Neue 1% Regelung für KFz ab 2006
Neue 1% Regelung für KFz ab 2006
am 02.01.2006 12:44:49 von Dieter Froehlich
Hallo,
Ich habe in Nov. 2005 ein Kfz. gekauft und dieses dem Finanzamt mit
einem Brief angmeldet, da ich es nur zu 15% beruflich nutze
(gewillkürtes Vermögen). Da ich quartalsmäßig die Ust mache, ist dieses
Auto noch nicht steuerlich berücksichtigt worden. Ich muss jetzt bis zum
10.1. die Umsatzsteueranmeldung für das 4. Q. 05 machen. Dort hatte ich
vor, mir die Vorsteuer des Autos zurückzuholen.
Angesichts der Änderungen die anstehen hier meine Fragen:
Wenn ich das Auto tatsächlich in meinen Betriebsvermögen für 2005
reinnehme und für 2005 die 1% Regelung ansetze: Muss ich dann das Auto
2006 wieder entnehmen, da ich mehr als 50% privatanteil haben? Oder
gilt die neue 1% Regelung nur für Neufälle? Lohnt es sich überhaupt,
dass ich das Auto wegen 2 Monate in 2005 abrechne oder sollte ich es
dann doch lieber sein lassen.
Re: Neue 1% Regelung für KFz ab 2006
am 02.01.2006 19:11:23 von Matthias Reichelt
Hallo José,
"José Alonso" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dpb3ne$nln$
> Hallo,
>
> Ich habe in Nov. 2005 ein Kfz. gekauft und dieses dem Finanzamt mit einem
> Brief angmeldet, da ich es nur zu 15% beruflich nutze (gewillkürtes
> Vermögen). Da ich quartalsmäßig die Ust mache, ist dieses Auto noch nicht
> steuerlich berücksichtigt worden. Ich muss jetzt bis zum 10.1. die
> Umsatzsteueranmeldung für das 4. Q. 05 machen. Dort hatte ich vor, mir die
> Vorsteuer des Autos zurückzuholen.
Dem steht nichts entgegen.
Du kannst wählen, wieviel Prozent Du das Fahrzeug dem Unternehmen zuordnest.
Meistens sind 100% sinnvoll, da bekommt man die volle Vorsteuer zurück.
>
> Angesichts der Änderungen die anstehen hier meine Fragen:
>
> Wenn ich das Auto tatsächlich in meinen Betriebsvermögen für 2005
> reinnehme und für 2005 die 1% Regelung ansetze: Muss ich dann das Auto
> 2006 wieder entnehmen, da ich mehr als 50% privatanteil haben?
Nein, Du musst nicht, kannst es aber (Deine Entscheidung).
Es bleibt bei Deiner Entscheidung dass Fahrzeug zu 100% dem
Unternehmensvermögen zu zuordnen. Die Entscheidung wird sichtbar, weil Du
100% VoSt-abzug in 2005 geltend machst.
Die unternehmerische Nutzung muss mindestens bei 10% liegen (§15 Abs.1
UStG).
Dem EUGH reichen sogar 4% aus (was alles möglich ist?).
> Oder gilt die neue 1% Regelung nur für Neufälle?
Alle Fälle sind davon betroffen. Willst Du aber 1% machen, dann erbringe den
Nachweis, dass die Karre mehr als 50% betrieblich genutzt wird. Also quasi
Fahrtenbuch.
Nach jetzigem Kenntnisstand ist das FB die einzigste und beweiskräftigste
Methode, den Nachweis zu erbringen (50%-Grenze). Was die Zukunft an
Verwaltungsvorschriften bringt, weis ich nicht (Ausnahme vielleicht Eric
oder HHP).
Damit ist 1% für Dich erledigt. Bleibt also nur noch Fahrtenbuch, um den
privaten Teil als fiktiven Umsatz (Eigenverbrauch) zu versteuern. Führst Du
keins, dann wünsche ich Dir einen gnädigen Prüfer/Sachbearbeiter im FA. Ich
will hier nicht ausmalen, was Du für Leiden zu ertragen hast.
