Fortlaufende Rechnungsnummer

Fortlaufende Rechnungsnummer

am 30.12.2005 12:19:46 von Matthias Reichelt

Hallo liebe Mitstreiter,

ein dickes Problem habe ich mir an Land gezogen und würde gern Eure Meinung
dazu erfragen wollen.
Ich vergebe die Rechnungsnummern fortlaufend, aber nicht in Einerschritten,
sondern Zehnerschritten. Also Re: 10010, die nächste 10020 usw. (seit Jahren
praktiziert).
Nach § 14 UStG muss die Re-Nummer fortlaufend sein. Aus meiner Sicht ja.
Das FA sieht es anders. Das BMF 29.01.2004 Randziffer 42 sagt dazu aber
nichts konkretes, was fortlaufend ist.
Wäre noch zu erfragen, was die Gesetzesbegründung zur Einführung des §14
UStG gesagt hat.
Meine Fragen:
a) Bedeutet "fortlaufend" wirklich "1,2,3 ..." oder auch "10,20,30 ..." ?
b) Wenn ich dagegen verstosse, welche Konsequenzen drohen mir?
c) Soll ich nachgeben oder dagegen halten (Erfolgsaussicht) ?

Gruß Matti

Re: Fortlaufende Rechnungsnummer

am 30.12.2005 12:30:45 von Eric Lorenz

Matthias Reichelt schrieb:
> Hallo liebe Mitstreiter,
>
> ein dickes Problem habe ich mir an Land gezogen und würde gern Eure Meinung
> dazu erfragen wollen.
> Ich vergebe die Rechnungsnummern fortlaufend, aber nicht in Einerschritten,
> sondern Zehnerschritten. Also Re: 10010, die nächste 10020 usw. (seit Jahren
> praktiziert).
> Nach § 14 UStG muss die Re-Nummer fortlaufend sein. Aus meiner Sicht ja.
> Das FA sieht es anders. Das BMF 29.01.2004 Randziffer 42 sagt dazu aber
> nichts konkretes, was fortlaufend ist.
> Wäre noch zu erfragen, was die Gesetzesbegründung zur Einführung des §14
> UStG gesagt hat.
> Meine Fragen:
> a) Bedeutet "fortlaufend" wirklich "1,2,3 ..." oder auch "10,20,30 ..." ?
> b) Wenn ich dagegen verstosse, welche Konsequenzen drohen mir?
> c) Soll ich nachgeben oder dagegen halten (Erfolgsaussicht) ?


Hierzu gibt es eine OFD-Verfügung:

[Zitat on:]
OFD Erfurt 12.8.2004, S 7280 A - 16 - L 242
Rechnung, erforderliche Angaben, Rechnungsnummer
§§:[UStG] § 14 Abs. 4 Satz 1

Meine Verfügung vom 14.7.2004, S 7280 a - 16 - L 242 = SIS 04 28 77

Zur Angabe einer fortlaufenden Rechnungsnummer gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 4
UStG hat das BMF Folgendes klargestellt:

Gemäß § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 UStG ist die Rechnung mit einer
Rechnungsnummer zu versehen, die zur Identifizierung der Rechnung
einmalig vergeben wird. Durch die fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer)
soll sichergestellt werden, dass die vom Unternehmer erstellte Rechnung
einmalig ist. Bei der Erstellung der Rechnungsnummer ist es zulässig,
eine oder mehrere Zahlen- oder Buchstabenreihen zu verwenden. Auch eine
Kombination von Ziffern mit Buchstaben ist möglich.

Bei der Erstellung der Rechnungsnummer bleibt es dem Rechnungsaussteller
überlassen, wie viele und welche separaten Nummernkreise geschaffen
werden, in denen eine Rechnungsnummer jeweils einmalig vergeben wird.
Dabei sind Nummernkreise für zeitlich, geographisch oder organisatorisch
abgegrenzte Bereiche zulässig, z.B. für Zeiträume (Monate, Wochen,
Tage), verschiedene Filialen, Betriebsstätten einschließlich
Organgesellschaften oder Bestandsobjekte. Es muss jedoch gewährleistet
sein (z.B. durch Vergabe einer bestimmten Klassifizierung für einen
Nummernkreis), dass die jeweilige Rechnung leicht und eindeutig dem
jeweiligen Nummernkreis zugeordnet werden kann und die Rechnungsnummer
einmalig ist.
[Zitat off]

a) Das FA möge dir bitte mitteilen, warum es nach deren Meinung nicht
fortlaufend ist. Du kannst nachweisen, das nie eine andere Art von
Rechnungsnummer vergeben wurde.

b) Ggf. Hunzuschätzungen bei eine BP

c) Das scheint wieder irgendein Landrecht eines einzelnen SB zu sein.
Vorgesetzten ansprechen!

