Wegen Veränderung im Leben zurück in die Gesetzliche ?
Wegen Veränderung im Leben zurück in die Gesetzliche ?
am 01.01.2006 13:46:22 von hanseart
Hallo,
Vor 3 Jahren habe ich mich überreden lassen die gesetzliche
Krankenversicherung zu verlassen und in eine private Versicherung zu
wechseln. Ich verdiene knapp über der BBG und naja es hat sich gelohnt
für mich. Nun aber gab es eine Veränderung in meinem Leben, ich habe
geheiratet und werde demnächst Vater. Meine Frau hat quasi keinen Job
und somit müsste ich sehr wahrscheinlich das Kind privat mitversichern
und igendwann wenn der Mutterschutz vorbei ist, meine Frau auch ... und
das wird teuer und naja ich habe einach vor 3 Jahren damit nicht
gerechnet. Echt doof von mir.
So jetzt stell ich hier die Frage, was muss ich genau machen um mich
und meine Familie wieder gesetzlich zu versichern ?
Kann mir hier jemand helfen ?
Muss ich z.B. einfach meinen privaten Vertrag kündigen und mich bei
einer gesetztlichen bewerben ?
Ich danke Euch und Gruss, Martin
Re: Wegen Veränderung im Leben zurück in die Gesetzliche ?
am 01.01.2006 14:24:52 von Matthias Frank
hanseart wrote:
> Hallo,
>
> Vor 3 Jahren habe ich mich überreden lassen die gesetzliche
> Krankenversicherung zu verlassen und in eine private Versicherung zu
> wechseln. Ich verdiene knapp über der BBG und naja es hat sich gelohnt
> für mich.
Du bist also immer noch über der BBG?
MfG
Matthias
Re: Wegen Veränderung im Leben zurück in die Gesetzliche ?
am 01.01.2006 14:35:54 von hanseart
Ja bin ich, wenn sie noch bei 3.525 Euro im Monat noch liegt.
Re: �
am 01.01.2006 14:53:15 von Matthias Frank
hanseart wrote:
> Ja bin ich, wenn sie noch bei 3.525 Euro im Monat noch liegt.
Die Entscheidung für die PKV ist eine fürs Leben.
Hat dir das dein Versicherungsvertreter nicht gesagt?
DAnn hat er dich beschummelt.
Raus kommst du nur wenn du unter der BBG verdienst oder
arbeitslos wirst.
Ansonsten wenn du z.b.220 ⬠zahlst und dein Frau z.b. 250
dann seit ihr immer noch nicht unbedingt teuere als
in der GKV.
Mfg
Mathias
Re: Wegen Veränderung im Leben zurück in die Gesetzliche ?
am 01.01.2006 15:45:48 von Bernd Meyer
> So jetzt stell ich hier die Frage, was muss ich genau machen um mich
> und meine Familie wieder gesetzlich zu versichern ?
Ist klar - wie im wirklichen Leben:
Gewinne werden privatisiert (bei sich selbst)
Verluste werden sozialisiert (bei der doofen Versichertengemeinschaft)
Bernd
Re: Wegen Veränderung im Leben zurück in die Gesetzliche ?
am 02.01.2006 10:30:31 von Patrik Schrader
Hallo Martin,
wie alt bist du bzw. deine Frau arbeitet sie später nach den 3 Jahren
als Teilzeitraft oder wird Sie Hausfrau bleiben.
Eventuel kannst du durch eine Tarifumstellung bei deiner PKV deinen
Beitrag änder
denn du darfst eins nicht ausser acht lassen.
Du zahlst einen Höheren Beitrag für bessere Leistung denn durch die
ganzen Streichungen bzw.
Zuzahlungen in der GKV sind diese nicht so günstig wie sie auf dem
ertsen Blich aussehen.
Du solltest hier auch wieder an später denken wenn du GKV versichert
bist must du den Beitragssatz aus allen einnahmen im Rentenalter
bezahlen Direktversicherungen Mieteinnahmen usw.
Ich weiss jetzt nicht euer Alter aber wenn deine Frau nach fünf oder
sechs Jahren wieder arbeitet
muss zwar dein kind weiter bei dir versichert bleiben aber durch den
"wegfall" der Frau und die besseren Leitungen fährst du mit der PKV
auf Dauer besser.
Hängt natürlich vom eurem Alter ab, gerne ertstelle ich euch eine
Analyse zwischen PKV
und GKV .
Gruss
Patrik Schrader
Versicherungskaufmann
Tel:089/ 5000 87 02
Re: Wegen Veränderung im Leben zurück in die Gesetzliche ?
am 02.01.2006 11:06:13 von Netcologne
Matthias Frank wrote:
> hanseart wrote:
>
>> Hallo,
>>
>> Vor 3 Jahren habe ich mich überreden lassen die gesetzliche
>> Krankenversicherung zu verlassen und in eine private Versicherung zu
>> wechseln. Ich verdiene knapp über der BBG und naja es hat sich gelohnt
>> für mich.
> Du bist also immer noch über der BBG?
> MfG
> Matthias
BBG = BeitragsBemessungGrenze (hat nichts mit GKV/PKV-Wechsel zu tun)
Relevant für den Wechsel in eine PKV ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze
(JAEG), umgangssprachlich "Versicherungspflichtgrenze".
Für das Jahr 2006 beträgt sie 47.250,00/3.937,50 Euro pro Jahr/Monat. Wessen
Bruttoeinkommen darüber liegt, kann wechseln.
Grenz- und Rechenwerte der GKV und SV unter:
Gruß, Jost Seidel
Redaktion kkdirekt
Re: Wegen Ver??nderung im Leben zur??ck in die Gesetzliche ?
am 02.01.2006 11:11:03 von Netcologne
hanseart wrote:
> Ja bin ich, wenn sie noch bei 3.525 Euro im Monat noch liegt.
Zur BBG bzw. JAEG vgl. oben. Die Grenze von 3.525 Euro gilt für Dich, sofern
Du schon am 31.12.2002 wegen Überschreitens der JAEG versicherungsfrei und
ausschließlich privat krankenversichert warst.
Gruß, Jost Seidel
Redaktion kkdirekt
Re: Wegen Ver??nderung im Leben zur??ck in die Gesetzliche ?
am 02.01.2006 11:16:25 von Patrik Schrader
Hallo Jost,
im Volksmund sagt mann BBG zur rente sowie BBG zur PKV
Die JAEG ist von der BBG zur gesetzlichen Rentenversicherung prozentual
abhängig,
somit ist deine Ausage schlichtweg falsch.
Wenn wir hier in der NG über BBG reden weiss schließlich jeder was
wir meinen
aber um hier ganz korekt zu bleiben ist JAEG natürlich richtig.
Gruss
Patrik Schrader
Re: Wegen Ver??nderung im Leben zur??ck in die Gesetzliche ?
am 02.01.2006 12:03:48 von hanseart
Erstmal schönen Dank für die Antwort!
