Kfz ins Privatvermögen
am 30.12.2005 16:42:40 von Lutz Schulze
Hallo,
demnächst wird es ja wohl Änderungen bei betrieblich genutzten Kfz für
Selbständige geben. Da ich recht hohen Privatanteil habe, ist es für
mich günstiger, die tatsächlich gefahrenen km mit 30 cent anzusetzen.
Habe eben nachgerechnet, ich liege mit den Kosten drunter.
Deshalb muss ich die beiden Kfz ins Privatvermögen übernehmen. Zum
31.12. möchte ich das zumindest für einen der beiden nicht mehr tun
(kann im Moment keine Einnahmen mehr brauchen), sondern erst Anfang
nächsten Jahres.
Welcher Termin ist möglich/sinnvoll und wie dokumentiert man das?
(Rahmenbedingungen: Einzelunternehmen, Bilanz)
Für eure Tips dankt
Lutz
--
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Re: Kfz ins Privatvermögen
am 30.12.2005 18:47:05 von Dieter Froehlich
Lutz Schulze wrote:
> demnächst wird es ja wohl Änderungen bei betrieblich genutzten Kfz für
> Selbständige geben. Da ich recht hohen Privatanteil habe, ist es für
Hallo,
mich würde in diesem Falle mal interessieren, wie man mit geleasten
Fahrzeugen verfährt. Für mich war es im ersten Jahr interessant, das
Fahrzeug betrieblich laufen zu lassen, um die hohe Anzahlung erstens
ohne Mwst zahlen zu können, und zweiten um diese Sonderzahlung als
Betriebsausgabe zu verrechnen.
Die folgende Jahre sind steuerlich völlig uninteressant, da ich unter
die Kostendeckelung falle.
Nun meine Frage: Kann man das geleaste Fahrzeug nun einfach privat
laufen lassen? Eine Entnahme ist ja nicht möglich, da sich das Fahrzeug
ja nicht im Betriebsvermögen befindet und dementsprechend auch nicht
abgeschrieben wird.
Privat hätte den Vorteil, dass ich im ersten Jahr die hohen Kosten
(Sonderanzahlung) als Ausgaben ansetzen konnte, und danach die Fahrten
mit dem Privatfahrzeug wieder ansetzen könnte.
Da mein Privatanteil bei ca. 80% liegt muss ich ab nächstem Jahr das
Fahrzeug ja voraussichtlich entnehmen, nur wie soll das gehen?
Gruß
Tom
Re: Kfz ins Privatvermögen
am 30.12.2005 19:12:54 von Lutz Schulze
On Fri, 30 Dec 2005 18:47:05 +0100, Tom Baxxler <>
wrote:
>Da mein Privatanteil bei ca. 80% liegt muss ich ab nächstem Jahr das
>Fahrzeug ja voraussichtlich entnehmen, nur wie soll das gehen?
Ich häng das gleich nochmal an, da ich mich genau so ungenau
ausgedrückt hatte: natürlich muss man das Fahrzeug nicht entnehmen,
man kann es auch mit diesem geringen Nutzungsanteil im BV belassen.
Allerdings ist der Nutzungsanteil, der als Betriebsausgaben angesetzt
werden soll, künftig wohl nachzuweisen, und Fahrtenbuch will ich mir
bei meinem recht geringen Anteil (auch ca. 15-20 %) nicht antun. Dann
schreibe ich lieber nur alle geschäftlichen Fahrten auf und setze die
mit 30ct pro Kilometer als Kosten an (wenn ich das richtig verstanden
habe).
Lutz
--
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Re: Kfz ins Privatvermögen
am 30.12.2005 19:51:40 von Matthias Reichelt
Hallo Lutz, hallo Tom,
"Lutz Schulze" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> On Fri, 30 Dec 2005 18:47:05 +0100, Tom Baxxler <>
> wrote:
>
>>Da mein Privatanteil bei ca. 80% liegt muss ich ab nächstem Jahr das
>>Fahrzeug ja voraussichtlich entnehmen, nur wie soll das gehen?
>
> Ich häng das gleich nochmal an, da ich mich genau so ungenau
> ausgedrückt hatte: natürlich muss man das Fahrzeug nicht entnehmen,
> man kann es auch mit diesem geringen Nutzungsanteil im BV belassen.
