Pauschale fuer Bewerbung

Pauschale fuer Bewerbung

am 30.12.2005 20:44:38 von Mueller Michael

Hallo,

wie hoch ist denn die Pauchale fuer eine Bewerbung,
die man bei Werbungskosten ansetzen kann?

Michael Mueller

Re: Pauschale fuer Bewerbung

am 30.12.2005 22:56:45 von Gerd Kluger

"Michael Mueller" <
> Hallo,
>
> wie hoch ist denn die Pauchale fuer eine Bewerbung,
> die man bei Werbungskosten ansetzen kann?

Eine solche Pauschale gibt es nicht. Wenn es Dir um
die Kosten für die Bewerbungsunterlagen geht, mach eine
Rechnung auf, was eine Mappe kostet und multiplizier
das mit der Anzahl Bewerbungen. Mach Dich schonmal
darauf gefasst, dass Du u.U. die Bewerbungen nachweisen
mußt, also Eingangsschreiben der Firmen aufheben.
Wenn die Bewerbungen über einen langen Zeitraum erfolgten
wird sicher auch angenommen, dass Du die eine
oder andere Mappe wiederverwenden konntest.

Gruß
Gerd

Re: Pauschale fuer Bewerbung

am 30.12.2005 23:16:14 von Eric Lorenz

Gerd Kluger schrieb:
>
> Eine solche Pauschale gibt es nicht. Wenn es Dir um
> die Kosten für die Bewerbungsunterlagen geht, mach eine
> Rechnung auf, was eine Mappe kostet und multiplizier
> das mit der Anzahl Bewerbungen. Mach Dich schonmal
> darauf gefasst, dass Du u.U. die Bewerbungen nachweisen
> mußt, also Eingangsschreiben der Firmen aufheben.
> Wenn die Bewerbungen über einen langen Zeitraum erfolgten
> wird sicher auch angenommen, dass Du die eine
> oder andere Mappe wiederverwenden konntest.

Irgendwo in den NWB stand was dazu, aber egal:

Ein Rechtsanspruch besteht nicht, allerdings kannst Du meist ohne
Probleme für Bewerbungskosten eine Pauschale ansetzten. Die Beamten sind
meist diesbezüglich großzügig. Dabei reicht es, wenn Du einie Schreiben
beifügst.

Eric

Re: Pauschale fuer Bewerbung

am 31.12.2005 00:32:33 von Mueller Michael

Eric Lorenz wrote:
> Irgendwo in den NWB stand was dazu, aber egal:
>
> Ein Rechtsanspruch besteht nicht, allerdings kannst Du meist ohne
> Probleme für Bewerbungskosten eine Pauschale ansetzten. Die Beamten sind
> meist diesbezüglich großzügig. Dabei reicht es, wenn Du einie Schreiben
> beifügst.

Damals zu DM-Zeiten war die Pauschale 30 DM, die problemlos
akzeptiert wurde.

Wie hoch sie nun ist weiss ich nicht - vielleicht 15 EUR?

Michael Mueller

Re: Pauschale fuer Bewerbung

am 31.12.2005 00:34:42 von Eric Lorenz

Michael Mueller schrieb:
> Eric Lorenz wrote:
>
> Wie hoch sie nun ist weiss ich nicht - vielleicht 15 EUR?

Paßt schon! Kommt immer auf die Stellung an. Ein Abteilungsleiter hat
sicher einen höheren Aufwand als ein Lagerarbeiter.

Eric

Re: Pauschale fuer Bewerbung

am 31.12.2005 12:49:36 von Mueller Michael

Eric Lorenz wrote:
> Michael Mueller schrieb:
>
>> Eric Lorenz wrote:
>>
>> Wie hoch sie nun ist weiss ich nicht - vielleicht 15 EUR?
>
>
> Paßt schon! Kommt immer auf die Stellung an. Ein Abteilungsleiter hat
> sicher einen höheren Aufwand als ein Lagerarbeiter.

Vielen Dank!

Mir faellt gerade ein, dass es bei Online-Bewerbungen wohl eine
niedrigere Pauschale gibt.

Weiss dazu jemand genaueres?

Michael Mueller

Re: Pauschale fuer Bewerbung

am 31.12.2005 14:51:15 von Frank Kozuschnik

Michael Mueller schrieb:

> Mir faellt gerade ein, dass es bei Online-Bewerbungen wohl eine
> niedrigere Pauschale gibt.
>
> Weiss dazu jemand genaueres?

Nochmal: Es gibt keine Pauschale. Du kannst deine tatsächlichen Kosten
absetzen. Wenn du diese Kosten auf einen *realistischen* Betrag pro
Bewerbung schätzt, wird es das Finanzamt wahrscheinlich akzeptieren.

