Erstausbildung - Studium nach Berufsausbildung?
Erstausbildung - Studium nach Berufsausbildung?
am 01.01.2006 20:28:33 von Erwin Denzler
Hallo,
ich bin grad am Rätseln zur Neuregelung von 2004 betr. Kosten eines
Erststudiums oder einer erstmaligen Berufsausbildung (§§ 12 Nr. 5 und 10
Abs. 1 Nr. 7 EStG).
Nach dem BMF-Schreiben vom 4.11.2005 RdNr 3 ist eine Berufsausbildung
keine Erstausbildung, wenn vorher ein Studium (oder natürlich auch eine
andere Berufsausbildung) abgeschlossen wurde. Also Werbungskosten statt
Sonderausgaben. Gut.
Wie aber im umgekehrten Fall? Also jemand schließt erst eine
Berufsausbildung ab, und macht dann ein Studium. Da scheint das nicht zu
gelten, aber das genannte BMF-Schreiben deutet diesen Fall nur vage an
(durch die Formulierung in der genannten RdNr. und in RdNrn 13, 18 und
19. Ausdrücklich gesagt mit Bezug auf einen Abschluss nach dem
Berufsbildungsgesetz vor der Studienaufnahme wird es nirgends.
Wenn eine Ausbildung nach einem Studium keine erstmalige Ausbildung ist,
müßte doch für ein Studium nach einer Ausbildung das gleiche gelten. Es
sei denn, man versteht Berufsausbildung als Oberbegriff und Studium als
Sonderfall davon.
Kennt jemand dazu was Genbaueres?
Vielen Dank,
E.D.
Quelle BMF-Schreiben (ich weiß, der Link wird zu lang):
Re: Erstausbildung - Studium nach Berufsausbildung?
am 01.01.2006 20:39:02 von Matthias Frank
Erwin Denzler wrote:
> Wenn eine Ausbildung nach einem Studium keine erstmalige Ausbildung ist,
> müßte doch für ein Studium nach einer Ausbildung das gleiche gelten. Es
> sei denn, man versteht Berufsausbildung als Oberbegriff und Studium als
> Sonderfall davon.
Nur so ne Idee:
Möglicherweise geht man bei einem Studium nach der Ausbildung davon aus,
dass dies aufeinander aufbaut. Ähnlicher der Unterhaltsregelunge von
Eltern an die Kinder.
MfG
Matthias
Re: Erstausbildung - Studium nach Berufsausbildung?
am 01.01.2006 22:15:20 von Erwin Denzler
Matthias Frank schrieb:
> Möglicherweise geht man bei einem Studium nach der Ausbildung davon aus,
> dass dies aufeinander aufbaut. Ähnlicher der Unterhaltsregelunge von
> Eltern an die Kinder.
Das wäre hier nicht überzeugend, weil z.B. ein Master-Studium nach einem
Bachelor-Studium ausdrücklich als Zweitausbildung gilt.
E.D.
Re: Erstausbildung - Studium nach Berufsausbildung?
am 01.01.2006 22:26:30 von Erich Mathild
Erwin Denzler <> wrote:
>Matthias Frank schrieb:
>
>> Möglicherweise geht man bei einem Studium nach der Ausbildung davon aus,
>> dass dies aufeinander aufbaut. Ähnlicher der Unterhaltsregelunge von
>> Eltern an die Kinder.
>
>Das wäre hier nicht überzeugend, weil z.B. ein Master-Studium nach einem
>Bachelor-Studium ausdrücklich als Zweitausbildung gilt.
Da hätte man ja tatsächlich ungewollt mit der Reform der Ausbildung
dem Finanzamt ein Schnippchen geschlagen.
Nicht schlecht.
Erich
Re: Erstausbildung - Studium nach Berufsausbildung?
am 01.01.2006 23:24:01 von Ralf Bosselmann
Erwin Denzler schrieb:
> Hallo,
>
> ich bin grad am Rätseln zur Neuregelung von 2004 betr. Kosten eines
> Erststudiums oder einer erstmaligen Berufsausbildung (§§ 12 Nr. 5 und 10
> Abs. 1 Nr. 7 EStG).
>
> Nach dem BMF-Schreiben vom 4.11.2005 RdNr 3 ist eine Berufsausbildung
> keine Erstausbildung, wenn vorher ein Studium (oder natürlich auch eine
> andere Berufsausbildung) abgeschlossen wurde. Also Werbungskosten statt
> Sonderausgaben. Gut.
>
> Wie aber im umgekehrten Fall? Also jemand schließt erst eine
> Berufsausbildung ab, und macht dann ein Studium. Da scheint das nicht zu
> gelten, aber das genannte BMF-Schreiben deutet diesen Fall nur vage an
> (durch die Formulierung in der genannten RdNr. und in RdNrn 13, 18 und
> 19. Ausdrücklich gesagt mit Bezug auf einen Abschluss nach dem
> Berufsbildungsgesetz vor der Studienaufnahme wird es nirgends.
Da gibt es zumindest massig Urteile zu. Bei Bedarf kann ich mal ein
paar Aktenzeichen raussuchen. Bin nur gerade zu faul zum googlen.
> Wenn eine Ausbildung nach einem Studium keine erstmalige Ausbildung ist,
> müßte doch für ein Studium nach einer Ausbildung das gleiche gelten. Es
> sei denn, man versteht Berufsausbildung als Oberbegriff und Studium als
> Sonderfall davon.
Ein Studium ohne Zusammenhang zur derzeitigen Tätigkeit oder vorherigen
Ausbildung wurde (zumindest bisher) nur als Sonderausgaben
berücksichtigt. Stichworte müssten sein "Ausbildung in einem nicht
ausgeübten Beruf".
Andersherum waren das also zweifelsfrei Werbungskosten.
Ist seit Jahren eine Quelle für Fehlentscheidungen der Finanzämter
und Anlass zu Einsprüchen.
Irgendwie scheinen die o.g. Schreiben das aber nun weiter zu fassen.
Ralf