Also ich bin 29 und meine Frau 26.
Mein Gehalt liegt genau zwischen der BBG und der JAEG.
Naja und ob meine Frau so leicht einen Job finden wird, dass ist noch
nicht eindeutig entschieden ...
Was kostet denn so im Schnitt ein Kind ? Oder wie setzten sich denn
Familientrife zusammen ?
Patrik Schrader schrieb:
> Hallo Jost,
>
> im Volksmund sagt mann BBG zur rente sowie BBG zur PKV
>
> Die JAEG ist von der BBG zur gesetzlichen Rentenversicherung prozentual
> abhängig,
> somit ist deine Ausage schlichtweg falsch.
>
> Wenn wir hier in der NG über BBG reden weiss schließlich jeder was
> wir meinen
> aber um hier ganz korekt zu bleiben ist JAEG natürlich richtig.
>=20
> Gruss
> Patrik Schrader
Re: Wegen Ver??nderung im Leben zur??ck in die Gesetzliche ?
am 02.01.2006 12:16:21 von Patrik Schrader
Hallo Martin,
wenn dein Kind auf der Welt ist solltest du es bei deinem Versicherer
versichern hierfür sprechen zwei Dinge. Es gibt so gut wie keinen
Versicherer der Neugeborene alleine versichert und dein Versicherer hat
einen Kontrahierungszwang d.h. er muss dein Kind Sohn ohne
Gesundheitsprüfung versichern.
Wenn dein Kind drei Jahre ist kannst du es beim Anderen Versicherer
versichern der Preis/leistungsstarke Tarife bei Kinden hat (aktuell zb.
Signal).
Genaueres schick ich im laufe des Tages.
Gruss
Patrik Schrader
Versichrungskaufmann
Tel.: 089/ 5000 87 02
Re: Wegen Ver??nderung im Leben zur??ck in die Gesetzliche ?
am 02.01.2006 12:16:25 von Patrik Schrader
Hallo Martin,
wenn dein Kind auf der Welt ist solltest du es bei deinem Versicherer
versichern hierfür sprechen zwei Dinge. Es gibt so gut wie keinen
Versicherer der Neugeborene alleine versichert und dein Versicherer hat
einen Kontrahierungszwang d.h. er muss dein Kind Sohn ohne
Gesundheitsprüfung versichern.
Wenn dein Kind drei Jahre ist kannst du es beim Anderen Versicherer
versichern der Preis/leistungsstarke Tarife bei Kinden hat (aktuell zb.
Signal).
Genaueres schick ich im laufe des Tages.
Gruss
Patrik Schrader
Versichrungskaufmann
Tel.: 089/ 5000 87 02
Re: Wegen Veränderung im Leben zurück in die Gesetzliche ?
am 02.01.2006 12:47:51 von Michael Friese
>>>>>Hängt natürlich vom eurem Alter ab, gerne ertstelle ich euch eine
Analyse zwischen PKV
wie war das noch ?
Werbung ?
Newsgroup ?
Nettiquette ?
Bitte daran halten.
gruß mF
"Patrik Schrader" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
Hallo Martin,
wie alt bist du bzw. deine Frau arbeitet sie später nach den 3 Jahren
als Teilzeitraft oder wird Sie Hausfrau bleiben.
Eventuel kannst du durch eine Tarifumstellung bei deiner PKV deinen
Beitrag änder
denn du darfst eins nicht ausser acht lassen.
Du zahlst einen Höheren Beitrag für bessere Leistung denn durch die
ganzen Streichungen bzw.
Zuzahlungen in der GKV sind diese nicht so günstig wie sie auf dem
ertsen Blich aussehen.
Du solltest hier auch wieder an später denken wenn du GKV versichert
bist must du den Beitragssatz aus allen einnahmen im Rentenalter
bezahlen Direktversicherungen Mieteinnahmen usw.
Ich weiss jetzt nicht euer Alter aber wenn deine Frau nach fünf oder
sechs Jahren wieder arbeitet
muss zwar dein kind weiter bei dir versichert bleiben aber durch den
"wegfall" der Frau und die besseren Leitungen fährst du mit der PKV
auf Dauer besser.
Hängt natürlich vom eurem Alter ab, gerne ertstelle ich euch eine
Analyse zwischen PKV
und GKV .
Gruss
Patrik Schrader
Versicherungskaufmann
Tel:089/ 5000 87 02
Re: Wegen Ver??nderung im Leben zur??ck in die Gesetzliche ?
am 02.01.2006 18:01:22 von Netcologne
Patrik Schrader wrote:
> Hallo Jost,
>
> im Volksmund sagt mann BBG zur rente sowie BBG zur PKV
>
> Die JAEG ist von der BBG zur gesetzlichen Rentenversicherung prozentual
> abhängig,
> somit ist deine Ausage schlichtweg falsch.
>
Dein "um die Ecke denken" macht es nicht richtiger ... Nicht die BBG,
sondern die JAEG ist die entscheidende Größe. Ableiten kann man von der BBG
so einiges - aber dann kannst Du auch das Regelentgelt beim Krankengeld in
Zusammenhang mit der Versicherungspflicht sehen. Das ist um zwei Ecken zwar
richtig aber für den, der das Krankengeld berechnet, völlig abwegig.
Also: Die BBG dient zur Beitragsberechnung, die JAEG zur Feststellung der
Versicherungspflicht/-freiheit.
> Wenn wir hier in der NG über BBG reden weiss schließlich jeder was
> wir meinen
Sieht eher nicht so aus. Durch die unterschiedliche Höhe würde ich davon
abraten die Begrifflichkeiten zu vertauschen.
> aber um hier ganz korekt zu bleiben ist JAEG natürlich richtig.
jetzt hast Du es - prima!
Gruß, Jost Seidel
Re: Wegen Veränderung im Leben zurück in die Gesetzliche ?
am 02.01.2006 21:04:01 von David Hollander
"friese" <> schrieb im Newsbeitrag
news:43b912e5$
>
> Bitte daran halten.
>
> gruß mF
Richtig. Hier gilt soviel ich weiß auch die Realnamenspflicht. :)
DH
Re: ±
am 03.01.2006 01:00:00 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: Wegen Ver??nderung im Leben zur??ck in die Gesetzliche ?
am 03.01.2006 06:56:31 von Patrik Schrader
Hallo Jost,
wie war das jetzt mit deiner Aussage
"BBG = BeitragsBemessungGrenze (hat nichts mit GKV/PKV-Wechsel zu tun)
"
richtig oder falsch?
Gruss
Patrik Schrader
Re: Wegen Veränderung im Leben zurück in die Gesetzliche ?
am 03.01.2006 07:36:23 von Patrik Schrader
Hallo Martin,
angenommen du bist mit einem privaten Standarttarif versichert,
dann bewegt sich dein Beitrag ca. um die =80 300,- fürs Kind kommen
dann noch mal ca. =80 150,- an Beitrag dazu. Davon ausgehend das du
deine Frau ähnlich versicherst Beitrag =80 250,-.
