VoSt aus Belgien (Antrag)
VoSt aus Belgien (Antrag)
am 30.12.2005 15:07:33 von Matthias Wegmann
Hallo
Ich wollte wohl aus Tankquittungen aus Belgien wohl die VoSt ziehen, wie
ich das auch in den Niederlanden mache (mit dem BTW-Antrag).
Kann mir jemand sagen wie ich das in Belgien machen muss, und wo ich
solch einen Antrag herbekomme und wo ich den genau in Belgien einreichen
muss?
Gruß
Matthias
Re: VoSt aus Belgien (Antrag)
am 30.12.2005 17:34:32 von Matthias Hanft
Matthias Wegmann schrieb:
> Ich wollte wohl aus Tankquittungen aus Belgien wohl die VoSt ziehen, wie
> ich das auch in den Niederlanden mache (mit dem BTW-Antrag).
Ächt, da klappt sowas? Nach meinem Kenntnisstand geht das nicht (schließ-
lich exportierst Du das Benzin ja nicht als Handelsware, sondern ver-
brauchst es vor Ort). Aber gut...
> Kann mir jemand sagen wie ich das in Belgien machen muss, und wo ich
> solch einen Antrag herbekomme und wo ich den genau in Belgien einreichen
> muss?
Bureau Central de TVA Pour Assujettis Etrangers
Departement Remboursements
Tour Sablon 25ieme etage
Rue J. Stevens 7
1000 Bruxelles
Tel.: 0032 2 552 59, 82, und 77
Fax: 0032 2 552 55 42
Die Liste für alle Länder gibts übrigens auf
Gruß Matthias.
Re: VoSt aus Belgien (Antrag)
am 02.01.2006 22:18:43 von Florian Kleinmanns
Matthias Hanft <> schrieb:
>> Ich wollte wohl aus Tankquittungen aus Belgien wohl die VoSt ziehen, wie
>> ich das auch in den Niederlanden mache (mit dem BTW-Antrag).
>
>Ächt, da klappt sowas? Nach meinem Kenntnisstand geht das nicht (schließ-
>lich exportierst Du das Benzin ja nicht als Handelsware, sondern ver-
>brauchst es vor Ort).
Hängt es an der innergemeinschaftlichen Verbringung, dass man Vorsteuer
geltend machen kann? Jedenfalls im deutschen UStG steht so ein
Anknüpfungspunkt nicht.
Grüße
Florian
--
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Re: VoSt aus Belgien (Antrag)
am 03.01.2006 10:12:25 von Matthias Hanft
Florian Kleinmanns schrieb:
> Hängt es an der innergemeinschaftlichen Verbringung, dass man Vorsteuer
> geltend machen kann? Jedenfalls im deutschen UStG steht so ein
> Anknüpfungspunkt nicht.
Also zumindest die ausländischen Behörden wollten bei der Vor-
steuererstattung immer von uns wissen, welche Geschäfte wir
denn so in ihrem Land machen (denn vom Leistungsort hängt ja
i.d.R. ab, wo überhaupt USt anfällt). Die Antwort "keine" ist
dann schon mal die richtige :-)
(Für Tankquittungen gab es hier und nebenan in debs in den
letzten Jahren schon öfters mal Threads, daß man sich dafür
die Vorsteuer eben _nicht_ erstatten lassen kann. Müßtest
Du in Google Groups noch finden können.)
Wobei ich zu Vorgängen, die im jeweiligen Ausland real statt-
finden (Tanken, evtl. Hotels etc.) nicht wirklich etwas sagen
kann - wir kaufen da i.d.R. immer nur Domains ein, und "elek-
tronisch erbrachte sonstige Leistungen" genießen ohnehin immer
eine gewisse Sonderbehandlung...
Gruß Matthias.