Gestattet mir eine Anmerkung:
Sowohl bei der 1%-Regel als auch beim FB hast Du ein Fahrtenbuch zu führen!
Hoch lebe Deutschland. Das neue Model zur Steuererlichkeit heißt: FB
> Lohnt es sich überhaupt, dass ich das Auto wegen 2 Monate in 2005 abrechne
> oder sollte ich es dann doch lieber sein lassen.
Bitte rechne selber.
Anhaltspunkte:
Du kriegst die Vorsteuer im Zeitpunkt der Investition zurück. (+)
Stückchenweise führst Du die (EV-USt) zurück.(-)
Nur auf die Investition abgestellt ist die gesamt Vorsteuer nach 5 Jahren
zurückgeführt.
Natürlich habe ich da die anderen Kosten (Benzin, Repa.) vergessen.
Außerdem:
Ist der Ansatz der Kilometerpauschale von ,30¤/km günstiger (ohne
VoSt-abzug) als der verbliebene Differenzbetrag von BA ./.BE (EV).
Gruß Matti
Re: Neue 1% Regelung für KFz ab 2006
am 02.01.2006 19:46:13 von Lutz Schulze
On Mon, 2 Jan 2006 19:11:23 +0100, "Matthias Reichelt"
<> wrote:
>Außerdem:
>Ist der Ansatz der Kilometerpauschale von ,30¤/km günstiger (ohne
>VoSt-abzug) als der verbliebene Differenzbetrag von BA ./.BE (EV).
Habe ich da ein Fragezeichen übersehen? Das dürfte doch von einigen
Faktoren (Fahrleistung, % bei der Versicherung, Preis der Karosse
usw.) abhängen.
Lutz
(heute Fahrtenbuch gekauft, mal sehen)
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk:
jetzt neu: Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
Test im IT-Administrator:
- die Seite rund um EDV-Netzwerke
Re: Neue 1% Regelung für KFz ab 2006
am 02.01.2006 20:18:02 von Eric Lorenz
Matthias Reichelt schrieb:
Hallo Matthias!
> Nach jetzigem Kenntnisstand ist das FB die einzigste und beweiskräftigste
> Methode, den Nachweis zu erbringen (50%-Grenze). Was die Zukunft an
> Verwaltungsvorschriften bringt, weis ich nicht (Ausnahme vielleicht Eric
> oder HHP).
Naja, es sieht zur Zeit noch so aus:
Die Anwendung der Regelung hängt wirklich am Nachweis der Pkw-Nutzung.
Dies dürfte weitgehend nur gelingen, wenn der Unternehmer ein
formvollendetes Fahrtenbuch führt. Also nicht nur Unternehmer und
Freiberufler, die ihren Gewinn durch EÜR, sondern sämtliche
bilanzierenden Einzelunternehmer und auch Gesellschafter von
Personengesellschaften. Das Fahrtenbuch müßte auch schon seit gestern
geführt werden, um sicher in den Genuss der der 1%-Regelung zu kommen.
Allerdings sagt der Gesetzesentwurf auch, das die überwiegende
betriebliche Nutzung auch in anderer Form nachgewiesen werden kann. Wie
das passieren soll, wissen die Götter!
Wahrscheinlich wird sich nun das FA genau anschauen, welche
Voraussetzungen bei den einzelnen Mandanten vorliegen. Arbeitet er
überweigen in der Praxis, vermutet es zunächst pauschal, dass der
Geschäftswagen mehrheitlich privat genutzt wird. Dann würde die 7%
Regelung nicht angewendet werden und es wird einen voraussichtlich
höheren privaten Nutzungswert schätzen. Dabei erwarte ich eine
Klagewelle bis zu BFH. Und ob der EuGH so erfreut ist, wage ich auch zu
bezweifeln!