Würdest du dich im Gesamtbeitrag von ca. =80 700,- bewegen:
Im Vergleich hierzu Beitrag zur GKV bei einem angenommenem Brutto von
=80 3.700 ca. =80 580,-
sprich =80120,- mehr im Monat.
Wenn du dich aber GKV Versicherst und die Zusatzleistungen über eine
vernünftige Zusatzversicherung abdecken möchtest wird der Beitrag
hierfür höher sein.
Du bekommst bis zur Hälfte des GKV-Beitrags einen Zuschuss vom
Arbeitgeber.
Wenn du jetzt mal in einem Jahr nicht zum Arzt gehst bzw. wenn du keine
Rechnungen einreichst zahlen dir die PKV im schnitt 2 Monatsbeiträge
zurück ca. 600 somit hättest du in dem Jahr dann einen Unterschied
von =80 70,- im Monat.
Jetzt angenommen deine Frau arbeitet nach 5 Jahren wenn euer Kind im
Kindergarte ist auf Teilzeit. Dann beläuft sich der Beitrag gesamt auf
=80 450,- (deine Frau ist pflichtig in der Gkv)
und du liegst im Beitrag wieder unter dem der Gesetzlichen mit privaten
Leistungen nicht zu vergessen. Wenn du jetzt rechnest was du dir bisher
gespart hast und siehst wie es später aussieht mit privaten Leistungen
ist es unterm Strich nicht teuerer. Mann muss es nur ganzheitlich
sehen.
So jetzt können wir auch Äpfel mit Äpfeln vergleichen.
Die meisten privaten bieten einen ,,Grundschutztarif" an, hier sind
die Leistungen ähnlich der GKV.
Deshalb frag bei deinem Versicherer nach wie es dort aussieht wenn es
dich interessiert.
Um ein Beispiel zu geben:
Ein Versicherer würde dich (=80165,-) mit Frau (=80 228,-) und
Kind(=80 63,-) inkl. Pflegepflicht und Krankentagegeld ab dem 48 Tag
für =80 456,- versichern.
Wie aber schon gesagt du bist dann ähnlich wie in der GKV versichert
und bei einer Aufstockung des Versicherungsschutzes müsstest du dich
wieder einer Gesundheitsprüfung unterziehen.
Wie du siehst ist die PKV nicht die schlechtere Wahl sondern unterm
Strich für dich die bessere.
Gruss
Patrik Schrader
Versicherungskaufmann
Tel:089- 50008702
PS an die Nörgler ich habe diese Aufstellung mit vergleich gemeint
hier war das Eintrittsalter entscheiden denn wäre Martin 35 Jahre alt
oder zwei Kinder würde ales anders aussehen.
Re: Wegen Veränderung im Leben zurück in die Gesetzliche?
am 03.01.2006 15:00:08 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: Wegen Veränderung im Leben zurück in die Gesetzliche?
am 03.01.2006 17:18:57 von Matthias Frank
Martin Gerdes wrote:
> Für mich ist der OP ein typischer GKV-Versicherter.
Ne, ein Geiz is Geil Jünger.
MFg
Matthias
Re: Wegen Veränderung im Leben zurück in die Gesetzliche ?
am 03.01.2006 19:04:31 von Michael Friese
und warum sagst du das ?
"David Hollander" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
>
> "friese" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:43b912e5$
>
> >
> > Bitte daran halten.
> >
> > gruß mF
>
> Richtig. Hier gilt soviel ich weiß auch die Realnamenspflicht. :)
>
> DH
>
>
Re: ±
am 03.01.2006 20:05:36 von Matthias Frank
Kai Rohrbacher wrote:
> Hi!
>
> Matthias Frank () wrote about "Re: #":
>
>>Die Entscheidung für die PKV ist eine fürs Leben.
>>Raus kommst du nur wenn du unter der BBG verdienst
>
> Stimmt so wohl auch nicht mehr:
Möglicherweise hat er sich mal von der Versicherungspflicht
freistellen lassen.
Mfg
Matthias
Re: ±
am 03.01.2006 22:35:09 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: Wegen Veränderung im Leben zurück in die Gesetzliche?
am 03.01.2006 22:51:00 von Patrik Schrader
Hallo Martin,
>Du solltest gelegentlich mal anfangen, Dich an die hier üblichen
>Gepflogenheiten zu halten.
Ich bin neu hier bitte um Erklärung.
>Du schreibst ziemlich nachlässig und fehlerhaft. Auf mich macht das kein=
en
>besonders kompetenten und professionellen Eindruck. Auch die Eigenwerbung
>könntest Du gelegentlich mal einstellen.
Eigenwerbung? Ich schreibe hier meine Meinung frei von der Leber ja
manche Formulierungsfehler sind drin
aber wir schreiben hier doch keine Werbebroschüren dafür stimmt mein
Inhalt.
>Ein 35jähriger ist gemeinhin nicht im Standardtarif versichert.
Ja, dafür wäre er dann wohl doch etwas zu jung, aber ich meinte hier
auch nicht den Altersstandarttarif sondern den privaten Standarttarif
(Zweibettzimmer höhere Zahnleistungen usw. ...) imGegensatz zu
Grundschutztarifen bzw. Grosschadentarifen. Bei bedarf erläutere ich
die diese Begriffe.
>>Fürs Kind kommen dann noch mal ca. =A4 150,- an Beitrag dazu.
>Das dürfte für einen Kinderbeitrag reichlich sein.
Stimmt, nur war hier die Familie im gesamten besser versichert und ich
weiss nicht ob du es weisst aber Neugeborene kann man fast gar nicht
ohne Elternteil versichern.
>>Davon ausgehend, das du deine Frau ähnlich versicherst Beitrag =A4 250,=
-
>Bei welcher PKV ist der Beitrag für Frauen bei vergleichbarem Schutz
>geringer als für Männer?
Wer lesen kann ist klar im Vorteil ;-) Martin ist 29 und seine Frau 26
Jahre alt. Merkst du was? Ja, richtig das Eintrittsalter ist niedriger
und der Beitrag zur PKV berechnet sich nach was?
Versicherungsumfang, Gesundheitszustand und was war das noch ach ja
Eintritsalter oh ja die Frau ist jünger wie er und es gibt Versicherer
die das Eintrittsalter nicht in Jahresschritten rechnen sondern in drei
bzw. sogar in 5 Jahresschritten.
Und dies führt dann dazu das die jüngere Frau günstiger ist wie der
ältere Mann.
Dass nächste mal besser aufpassen dann pasiert dir
so ein Patzer nicht wieder.
