Lohnsteuerkarte immer erforderlich

Lohnsteuerkarte immer erforderlich

am 23.12.2005 15:47:54 von Maria Gutherr

wenn man einen regulären Arbeitsvertrag hat und die Lohnsteuer vom
Arbeitgeber abgeführt wird, benötigt man dann unbedingt eine
Lohnsteuerkarte, oder reicht es wenn der Arbeitgeber die Steuer abführt?

Maria

Re: Lohnsteuerkarte immer erforderlich

am 23.12.2005 16:09:21 von Matthias Frank

Maria Gutjahr wrote:

> wenn man einen regulären Arbeitsvertrag hat und die Lohnsteuer vom
> Arbeitgeber abgeführt wird, benötigt man dann unbedingt eine
> Lohnsteuerkarte, oder reicht es wenn der Arbeitgeber die Steuer abführt?

Ohne Karte wird der AG die Steuern nach Klasse
6 abführen. Viel Spass.
MfG
Matthias

Re: Lohnsteuerkarte immer erforderlich

am 25.12.2005 12:07:45 von Uwe Olufs

"Maria Gutjahr" <> schrieb im Newsbeitrag
news:doh2nv$i4f$
> wenn man einen regulären Arbeitsvertrag hat und die Lohnsteuer vom
> Arbeitgeber abgeführt wird, benötigt man dann unbedingt eine
> Lohnsteuerkarte, oder reicht es wenn der Arbeitgeber die Steuer abführt?
>

Mit Karte ist es für Dich billiger.

Uwe

Re: Lohnsteuerkarte immer erforderlich

am 25.12.2005 12:27:36 von Eric Lorenz

Maria Gutjahr schrieb:
> wenn man einen regulären Arbeitsvertrag hat und die Lohnsteuer vom
> Arbeitgeber abgeführt wird, benötigt man dann unbedingt eine
> Lohnsteuerkarte, oder reicht es wenn der Arbeitgeber die Steuer abführt?

Grumpf!
Auf der Lohnsteuerkarte sind die wichtigsten Daten vermerkt:
Steuerklasse, Kinder, Freibeträge, Kirchenzugehörigkeit etc.

Wenn Sie dem AG nicht vorliegt, muss er gesetzlich nach der schlechteren
LSt-Klasse 6 abrechnen. Hintergrund ist einfach, damit du nicht mehrere
Dienstverhältnisse hast und überall z.b. nach der Steuerklasse 3
abgerechnet wird. Und Dein Ehegatte ebenfalls nicht.

Du bekommst zwar mittlerweile keine LSt-Karte mehr vom AG zurück, das
entbindet dich aber nicht, das du eine bei ihm abgeben mußt.

Eric

Re: Lohnsteuerkarte immer erforderlich

am 25.12.2005 18:55:34 von Maria Gutherr

> Du bekommst zwar mittlerweile keine LSt-Karte mehr vom AG zurück, das
> entbindet dich aber nicht, das du eine bei ihm abgeben mußt.

Was passiert denn mit der Lohnsteuerkarte? Kann die der Arbeitgeber
vernichten oder muß er diese ans Finanzamt geben ?

Maria

Re: Lohnsteuerkarte immer erforderlich

am 25.12.2005 19:21:49 von Eric Lorenz

Maria Gutjahr schrieb:
Hallo!
> Was passiert denn mit der Lohnsteuerkarte? Kann die der Arbeitgeber
> vernichten oder muß er diese ans Finanzamt geben ?

Früher hat man diese zurück bekommen. Mittlerweile läuft es
grundsätzlich so, das du diese Karte nicht mehr bekommst. Stattdessen
erhälst Du eine Lohnsteuerbescheinigung (wichtigt: eTin muss drauf
sein). Die Daten hat der AG bereits an das FA übertragen und kann von
denen abgerufen werden.

Eric

Re: Lohnsteuerkarte immer erforderlich

am 02.01.2006 13:14:48 von Hans-Peter Popowski

"Uwe Olufs" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dolui0$tiu$

Hallo Uwe,

> > wenn man einen regulären Arbeitsvertrag hat und die Lohnsteuer vom
> > Arbeitgeber abgeführt wird, benötigt man dann unbedingt eine
> > Lohnsteuerkarte, oder reicht es wenn der Arbeitgeber die Steuer abführt?

> Mit Karte ist es für Dich billiger.

hmm, wirklich? Du rechnest mit Barwerten? ;-))

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Re: Lohnsteuerkarte immer erforderlich

am 02.01.2006 18:37:02 von Matthias Reichelt

Hallo Hans-Peter,
"Hans-Peter Popowski" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dpb66k$3o2$00$
>
schön das Du mal wieder vorbei schaust.

Gruß Matti

Re: Lohnsteuerkarte immer erforderlich

am 02.01.2006 20:19:04 von Hans-Peter Popowski

"Matthias Reichelt" schrieb im Newsbeitrag
news:43b964b0$0$3808$

Hallo Matthias,

> schön das Du mal wieder vorbei schaust.

danke, Leser bin ich schon noch, aber ansonsten habe ich mich zu 99,xx %
debs verschrieben.
Finde das für aktiver, für den großen "Ruck", aber IMHO ist es auch nur ein
Tropfen auf den großen heißen Stein Deutschland. ;-))

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Re: Lohnsteuerkarte immer erforderlich

am 08.01.2006 14:23:59 von Holger Petersen

Eric Lorenz <> writes:


>Du bekommst zwar mittlerweile keine LSt-Karte mehr vom AG zurück

... nur wenn der Arbeitnehmer am 31. 12 noch beschäftigt war
und keine (hand-) schriftlichen Eintragungen zu weiteren
Lohn-Summen darauf eingetragen sind.

Das sollte ab diesem Jahr nicht mehr vorkommen, da auch 'Tante Emma'
den Lohn ihrer auf Karte arbeitenden Putzfrau elektronisch übertragen
müsste...

> das
>entbindet dich aber nicht, das du eine bei ihm abgeben mußt.

zur Not eine 'zweite' Karte ?

Gruss, Holger