Frist 31.12.05. > Reicht Abgabe per Elster?

Frist 31.12.05. > Reicht Abgabe per Elster?

am 27.12.2005 11:40:12 von Thomas Holle

Hallo,
ich habe hier noch eine Steuererklärung 2003 die ja bekanntlich bis zum
31.12.05 abgegeben sein muss.

Ist diese Frist gewahrt, wenn ich per Elster die Erklärung bis dahin per
Elster übermittelt habe und die Papiere ein paar Tage später per Post
kommen?

Danke für eure Hilfe

Grüße
Thomas

Re: Frist 31.12.05. > Reicht Abgabe per Elster?

am 27.12.2005 16:31:46 von Matthias Reichelt

Hallo Thomas,

nein, siehe § 150 Abs. 1 AO.
S1. nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck und eigenhändige Unterschrift
(Grundsatz)
Ausnahme S2. Es muss eine Rechtverordnung vorliegen, die die Abgabe
elektrisch genehmigt.
Also wie bei der USt-VA bsw.So eine Verordnung ist mir zur ESt unbekannt.
Vielleicht ab 2006 ggf.
Und dann wäre noch die eigenhändige Unterschrift nach der elektonischen
Signatur zu erstellen. Liegt die schon vor?

Gruß Matti

"Thomas Holle" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dor5lq$26d$02$
> Hallo,
> ich habe hier noch eine Steuererklärung 2003 die ja bekanntlich bis zum
> 31.12.05 abgegeben sein muss.
>
> Ist diese Frist gewahrt, wenn ich per Elster die Erklärung bis dahin per
> Elster übermittelt habe und die Papiere ein paar Tage später per Post
> kommen?
>
> Danke für eure Hilfe
>
> Grüße
> Thomas
>

Re: Frist 31.12.05. > Reicht Abgabe per Elster?

am 27.12.2005 18:21:41 von Eric Lorenz

Thomas Holle schrieb:
> Hallo,
> ich habe hier noch eine Steuererklärung 2003 die ja bekanntlich bis zum
> 31.12.05 abgegeben sein muss.
>
> Ist diese Frist gewahrt, wenn ich per Elster die Erklärung bis dahin per
> Elster übermittelt habe und die Papiere ein paar Tage später per Post
> kommen?
Sieht so aus:

Die einzureichende Einkommensteuererklärung ist entweder nach amtlich
vorgeschriebenem, eigenhändig zu unterschreibendem Vordruck abzugeben (§
150 Abs. 1 Satz 1 AO, § 25 Abs. 3 Sätze 4, 5 EStG) oder im
automatisierten Besteuerungsverfahren im Wege eines zugelassenen
Datenübertragungsverfahrens zu übermitteln (§ 150 Abs. 6 Satz 1 AO
i.V.m. § 1 Steuerdaten-Übermittlungsverordnung - StDÜV - vom 28.1.2003,
BGBl 2003 I S. 139). Ein solches zugelassenes Verfahren ist das sog.
ELSTER-Programm.

Ach ja, die Frist endet am 02.01.2006!

Durch das bloße Bereitstellen der Steuererklärungsdaten werden auch die
Fristen zur Abgabe einer Steuererklärung nicht gewahrt (Tz. 5 des
BMF-Schreibens vom 5.2.2003, IV D 4 - O 2250 - 38/03 - StDÜV:
Elektronische Übermittlung von Steuererklärungen -, BStBl 2003 I S. 160

Das heißt, wenn Du die Übermittlung und die Abgabe der Erklärung bis
Montagabend erledigst, ist alles im grünen Bereich!

Eric

Re: Frist 31.12.05. > Reicht Abgabe per Elster?

am 29.12.2005 12:27:41 von Thomas Holle

"Eric Lorenz" <> schrieb im Newsbeitrag
news:43b1783e$0$26897$


> Ach ja, die Frist endet am 02.01.2006!
>
> Durch das bloße Bereitstellen der Steuererklärungsdaten werden auch die
> Fristen zur Abgabe einer Steuererklärung nicht gewahrt (Tz. 5 des
> BMF-Schreibens vom 5.2.2003, IV D 4 - O 2250 - 38/03 - StDÜV:
> Elektronische Übermittlung von Steuererklärungen -, BStBl 2003 I S. 160
>
> Das heißt, wenn Du die Übermittlung und die Abgabe der Erklärung bis
> Montagabend erledigst, ist alles im grünen Bereich!
>
> Eric

Danke euch
Thomas