>Die Frage "PKV" <-> "GKV" sollte man nicht allein aufs Geld beschränken.=
Wer
>im Kopf PKV-Versicherter ist, sieht den Vorteil, daß er bei der PKV den
>Umfang des Versicherungsschutz flexibel wählen kann, der denkt
>sinnvollerweise auch an ein Selbstbeteiligung (die teilweise den
>Jahresbeitrag um einen größeren Betrag senkt als die Selbstbeteiligung
>ausmacht).
Hier weiss ich nicht was du mir sagen wolltes vieleicht nochmal aber
"nicht so nachlässig" ;-)
>Der Selbstbehalt bleibt ihm selbst, den günstigeren Beitrag teilt er mit
>seinem Arbeitgeber, die Beitragsrückerstattung behält er selbst.
>Wer weiß, wie lange das angesichts der aktuellen politischen Diskussion =
noch
>so bleibt?
Das kann man so oder so sehen. In meinem Beispiel hatte ich einen
Versicherer für Vater und Kind mit gesamt JahresSB von =80 600,-
geteilt durch 12Monate gibt =80 50 im Monat. Wir bewegen uns immer noch
im Rahmen.
>>Jetzt angenommen, deine Frau arbeitet nach 5 Jahren, wenn euer Kind im
>>Kindergarten ist, auf Teilzeit. Dann beläuft sich der Beitrag gesamt auf
>>=A4 450,- (deine Frau ist pflichtig in der GKV).
>Wenn denn die Verhältnisse noch so sind wie jetzt
Wenn sie sich ändern werden wir es nicht verhindern können bis dahin
sollten wir dass beste aus der Situation machen.
>Ah! Bei diesem Versicherer sind Frauen teurer.
Ja, anderer Versicherer anderer Tarif aber nicht wesentlich günstiger
wie im anderen Beispiel.
>und zahlst einen Teil der Ärzterechnung selbst, wenn Du nicht vorher
>ausdrücklich eine Behandlung zum maximalen Satz 1,7 vereinbarst.
Ja, Regelhöchstsatz wäre fatal gewesen wir bewegen uns hier aber
Rahmen der Gebührenordnung und bis zum 3,5 fachen Satz
wer 1,7 anbietet oder abschliest hat nur Ärger mit Arzt und PKV.
>Ich glaube das nicht. Seine ursprüngliche Anfrage zeigt, deß er nur den
>Beitrag sieht, nicht etwa den verbesserten Versicherungsschutz und seine
>größere Freiheit als Patient.
Nein seine Anfrage war wie komm ich in die GKV, und meine Antwort ist
etwas undurchsichtig gewesen aber kurz gesagt.
Bleib in der PKV auf Dauer fährst du besser.
Ich habe hier bewust keine Gesellschaftsnamen genannt, sonst hätten
wir hier eine Gesellschaftsdiskusion ausgelöst
und davon gibt es schon genügend.
Übrigens auf dem PKV-Markt gibt es 45-50 Versicherer und es gibt hier
mehrere Geselschaften die auch ähnliche Tarife wie die im Beispiel
aufgeführten abieten.
Wird dir bestimmt jeder Makler bestätigen.
Zudem hab ich auch geschrieben zuerst beim bereits bestehenden
Versicherer erkundigen damit die angespraten Altersrückstellungen
nicht flöten gehen.
Nun, würde ich dich doch bitten mir meine Unkompetente und
Unprofessionelle Art zu begründen,
denn es ist nicht sehr höflich solche Sachen jemanden unbegründet an
den Kopf zu werfen.
Und ich kann mir nicht vorstellen das du ein unfreundlicher Zeitgenosse
bist.
Gruss
Patrik Schrader
Versicherungskaufmann (ist ein Ausbildungsberuf den ich 1994
erfolgreich abgeschlossen habe)
(für Fragen oder Anregungen ausserhalb der NG)
Tel: 089/ 5000 87 02 (hier bin ich tagsüber zu erreichen)
Re: ±
am 04.01.2006 00:00:15 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: Wegen Veränderung im Leben zurück in die Gesetzliche?
am 04.01.2006 00:00:16 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: Wegen Veränderung im Leben zurück in die Gesetzliche?
am 04.01.2006 00:00:19 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: Wegen Veränderung im Leben zurück in d
am 04.01.2006 07:35:50 von Patrik Schrader
Martin Gerdes schrieb:
> "Patrik Schrader" <> schrieb:
>
> >>Du solltest gelegentlich mal anfangen, Dich an die hier üblichen
> >>Gepflogenheiten zu halten.
>
> >Ich bin neu hier, bitte um Erklärung.
>
> Das Usenet bietet Neuankömmlingen Hilfestellung. Ein paar Wochen
> de.newusers.info mitlesen, mal bei Volker Gringmuth vorbeischauen
> <> und Dir gelegentlich mal die
> Netiquette reinziehen -- schon bist Du fit.
>
> >>Du schreibst ziemlich nachlässig und fehlerhaft. Auf mich macht das k=
einen
> >>besonders kompetenten und professionellen Eindruck. Auch die Eigenwerbu=
ng
> >>könntest Du gelegentlich mal einstellen.
>
> >Eigenwerbung? Ich schreibe hier meine Meinung frei von der Leber ja
> >manche Formulierungsfehler sind drin. Aber wir schreiben hier doch
> >keine Werbebroschüren. Dafür stimmt mein Inhalt.
>
> Das sei mal dahingestellt. Schwer leserlich sind Deine Buchstabenwüsten=
auf
> jeden Fall, und die Zahl der Flüchtigkeitsfehler deutet darauf hin, da=
ß Du
> Deine Texte nicht besonders sorgfältig verfaßt. Wir wollen natürlic=
h nicht
> päpstlicher sein als der Papst, wenn aber einer das Wort "Standardtarif=
" --
> Fachwort in seinem Bereich -- nachhaltig falsch schreibt, beschleicht mich
> der Eindruck, daß derjenige nicht so recht weiß, wovon er schreibt.
Wie ist das jetzt, du benützt doch unten genau den gleichen Ausdruck.
>
> >>Ein 35jähriger ist gemeinhin nicht im Standardtarif versichert.
>
> >Ja, dafür wäre er dann wohl doch etwas zu jung, aber ich meinte hier
> >auch nicht den Altersstandardtarif sondern den privaten Standardtarif
>
> Dann schreibs doch einfach so.
>
>
> >>>Fürs Kind kommen dann noch mal ca. =A4 150,- an Beitrag dazu.
>
> >>Das dürfte für einen Kinderbeitrag reichlich sein.
>
> >Stimmt, nur war hier die Familie im gesamten besser versichert
>
> Was auch immer das bedeutet.
Da beide Elternteile von der Preis /Leistung gut versichert sind. kann
das Kind ruhig im Vergleich =80 40,- mehr kosten. (Schlieslich sollte
es mit den Eltern versichert werden)
>
>
> >>>Davon ausgehend, daß du deine Frau ähnlich versicherst Beitrag =A4=
250,-.