Es mag im Einzelfall sinnvoll sein den Wagen zum 01.01.2006 zu entnehmen
und die Fahrten mit dem Pauschalsatz von 0,30 EUR abzurechnen.
Allerdings dürfte eine Entnahme sich aber wohl nur wirklich dann
anbieten, wenn der Wagen bereits voll abgeschrieben ist und auch sonst
nur geringe Kfz-Kosten anfallen.
Eric
Re: Neue 1% Regelung für KFz ab 2006
am 02.01.2006 20:20:56 von Eric Lorenz
Eric Lorenz schrieb:
die 7% Regelung
Mist!
1% sollte das sein! Der Finanzminister würde sich freuen!
Eric
Re: Neue 1% Regelung für KFz ab 2006
am 02.01.2006 21:13:47 von Alexander Schroeder
Matthias Reichelt wrote:
> Die unternehmerische Nutzung muss mindestens bei 10% liegen (§15 Abs.1
> UStG).
> Dem EUGH reichen sogar 4% aus (was alles möglich ist?).
Ich hoffe, ich habe da keine EuGH-Entscheidung verpaßt? Meines Wissens
hatte der EuGH bisher nur darüber zu entscheiden, für welchen Zeitraum
der Europarat eine Ermächtigung für Ausnahmeregelungen wie den § 15 Abs.
1 Satz 2 UStG oder den § 15 Abs. 1b UStG a.F. erteilen kann.
Insbesondere war auch die Frage, ob eine Ermächtigung auch rückwirkend
erteilt werden kann, was der EuGH verneint hat.
Bezüglich des § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG ergibt sich daher, daß sich ein
Unternehmer für die Zeiträume, in denen keine wirksame Ermächtigung
vorgelegen hat (Anfang 2003 und Mitte bis Ende 2004 (?)), auf die für
ihn günstigere EG-Richtlinie berufen kann und ab 1 % unternehmerischer
Nutzung (da die 6. EG-Richtlinie keine Grenze vorsieht) einen Gegenstand
bereits voll seinem Unternehmen zuordnen kann. Derzeit besteht eine
Ermächtigung bis zum 31.12.2009.
Alex
Re: Neue 1% Regelung für KFz ab 2006
am 02.01.2006 21:19:52 von Alexander Schroeder
Eric Lorenz wrote:
> Und ob der EuGH so erfreut ist, wage ich auch zu
> bezweifeln!
Für eine Entscheidung des EuGH sehe ich keine Grundlage. IMHO wird weder
eine Europäische Richtlinie verletzt, noch gegen den EU-/EG-Vertrag
verstoßen.
Alex
Re: Neue 1% Regelung für KFz ab 2006
am 02.01.2006 21:43:47 von Eric Lorenz
Alexander Schröder schrieb:
> Eric Lorenz wrote:
>> Und ob der EuGH so erfreut ist, wage ich auch zu bezweifeln!
>
> Für eine Entscheidung des EuGH sehe ich keine Grundlage. IMHO wird weder
> eine Europäische Richtlinie verletzt, noch gegen den EU-/EG-Vertrag
> verstoßen.
Naja, mittlerweile rechne ich immer mit dem EuGH. Irgendeiner wird es
sicher versuchen. Und wenn Verfassungs-Schneider mal wieder zuschlägt...
Es bleibt spannend! Die ganze Regelung riecht aber nach FG und BFH...wie
toter Fisch!!
Eric
Re: Neue 1% Regelung fürKFz ab 2006
am 03.01.2006 10:37:31 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: Neue 1% Regelung für KFz ab 2006
am 03.01.2006 11:49:21 von Uwe Olufs
"Alexander Schröder" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dpc1t9$105$
> Für eine Entscheidung des EuGH sehe ich keine Grundlage. IMHO wird weder
> eine Europäische Richtlinie verletzt, noch gegen den EU-/EG-Vertrag
> verstoßen.
Richtig, denn es liegt bislang überhaupt nur ein Gesetz*entwurf* vor.
Nun wartet doch erst einmal ab, was da die Mühlen noch daraus machen.
