Steuererklärung ja oder nein?
Steuererklärung ja oder nein?
am 29.12.2005 11:33:47 von Rico Neumann
Hallo zusammen,
ich habe seit Oktober ein Gewerbe (mit Kleinunternehmerregelung), vorher war
ich Student. Ich habe bisher noch nie eine Steuererklärung gemacht und würde
auch dieses Jahr noch drauf verzichten wollen (lohnt sich einfach nicht für
mich, hab schon überschlagen). Geht das? Ich habe nämlich im Hinterkopf,
dass man dazu erst verpflichtet ist, wenn man im Vorjahr auch schon eine
gemacht hat. Soweit korrekt? Also bräuchte ich nur den Bogen vom FA wegen
Einnahmen/Ausgaben usw. ausfüllen und dann hat sich die Sache? Meldet sich
das FA eigentlich von allein?
Grüße
Rico
Re: Steuererklärung ja oder nein?
am 29.12.2005 13:31:54 von Matthias Koehler
[Rico:]
> Ich habe bisher noch nie eine Steuererklärung gemacht und würde auch dieses
> Jahr noch drauf verzichten wollen (lohnt sich einfach nicht für mich, hab
> schon überschlagen).
Für mich lohnt sich das auch nicht, ist immer ein schlechtes Geschäft...
(eine ernsthafte Antwort erwartest Du doch sicher eh nicht, oder?)
Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
Re: Steuererklärung ja oder nein?
am 29.12.2005 15:06:45 von Martin Hentrich
On Thu, 29 Dec 2005 11:33:47 +0100, "Rico Neumann"
<> wrote:
>ich habe seit Oktober ein Gewerbe (mit Kleinunternehmerregelung), vorher=
war=20
>ich Student. Ich habe bisher noch nie eine Steuererklärung gemacht und=
würde=20
>auch dieses Jahr noch drauf verzichten wollen...
Das was du willst ist in diesem Falle irrelevant. Du *mußt* eine
Einkommensteuererklärung abgeben. Da du Student bist, sollte dich eine
solche Erklärung auch nicht intellektuell überfordern.
>... (lohnt sich einfach nicht für=20
>mich, hab schon überschlagen). Geht das?=20
Nein.
>Ich habe nämlich im Hinterkopf,=20
>dass man dazu erst verpflichtet ist, wenn man im Vorjahr auch schon eine=
=20
>gemacht hat. Soweit korrekt?
Nein, das ist nicht korrekt.
> Also bräuchte ich nur den Bogen vom FA wegen=20
>Einnahmen/Ausgaben usw. ausfüllen und dann hat sich die Sache?=20
Nein, damit hat sich die Sache nicht.
>Meldet sich das FA eigentlich von allein?
Was wäre die Alternative, Student?
Martin
Re: Steuererklärung ja oder nein?
am 29.12.2005 21:28:08 von Rico Neumann
"Martin Hentrich" <> schrieb
> Das was du willst ist in diesem Falle irrelevant. Du *mußt* eine
> Einkommensteuererklärung abgeben. Da du Student bist, sollte dich eine
> solche Erklärung auch nicht intellektuell überfordern.
Ich WAR Student und an meinem Intellekt wird eine Einkommenssteuererklärung
sicher nicht scheitern. Auch wenn es einige erstaunen mag, meine Frage war
ernsthaft. Ich hatte bis zu meiner Gewerbeanmeldung nichts mit dem FA zu
tun, da ich bisher auch kein einkommenssteuerpflichtiges Arbeitsverhältnis
hatte. Dementsprechend habe ich auch nie eine Einkommenssteuererklärung
gemacht. Bisher war ich dem FA völlig unbekannt, hatte also auch keine
Steuernummer. Und soweit ich das in meinem Bekanntenkreis beobachte, ist
diese "Konstellation" nicht ungewöhnlich. Daher auch meine Frage.