>
> >>Bei welcher PKV ist der Beitrag für Frauen bei vergleichbarem Schutz
> >>geringer als für Männer?
>
> >Wer lesen kann ist klar im Vorteil ;-)
>
> Klar, wenns angesichts Deines Geschreibsels auch schwerfällt.
Ja, da ich auch das Alter von Martin und seiner Frau erwähnt hab.
Das wird schon wieder, kann ich da nur sagen.
>
> >>Die Frage "PKV" <-> "GKV" sollte man nicht allein aufs Geld beschränk=
en. Wer
> >>im Kopf PKV-Versicherter ist, sieht den Vorteil, daß er bei der PKV d=
en
> >>Umfang des Versicherungsschutz flexibel wählen kann, der denkt
> >>sinnvollerweise auch an ein Selbstbeteiligung (die teilweise den
> >>Jahresbeitrag um einen größeren Betrag senkt als die Selbstbeteilig=
ung
> >>ausmacht).
>
> >Hier weiß ich nicht, was du mir sagen wolltest, vielleicht nochmal, ab=
er
> >"nicht so nachlässig" ;-)
>
> Einem Profi muß ich nicht auf die Sprünge helfen, der versteht den ob=
igen
> Abschnitt. Hast Du damit etwa Probleme?
Hier muss ich mich entschuldigen habs wirklich überlesen, aber da
Martin Arbeitnehmer ist macht es für Ihn keinen grossen Sinn eine hohe
SB zu nehmen da sich der AG
nur am Beitrag beteiligt (ich glaub du hast das so ähnlich selber
erwähnt)
>
> >>Der Selbstbehalt bleibt ihm selbst, den günstigeren Beitrag teilt er =
mit
> >>seinem Arbeitgeber, die Beitragsrückerstattung behält er selbst.
> >>Wer weiß, wie lange das angesichts der aktuellen politischen Diskussi=
on noch
> >>so bleibt?
>
> >Das kann man so oder so sehen.
>
> Nein. Das kann man nicht "so oder so" sehen. Diesbezüglich kann man
> lediglich warten, was kommt.
Ja warten und den Kopf in den Sand stecken.
Du gehörst auf jeden Fall zu Menschen die sich entscheiden können.
> >>>Jetzt angenommen, deine Frau arbeitet nach 5 Jahren, wenn euer Kind im
> >>>Kindergarten ist, auf Teilzeit. Dann beläuft sich der Beitrag gesamt=
auf
> >>>Euro 450,- (deine Frau ist pflichtig in der GKV).
>
> >>Wenn denn die Verhältnisse noch so sind wie jetzt
>
> >Wenn sie sich ändern, werden wir es nicht verhindern können. Bis dah=
in
> >sollten wir das Beste aus der Situation machen.
>
> Siehste, jetzt schreibst Du das selbst. Oben meintest Du noch, man könn=
e das
> "so oder so" sehen.
>
>
> >>Ah! Bei diesem Versicherer sind Frauen teurer.
>
> >Ja, anderer Versicherer, anderer Tarif aber nicht wesentlich günstiger
> >wie im anderen Beispiel.
>
> Bei diesem Versicherer hat die Frau offenensichtlich die drei Jahre
> Unterschied beim Eintrittsalter aufgeholt.
Ja, so ist es auch.
>
> >>und zahlst einen Teil der Ärzterechnung selbst, wenn Du nicht vorher
> >>ausdrücklich eine Behandlung zum maximalen Satz 1,7 vereinbarst.
>
> >Ja, Regelhöchstsatz wäre fatal gewesen. Wir bewegen uns hier aber
> >Rahmen der Gebührenordnung und bis zum 3,5fachen Satz.
>
> >Wer 1,7 anbietet oder abschließt, hat nur Ärger mit Arzt und PKV.
>
> Ein Versicherungskaufmann hat im Vorposting was von einem "Standardtarif"
> berichtet -- und ein Standardtarif unterscheidet sich von einem normalen
> gerade dadurch, daß er im Multiplikator beschränkt ist.
Wie war das noch mit dieser Bezeichnung, naja nicht so wichtig.
Die Begriffe Grundschut-, Großschaden und Standarttarif sind nicht
geschützt und wurden von Ratingagenturen so wie vom Markt geprägt.
Ein Standarttarif ist der Kassiker der PKV sprich er beinhaltet einen
umfangreichen Versicherungsschutz.
Ein Grundschutztarif ist abgespeckt die ersten Grundschutztarife kamen
mitte der Neunziger. Der Grund war hier das die versicherer billigere
Versionen des Versicherungsschutzes verkaufen wollten. Es gibt keine
Regelung wo man sagen kann
wie du behauptest nur wenn der Tarif den 1,7fachen Staz hat dann ist
es Grundschutz.
Das können auch andere Leistungsminderungen sein, es zählt das
Gesamtbild.
Beispiel:
Mehrbett ohne Cheffarzt im KH, 60%Zahnersatz Leistung, Inlays werden
als Zahersatz gesehen, geschlossener Hilfsmittel Katalog.
Wenn alle diese "Nachteile" in einem Tarif hast kann man schon vom
Grundschutz reden.
Bei 1,7 Fachen satz der Gebührenordnung muss mann von einem
Grundschuzttarif mit fatalen Folgen reden.
Das gleiche gilt auch für die Grossschadenterife.
Diese Zeichnen sich nur durch eine sehr hohe SB aus im Allgemeinen
beginnend ab =80 2000,-. Die Bezeichnung Grossschadentarif sagt nicht
über den Versicherungsumfang aus. Ist aber in der Regel umfangreicher
als Grundschutz.
> >>Ich glaube das nicht. Seine ursprüngliche Anfrage zeigt, deß er nur=
den
> >>Beitrag sieht, nicht etwa den verbesserten Versicherungsschutz und seine
> >>größere Freiheit als Patient.
>
> >Nein seine Anfrage war, wie komm ich in die GKV.
>
> Ach, ja. Gut, daß Du es sagst.
> Und warum will der OP denn in die GKV zurück? Weil er nun Frau und Kind
> finanziell auf die eigene Kappe nehmen muß. Ganz offensichtlich sieht e=
r --
> wie ich es dargestellt hatte -- primär den Beitrag.
Und dann fährt er doch mit einem Grundschutztarif günstiger.
> >und meine Antwort ist etwas undurchsichtig gewesen
>
> Das gilt für viele Deiner Antworten.
>
> Klar ist nur, daß Du ärgerlich deutlich Eigenwerbung treibst, und das=
kommt
> im Usenet nicht besonders gut. Mich stört das ausdrücklich.
Weiss zwar immer noch nicht wo und wie aber wenn du dass sagst dann
wirt das schon so sein.
Ich wünsche dir einen schönen und erfolgreichen Tag.
