Spekulationsgewinne bei privater Vermoegensverwaltung

Spekulationsgewinne bei privater Vermoegensverwaltung

am 30.12.2005 02:26:37 von Friedhelm Grotmann

Guten Tag!


Ich habe mal folgende fiktive Frage:

Jemand hat alles satt und will untertauchen (längere Zeit der
Selbsterfahrung). Er gibt vorher einem Freund eine größere Summe und
bittet ihn, die gut anzulegen, ermuntert ihn auch ausdrücklich zu sehr
spekulativen Geschäften und verspricht ihm eine Gewinnbeteiligung von
30 %, dann taucht er ab (mutmaßlich in den Himalaya, aber vielleicht
ist er auch nur in der Eifel bei den frommen Trappisten, man weiß es
nicht).

Der Freund tut wie geheißen und spekuliert mit dem Geld (Daytrading
usw.), und zwar sehr erfolgreich. Als der "Mönch" nach ein paar Jahren
wieder auftaucht und Rechnungslegung verlangt, kann er ihm stolz
mehrere hundert Prozent Gewinn präsentieren (und verlangt natürlich
seinen Anteil).

Wer muß jetzt wieviel EKSt bezahlen? (Der Freund hat natürlich keine
abgeführt - war ja nicht sein Geld.) Würde mich mal interessieren ...


Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm

Re: Spekulationsgewinne bei privater Vermoegensverwaltung

am 30.12.2005 07:19:28 von Erich Mathild

On Fri, 30 Dec 2005 02:26:37 +0100, Friedhelm Grotmann
<> wrote:

>Guten Tag!
>
>
>Ich habe mal folgende fiktive Frage:
>
>Jemand hat alles satt und will untertauchen (längere Zeit der
>Selbsterfahrung). Er gibt vorher einem Freund eine größere Summe und
>bittet ihn, die gut anzulegen, ermuntert ihn auch ausdrücklich zu sehr
>spekulativen Geschäften und verspricht ihm eine Gewinnbeteiligung von
>30 %, dann taucht er ab (mutmaßlich in den Himalaya, aber vielleicht
>ist er auch nur in der Eifel bei den frommen Trappisten, man weiß es
>nicht).
>
>Der Freund tut wie geheißen und spekuliert mit dem Geld (Daytrading
>usw.), und zwar sehr erfolgreich. Als der "Mönch" nach ein paar Jahren
>wieder auftaucht und Rechnungslegung verlangt, kann er ihm stolz
>mehrere hundert Prozent Gewinn präsentieren (und verlangt natürlich
>seinen Anteil).
>
>Wer muß jetzt wieviel EKSt bezahlen? (Der Freund hat natürlich keine
>abgeführt - war ja nicht sein Geld.) Würde mich mal interessieren ...
>
>
>Mit freundlichen Grüßen
>Friedhelm

/off-opic-modus an

Hör mal,

wenn der wirklich ein paar Jahre in der frommen Abgeschiedenheit war,
wird er alle seine Habe endgültig verschenken und den Armen geben,
auch die biblische Fundstelle, die solches Verhalten als vorbildlich
und nachahmenswert darstellt, wird er - ich müsste erst suchen -
auswendig kennen.

Sonst hilft vielleicht auch das Gleichnis vom Statthalter weiter, denn
als ein solcher hat der Freund ja fungiert.

Also nicht dieser Mensch ist weltfremd, der da abtaucht (ich war vor 6
Wochen mal für eine Woche auf Schweige-Exerzitien und weiß wovon ich
rede), sondern deine Fragestellung.

Ach ja, und das Finanzamt (die "Zöllner") schneiden in der Bibel ja
auch nicht so gut ab. Im Idealfall sind diese klein, steigen auf
Bäume, warten auf Jesus und bekehren sich dann :-)

/off-topic-modus aus

Gruß
Erich

Re: Spekulationsgewinne bei privater Vermoegensverwaltung

am 30.12.2005 10:25:48 von Eric Lorenz

Friedhelm Grotmann schrieb:
>
> Ich habe mal folgende fiktive Frage:
>
> Jemand hat alles satt und will untertauchen (längere Zeit der
> Selbsterfahrung). Er gibt vorher einem Freund eine größere Summe und
> bittet ihn, die gut anzulegen, ermuntert ihn auch ausdrücklich zu sehr
> spekulativen Geschäften und verspricht ihm eine Gewinnbeteiligung von
> 30 %, dann taucht er ab (mutmaßlich in den Himalaya, aber vielleicht
> ist er auch nur in der Eifel bei den frommen Trappisten, man weiß es
> nicht).
>
> Der Freund tut wie geheißen und spekuliert mit dem Geld (Daytrading
> usw.), und zwar sehr erfolgreich. Als der "Mönch" nach ein paar Jahren
> wieder auftaucht und Rechnungslegung verlangt, kann er ihm stolz
> mehrere hundert Prozent Gewinn präsentieren (und verlangt natürlich
> seinen Anteil).
>
> Wer muß jetzt wieviel EKSt bezahlen? (Der Freund hat natürlich keine
> abgeführt - war ja nicht sein Geld.) Würde mich mal interessieren ...
>
>
Auf wessen Namen laufen denn die Konten?

Eric

Re: Spekulationsgewinne bei privater Vermoegensverwaltung

am 30.12.2005 15:14:09 von Friedhelm Grotmann

Eric Lorenz schrieb:

>> Jemand ... will untertauchen ... . Er gibt vorher einem Freund
>> eine größere Summe und bittet ihn, die gut anzulegen, ...