Danke erstmal für die Klarstellung. Ja, ist so. Da die Nutzung zu
betrieblichen Zwecken mehr als 10% beträgt, kann das Fahrzeug weiter als
Betriebsvermögen behandelt werden.
Übrigens, diese Regelung gilt unverändert weiter und wurde mit der
Neuregelung der 1%-Regel ab 2006 nicht verändert (weils das gar nicht
betrifft)!
> Allerdings ist der Nutzungsanteil, der als Betriebsausgaben angesetzt
> werden soll, künftig wohl nachzuweisen, und Fahrtenbuch will ich mir
> bei meinem recht geringen Anteil (auch ca. 15-20 %) nicht antun.
Die Neuregelung betrifft nicht die Betriebsausgaben. Diese bleiben weiterhin
zu 100% abzugsfähig, wenn Nutzung mehr als 10% betrieblich.
Die Nutzung, welche auf die private Nutzung entfällt, wird in der Praxis als
fiktive Betriebseinnahmen dargestellt (optional können die Betriebsausgaben
gekürzt werden).
Die Methode zur Berechnung dieser Nutzungsentnahme erfolgt nach Fahrtenbuch
oder 1%-Regel. Nur diese 1%-Regel ist ab 2006 nur noch anwendbar, wenn die
Nutzung betrieblich mehr als 50% erfolgt. Alles andere bleibt wie gehabt.
> Dann schreibe ich lieber nur alle geschäftlichen Fahrten auf und setze
> die
> mit 30ct pro Kilometer als Kosten an (wenn ich das richtig verstanden
> habe).
> Lutz
Das ein anderer Problemkreis. Nach meinem Verständnis kann der Steupfli
wählen, ob er für die Fahrten die Pauschale (0,30?/km) ansetzt oder die
tatsächlichen Kosten (100% Betriebsausgaben minus Korrektur der
Privatfahrten [FB oder 1%]) wählt.
In dieser Konstellation ist die 1%-Regel schon gar nicht mehr anwendbar.
Höhepunkt: Die 0,30?/km ist Verwaltungsmeinung. Bitte korrigiert mich, aber
es kann durchaus sein, dass das Gericht nur die tatsächlichen Kosten
anerkennt.
Und zu guter Letzt: Auf die tatsächlichen Kosten kann Vorsteuer gezogen
werden. Es ist die Korrektur der privaten Nutzung gegen zurechnen. Auf die
Kilometerpauschale entfällt der Vorsteuerabzug ganz (§15 Abs.1a Nr.1 UStG).
Gruß Matti
> --
> Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk:
>
> jetzt neu: Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
> Test im IT-Administrator:
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Re: Kfz ins Privatvermögen
am 04.01.2006 15:55:33 von Marcus Walther
Hallo Matthias,
wo kann man diese neue gesetzliche Regelung nachlesen?
Marcus
Re: Kfz ins Privatvermögen
am 04.01.2006 17:26:33 von Lutz Schulze
On Wed, 04 Jan 2006 15:55:33 +0100, Marcus Walther
<> wrote:
>Hallo Matthias,
>
>wo kann man diese neue gesetzliche Regelung nachlesen?
Als Gesetz auf jeden Fall noch nicht.
Lutz
--
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Re: Kfz ins Privatvermögen
am 04.01.2006 20:20:59 von Matthias Reichelt
Hallo Marcus,
Entwurf:
Hintergründe:
Unter www.Bundestag.de ist die Sitzung vom 20.12.05 nicht eingetragen, auf
der über die Regelung diskutiert wurde. Wahrscheinlich erst am 10.01.06,
dann bekommt das einen Namen (Bundedrucksache).
Gruß Matti
Re: Kfz ins Privatvermögen
am 05.01.2006 08:04:23 von Marcus Walther
Hallo Matthias,
danke für die Links. Was sagt eigentlich die "Vertreter-Lobby" dazu,=20
dass ab Tag X zwangsweise ein Fahrtenbuch geführt werden muss (eine=20
andere Möglichkeit zum Nachweis fällt mir nicht ein)? Bisher war das =
ja=20
zu "aufwändig" und den Mitarbeitern wurde die 1%-Regel aufgedrückt.
