Aktienfonds & Spekulationsfrist (seit wann?)
Aktienfonds & Spekulationsfrist (seit wann?)
am 29.12.2005 22:23:21 von Thomas Schmidt
Hallo!
Ich meine mich daran erinnern zu können, dass man (vor einigen Jahren
zumindest) bei Aktienfonds keine Spekulationsfrist beachten musste.
"Fondsanleger profitieren von einem Steuerprivileg. So können
Fondsmanager Aktien und Anleihen kaufen und verkaufen, ohne auf die
Spekulationsfrist zu achten und Gewinne schnell realisieren. Das gilt
jedoch nicht für Immobilienfonds."
Quelle:
Zum 1.1.1999 wurde diese Frist für Aktien von 6 auf 12 Monate
verlängert, aber wann fiel das o.g. Steuerprivileg für Aktienfonds?
Leider konnte ich nichts Eindeutiges ergoogeln.
Gruß, Thomas
Re: Aktienfonds & Spekulationsfrist (seit wann?)
am 29.12.2005 22:37:10 von Florian Kleinmanns
Thomas Schmidt <> schrieb:
>Ich meine mich daran erinnern zu können, dass man (vor einigen Jahren
>zumindest) bei Aktienfonds keine Spekulationsfrist beachten musste.
Das gilt noch immer. Wobei "man" nicht der Anleger ist, sondern...
>
>"Fondsanleger profitieren von einem Steuerprivileg. So können
>Fondsmanager Aktien und Anleihen kaufen und verkaufen, ohne auf die
^^^^^^^^^^^^
>Spekulationsfrist zu achten und Gewinne schnell realisieren.
....der Fondsmanager.
Grüße
Florian
--
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Re: Aktienfonds & Spekulationsfrist (seit wann?)
am 29.12.2005 22:49:01 von Thomas Schmidt
Thomas Schmidt schrieb:
>
> Zum 1.1.1999 wurde diese Frist für Aktien von 6 auf 12 Monate
> verlängert, aber wann fiel das o.g. Steuerprivileg für Aktienfonds?
> Leider konnte ich nichts Eindeutiges ergoogeln.
>
>
Ach ja, noch ein paar Fragen zu diesem Thema:
Gibt es einen Freibetrag für Gewinne aus "Andere Wirtschaftsgüter
(Wertpapiere)", also z.B. Spekulationsgewinne mit Aktienfonds?
Muss man die Einkommensteuer-Anlage SO überhaupt ausfüllen, wenn die
Ergebnisse größtenteils negativ sind und die positiven Ergebnisse
insgesamt im Centbereich liegen?
Gleichen Verluste die Gewinne aus (also Gegenrechnung), falls man
mehrere Wertpapiere (Aktienfonds) angeben muss?
Ich hoffe, ihr könnt mir da zumindest zum Teil weiterhelfen.
Gruß, Thomas
Re: Aktienfonds & Spekulationsfrist (seit wann?)
am 29.12.2005 22:57:21 von Thomas Schmidt
Florian Kleinmanns schrieb:
> Thomas Schmidt <> schrieb:
>
>>Ich meine mich daran erinnern zu können, dass man (vor einigen Jahren
>>zumindest) bei Aktienfonds keine Spekulationsfrist beachten musste.
>
>
> Das gilt noch immer. Wobei "man" nicht der Anleger ist, sondern...
>
> [...]
>
> ...der Fondsmanager.
>
Also musste man als Privatanleger auch schon zu DM-Zeiten bei
Aktienfonds eine Spekulationsfrist (6/12 Monate) beachten? War das schon
immer so oder wurde in den 90ern etwas daran geändert, mal abgesehen von
der Dauer (6/12 Monate)? Und zeichnet sich ab, dass das Privileg für den
Fondsmanager in Zukunft fallen wird?
Gruß, Thomas
Re: Aktienfonds & Spekulationsfrist (seit wann?)
am 30.12.2005 11:18:18 von Thomas Schmidt
Thomas Schmidt schrieb:
> Thomas Schmidt schrieb:
>[...]
> Gibt es einen Freibetrag für Gewinne aus "Andere Wirtschaftsgüter
> (Wertpapiere)", also z.B. Spekulationsgewinne mit Aktienfonds?
>
Nein, aber eine Freigrenze. Die lag in den guten alten Tagen bei 1000
DM, was später auf 512 EUR umgerechnet wurde. Liegt man nur 1 EUR über
der Freigrenze, unterliegt alles der Besteuerung (also kein Freibetrag)!
> Muss man die Einkommensteuer-Anlage SO überhaupt ausfüllen, wenn die
> Ergebnisse größtenteils negativ sind und die positiven Ergebnisse
> insgesamt im Centbereich liegen?
>
Wenn insgesamt unter der o.g. Freigrenze, dann nicht. Oder?
> Gleichen Verluste die Gewinne aus (also Gegenrechnung), falls man
> mehrere Wertpapiere (Aktienfonds) angeben muss?
>
Ja.
Re: Aktienfonds & Spekulationsfrist (seit wann?)
am 30.12.2005 17:21:24 von CTreffler.NG.Dev0
Thomas Schmidt <> wrote:
> Die lag in den guten alten Tagen bei 1000
> DM, was später auf 512 EUR umgerechnet wurde.
Bei Ehepaaren 1024 EUR? Ich habe sowas kürzlich gelesen.
CU,
Christian