Re: Pauschale fuer Bewerbung

am 05.01.2006 00:49:02 von Klaus Fischer

Vielleicht hier ein Hinweis:
- Pauschale für Bewerbung mit Mappe = 8,70 ?
- Pauschale für Bewerbung ohne Mappe (E-Mail, Kurz- oder Initiativbewerbung)
= 2.55 ?
nach Urteil Finanzgericht Köln 7 K 932/03
Dort Angaben noch in DM Beträgen.
Berücksichtigt wurden auch: Porto, "Zur-Post-Bringen", Mehrfachverwendung
etc.

Dies nur zur Aussage mehrerer Vorrredner, es gäbe keine Pauschale...
Gruß,
K. Fischer
-------------------

"Frank Kozuschnik" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Michael Mueller schrieb:
>
> > Mir faellt gerade ein, dass es bei Online-Bewerbungen wohl eine
> > niedrigere Pauschale gibt.
> >
> > Weiss dazu jemand genaueres?
>
> Nochmal: Es gibt keine Pauschale. Du kannst deine tatsächlichen Kosten
> absetzen. Wenn du diese Kosten auf einen *realistischen* Betrag pro
> Bewerbung schätzt, wird es das Finanzamt wahrscheinlich akzeptieren.

Re: Pauschale fuer Bewerbung

am 05.01.2006 07:23:47 von Matthias Reichelt

Hallo Klaus,

"Klaus Fischer" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dphmtk$1ko$00$

> nach Urteil Finanzgericht Köln 7 K 932/03 ...
>
> Dies nur zur Aussage mehrerer Vorrredner, es gäbe keine Pauschale...

FG-Urteile sind Einzelfallentscheidungen, können hilfsweiße in der
Argumentation herangezogen werden.
Pauschalen regelmäßig in der Verwaltungsvorschrift der Finanzverwaltung
aufgeführt (EStR bsw.). Bekannteste ist die für Kontoführung 16?.
Gruß Matti

Re: Pauschale fuer Bewerbung

am 05.01.2006 22:47:43 von Frank Kozuschnik

Klaus Fischer schrieb:

[Zitierweise an Usenet-Stil angepasst]
[falsch codierte Euro-Zeichen ersetzt]

> "Frank Kozuschnik" schrieb...
>
> > Michael Mueller schrieb:
> >
> > > Mir faellt gerade ein, dass es bei Online-Bewerbungen wohl eine
> > > niedrigere Pauschale gibt.
> >
> > Nochmal: Es gibt keine Pauschale. Du kannst deine tatsächlichen Kosten
> > absetzen. Wenn du diese Kosten auf einen *realistischen* Betrag pro
> > Bewerbung schätzt, wird es das Finanzamt wahrscheinlich akzeptieren.
>
> Vielleicht hier ein Hinweis:
> - Pauschale für Bewerbung mit Mappe = 8,70 Euro
> - Pauschale für Bewerbung ohne Mappe (E-Mail, Kurz- oder Initiativbewerbung)
> = 2.55 Euro
> nach Urteil Finanzgericht Köln 7 K 932/03
> Dort Angaben noch in DM Beträgen.
> Berücksichtigt wurden auch: Porto, "Zur-Post-Bringen", Mehrfachverwendung
> etc.
>
> Dies nur zur Aussage mehrerer Vorrredner, es gäbe keine Pauschale...

Die hier genannten Beträge mögen ein Anhaltspunkt dafür sein, welche
Beträge das Finanzamt ohne genauen Einzelnachweis anerkennt. Dennoch
sind es keine allgemeinen Pauschalen, sondern das Finanzgericht hat in
einem Einzelfall entschieden, wie hoch die Aufwendungen wohl waren.



Kurz zusammengefasst:

Der Steuerzahler hatte ursprünglich 30 DM pro E-Mail-Bewerbung geltend
gemacht. Diesen Betrag hatte das Finanzamt in früheren Jahren für
Bewerbungen mit aufwändiger Bewerbungsmappe anerkannt. Nun wollte das
Finanzamt aber nur 5 DM akzeptieren.

Das Finanzgericht hat dem Steuerzahler dann 5 DM (= 2,56 Euro) pro
Bewerbung ohne Mappe zugestanden. Darunter waren auch Initiativ- und
Kurzbewerbungen in Papierform (mit Briefporto); diesen Betrag hat das
Gericht als großzügig aufgerundeten Durchschnitsssatz anerkannt.

Für Bewerbungen mit aufwändiger Mappe und Foto hatte der Steuerzahler
ebenfalls 30 DM geltend gemacht. Das Finanzamt wollte 15 DM ansetzen,
das Finanzgericht hat dann 17 DM (= 8,69 Euro) pro Bewerbungsmappe
anerkannt.