Gruss
Patrik Schrader
Versicherungskaufmann
Re: Wegen Veränderung im Leben zurück in d
am 04.01.2006 11:07:15 von hanseart
Hallo, jetzt melde ich mich vielleicht mal zu wort.
Zunächst finde ich in einigen bereichen die diskussion und das
ständige angreifen hier im usenet ziemlich blöd. manchmal glaube ich,
viele wollen sich ständig neu beweisen oder so. egal... mich stört
eigenwerbung nicht, denn ich bin immer noch alleine in der Lage zu
entscheiden was ich mache oder was nicht, zumal ich das auch nicht als
eigenwerbung bezeichnen würde.
btw: GEIZ ist geil! das ist eine aussage, die negativ belastet ist.
mit sicherheit arbeite ich in meiner hauswirtschaft nach dem
maximalprinzip mit gegebenen mitteln ist der grösstmögliche erfolg zu
erzielen und wenn jemand meint es wäre unsozial, so glaube ich dass es
einfach nur doof wäre, wenn ich es nicht tun würde.
also es geht um geld und es geht um leistung. gundsätzlich habe ich
einen sehr guten vertrag mit 300=80 selbstbeteiligung (260=80 im monat
beitrag) und ich bekomme auch beiträge zurück und ob ihr es mir
glaubt oder nicht ich schicke auch falsche rechnungen wieder zurück,
nein nicht um zeit zu gewinnen, sondern ich bin es einfach gewohnt
korrekt behandelt zu werden. und wenn ein artz mein meine versicherung
abzocken zu können und damit indirekt meine beiträge erhöht, dann
muss sich dieser einen neuen patienten suchen oder die rechnung
korrigieren.
ob nun tatsächlich die qualität bei einer PKV besser als bei einer
GKV ist, weiss ich nicht... aber die tendenz zeigt, dass die leistungen
bei der GKV ständig sinken und die Beiträge der PKV ständig steigen.
Für mich steht fest, ich werde meinen vetrag überprüfen lassen und
mir angebote für frau und kind machen lassen. nachwas zu thema geiz
und so ... ich bin nicht der typ, der sich an direktversicherungen
wendet um 2 euro zu sparen, ich zahl lieber mehr und habe eine person,
die sich für mich einsetzt.
gruss, martin
Re: Wegen Veränderungim Leben
am 04.01.2006 11:24:20 von Juergen Grosse
Patrik Schrader schrieb:
....
> > Ein Versicherungskaufmann hat im Vorposting was von einem "Standardtarif"
> > berichtet -- und ein Standardtarif unterscheidet sich von einem normalen
> > gerade dadurch, daß er im Multiplikator beschränkt ist.
> Wie war das noch mit dieser Bezeichnung, naja nicht so wichtig.
> Die Begriffe Grundschut-, Großschaden und Standarttarif sind nicht
Du siehst es nicht? Es ging _auch_ um die Schreibung, es heißt
'Standar_d_tarif'. Das hat etwas mit 'standar_d_isiert' zu tun, nicht
aber mit 'Standar_t_e'.
Die Wirkung (welche auch immer) deiner Postings ließe sich durch ein
wenig mehr Sorgfalt in der Orthografie beträchtlich erhöhen. Die meisten
Mailprogramme enthalten eine Rechtschreibprüfung. Diese noch einmal über
den Text laufen zu lassen, erfordert nur einen geringen Aufwand, kann
aber schon recht viele Fehler entfernen. Nach und nach kannst du dem
Wörterbuch der Rechtschreibprüfung auch bisher noch nicht enthaltene
spezielle Fachtermini hinzufügen, vielleicht schlägst du sie vorher
nach, und die Prüfung wird immer schneller vor sich gehen können.
> geschützt und wurden von Ratingagenturen so wie vom Markt geprägt.
> Ein Standarttarif ist der Kassiker der PKV sprich er beinhaltet einen
> umfangreichen Versicherungsschutz.
....
"Geschützt" im Sinne eines Verbots anderweitiger Verwendung ist der
Begriff 'Standardtarif' nicht, wohl aber im Gesetz (§ 257 SGB V)
definiert. Deswegen würde ich empfehlen ihn nur auf den
(Alters-)Standardtarif anzuwenden, nicht aber auf sonstige "Basis-",
"Grundschutz-", "Compact-", "Start-", "Smart-" oder "Elementar-Tarife"
(oder wie sie sonst heißen mögen).
Tschüs, Jürgen
Re: Wegen Veränderung im Leben zurück in d
am 04.01.2006 14:21:37 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: Wegen Veränderung im Leben zurück in d
am 04.01.2006 14:45:53 von hanseart
oh man, ein volk voll von oberlehrern und klugscheissern ... es lebe
das internet ;-(
Re: Wegen Veränderung im Leben zurück in d
am 04.01.2006 14:58:36 von unknown
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Re: Wegen Veränderung im Leben zurück in d
am 04.01.2006 15:38:38 von Markus Heitmann
Guten Tag,
Wer den Beitrag des Authors gelesen und vertanden hat, oder sich
einfach mal den Betreff anschauen würde, wüsste auch was er schreiben
sollte und was vielleicht nicht passt.
Hier ist jemand auf der Suche nach einem Weg von der PKV in die GVK.
Die persönlichen Gründe hierfür sollten eingentlich egal sein.
Ob das vielleicht doof für die Solidargemeinschaft ist, oder ob daduch
vielleicht in China irgendwo ein Reissack platzt ist auch shitegal.
Naja und Rechtschreibung ... das ist ehh ein Thema für sich und
gehört hier auch nicht rein.
Also, such dir im Internet eine oder mehrer Krankenkassen raus und
schaue auf deren % Satz ... Versicherungen wie z.B. Mobil Oil sind da
recht günstig und fülle einfach einen Antrag entweder Online aus,
oder lass dir die entsprechenden Unterlagen zukommen. Dann musst du
natürlich noch beachten zum entsprechendem Termin Deine PVK zu
kündigen. Da du ja nun eindeutig unter der Grenze verdienst, sollte
das kein Problem sein.
Bye, Markus
Gisbert Sachs schrieb:
> hanseart schrieb:
>
> > egal... mich stört eigenwerbung nicht, denn ich bin immer noch
> > alleine in der Lage zu entscheiden was ich mache oder was nicht,
>
> Dann stört dich sicherlich auch kein Spam in der Mailbox... Wie dem auch
> sei, Werbung ist hier unerwünscht und da Versicherungsleute zur
> permanenten Kundenwerbung neigen, wird ihnen auf die Finger geguckt und
> geklopft.
>
> > GEIZ ist geil! das ist eine aussage, die negativ belastet ist.
>
> Das kommt wohl auf die Betrachtungsweise an. Die US-Wirtschaft kommt mit
> dem Konsum der Verbraucher sehr gut zurecht :) Und die Kanzlerin
> versucht ein ähnliches Szenario zu zaubern...