Viele Grüße,
Marcus
Re: Kfz ins Privatvermögen
am 05.01.2006 08:32:32 von Lutz Schulze
On Thu, 05 Jan 2006 08:04:23 +0100, Marcus Walther
<> wrote:
>Hallo Matthias,
>
>danke für die Links. Was sagt eigentlich die "Vertreter-Lobby" dazu,
>dass ab Tag X zwangsweise ein Fahrtenbuch geführt werden muss (eine
>andere Möglichkeit zum Nachweis fällt mir nicht ein)? Bisher war das ja
>zu "aufwändig" und den Mitarbeitern wurde die 1%-Regel aufgedrückt.
Mitarbeiter sollen ja davon nicht betroffen sein. Im allgemeinen haben
die bei einem vom Arbeitgeber gestellten Auto ja auch einen
entsprechenden diesntlichen Anteil, von einigen Ausnahmen abgesehen.
Die Regelung zielt mehr auf Selbständige mit wenigen geschäftlichen
Kilometern und womöglich noch mehreren Fahrzeugen, die z.B. auch durch
den den Partner genutzt werden.
Speziell kann ich sagen: Treffer. 1% war hier ausgesprochen günstig.
Lutz
--
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Test im IT-Administrator:
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Re: Kfz ins Privatvermögen
am 05.01.2006 09:11:13 von Guido Schmidt
Lutz Schulze schrieb:
> Speziell kann ich sagen: Treffer. 1% war hier ausgesprochen günstig.
Dito. Aber ist schon so klar, dass der Nachweis ausschließlich in Form
eines Fahrtenbuches zulässig ist? Und wenn Fahrtenbuch, reicht es die
gewerblichen Fahrten aufzuzeichnen, oder müssen auch alle privaten
Fahrten penibel erfasst werden?
Guido
Re: Kfz ins Privatvermögen
am 05.01.2006 12:30:22 von Lutz Schulze
On Thu, 05 Jan 2006 09:11:13 +0100, Guido Schmidt
<> wrote:
>Lutz Schulze schrieb:
>
>> Speziell kann ich sagen: Treffer. 1% war hier ausgesprochen günstig.
>
>Dito. Aber ist schon so klar, dass der Nachweis ausschließlich in Form
>eines Fahrtenbuches zulässig ist?
Amtlich ist ja noch nichts. Aber wenn, wie könnte so ein Nachweis
sonst aussehen?
Ich führe das Fahrtenbuch jetzt erstmal, das lässt sich ja sonst
schlecht nachholen.
>Und wenn Fahrtenbuch, reicht es die
>gewerblichen Fahrten aufzuzeichnen, oder müssen auch alle privaten
>Fahrten penibel erfasst werden?
Erfasst ja, aber mit wenigen Daten.
Lutz
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk:
jetzt neu: Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
Test im IT-Administrator:
- die Seite rund um EDV-Netzwerke
Re: Kfz ins Privatvermögen
am 05.01.2006 12:50:05 von Matthias Reichelt
Hallo Lutz,
"Lutz Schulze" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
>>Und wenn Fahrtenbuch, reicht es die
>>gewerblichen Fahrten aufzuzeichnen, oder müssen auch alle privaten
>>Fahrten penibel erfasst werden?
>
> Erfasst ja, aber mit wenigen Daten.
>
Bitte R31 (9) Nr.2 LStR nachlesen.
Dort Anforderungen dokumentiert. Gruß Matti
Re: Kfz ins Privatvermögen
am 05.01.2006 15:42:01 von Guido Schmidt
Lutz Schulze schrieb:
An anderer Stelle wurde folgende Konstellation vorgeschlagen:
- Frau, Lebensgefährtin o.ä. anstellen
- erhält dann den Firmenwagen, kein weiterer Lohn
- sofern Fahrzeug weniger als 40.000 EUR gekostet hat, bleibt sie
bei 1%-Regelung unter 400 EUR zu versteuerndes Einkommen = Minijob
Wenn ich das richtig verstanden habe, kann man so nach wie vor alle
Ausgaben im Zusammenhang mit dem Fahrzeug als Betriebsausgaben ansetzen.
Auf dem aus der 1%-Regelung resultierenden Einkommen der Frau führt
man die bei Minijobs üblichen 25% pauschalabgaben ab und fertig.
Ich habe nicht wirklich Ahnung davon. Was ist von dieser Konstruktion zu
halten?