Eric

Re: Fortlaufende Rechnungsnummer

am 30.12.2005 14:36:52 von Matthias Reichelt

Hi Eric,

danke erst mal für die schnelle Antwort. Du gestattest, dass ich den Beitrag
straffe.

> a) Das FA möge dir bitte mitteilen, warum es nach deren Meinung nicht
> fortlaufend ist. Du kannst nachweisen, das nie eine andere Art von
> Rechnungsnummer vergeben wurde.

Antwort FA:
eindeutige Ableitung der nächsten Re-Nr. durch alphanumerische Operation
Sprünge konterkarierten Zweck der vollständigen Erfassung der Umsätze
(Verweis auf Rau/Dürrwächter zu §14 Anm. 97+98)

Die Rechnungslegung erfolgt (nur bei Anschlußauftrag) einstellig,
Also Re 10,20,30,31 (weil Anschluß), 40,50 etc.

> b) Ggf. Hunzuschätzungen bei eine BP
OK. Beweislast liegt beim FA?
>
> c) Das scheint wieder irgendein Landrecht eines einzelnen SB zu sein.
> Vorgesetzten ansprechen!
Wurde vom sächsischen SGL selbst beantwortet.
> Eric
Gruß Matti

Re: Fortlaufende Rechnungsnummer

am 30.12.2005 15:31:56 von Eric Lorenz

Matthias Reichelt schrieb:

> Antwort FA:
> eindeutige Ableitung der nächsten Re-Nr. durch alphanumerische Operation
> Sprünge konterkarierten Zweck der vollständigen Erfassung der Umsätze
> (Verweis auf Rau/Dürrwächter zu §14 Anm. 97+98)

Zusendung Kopie des Textes anfordern. Anmerkungen sind für Dich als
Steuerpflichtigen uninteressant!

> Die Rechnungslegung erfolgt (nur bei Anschlußauftrag) einstellig,
> Also Re 10,20,30,31 (weil Anschluß), 40,50 etc.

Ups, da ist der Hund begraben. Damit ist keine fortlaufende
Rechnungsnummer mehr gegeben. Eigener Belegkreis wäre besser

>> b) Ggf. Hunzuschätzungen bei eine BP
> OK. Beweislast liegt beim FA?

Nee, bei einer BP musst Du beweisen, das dies nicht so ist!

>> c) Das scheint wieder irgendein Landrecht eines einzelnen SB zu sein.
>> Vorgesetzten ansprechen!
> Wurde vom sächsischen SGL selbst beantwortet.

Die sollen dir erstmal den Text zukommen lassen.

Eric

Re: Fortlaufende Rechnungsnummer

am 30.12.2005 15:57:23 von Erich Mathild

"Matthias Reichelt" <> wrote:

>> c) Das scheint wieder irgendein Landrecht eines einzelnen SB zu sein.
>> Vorgesetzten ansprechen!
>Wurde vom sächsischen SGL selbst beantwortet.

Ich beginne zu verstehen, was ein "Freistaat" ist :-)

Erich

Re: Fortlaufende Rechnungsnummer

am 30.12.2005 17:24:47 von Erich Mathild

Eric Lorenz <> wrote:

>Gemäß § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 UStG ist die Rechnung mit einer
>Rechnungsnummer zu versehen, die zur Identifizierung der Rechnung
>einmalig vergeben wird. Durch die fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer)
>soll sichergestellt werden, dass die vom Unternehmer erstellte Rechnung
>einmalig ist. Bei der Erstellung der Rechnungsnummer ist es zulässig,
>eine oder mehrere Zahlen- oder Buchstabenreihen zu verwenden. Auch eine
>Kombination von Ziffern mit Buchstaben ist möglich.

Er vergibt fortlaufende Nummern, die er durch ein angehängte Null
ergänzt. Damit erfüllt er den Wortlaut der Bestimmung. Oder habe ich
etwas übersehen?

Erich

Wenn mein EDV-Anbieter mitspielen würde, würde ich automatisch
fortlaufende Prim-Zahlen verwenden, um das Finanzamt zu ärgern. Die
ersten 10 würde ich mir mit 1, 3, 5, 7, 11, 13, 17, 19, 23, 29, 31,
noch aus dem Ärmel schütteln ...
Aber die Softwareschmied will nicht.