Und ob es dann noch rückwirkend (!) zum 1.1.2006 in Kraft tritt steht auch
in den Sternen.
Uwe
Re: Neue 1% Regelung für KFz ab 2006
am 03.01.2006 14:11:23 von Lutz Schulze
On Tue, 03 Jan 2006 10:37:31 +0100, Peter Voigt
<> wrote:
>> (heute Fahrtenbuch gekauft, mal sehen)
>
>Brauchst nich reinsehn; steht doch nix drin ;-)
Noch nicht, aber meine Fahrten erscheinen mir plötzlich in völlig
neuem Licht. Ist doch praktisch, wenn man Wege verbindet ;-)
Lutz
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk:
jetzt neu: Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
Test im IT-Administrator:
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Re: Neue 1% Regelung für KFz ab 2006
am 03.01.2006 17:32:43 von Matthias Reichelt
Hallo Lutz,
"Lutz Schulze" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> On Mon, 2 Jan 2006 19:11:23 +0100, "Matthias Reichelt"
> <> wrote:
>
>>Außerdem:
>>Ist der Ansatz der Kilometerpauschale von ,30¤/km günstiger (ohne
>>VoSt-abzug) als der verbliebene Differenzbetrag von BA ./.BE (EV).
>
> Habe ich da ein Fragezeichen übersehen? Das dürfte doch von einigen
> Faktoren (Fahrleistung, % bei der Versicherung, Preis der Karosse
> usw.) abhängen.
War eine aufgezeigte Alternative, läuft alles in allem unter "Ausrechnen",
nicht Fragezeichen ;-)
Gruß Matti
Re: Neue 1% Regelung für KFz ab 2006
am 03.01.2006 18:04:38 von Matthias Reichelt
Hi Eric,
"Eric Lorenz" <> schrieb im Newsbeitrag
news:43b97c6c$0$3802$
> Matthias Reichelt schrieb:
> Hallo Matthias!
>
>> Nach jetzigem Kenntnisstand ist das FB die einzigste und beweiskräftigste
>> Methode, den Nachweis zu erbringen (50%-Grenze). Was die Zukunft an
>> Verwaltungsvorschriften bringt, weis ich nicht (Ausnahme vielleicht Eric
>> oder HHP).
>
> Naja, es sieht zur Zeit noch so aus:
Da gebe ich Dir recht.
Doch was willste rückwirkend machen? Der Mandant verlangt von Dir
Sicherheit.
Kannst Du Sie geben? Ich denke mal nein.
Also Sack zu unter die Pistole auf die Brust: FAHRTENBUCH.
> Die Anwendung der Regelung hängt wirklich am Nachweis der Pkw-Nutzung.
> Dies dürfte weitgehend nur gelingen, wenn der Unternehmer ein
> formvollendetes Fahrtenbuch führt.
Hoch intersessanter Gedanke. Schon mal vom verunglücktem Fahrtenbuch gehört?
Das ist ein Fahrtenbuch, welches der Prüfer auseinandergenommen hat. Als
Konsequenz daraus ergibt sich, dass die FB-Methode stirbt und 1% Anwendung
findet.
Dennoch reicht ein verunglücktes FB aus, um die 50%-Grenze zu zementieren.
Denn, wie Du bereits oben anführtest, gibt es auch andere Methoden. Dies
wäre so eine.
> Also nicht nur Unternehmer und Freiberufler, die ihren Gewinn durch EÜR,
> sondern sämtliche bilanzierenden Einzelunternehmer und auch Gesellschafter
> von Personengesellschaften. Das Fahrtenbuch müßte auch schon seit gestern
> geführt werden, um sicher in den Genuss der der 1%-Regelung zu kommen.
Jo. Habe heute das Excel-Fahrtenbuch heftigst diskutiert. Nächste Baustelle!
> Allerdings sagt der Gesetzesentwurf auch, das die überwiegende
> betriebliche Nutzung auch in anderer Form nachgewiesen werden kann. Wie
> das passieren soll, wissen die Götter!
Wollen wir das BMF dazu anfragen? Stellen die Antwort hier rein und wären
die Größten.
;-)
> Wahrscheinlich wird sich nun das FA genau anschauen, welche
> Voraussetzungen bei den einzelnen Mandanten vorliegen. Arbeitet er
> überweigen in der Praxis, vermutet es zunächst pauschal, dass der
> Geschäftswagen mehrheitlich privat genutzt wird. Dann würde die 1%
> Regelung nicht angewendet werden und es wird einen voraussichtlich höheren
> privaten Nutzungswert schätzen. Dabei erwarte ich eine Klagewelle bis zu
> BFH. Und ob der EuGH so erfreut ist, wage ich auch zu bezweifeln!
OK, so könnte das ausgehen.
>
> Es mag im Einzelfall sinnvoll sein den Wagen zum 01.01.2006 zu entnehmen
> und die Fahrten mit dem Pauschalsatz von 0,30 EUR abzurechnen. Allerdings
> dürfte eine Entnahme sich aber wohl nur wirklich dann anbieten, wenn der
> Wagen bereits voll abgeschrieben ist und auch sonst nur geringe Kfz-Kosten
> anfallen.
Jo.
Da wäre noch was anzumerken (TOFU habe ich mir nun gemerkt, aber vielleicht
kannst Du so einen Verweis auf eine neue Diskussion machen [FUPS?]).
Die Kilometerpauschale wird doch in der R 38 I S.5 LStR zitiert.
Gilt wegen Gleichheitsgrundsatz auch für Unternehmer, oder ?
Wenn ja, ist die Kilometerpauschale für die FG nicht bindend, da eigener
(Schätz)Rahmen.
Wird (unterstellt) ein FB mit weniger 50% betr. Nutzg. geführt, und die
Kilometerpauschale
kommt beim Abschluss zum Ansatz und die tatsächlichen Kosten werden
storniert,
wird das FG die anteiligen tatsächlichen Kosten ansetzen und die
Kilometerpauschale killen.
Dieses Szenario habe ich mir nicht ausgemalt, sondern wird in Steuerbüro?s,
wo gestaltet wird, bis es einem schlecht wird, angewandt. Stets zu gunsten
des Mandanten.
Daich den Eindruck gewonnen habe, dass das Dein täglich Brot ist, würde mich
Deine Meinung mal interessieren. Vieleicht liege ich ja auch verkehrt.
> Eric
Gruß Matti
Re: Neue 1% Regelung für KFz ab 2006
am 03.01.2006 22:46:30 von Eric Lorenz
Matthias Reichelt schrieb:
> Hi Eric,
> Also Sack zu unter die Pistole auf die Brust: FAHRTENBUCH.
Und die Musik lauter drehen, damit man das Meckern nicht hört...
> Hoch intersessanter Gedanke. Schon mal vom verunglücktem Fahrtenbuch gehört?
> Das ist ein Fahrtenbuch, welches der Prüfer auseinandergenommen hat. Als
> Konsequenz daraus ergibt sich, dass die FB-Methode stirbt und 1% Anwendung
> findet.
> Dennoch reicht ein verunglücktes FB aus, um die 50%-Grenze zu zementieren.
> Denn, wie Du bereits oben anführtest, gibt es auch andere Methoden. Dies
> wäre so eine.
Oder aber, es wird ein höherer Privatanteil geschätzt. Das ganze ist so
schwammig. Ich bin mal auf das BMF-Schreiben gespannt...
> Jo. Habe heute das Excel-Fahrtenbuch heftigst diskutiert. Nächste Baustelle!
Das soll meine Chefin machen. Dazu habe ich die ja. Wie war Dein Ergebnis?
> Wollen wir das BMF dazu anfragen? Stellen die Antwort hier rein und wären
> die Größten.
Wäre glatt eine Idee. Ich würde aber erstmal bei einem Richter vom BFH
anfangen. Dann kann man das BMF gleich mit Argumenten erschlagen. Aber
selbst die Kommentierung ist sich noch nicht klar, wie das ablaufen soll.
> Die Kilometerpauschale wird doch in der R 38 I S.5 LStR zitiert.
> Gilt wegen Gleichheitsgrundsatz auch für Unternehmer, oder ?
> Wenn ja, ist die Kilometerpauschale für die FG nicht bindend, da eigener
> (Schätz)Rahmen.
> Wird (unterstellt) ein FB mit weniger 50% betr. Nutzg. geführt, und die
> Kilometerpauschale
> kommt beim Abschluss zum Ansatz und die tatsächlichen Kosten werden
> storniert,
> wird das FG die anteiligen tatsächlichen Kosten ansetzen und die
> Kilometerpauschale killen.
>
> Dieses Szenario habe ich mir nicht ausgemalt, sondern wird in Steuerbüro?s,
> wo gestaltet wird, bis es einem schlecht wird, angewandt. Stets zu gunsten
> des Mandanten.
> Daich den Eindruck gewonnen habe, dass das Dein täglich Brot ist, würde mich
> Deine Meinung mal interessieren. Vieleicht liege ich ja auch verkehrt.
Gegenfrage: Wenn das so durch die Prüfung geht, paßt das schon. Es gibt
gewisse Spielräume. Und wenn die Möglichkeiten da sind, werden die
natürlich angewendet.
Aber natürlich (da war doch noch was anderes) werde ich mich mal in die
NWB und SIS vertiefen müssen.
Eric
Re: Neue 1% Regelung für KFz ab 2006
am 04.01.2006 14:09:09 von Dieter Froehlich
Hi, erstmal danke für die vielen Anmerkungen.
Ich bin ein wenig schlauer und tendiere dazu, das Auto nicht nach der
1%-Regelung abzurechnen, da ich nicht über 50% mit FB komme.
Gesetz den Fall, ich melde es trotzdem für 2005 an, dann wäre folgendes
Szenario möglich:
Gekauft November 2005
Mwst zurückerstatet bekommen Februar 2006 (Abrechnung 4Q/2005)
1% Regelung in 2005 für 2 Monate von 2005 (ist ja gültig in 2005).
Abschreiben von 2 Monaten.
Jetzt fängt die Spekulation an? Ab 2006 nicht mehr 1% Regelung
anwendbar. Was passiert mit der Abschreibung? Muss ich das Auto wieder
entnehmen? Was passiert mit der Mwst? Muss ich die zurückzahlen? Zu
welchen Preis? Schwacke? Das ist doch schon nach 2 Monate viel niedriger
als der Kaufpreis. Unterm Strich müsste ich dann doch weniger ansetzen
als ich bezahlt habe und würde also weniger Ust. zurückzahlen müssen, oder?
Gruß
José
José Alonso schrieb am 02.01.2006 12:44:
> Hallo,
>
> Ich habe in Nov. 2005 ein Kfz. gekauft und dieses dem Finanzamt mit
> einem Brief angmeldet, da ich es nur zu 15% beruflich nutze
> (gewillkürtes Vermögen). Da ich quartalsmäßig die Ust mache, ist dieses
> Auto noch nicht steuerlich berücksichtigt worden. Ich muss jetzt bis zum
> 10.1. die Umsatzsteueranmeldung für das 4. Q. 05 machen. Dort hatte ich
> vor, mir die Vorsteuer des Autos zurückzuholen.
>
> Angesichts der Änderungen die anstehen hier meine Fragen:
>
> Wenn ich das Auto tatsächlich in meinen Betriebsvermögen für 2005
> reinnehme und für 2005 die 1% Regelung ansetze: Muss ich dann das Auto
> 2006 wieder entnehmen, da ich mehr als 50% privatanteil haben? Oder
> gilt die neue 1% Regelung nur für Neufälle? Lohnt es sich überhaupt,
> dass ich das Auto wegen 2 Monate in 2005 abrechne oder sollte ich es
> dann doch lieber sein lassen.
Re: Neue 1% Regelung für KFz ab 2006
am 05.02.2006 21:04:50 von ray
Hi,
> Du kannst wählen, wieviel Prozent Du das Fahrzeug dem Unternehmen zuordnest.
> Meistens sind 100% sinnvoll, da bekommt man die volle Vorsteuer zurück.
Argh, bei meinem letzten StB Termin hiess es, das sei noch ungeklaert,
jetzt sehe ich, das ist in der Tat wohl schon alles geklaert. Ging
offenbar auch gross durch die Presse, warum hab ich hier da nix zu
gelesen? :/ Und ich bin u.U. auch schon zu spaet noch sinnvoll was zu
korrigieren, hoechstens vielleicht fuer die noch nicht abgegebenen Jahre
2004 und 2005, aber wohl nicht mehr fuer das Anschaffungsjahr 2000 wo
natuerlich ein netter Batzen USt so wegfiel... Wobei mir eh noch nicht
ganz klar ist ob das ueberhaupt gegangen waere, werd ich wohl beim
naechsten StB Termin mal klaeren muessen :/
(:ul8er,
Re: Neue 1% Regelung für KFz ab 2006
am 05.02.2006 21:25:37 von Eric Lorenz
Florian Kirstein schrieb:
> Argh, bei meinem letzten StB Termin hiess es, das sei noch ungeklaert,
> jetzt sehe ich, das ist in der Tat wohl schon alles geklaert. Ging
> offenbar auch gross durch die Presse, warum hab ich hier da nix zu
> gelesen? :/ Und ich bin u.U. auch schon zu spaet noch sinnvoll was zu
> korrigieren, hoechstens vielleicht fuer die noch nicht abgegebenen Jahre
> 2004 und 2005, aber wohl nicht mehr fuer das Anschaffungsjahr 2000 wo
> natuerlich ein netter Batzen USt so wegfiel... Wobei mir eh noch nicht
> ganz klar ist ob das ueberhaupt gegangen waere, werd ich wohl beim
> naechsten StB Termin mal klaeren muessen :/
Geklärt ist noch nichts!
Aber mal für die Vorjahre:
Gehe ich recht in der Annahme, das der Wagen mit 50% Vorsteuer
berücksichtigt wurde? Dann hätte man sogar in 2004 eine
Vorsteuerkorrektur hinbekommen können.
Eric
Re: Neue 1% Regelung für KFz ab 2006
am 06.02.2006 11:18:01 von ray
Hi,
> Geklärt ist noch nichts!
Was ein Spass :)
> Gehe ich recht in der Annahme, das der Wagen mit 50% Vorsteuer
> berücksichtigt wurde?
Genau, der Wagen wurde 2000 direkt geschaeftlich gekauft und ist 100% im
BV (inzwischen allerdings abgeschrieben, ich find einfach keinen neuen
passenden :), privatnutzung wird per Fahrtenbuch ermittelt und liegt
so bei um die 30%, Vorsteuer wird von allem (Anschaffung, Reperaturen,
Vebrauchsmaterialien wie Benzin, Oel und Reifen) immer 50% gezogen.
> Dann hätte man sogar in 2004 eine Vorsteuerkorrektur hinbekommen können.
2004 ist ja noch garnicht abgegeben, also nur die Voranmeldungen,
noch nicht die finale Erklaerung... Spannend waere eher ob man fuer die
schon abgeschlossenen Jahre noch was tun kann, aber fuer das spannenste,
eben 2000, wohl kaum :/
(:ul8er,
Re: Neue 1% Regelung für KFz ab 2006
am 06.02.2006 12:47:43 von Roger Kluge
Hallo Florian Kirstein,
Am Mon, 6 Feb 2006 10:18:01 +0000 (UTC) wurde folgendes gepostet:
> Hi,
>
>> Geklärt ist noch nichts!
> Was ein Spass :)
>
>> Gehe ich recht in der Annahme, das der Wagen mit 50% Vorsteuer
>> berücksichtigt wurde?
> Genau, der Wagen wurde 2000 direkt geschaeftlich gekauft und ist 100% im
> BV (inzwischen allerdings abgeschrieben, ich find einfach keinen neuen
> passenden :), privatnutzung wird per Fahrtenbuch ermittelt und liegt
> so bei um die 30%, Vorsteuer wird von allem (Anschaffung, Reperaturen,
> Vebrauchsmaterialien wie Benzin, Oel und Reifen) immer 50% gezogen.
>
>> Dann hätte man sogar in 2004 eine Vorsteuerkorrektur hinbekommen können.
> 2004 ist ja noch garnicht abgegeben, also nur die Voranmeldungen,
> noch nicht die finale Erklaerung... Spannend waere eher ob man fuer die
> schon abgeschlossenen Jahre noch was tun kann, aber fuer das spannenste,
> eben 2000, wohl kaum :/
>
> (:ul8er,
ab 2004 gab es die 50% VST-Regel nicht mehr. Man mußte immer mit voller VST
buchen. Dafür muß die Privatnutzung (teilweise) umsatzbesteuert werden.
Ab Kaufdatum PKW kann die VST 60 Monate(5 Jahre) korrigiert werden. Für
2004 und evtl. 2005 rechnet man die in 2000 nicht abgezogene VST / 60 *
verbleibende Monate.
Beispiel: Ist der PKW im Jan. gekauft, bleiben noch 12 Mon., für die man
korrigieren kann.
Wenn ein STB den Abschluß macht, wird der das sicher wissen.
5 Jahre ist auch eine relativ kurze Abschreibungszeit.
Grüße,
Roger
Re: Neue 1% Regelung für KFz ab 2006
am 07.02.2006 10:11:59 von ray
Hallo,
> ab 2004 gab es die 50% VST-Regel nicht mehr. Man mußte immer mit voller VST
> buchen. Dafür muß die Privatnutzung (teilweise) umsatzbesteuert werden.
Njo, das werde ich mir im Detail dann wohl mal vom StB beschreiben
lassen.
> 2004 und evtl. 2005 rechnet man die in 2000 nicht abgezogene VST / 60 *
> verbleibende Monate.
Und die 2001/2002/2003 fuer laufende Kosten nicht abgezogene VST?
> Wenn ein STB den Abschluß macht, wird der das sicher wissen.
Nee, meinen Abschluss mache ich selber, gehe nur immer vorher einige
Detailfragen mit dem StB durch...
> 5 Jahre ist auch eine relativ kurze Abschreibungszeit.
5? :) Abgeschrieben hab ich den ueber 3... Zur Einordnung: es handelt sich
dabei um einem zum Kaufzeitpunkt schon ueber 5 Jahre alten 12-Zylinder
BMW (850), von dem mir alle meine Bekannten damals schon sagten ich
koenne froh sein, wenn er mich nicht nach 2 Jahren mit Reperaturen
aufgefressen hat. Geplant hatte ich damals eigentlich, mir nach
Abschluss des Studiums dann einen neueren zu holen (entweder wieder
nen 8er, oder was anderes schoenes), scheiterte bisher aber leider
daran, dass erstens entgegen aller Unkenrufe das Teil immernoch gut
faehrt und mir irgendwie derzeit auch kein anderes Auto gut genug
gefaellt - sogar die Ansparabschreibung auf den geplanten
6er werde ich jetzt wohl lieber mit 6% Strafe aufloesen als dieses
Downgrade durchzufuehren... Ja, aendert nichts daran, dass rueckblickend
betrachtet die Abschreibung ueber 3 Jahre zu kurz war, beanstandet
wurde sie vom FA aber nicht, und wuerden sie mir das jetzt um die
Ohren hauen und auf z.B. 5 Jahre aendern, wuerde ich sogar noch
etwas Steuern sparen - vielleicht ahnten die das? :)
(:ul8er,