>
> > erzielen und wenn jemand meint es wäre unsozial, so glaube ich dass
> > es einfach nur doof wäre, wenn ich es nicht tun würde.
>
> Martin hat in dir treffsicher den typischen GKV-Versicherten erkannt,
> der hauptsächlich auf den Beitrag guckt.
>
> Jetzt solltest du nur noch verstehen, was das Solidarprinzip der GKV mit
> dem Individualprinzip der PKV zu tun hat und was Bernd mit
> "Gewinne privatisieren und Verluste sozialisieren" meint.
>
> Dein Verhalten geht zu Lasten der Gesellschaft, daher versucht der
> Gesetzgeber auch, es zu unterbinden.
>
> > ich bin nicht der typ, der sich an direktversicherungen wendet
> > um 2 euro zu sparen, ich zahl lieber mehr und habe eine person, die
> > sich für mich einsetzt.
>
> Warum überrascht mich das jetzt nicht :)
>=20
>=20
> Gruss, GS
>=20
> --=20
>
Re: Wegen Veränderung im Leben zurück in d
am 04.01.2006 15:50:41 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: Wegen Veränderung im Leben zurück in d
am 04.01.2006 16:02:23 von Markus Heitmann
Gisbert Sachs schrieb:
> Markus Heitmann schrieb:
>
> > einfach mal den Betreff anschauen würde, wüsste auch was er schreib=
en
> > sollte und was vielleicht nicht passt.
>
> Was ich schreibe, bestimme ich selbst. Und ob es dem OP oder passt
> interessiert mich dabei überhaupt gar nicht.
Das ist Dir dann sozuagen Shitegal *lach*
>
> > Hier ist jemand auf der Suche nach einem Weg von der PKV in die GVK.
>
> Das habe ich verstanden.
Bist du dir da sicher ?
> > Die persönlichen Gründe hierfür sollten eingentlich egal sein.
>
> Die Gründe dafür haben Auswirkungen auf die Machbarkeit.
Nenn doch mal ein Beispiel dafür ... na ?
>
> > Ob das vielleicht doof für die Solidargemeinschaft ist, oder ob daduch
> > vielleicht in China irgendwo ein Reissack platzt ist auch shitegal.
>
> Dieses "shitegal" umschreibt deine Geisteshaltung, die anscheinend von
> Generation zu Generation zunimmt... "Shitegal" sorgt für eine
> Ellenbogen-Gesellschaft, die ich als nicht geil empfinde. "Shitegal"
> sorgt dafür, dass sich der Gesetzgeber um Selbstverständlichkeiten
> kümmern muss und dabei regelmäßig daneben langt.
>
> > Naja und Rechtschreibung ... das ist ehh ein Thema für sich und
> > gehört hier auch nicht rein.
>
> Weil du das Thema nicht beherrscht und das zu bestimmen hat?
Okay ... Schlüssel doch mal den Satz in seine grammatikalischen
Bestandteile ... Siehst geht nicht! *ätsch*
Wer über Rechtschreibung lästert, sollte auch die Grammatik
beherrschen.
> > sollte das kein Problem sein.
>
> Wenn das alles kein Problem ist - warum wird dann regelmäßig so ein
> Aufriss gemacht?
>=20
>=20
> GS
Re: Wegen Veränderung im Leben zurück in d
am 04.01.2006 16:25:23 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: Wegen Veränderung im Leben zurück in d
am 04.01.2006 17:52:22 von Michael Friese
>>>>Lassen wir es gut sein.
och wie schade ;-)
gruß mF
"Gisbert Sachs" <> schrieb im Newsbeitrag
news:43bbe8db$0$7405$
Markus Heitmann schrieb:
> Das ist Dir dann sozuagen Shitegal *lach*
*Das* ist mir tatsächlich egal :)
> Bist du dir da sicher ?
Jo.
> Nenn doch mal ein Beispiel dafür ... na ?
Nun, zum Beispiel das Erwarten eines Kindes, den Verlust des
Arbeitsplatzes, das Fallen unter die Bemessungsgrenze... na?
> Bestandteile ... Siehst geht nicht! *ätsch*
Unsauber, zugegeben. Aber im Gegensatz zu Webforen-Speak noch
erträglich. Nach meinem eigenen Maßstab, der natürlich ausschlaggebend
ist :)
> Wer über Rechtschreibung lästert, sollte auch die Grammatik
> beherrschen.
Das ist wahr.
Lassen wir es gut sein.
Re: Wegen Veränderung im Leben zurück in die Gesetzliche?
am 05.01.2006 23:21:47 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: Wegen Veränderung im Leben zurück in die Gesetzliche ?
am 08.01.2006 11:15:43 von Ron Baker
"Patrik Schrader" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
Hallo Martin,
wie alt bist du bzw. deine Frau arbeitet sie später nach den 3 Jahren
als Teilzeitraft oder wird Sie Hausfrau bleiben.
Eventuel kannst du durch eine Tarifumstellung bei deiner PKV deinen
Beitrag änder
denn du darfst eins nicht ausser acht lassen.
Du zahlst einen Höheren Beitrag für bessere Leistung denn durch die
ganzen Streichungen bzw.
Zuzahlungen in der GKV sind diese nicht so günstig wie sie auf dem
ertsen Blich aussehen.
Du solltest hier auch wieder an später denken wenn du GKV versichert
bist must du den Beitragssatz aus allen einnahmen im Rentenalter
bezahlen Direktversicherungen Mieteinnahmen usw.
Ich weiss jetzt nicht euer Alter aber wenn deine Frau nach fünf oder
sechs Jahren wieder arbeitet
muss zwar dein kind weiter bei dir versichert bleiben aber durch den
"wegfall" der Frau und die besseren Leitungen fährst du mit der PKV
auf Dauer besser.
Hängt natürlich vom eurem Alter ab, gerne ertstelle ich euch eine
Analyse zwischen PKV
und GKV .
Gruss
Patrik Schrader
Versicherungskaufmann
Tel:089/ 5000 87 02
Komm Patrick,
halt Dich raus, wenn sich Erwachsene unterhalten, wenn interessiert Deine
Analyse, der hanseart will in die GKV
lese mal zur Abwechslung das SGB V, dann kannst Du hier mitreden.
Ron
Re: Wegen Veränderung im Leben zurück in die Gesetzliche ?
am 08.01.2006 11:25:19 von Ron Baker
"hanseart" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
Hallo,
Vor 3 Jahren habe ich mich überreden lassen die gesetzliche
Krankenversicherung zu verlassen und in eine private Versicherung zu
wechseln. Ich verdiene knapp über der BBG und naja es hat sich gelohnt
für mich. Nun aber gab es eine Veränderung in meinem Leben, ich habe
geheiratet und werde demnächst Vater. Meine Frau hat quasi keinen Job
und somit müsste ich sehr wahrscheinlich das Kind privat mitversichern
und igendwann wenn der Mutterschutz vorbei ist, meine Frau auch ... und
das wird teuer und naja ich habe einach vor 3 Jahren damit nicht
gerechnet. Echt doof von mir.
