12 Stunden Abweseheit von zu Haus -> Verpflegungsmehraufwand?

12 Stunden Abweseheit von zu Haus -> Verpflegungsmehraufwand?

am 29.12.2005 00:03:22 von Madeleine

Hallo zusammen

durch einen Umzug bin ich nun täglich 12 Stunden von zu Haus weg (oder

länger jenachdem wie die Bahn sich Zeit lässt)

Von einem Kollegen hab ich nun erfahren das ich nicht nur die
Pendelpauschale gelten machen könnte, sondern auch einen
Verpflegungsmehraufwand angeben könne.

Weiß jemand wie der aktuelle Gesetztestext dazu aussieht oder wo ich
diesen finde?=20

Danke und Gruss=20

Madeleine

Re: 12 Stunden Abweseheit von zu Haus -> Verpflegungsmehraufwand?

am 29.12.2005 00:26:58 von Eric Lorenz

Hallo!
Madeleine schrieb:
> Hallo zusammen
>
> durch einen Umzug bin ich nun täglich 12 Stunden von zu Haus weg (oder
>
> länger jenachdem wie die Bahn sich Zeit lässt)
>
> Von einem Kollegen hab ich nun erfahren das ich nicht nur die
> Pendelpauschale gelten machen könnte, sondern auch einen
> Verpflegungsmehraufwand angeben könne.
>
> Weiß jemand wie der aktuelle Gesetztestext dazu aussieht oder wo ich
> diesen finde?

Diese Regelung gab es mal vor Jahren. Mittlerweile gibt es nur noch die
Möglichkeit der Pendlerpauschale und sonst nichts.
Verpflegungsmehraufwand kommt bei Fahrten zwischen Wohnung und
Arbeitsstätte nicht zum tragen.

Eric

Re: 12 Stunden Abweseheit von zu Haus -> Verpflegungsmehraufwand?

am 29.12.2005 00:29:46 von Ralf Bosselmann

Madeleine schrieb:
> Hallo zusammen
>
> durch einen Umzug bin ich nun täglich 12 Stunden von zu Haus weg (oder
>
> länger jenachdem wie die Bahn sich Zeit lässt)
>
> Von einem Kollegen hab ich nun erfahren das ich nicht nur die
> Pendelpauschale gelten machen könnte, sondern auch einen
> Verpflegungsmehraufwand angeben könne.

Einmal posten hätte auch gereicht.

Der Abzug ist aber auch nur bei Beginn eines doppelten Haushaltes für
die ersten drei Monate, bei Dienstreisen oder Einsatzwechseltätigkeit
(Monteure, Filialbereitschaften, Reisende etc) möglich.
Bei Dir hört sich das wie "normale" Tätigkeit am festen Standort an.
Da würde es dann nichts geben.


> Weiß jemand wie der aktuelle Gesetztestext dazu aussieht oder wo ich
> diesen finde?

www.rechtliches.de wäre ein Anfang

Ralf

Re: 12 Stunden Abweseheit von zu Haus -> Verpflegungsmehraufwand?

am 29.12.2005 00:39:47 von Eric Lorenz

Ralf Bosselmann schrieb:

> Einmal posten hätte auch gereicht.
>
> Der Abzug ist aber auch nur bei Beginn eines doppelten Haushaltes für
> die ersten drei Monate, bei Dienstreisen oder Einsatzwechseltätigkeit
> (Monteure, Filialbereitschaften, Reisende etc) möglich.
> Bei Dir hört sich das wie "normale" Tätigkeit am festen Standort an.
> Da würde es dann nichts geben.

Naja, vor Jahren gab es mal dieses Regelung, das man auch bei der festen
Arbeitsstelle einen Verpflegungspauschbetrag geltend machen konnte.

Wahrscheinlich stand das mal irgendwann im Kotz!

Eric

Re: 12 Stunden Abweseheit von zu Haus -> Verpflegungsmehraufwand?

am 29.12.2005 01:01:01 von Madeleine

Hallo Eric

danke erstmal für die Info ... kannst du vielleicht sagen wann es
diese Regelung genau gegeben hat?

Madeleine

Re: 12 Stunden Abweseheit von zu Haus -> Verpflegungsmehraufwand?

am 29.12.2005 01:07:22 von Eric Lorenz

Madeleine schrieb:
> Hallo Eric
>
> danke erstmal für die Info ... kannst du vielleicht sagen wann es
> diese Regelung genau gegeben hat?

Uff! Altes DATEV-Heft von 1989 vorgeholt:

LStR Abschnitt 22 (2)

Bei über 12 Stunden Abwesenheit von der Wohnung 3 DM

Ist wohl 1989 oder 1990 weggefallen...

Eric


Scheisse, habe ich schon so lange mit Steuerrecht zu tun :-(