>> Der Freund tut wie geheißen und spekuliert mit dem Geld (Daytrading
>> usw.), und zwar sehr erfolgreich. ...

>> Wer muß jetzt wieviel ESt bezahlen? (Der Freund hat natürlich keine
>> abgeführt - war ja nicht sein Geld.)

> Auf wessen Namen laufen denn die Konten?

Auf den Namen des "Verwalters" natürlich. (Der hat einen
entsprechenden Vertrag in der Schublade und könnte ihn dem FA
vorzeigen, wenn es danach fragen würde - hat es aber nicht.)

Ich würde eigentlich vermuten, daß der Rückkehrer den erhaltenen
Gewinn zu versteuern hätte (hätte er? Für ihn ist das eigentlich die
gleiche Situation wie für den Käufer von Fondsanteilen - ein paar
Jahre halten und dann den Gewinn steuerfrei realisieren), und der
"Vermögensverwalter" seinen Gewinnanteil.

Letzterer hatte zwar keine entsprechende Tätigkeit angemeldet, besitzt
keine Erlaubnis nach irgendwelchen Finanzmarktgesetzen und betreibt
auch keine KAG, aber das ist doch wohl kein Grund für eine steuerliche
Andersbehandlung.

Man könnte die Frage auch anders stellen: wie macht man sich einen
passenden Spezialfonds, wenn man:

- ziemlich klare Vorstellungen hat, wie man erfolgreich
spekulieren kann,
- keine Lust oder Zeit, sich selbst drum zu kümmern, aber jemanden
dafür zu bezahlen bereit ist (Gewinnanteil),
- gegenüber Anlegern in Hedgefonds usw. steuerlich nicht
benachteiligt sein möchte?

(Letzteres hat ein Bekannter von mir einfach so gelöst, daß er sein
Geld in eine Ein-Mann-AG (eine "richtige", keine "Ich-AG" ;-)
reingesteckt hat und sich bei Bedarf eine "Dividende" genehmigt. Nur
die wird versteuert, die Gewinne bleiben im "Unternehmen", wenn ich
das richtig verstanden hatte. Er kauft meines Wissens auch
Verlustbeteiligungen, also Börsenmäntel, die er aufpoliert und dann,
meistens durch Aktientausch, wieder veräußert. Allerdings kann das
wegen des erforderlichen Mindestkapitals wohl nicht jeder.)

Welche sind die relevanten Vorschriften?


Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm

Re: Spekulationsgewinne bei privater Vermoegensverwaltung

am 08.01.2006 09:31:19 von Siegfried Rundstedt

Friedhelm Grotmann schrieb:

>>Auf wessen Namen laufen denn die Konten?
>
> Auf den Namen des "Verwalters" natürlich. (Der hat einen
> entsprechenden Vertrag in der Schublade und könnte ihn dem FA
> vorzeigen, wenn es danach fragen würde - hat es aber nicht.)
>
> Ich würde eigentlich vermuten, daß der Rückkehrer den erhaltenen
> Gewinn zu versteuern hätte (hätte er? Für ihn ist das eigentlich die
> gleiche Situation wie für den Käufer von Fondsanteilen - ein paar
> Jahre halten und dann den Gewinn steuerfrei realisieren), und der
> "Vermögensverwalter" seinen Gewinnanteil.
>
> Letzterer hatte zwar keine entsprechende Tätigkeit angemeldet, besitzt
> keine Erlaubnis nach irgendwelchen Finanzmarktgesetzen und betreibt
> auch keine KAG, aber das ist doch wohl kein Grund für eine steuerliche
> Andersbehandlung.
>
> Man könnte die Frage auch anders stellen: wie macht man sich einen
> passenden Spezialfonds, wenn man:
>
> - ziemlich klare Vorstellungen hat, wie man erfolgreich
> spekulieren kann,
> - keine Lust oder Zeit, sich selbst drum zu kümmern, aber jemanden
> dafür zu bezahlen bereit ist (Gewinnanteil),
> - gegenüber Anlegern in Hedgefonds usw. steuerlich nicht
> benachteiligt sein möchte?
>
> (Letzteres hat ein Bekannter von mir einfach so gelöst, daß er sein
> Geld in eine Ein-Mann-AG (eine "richtige", keine "Ich-AG" ;-)
> reingesteckt hat und sich bei Bedarf eine "Dividende" genehmigt. Nur
> die wird versteuert, die Gewinne bleiben im "Unternehmen", wenn ich
> das richtig verstanden hatte. Er kauft meines Wissens auch
> Verlustbeteiligungen, also Börsenmäntel, die er aufpoliert und dann,
> meistens durch Aktientausch, wieder veräußert. Allerdings kann das
> wegen des erforderlichen Mindestkapitals wohl nicht jeder.)
>
> Welche sind die relevanten Vorschriften?

Antwort: § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 EStG. Danach sind WG bei
Treuhandverhältnissen dem Treugeber zuzurechnen, also dem
Abgetauchten. Die Frage, wo sich dieser befand, ist durchaus
relevant:

a) War er im Himalaya und hatte in D keinen Wohnsitz mehr,
bestand in D auch keine Steuerpflicht.
b) Bei Aufenthalt in der Eifel hätten für die betreffenden
Jahre Steuererklärungen abgegeben werden müssen. Dies ist
eine deliktische Variante.

Gruß, Steve