So jetzt stell ich hier die Frage, was muss ich genau machen um mich
und meine Familie wieder gesetzlich zu versichern ?
Kann mir hier jemand helfen ?
Muss ich z.B. einfach meinen privaten Vertrag kündigen und mich bei
einer gesetztlichen bewerben ?
Ich danke Euch und Gruss, Martin
Hallo hanseart,
es wurde viel in den Postings geschrieben, sachliche und unsachliche,
hilfreiche und überhaupt nicht hilfreiche Antworten.
Fakt ist, dass es äußerst schwierig ist wieder in die GKV zurückzukommen.
Dreh und Angelpunkt ist Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), liegst du drüber
oder drunter
hierzu hat Dir Jost Seibel schon die richtigen Infos (siehe wieter unten)
gegeben.
Zu beachten ist dass hier alle regelmäßigen Einnahmen als AN berücksichtigt
werden.
Anders ist es, wenn Du arbeitslos wirst, dann wirst Du wieder
Pflichtmitglied in der
GKV, es sei denn Du hast Dich von der GKV befreienen lassen, dann ist ein
Zurück
in die GKV für immer ausgeschlossen.
Deshalb immer schön darauf achten, was Du unterschreibst und auf die JAEG
achten.
Gruß
Ron
Re: Wegen Veränderung im Leben zurück in die Gesetzliche ?
am 08.01.2006 19:51:04 von Patrik Schrader
Hi Ron,
es freut mich immer wieder aufs neue deine aussagekräftigen und
informativen Beiträge zu lesen.
zB (Allianz Private Krankenversicherungs-AG ist nicht die Allianz
sondern ein Unternehmen der Allianz Gruppe
- ja das war ein genau so wichtiger Beitrag wie hier)
Hier in München würde man sagen die sind so wichtig wie ein Kropf.
Gruss
Patrik Schrader
Versicherungskaufmann (der kommt richtig gut an :-))
Re: Wegen Veränderung im Leben zurück in die Gesetzliche ?
am 08.01.2006 19:51:05 von Patrik Schrader
Hi Ron,
es freut mich immer wieder aufs neue deine aussagekräftigen und
informativen Beiträge zu lesen.
zB (Allianz Private Krankenversicherungs-AG ist nicht die Allianz
sondern ein Unternehmen der Allianz Gruppe
- ja das war ein genau so wichtiger Beitrag wie hier)
Hier in München würde man sagen die sind so wichtig wie ein Kropf.
Gruss
Patrik Schrader
Versicherungskaufmann (der kommt richtig gut an :-))
Re: Wegen Veränderung im Leben zurückin die Gesetzliche ?
am 09.01.2006 14:21:37 von spammich
Patrik Schrader <> schrieb:
> angenommen du bist mit einem privaten Standarttarif versichert,
> dann bewegt sich dein Beitrag ca. um die 300,- fürs Kind kommen
> dann noch mal ca. 150,- an Beitrag dazu. Davon ausgehend das du
> deine Frau ähnlich versicherst Beitrag 250,-.
>
> Würdest du dich im Gesamtbeitrag von ca. 700,- bewegen:
>
> Du bekommst bis zur Hälfte des GKV-Beitrags einen Zuschuss vom
> Arbeitgeber.
Hallo Patrik,
bekomme ich für Frau/Kind auch einen Zuschuß vom Arbeitgeber?
Helmut
Re: Wegen Ver=E4nderung im Leben zur=FCck in die Gesetzliche ?
am 09.01.2006 21:29:36 von Thomas Meyering
H. Kelb schrieb=20
> bekomme ich für Frau/Kind auch einen Zuschuß vom Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber zahlt 50% des Gesamtbeitrages, maximal jedoch 50% des=20
GKV-Beitrages.
--=20
Thomas
Re: Wegen Veränderung im Leben zurück in die Gesetzliche ?
am 09.01.2006 22:27:04 von Martin Gerken
On Mon, 9 Jan 2006 14:21:37 +0100, "H. Kelb" <>
wrote:
>> angenommen du bist mit einem privaten Standarttarif versichert,
>> dann bewegt sich dein Beitrag ca. um die 300,- fürs Kind kommen
>> dann noch mal ca. 150,- an Beitrag dazu. Davon ausgehend das du
>> deine Frau ähnlich versicherst Beitrag 250,-.
>> Du bekommst bis zur Hälfte des GKV-Beitrags einen Zuschuss vom
>> Arbeitgeber.
>bekomme ich für Frau/Kind auch einen Zuschuß vom Arbeitgeber?
Nein.
Informiere Dich doch auf
cu, Martin
--
Ubi bene ibi Colonia!
ROT13 for email:
Re: Wegen Veränderungim Leben
am 09.01.2006 23:30:07 von Juergen Grosse
Martin Gerken schrieb:
....
> >> angenommen du bist mit einem privaten Standarttarif versichert,
> >> dann bewegt sich dein Beitrag ca. um die 300,- fürs Kind kommen
> >> dann noch mal ca. 150,- an Beitrag dazu. Davon ausgehend das du
> >> deine Frau ähnlich versicherst Beitrag 250,-.
> >> Du bekommst bis zur Hälfte des GKV-Beitrags einen Zuschuss vom
> >> Arbeitgeber.
>
> >bekomme ich für Frau/Kind auch einen Zuschuß vom Arbeitgeber?
>
> Nein.
> Informiere Dich doch auf
....
Na ja, so pauschal sollte man da nicht "nein" sagen. Im oben genannten
Fall (Beiträge 300 plus 150 plus 250 Euro) erhielte der Versicherte
immerhin ca. 250 Euro (die Hälfte des durchschnittlichen
GKV-Höchstbeitrags) von seinem Arbeitgeber. Wären Kind und Frau nicht
privat beitragspflichtig mitversichert, so erhielte er nur die Hälfte
seines eigenen Beitrags (also 150 Euro).
Nachzulesen ist das in § 257 SGB V.
Tschüs, Jürgen
Re: Wegen Veränderung im Leben zurück in die Gesetzliche ?
am 10.01.2006 18:00:05 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: Wegen Veränderung im Leben zurück in die Gesetzliche ?
am 11.01.2006 15:51:14 von Martin Gerken
On Tue, 10 Jan 2006 18:00:05 +0100, Martin Gerdes <>
wrote:
>>> Du bekommst bis zur Hälfte des GKV-Beitrags einen Zuschuss vom
>>> Arbeitgeber.
>
>>bekomme ich für Frau/Kind auch einen Zuschuß vom Arbeitgeber?
>
>Ja.
Unter der o.a. Bedingung (insgesamt max. Hälfte des durchschnittl.
GKV-Höchstbeitrages).
cu, Martin
--
Ubi bene ibi Colonia!
ROT13 for email: