig und somit in den
Gesamtumsatz einzuberechnen.
Grüße
Axel
Re: Frage: Freiberufler und die 17500 Euro Grenze (wg. Umsatzsteuerpflicht)
am 30.12.2005 12:32:23 von Eric Lorenz
Axel Böhm schrieb:
> Aber doch bitte nur der Teil, den sie für die Unis erbringt. Die
> Umsätze für andere Firmen sind steuerpflichtig und somit in den
> Gesamtumsatz einzuberechnen.
Habe ich mich so ungenau ausgedrückt?
Eric
Re: Frage: Freiberufler und die 17500 Euro Grenze (wg. Umsatzsteuerpflicht)
am 30.12.2005 16:12:29 von Stephan
Hallo Eric & Axel,
> Klar?
yup, ist jetzt viel klarer, danke für Eure Tipps!
Guten Rutsch,
Stephan