Guido
Re: Kfz ins Privatvermögen
am 05.01.2006 15:52:22 von Eric Lorenz
Guido Schmidt schrieb:
> Lutz Schulze schrieb:
>
> An anderer Stelle wurde folgende Konstellation vorgeschlagen:
>
> - Frau, Lebensgefährtin o.ä. anstellen
> - erhält dann den Firmenwagen, kein weiterer Lohn
> - sofern Fahrzeug weniger als 40.000 EUR gekostet hat, bleibt sie
> bei 1%-Regelung unter 400 EUR zu versteuerndes Einkommen = Minijob
>
> Wenn ich das richtig verstanden habe, kann man so nach wie vor alle
> Ausgaben im Zusammenhang mit dem Fahrzeug als Betriebsausgaben ansetzen.
> Auf dem aus der 1%-Regelung resultierenden Einkommen der Frau führt man
> die bei Minijobs üblichen 25% pauschalabgaben ab und fertig.
>
> Ich habe nicht wirklich Ahnung davon. Was ist von dieser Konstruktion zu
> halten?
Frag das den Prüfer, der diese Sache sicher nicht wohlwollend betrachten
wird.
Eric
Re: Kfz ins Privatvermögen
am 05.01.2006 16:23:01 von Guido Schmidt
Eric Lorenz schrieb:
> Frag das den Prüfer, der diese Sache sicher nicht wohlwollend betrachten
> wird.
Ich finde die Konstellation auch eher anrüchig. Und neben 25%
Pauschalsteuer werden noch die Mindestbeiträge zur Berufsgenossenschaft
fällig. Man handelt sich zusätzlich einiges an Bürokratie/Verwaltung
ein. usw.
Auf der anderen Seite fände ich es ganz lustig, wenn es schon wieder
(halb-)legale Wege zur Steuervermeidung in diesem Kontext gibt. Wäre für
mich wieder ein Indiz dafür, dass im deutschen Steuerrecht offenbar
niemand mehr so richtig durchsieht und somit die Konsequenzen aus
Steuerrechtsänderungen abschätzen kann.
Guido
Re: Kfz ins Privatvermögen
am 05.01.2006 17:37:39 von Lutz Schulze
On Thu, 05 Jan 2006 16:23:01 +0100, Guido Schmidt
<> wrote:
>Ich finde die Konstellation auch eher anrüchig.
Fände ich in der Form auch. Wenn Sie wirklich was arbeitet (vielleicht
regelmässig Wege erledigt) und das Auto dann auch privat nutzen kann
(muss ja nicht so gross sein), wäre aber wahrscheinlich rechtlich
dagegen nichts einzuwenden.
Das ist mir persönlich allerdings zuviel des Kuddemudel, ab damit ins
private und fertig.
>Auf der anderen Seite fände ich es ganz lustig, wenn es schon wieder
>(halb-)legale Wege zur Steuervermeidung in diesem Kontext gibt. Wäre für
>mich wieder ein Indiz dafür, dass im deutschen Steuerrecht offenbar
>niemand mehr so richtig durchsieht und somit die Konsequenzen aus
>Steuerrechtsänderungen abschätzen kann.
Ich dachte, an dem Punkt sind wir schon lange?
Lutz
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk:
jetzt neu: Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
Test im IT-Administrator:
- die Seite rund um EDV-Netzwerke
Re: Kfz ins Privatvermögen
am 05.01.2006 17:40:51 von Eric Lorenz
Lutz Schulze schrieb:
> Fände ich in der Form auch. Wenn Sie wirklich was arbeitet (vielleicht
> regelmässig Wege erledigt) und das Auto dann auch privat nutzen kann
> (muss ja nicht so gross sein), wäre aber wahrscheinlich rechtlich
> dagegen nichts einzuwenden.
Muss man halt rechnen. Die Pauschalversteuerung sollte auch mit
berücksichtigt werden.
Eric
Re: Kfz ins Privatvermögen
am 05.01.2006 18:14:04 von Guido Schmidt
Lutz Schulze schrieb:
> Ich dachte, an dem Punkt sind wir schon lange?
Die Erkenntnis, dass das Steuerrecht völlig krank ist, komplett in die
Tonne gehört und ein komplett Neues geschaffen werden sollte, ist aber
offenbar weder auf politischer Ebene noch in der Bevölkerung
mehrheitsfähig. Stattdessen werden lieber ab und zu mal ein paar
Pflaster auf die schlimmsten Krankheitssymptome geklebt. Die Pflaster
decken dann zwar einige Zeit die Symptome ab, aber unter dem Pflaster
gedeihen dicke Eiterbeulen, so dass in Kürze viele neue Pflaster zur
Abdeckung nötig sind.
Guido