>> Ich habe nämlich im Hinterkopf,
>> dass man dazu erst verpflichtet ist, wenn man im Vorjahr
>> auch schon eine gemacht hat. Soweit korrekt?
>
> Nein, das ist nicht korrekt.
Also ergibt sich mit der Aufnahme eines Gewerbes automatisch die Pflicht zur
"kompletten" Einkommenssteuererklärung. Gut, dann weiß ich ja bescheid.
Bisher war ich der Auffassung, dass der Bogen "Einkünfte aus Gewerbebetrieb"
in meinem Fall ausreichend wäre. Also leg ich mir ein Steuerprogramm zu und
acker die Sache durch.
>> Meldet sich das FA eigentlich von allein?
>
> Was wäre die Alternative, Student?
Student wäre keine Alternative.
Grüße
Rico
Re: Steuererklärung ja oder nein?
am 29.12.2005 23:29:27 von Matthias Kryn
Rico Neumann schrieb:
> Also ergibt sich mit der Aufnahme eines Gewerbes automatisch
> die Pflicht zur "kompletten" Einkommenssteuererklärung. Gut,
> dann weiß ich ja bescheid. Bisher war ich der Auffassung,
> dass der Bogen "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" in meinem Fall
> ausreichend wäre.
Das ist ja nur eine von zig Anlagen zum Mantelbogen.
Grüße
Matthias
Re: Steuererklärung ja oder nein?
am 29.12.2005 23:32:21 von Matthias Koehler
[Rico:]
> Bisher war ich der Auffassung, dass der Bogen "Einkünfte aus Gewerbebetrieb"
> in meinem Fall ausreichend wäre.
Das ist doch nur eine Anlage. Dazu gehört auf jeden Fall der Mantelbogen, in
welchem Du vermutlich gar nicht so viel einzutragen hast. Vielleicht neben
den persönlichen Angaben noch Deine Krankenversicherung.
> Also leg ich mir ein Steuerprogramm zu und acker die Sache durch.
Dazu brauchst Du kein Steuerprogramm, das kann man auch manuell erledigen.
Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
Re: Steuererklärung ja oder nein?
am 30.12.2005 10:23:55 von Eric Lorenz
Matthias Koehler schrieb:
Hi!
>
> Das ist doch nur eine Anlage. Dazu gehört auf jeden Fall der Mantelbogen, in
> welchem Du vermutlich gar nicht so viel einzutragen hast. Vielleicht neben
> den persönlichen Angaben noch Deine Krankenversicherung.
Och, da fällt mir noch eine Menge mehr ein.
>> Also leg ich mir ein Steuerprogramm zu und acker die Sache durch.
>
> Dazu brauchst Du kein Steuerprogramm, das kann man auch manuell erledigen.
Aber dann macht es doch nicht soviel Spaß. Neben der Steuererklärung
kann man sich auch mit dem Computer ärgern.
Außerdem kann er die Erklärung elektronisch abgeben. Ich habe sowieso
den Eindruck, das die FÄ hier die Veranlagung recht großzügig bearbeiten
und nicht soviel streichen.
Eric
Re: Steuererklärung ja oder nein?
am 30.12.2005 12:36:20 von axbnospamatall
Am Thu, 29 Dec 2005 11:33:47 +0100, schrieb "Rico Neumann"
<> :
>Hallo zusammen,
>
>ich habe seit Oktober ein Gewerbe (mit Kleinunternehmerregelung), vorher war
>ich Student. Ich habe bisher noch nie eine Steuererklärung gemacht und würde
>auch dieses Jahr noch drauf verzichten wollen
Das wollen sicherlich viele ;-)
>(lohnt sich einfach nicht für
>mich, hab schon überschlagen). Geht das?
Nein.
>Ich habe nämlich im Hinterkopf,
>dass man dazu erst verpflichtet ist, wenn man im Vorjahr auch schon eine
>gemacht hat. Soweit korrekt?
Nein. Dann müsste man ja nie eine Steuererklärung abgeben.
>Also bräuchte ich nur den Bogen vom FA wegen
>Einnahmen/Ausgaben usw. ausfüllen und dann hat sich die Sache?
Nein. Du musst eine komplette Einkommensteuer-, Gewerbesteuer- und
Umsatzsteuererklärung abgeben.
Zur Einkommensteuererklärung gibt es dann die Alage GSE und die
Einnahme-Überschussrechnung, die Du mit einreichen musst.
Solltest Du keine Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit gehabt
haben und Deine Einkünfte (=Gewinn) aus Gewerbebetrieb liegen bei 7664
EUR oder weniger, dann brauchst Du keine Einskommensteuererklärung
abzugeben (§ 56 Nr. 2 Buchst. a EStDV). Hier würde ich ein kruzes
Schreiben an das FA senden, dass die Einkünfte niedriger waren, und
auf die Reaktion des FA warten.
>Meldet sich
>das FA eigentlich von allein?
Ja. Aber dazu solltest Du es nicht kommen lassen, da dann meist schon
Verspätungszuschläge anfallen.
Grüße
Axel
Re: Steuererklärung ja oder nein?
am 30.12.2005 12:46:37 von Rico Neumann
"Axel Böhm" <> schrieb
> Solltest Du keine Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit gehabt
> haben und Deine Einkünfte (=Gewinn) aus Gewerbebetrieb liegen
> bei 7664 EUR oder weniger, dann brauchst Du keine
> Einskommensteuererklärung abzugeben (§ 56 Nr. 2 Buchst.
> a EStDV). Hier würde ich ein kruzes Schreiben an das FA
> senden, dass die Einkünfte niedriger waren, und
> auf die Reaktion des FA warten.
Genau das trifft auf mich zu. Bis zur Gewerbeanmeldung war ich Student (ohne
Bafög oder ähnliches) und in den 3 Monaten meines Gewerbes habe weit unter
7664 Euro Gewinn gemacht. Ich wußte doch, dass ich irgendwie um die
Einkommensteuerklärung für 2005 noch rumkommen kann :-), danke für die
Aufklärung! Ich sollte mir wohl Literatur zum Thema zulegen, damit ich nicht
wegen jeder Kleinigkeit fragen muss. Ich werde wohl ein Schreiben +
Studentenbescheinigung + Gewerbe Einahmen/Ausgaben (habe ich ja als Excel
Tabelle) ans FA schicken und die Reaktion abwarten.
Grüße
Rico
Re: Steuererklärung ja oder nein?
am 30.12.2005 12:57:06 von Eric Lorenz
Hallo!
Axel Böhm schrieb:
> Solltest Du keine Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit gehabt
> haben und Deine Einkünfte (=Gewinn) aus Gewerbebetrieb liegen bei 7664
> EUR oder weniger, dann brauchst Du keine Einskommensteuererklärung
> abzugeben (§ 56 Nr. 2 Buchst. a EStDV). Hier würde ich ein kruzes
> Schreiben an das FA senden, dass die Einkünfte niedriger waren, und
> auf die Reaktion des FA warten.
>
Es geht nicht um die Einkünfte aus Gewerbebetrieb sondern um den
Gesamtbetrag der Erinkünfte. Nicht, das jetzt hier was verkehrt läuft.
> Ja. Aber dazu solltest Du es nicht kommen lassen, da dann meist schon
> Verspätungszuschläge anfallen.
Erstmal kommt eine freundliche Anforderung!
Eric
Re: Steuererklärung ja oder nein?
am 30.12.2005 13:03:55 von Eric Lorenz
Rico Neumann schrieb:
Hallo!
> Genau das trifft auf mich zu. Bis zur Gewerbeanmeldung war ich Student (ohne
> Bafög oder ähnliches) und in den 3 Monaten meines Gewerbes habe weit unter
> 7664 Euro Gewinn gemacht. Ich wußte doch, dass ich irgendwie um die
> Einkommensteuerklärung für 2005 noch rumkommen kann :-), danke für die
> Aufklärung! Ich sollte mir wohl Literatur zum Thema zulegen, damit ich nicht
> wegen jeder Kleinigkeit fragen muss. Ich werde wohl ein Schreiben +
> Studentenbescheinigung + Gewerbe Einahmen/Ausgaben (habe ich ja als Excel
> Tabelle) ans FA schicken und die Reaktion abwarten.
Nun nicht mal so schnell mit den jungen Pferden!
Wir reden hier erstmal von der Einkommensteuererklärung. Folgendes
solltest Du nicht unbeachtet lassen:
1. Hast Du dieses Jahr irgendetwas auf LSt-Karte gemacht?
2. Eine Umsatzsteuererklärung mußt Du abgeben (Nur die erste Seite
ausfüllen und hinten eine dicke 0 rein. Prüfe Dein UMSATZ nicht den
GEWINN. Rechne ihn auf das Jahr hoch! Noch immer Kleinunternehmer?
3. Hast Du ggf. Verluste gemacht? Dann ESt-Erklärung abgeben wegen
Verlustvortrag!
4. Planst Du nächstes Jahr Anschaffungen und willst Sonderabschreibungen
in Anspruch nehmen? Evtl. Ansparabschreibung berücksichtigen!
5. Wovon hast Du in dem Jahr gelebt?
Eric
Re: Steuererklärung ja oder nein?
am 30.12.2005 15:44:19 von Rico Neumann
"Eric Lorenz" <> schrieb
> Wir reden hier erstmal von der Einkommensteuererklärung.
> Folgendes solltest Du nicht unbeachtet lassen:
> [...]
Schon richtig, habe ich alles beachtet. Keine LSt-Karte, weniger Umsatz als
7664 Euro, keine Verluste, keine großen Anschaffungen (auch nicht geplant).
Gelebt habe das erste 3/4 Jahr von meinen Ersparnissen (am Anfang des
Studiums habe ich Bafög bezogen, wovon ich dann immer was zurückgelegt hatte
für solche Zeiten, Rückzahlung kommt noch). Darüber bin ich dem FA jetzt
doch keine Rechenschaft schuldig, oder? Ich denke mal, die können sowieso
meine Konten (-Bewegungen) einsehen.
Grüße
Rico
Re: Steuererklärung ja oder nein?
am 30.12.2005 16:09:32 von Eric Lorenz
Rico Neumann schrieb:
> "Eric Lorenz" <> schrieb
>
>> Wir reden hier erstmal von der Einkommensteuererklärung.
>> Folgendes solltest Du nicht unbeachtet lassen:
>> [...]
>
> Schon richtig, habe ich alles beachtet. Keine LSt-Karte, weniger Umsatz als
> 7664 Euro, keine Verluste, keine großen Anschaffungen (auch nicht geplant).
> Gelebt habe das erste 3/4 Jahr von meinen Ersparnissen (am Anfang des
> Studiums habe ich Bafög bezogen, wovon ich dann immer was zurückgelegt hatte
> für solche Zeiten, Rückzahlung kommt noch). Darüber bin ich dem FA jetzt
> doch keine Rechenschaft schuldig, oder? Ich denke mal, die können sowieso
> meine Konten (-Bewegungen) einsehen.
Du bist sicher, das wir vom Umsatz sprechen???
Und hast Du Kapitaleinkünfte gehabt?
Eric
Re: Steuererklärung ja oder nein?
am 30.12.2005 17:17:23 von Erich Mathild
Eric Lorenz <> wrote:
>Du bist sicher, das wir vom Umsatz sprechen???
Du bist unserer sicher, die [nicht der, das] wir vom Umsatz sprechen?
Gruß
Erich
Re: Steuererklärung ja oder nein?
am 30.12.2005 18:37:21 von axbnospamatall
Am Fri, 30 Dec 2005 13:03:55 +0100, schrieb Eric Lorenz
<> :
>2. Eine Umsatzsteuererklärung mußt Du abgeben (Nur die erste Seite
>ausfüllen und hinten eine dicke 0 rein.
Aber nicht wenn er Kleinunternehmer ist. Dann gibt es auf der ersten
Seite zwei Felder die er mit der Summe der Umsätze füllen muss.
Grüße
Axel
Re: Steuererklärung ja oder nein?
am 30.12.2005 18:42:31 von axbnospamatall
Am Fri, 30 Dec 2005 12:57:06 +0100, schrieb Eric Lorenz
<> :
>Hallo!
>Axel Böhm schrieb:
>
>> Solltest Du keine Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit gehabt
>> haben und Deine Einkünfte (=Gewinn) aus Gewerbebetrieb liegen bei 7664
>> EUR oder weniger, dann brauchst Du keine Einskommensteuererklärung
>> abzugeben (§ 56 Nr. 2 Buchst. a EStDV). Hier würde ich ein kruzes
>> Schreiben an das FA senden, dass die Einkünfte niedriger waren, und
>> auf die Reaktion des FA warten.
>>
>Es geht nicht um die Einkünfte aus Gewerbebetrieb sondern um den
>Gesamtbetrag der Erinkünfte. Nicht, das jetzt hier was verkehrt läuft.
Du hast natürlich Recht. Ich habe nur aus seiner Schilderung
geschlossen, dass er nur Einkünfte aus Gewerbetrieb hat.
>> Ja. Aber dazu solltest Du es nicht kommen lassen, da dann meist schon
>> Verspätungszuschläge anfallen.
>
>Erstmal kommt eine freundliche Anforderung!
Aber auch erst nach Ablauf der Frist. Und damit ist schon mal
potentiell Verspätungszuschlag möglich.
Grüße
Axel
Re: Steuererklärung ja oder nein?
am 30.12.2005 22:46:59 von Eric Lorenz
Axel Böhm schrieb:
>
>> 2. Eine Umsatzsteuererklärung mußt Du abgeben (Nur die erste Seite
>> ausfüllen und hinten eine dicke 0 rein.
>
> Aber nicht wenn er Kleinunternehmer ist. Dann gibt es auf der ersten
> Seite zwei Felder die er mit der Summe der Umsätze füllen muss.
Richtig, aber FA ist manchmal doof. Deswegen lieber eine schöne runde 0
hinschreiben!
Eric
Re: Steuererklärung ja oder nein?
am 30.12.2005 23:36:52 von axbnospamatall
Am Fri, 30 Dec 2005 22:46:59 +0100, schrieb Eric Lorenz
<> :
>Axel Böhm schrieb:
>>
>>> 2. Eine Umsatzsteuererklärung mußt Du abgeben (Nur die erste Seite
>>> ausfüllen und hinten eine dicke 0 rein.
>>
>> Aber nicht wenn er Kleinunternehmer ist. Dann gibt es auf der ersten
>> Seite zwei Felder die er mit der Summe der Umsätze füllen muss.
>
>Richtig, aber FA ist manchmal doof. Deswegen lieber eine schöne runde 0
>hinschreiben!
Und damit dem FA mitteilen das man nach § 19 Abs, 2 UStG optieren
möchte? Kein kluger Rat.
Grüße
Axel
Re: Steuererklärung ja oder nein?
am 31.12.2005 00:02:36 von Eric Lorenz
Axel Böhm schrieb:
> Und damit dem FA mitteilen das man nach § 19 Abs, 2 UStG optieren
> möchte? Kein kluger Rat.
Nein, das siehst Du nun total falsch.
Der Unternehmer hat die Steuer selbst zu berechnen (siehe § 18 Abs. 3
UStG). Deshalb sind auch von Kleinunternehmern Eintragungen in den
Zeilen 107 bis 109 vorzunehmen.
Und was steht in den Zeilen?
107 Verbleibende Umsatzsteuer (bitte in jedem Fall auszufüllen)
108 Vorauszahlungssoll
109 Noch an die Finanzkasse zu entrichten (bitte in jedem Fall ausfüllen)
Sie auch die Erläuterungen in der Ausfüllhilfe zur Umsatzsteuererklärung.
Wenn Du auf die Kleinunternehmerregelung verzichten willst, füllt man
einfach nicht mehr die entsprechenden Felder vorn aus.
Axel, das ausgerechnet ich dir das erklären muss... ;-)
Eric
Re: Steuererklärung ja oder nein?
am 31.12.2005 16:13:18 von axbnospamatall
Am Sat, 31 Dec 2005 00:02:36 +0100, schrieb Eric Lorenz
<> :
>Axel Böhm schrieb:
>
>> Und damit dem FA mitteilen das man nach § 19 Abs, 2 UStG optieren
>> möchte? Kein kluger Rat.
>
>
>Nein, das siehst Du nun total falsch.
>Der Unternehmer hat die Steuer selbst zu berechnen (siehe § 18 Abs. 3
>UStG). Deshalb sind auch von Kleinunternehmern Eintragungen in den
>Zeilen 107 bis 109 vorzunehmen.
Eben gerade nicht. Vgl. z.B. A 247 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 Satz 2 UStR:
"Berechnet der Unternehmer in den Voranmeldungen oder in der
Steuererklärung für das Kalenderjahr die Steuer nach den allgemeinen
Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes, ist darin grundsätzlich eine
Erklärung im Sinne des § 19 Absatz 2 Satz 1 UStG zu erblicken."
>Und was steht in den Zeilen?
>107 Verbleibende Umsatzsteuer (bitte in jedem Fall auszufüllen)
>108 Vorauszahlungssoll
>109 Noch an die Finanzkasse zu entrichten (bitte in jedem Fall ausfüllen)
Also Kleinunternehmer auf keinen Fall ausfüllen. Sicherlich wäre das
FA auch verpflichtet nachzufragen, wenn zum einen die USt berechnet
wurde andererseits aber auch die "Kleinunternehmer-Felder" ausgefüllt
wurden(vgl. A 247 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 Satz 3 UStR). Aber warum diesen
Streß riskieren?
Grüße
Axel
Re: Steuererklärung ja oder nein?
am 31.12.2005 17:21:03 von Eric Lorenz
Axel Böhm schrieb:
Hallo Axel!
> Eben gerade nicht. Vgl. z.B. A 247 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 Satz 2 UStR:
> "Berechnet der Unternehmer in den Voranmeldungen oder in der
> Steuererklärung für das Kalenderjahr die Steuer nach den allgemeinen
> Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes, ist darin grundsätzlich eine
> Erklärung im Sinne des § 19 Absatz 2 Satz 1 UStG zu erblicken."
Nein, Du berechnest ja absolut keine Steuer! Hier liegt wahrscheinlich
Dein Verständnisproblem! Die Errechnung der Steuer und das geltend
machen des Vorsteuerabzugs geschieht vorher. Die betreffenden Zahlen
würden nur die Zahllast wiedergeben. Außerdem ergibt sich noch ein
anderes Problem: Sollte der Kleinunternehmer ungerechtfertigt Steuer
ausgewiesen haben, muss das in der Steuererklärung angegeben werden.
Dann ergebe sich allerdings eine Zahllast.
> Also Kleinunternehmer auf keinen Fall ausfüllen. Sicherlich wäre das
> FA auch verpflichtet nachzufragen, wenn zum einen die USt berechnet
> wurde andererseits aber auch die "Kleinunternehmer-Felder" ausgefüllt
> wurden(vgl. A 247 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 Satz 3 UStR). Aber warum diesen
> Streß riskieren?
