Beauftragung von ausländischen (Bau)-Firmen
am 30.12.2005 19:40:33 von Werner GinzkyHallo,
wo und wie kann man sich informieren, in
welchem Umfang die Beauftragung von polnischen
oder ungarischen oder ... Firmen zulässig ist.
In einem Online-Stern-Artikel habe ich von den
polnischen Fliesenlegern gelesen. Nun frage ich
mich, für welche Tätigkeiten man eine ausländische
Firma beschäftigen darf. Und welche Voraussetzungen
gegeben sein müssen, um nicht mit Schwarzarbeit,
Steuerbetrug oder ähnlichem in Verruf zu kommen.
Danke,
Werner
PS: es geht um den Bausektor
PPS: falsche Gruppe?