Nochmal: Bitte überlege genau, wo und wann die Steuer errechnet wird.
Zieh dir die amtliche Ausfüllhilfe aus dem Netz (ich kann sie dir auch
mailen). Hier dürfte dein Verständnisproblem liegen. Wenn Du dir das mal
klar machst, würdest du das Problem erkennen. Sobald er den Abschnitt B
nicht mehr ausfüllt, sondern die Umsatzsteuer auf die Umsätze errechnet,
hat er seine Wahl getroffen.
Deswegen: In den Zeilen bei der Zahllast und errechneten Umsatzsteuer
unbedingt eine 0 eintragen!
Eric
Re: Steuererklärung ja oder nein?
am 02.01.2006 20:58:30 von axbnospamatall
Am Sat, 31 Dec 2005 17:21:03 +0100, schrieb Eric Lorenz
<> :
>Axel Böhm schrieb:
>Hallo Axel!
>> Eben gerade nicht. Vgl. z.B. A 247 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 Satz 2 UStR:
>> "Berechnet der Unternehmer in den Voranmeldungen oder in der
>> Steuererklärung für das Kalenderjahr die Steuer nach den allgemeinen
>> Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes, ist darin grundsätzlich eine
>> Erklärung im Sinne des § 19 Absatz 2 Satz 1 UStG zu erblicken."
>
>Nein, Du berechnest ja absolut keine Steuer! Hier liegt wahrscheinlich
>Dein Verständnisproblem! Die Errechnung der Steuer und das geltend
>machen des Vorsteuerabzugs geschieht vorher. Die betreffenden Zahlen
>würden nur die Zahllast wiedergeben. Außerdem ergibt sich noch ein
>anderes Problem: Sollte der Kleinunternehmer ungerechtfertigt Steuer
>ausgewiesen haben, muss das in der Steuererklärung angegeben werden.
>Dann ergebe sich allerdings eine Zahllast.
Für die Berechnung der Zahllast muss ich aber zwangsläufig die Steuer
berechnen. Daher sollten also Kleinunternehmer nur die zwei Felder auf
der 1. Seite ausfüllen und sonst nichts. Bisher haben die div. FA die
fehlende Null bei meinen USt-Erklärungen auch noch nie beanstandet.
Grüße
Axel
Re: Steuererklärung ja oder nein?
am 02.01.2006 21:35:10 von Eric Lorenz
Axel Böhm schrieb:
> Für die Berechnung der Zahllast muss ich aber zwangsläufig die Steuer
> berechnen. Daher sollten also Kleinunternehmer nur die zwei Felder auf
> der 1. Seite ausfüllen und sonst nichts. Bisher haben die div. FA die
> fehlende Null bei meinen USt-Erklärungen auch noch nie beanstandet.
Ja, aber dabei geht es um die Zahllast. Die Berechnung der Umsatzsteuer
läuft auf Seite 2. Die Finanzämter sehen über diesen Fehler
fälschlicherweise drüber hinweg. Dadurch könnte es nämlich leicht
passieren, das das Feld für den ungerechtfertigten Steuerausweis
ausgefüllt war und nicht beachtet wurde. Oder andersrum: Das FA hat
versehentlich was berücksichtigt, obwohl es nirgends einen
ungerechtfertigten Steuerausweis gegeben hat.
Deswegen einfach eine 0 eintragen und gut ist. Manchmal muss man halt in
die Theorie eintauchen und so eine Geschichte einzeln auflösen. So
ärgere ich manchmal auch die Auszubildenden, wenn die mir einen Bescheid
auseinandernehmen müssen und dabei die Anzahl der Verwaltungsakte
feststellen müssen...
Die meisten Programme setzen übrigens automatisch eine 0.
Eric