Abweichung zwischen Bilanz und Ust-VA
Abweichung zwischen Bilanz und Ust-VA
am 03.01.2006 16:28:21 von Matthias Koehler
Schönen guten Tag an alle Mitlesenden!
Ich bin schon beim Jahresabschluss und stehe vor einem kleinen Rätsel.
Normalerweise müsste ja in der Bilanz als Verbindlichkeit genau die Summe
stehen, die ich noch als Umsatzsteuer für Dezember abzuführen habe.
Nun steht aber in meiner Dezember-Voranmeldung, dass ich 64,25 EUR zu zahlen
habe, während in der Bilanz nur eine Umsatzsteuer-Verbindlichkeit von 37,44
EUR steht. Höchstens eine der beiden Zahlen kann ja richtig sein.
Ich habe alles durchgeprüft, auch keine verbotenen Konten direkt bebucht,
finde aber keinen Fehler. Wer hat eine Idee?
Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
Re: Abweichung zwischen Bilanz und Ust-VA
am 03.01.2006 17:39:21 von Florian Kleinmanns
Matthias Koehler <> schrieb:
>Nun steht aber in meiner Dezember-Voranmeldung, dass ich 64,25 EUR zu zahlen
>habe, während in der Bilanz nur eine Umsatzsteuer-Verbindlichkeit von 37,44
>EUR steht. Höchstens eine der beiden Zahlen kann ja richtig sein.
>
>Ich habe alles durchgeprüft, auch keine verbotenen Konten direkt bebucht,
>finde aber keinen Fehler. Wer hat eine Idee?
Wertet Deine Software alle Konten, die für die Voranmeldung ausgewertet
werden, auch an der richtigen Bilanzposition aus?
Grüße
Florian
--
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Re: Abweichung zwischen Bilanz und Ust-VA
am 03.01.2006 17:50:53 von Matthias Koehler
[Florian:]
> Wertet Deine Software alle Konten, die für die Voranmeldung ausgewertet
> werden, auch an der richtigen Bilanzposition aus?
Das prüfe ich gerade. Jetzt habe ich mal jeden Monat einzeln betrachtet und
es stimmt von Januar bis November alles ganz genau. Die Abweichung muss also
im Dezember liegen. Ich suche weiter.
Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
Re: Abweichung zwischen Bilanz und Ust-VA
am 03.01.2006 18:17:50 von Matthias Hanft
Matthias Koehler schrieb:
> Nun steht aber in meiner Dezember-Voranmeldung, dass ich 64,25 EUR zu zahlen
> habe, während in der Bilanz nur eine Umsatzsteuer-Verbindlichkeit von 37,44
> EUR steht. Höchstens eine der beiden Zahlen kann ja richtig sein.
Wie machst Du denn die Verrechnung zwischen den einzelnen USt-
Konten? Von Hand? Stehen die alle auf 0?
Gruß Matthias.
Re: Abweichung zwischen Bilanz und Ust-VA
am 03.01.2006 18:24:52 von Matthias Koehler
[Hanft:]
> Wie machst Du denn die Verrechnung zwischen den einzelnen USt-
> Konten? Von Hand? Stehen die alle auf 0?
Ich habe jetzt mal manuell addiert und komme zu dem Ergebnis, dass die Zahl
in der Ust-VA die richtige ist und die Zahl in der Bilanz falsch ist. Ich
kriege aber echt nicht raus, warum das so ist. Habe alle Zuordnungen
geprüft, alle Einstellungen der bebuchten Konten. Der Fehler muss im
Dezember liegen, weil bis November alles in Ordnung ist.
Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
Re: Abweichung zwischen Bilanz und Ust-VA
am 03.01.2006 18:41:41 von Matthias Koehler
[ich:]
> Ich habe jetzt mal manuell addiert und komme zu dem Ergebnis, dass die Zahl
> in der Ust-VA die richtige ist und die Zahl in der Bilanz falsch ist.
Korrektur: Es ist umgekehrt. Wenn ich die Dezember-Vorsteuer von der
Dezember-Umsatzsteuer abziehe, dann bleibt die Summe übrig, die in der
Bilanz steht und die Zahl in der Ust-VA ist um 26,96 EUR zu hoch.
Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
Re: Abweichung zwischen Bilanz und Ust-VA
am 03.01.2006 18:48:15 von Matthias Hanft
Matthias Koehler schrieb:
> Ich habe jetzt mal manuell addiert und komme zu dem Ergebnis, dass die Zahl
> in der Ust-VA die richtige ist und die Zahl in der Bilanz falsch ist. Ich
> kriege aber echt nicht raus, warum das so ist. Habe alle Zuordnungen
> geprüft, alle Einstellungen der bebuchten Konten. Der Fehler muss im
> Dezember liegen, weil bis November alles in Ordnung ist.
Ich kenn' ja Deine Software nicht, aber mir hilft hier manchmal eine
Funktion namens "Umsatzsteuer-Verprobung" - da werden die an der USt
beteiligten Konten einzeln aufgeführt, und man kann notfalls mitm
Taschenrechner nachrechnen.
Und dann geh' ich so vor: Zuerst die USt-VAM für Dezember erzeugen
und verschicken; und dann alle Steuerkonten (15xx und 17xx im SKR03)
erst mal (manuell) auf "Durchlaufende Posten" (1590 im SKR03) umbu-
chen, und dann je nachdem, obs da einen Soll- oder Habensaldo gibt,
den resultierenden Saldo entweder auf "Umsatzsteuerforderung" (1545
im SKR03) umbuchen oder eben auf "Verbindlichkeiten aus Steuern bis
1 Jahr" (1737 im SKR03).
Danach stehen dann alle Steuerkonten (15xx und 17xx) und die durch-
laufenden Posten (1590) wieder auf 0, und in der Bilanz gibts genau
_einen_ USt-Posten (eben 1545 Aktiv oder 1737 Passiv).
Dadurch komm' ich allerdings auch irgendwie nie in die Lage, die
Dezember-USt-VAM mit der Bilanz vergleichen zu müssen?! Jedenfalls
hat's auf diesem Weg bei mir bisher immer gestimmt (Differenz Summe_
USt-VAM/das_eine_übrigbleibende_Bilanzkonto: nur Rundungsfehler...).
Gruß Matthias.
Re: Abweichung zwischen Bilanz und Ust-VA
am 03.01.2006 18:49:34 von Matthias Koehler
[ich:]
> Korrektur: Es ist umgekehrt. Wenn ich die Dezember-Vorsteuer von der
> Dezember-Umsatzsteuer abziehe, dann bleibt die Summe übrig, die in der
> Bilanz steht und die Zahl in der Ust-VA ist um 26,96 EUR zu hoch.
Sooooo - erledigt!
Ursache: Mein Konto 8939 für den umsatzsteuerfreien Pkw-Eigenverbrauch, also
wo ich den Privatanteil an der Kfz-Versicherung und der Kfz-Steuer hinbuche,
hatte eine falsche Einstellung. Da stand die Ust zwar auf <keine>, aber
dennoch stand da "Zeile 51". Also hat er das in die Ust-VA reingetan, obwohl
er nicht sollte.
Damit wäre dann mein Jahresabschluss fertig.
Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
Re: Abweichung zwischen Bilanz und Ust-VA
am 04.01.2006 11:34:20 von Matthias Hanft
Matthias Koehler schrieb: [am 3.1.!]
> Damit wäre dann mein Jahresabschluss fertig.
Boah, ey! Und Du hast wirklich keine Lieferanten, die Dir die
Rechnungen für Dezember 2005 erst noch schicken werden?
Ich schon:
- meine letzte Telekom-Rechnung ging nur bis zum 20.12.05
- die Berufsgenossenschafts-Rechnung kommt eh erst im März
- Google-Abrechnungen und die Kreditkartenauszüge trudeln
auch erst dieser Tage ein
- ebenso Kontoauszüge (Kontoführung, Soll-/Habenzinsen...)
- und sicher noch einiges, das mir jetzt nicht einfällt...
Gruß Matthias.
Re: Abweichung zwischen Bilanz und Ust-VA
am 04.01.2006 11:50:53 von Matthias Koehler
[Hanft:]
> Boah, ey! Und Du hast wirklich keine Lieferanten, die Dir die
> Rechnungen für Dezember 2005 erst noch schicken werden?
Nein, alles erledigt.
> Ich schon:
> - meine letzte Telekom-Rechnung ging nur bis zum 20.12.05
Na sowas aber auch... :-)
> - die Berufsgenossenschafts-Rechnung kommt eh erst im März
Habe zum Glück keine Mitarbeiter. Ich schicke viel lieber den
Berufsgenossenschaften eine Rechnung, wenn ich denen mal wieder einen
Unfallverhütungsfilm produziert habe.
> - Google-Abrechnungen und die Kreditkartenauszüge trudeln
> auch erst dieser Tage ein
Habichnich / Habichschon.
> - ebenso Kontoauszüge (Kontoführung, Soll-/Habenzinsen...)
Habe am 2. Januar gedruckt, da war der Abschluss schon drauf.
> - und sicher noch einiges, das mir jetzt nicht einfällt...
Bestimmt... :-)
Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
Re: Abweichung zwischen Bilanz und Ust-VA
am 04.01.2006 12:06:42 von Eric Lorenz
Hallo!
Matthias Hanft schrieb:
> - meine letzte Telekom-Rechnung ging nur bis zum 20.12.05
Na und? Teilst Du die so extrem auf? Man kann es auch sehr umständlich
machen!
> - die Berufsgenossenschafts-Rechnung kommt eh erst im März
Dafür bildet man eine Rückstellung! Bist Du alleine und hast keine
Angestellten? Dann ist die BG privat veranlaßt, da du sonst die Zahlung
daraus versteuern müßtest.
> - Google-Abrechnungen und die Kreditkartenauszüge trudeln
> auch erst dieser Tage ein
Ok, verständlich!
> - ebenso Kontoauszüge (Kontoführung, Soll-/Habenzinsen...)
Das sollte aber schon Online verfügbar sein!
> - und sicher noch einiges, das mir jetzt nicht einfällt...
Ggf Abrechnung für Strom/Wasser etc.
Eric
Re: Abweichung zwischen Bilanz und Ust-VA
am 04.01.2006 12:47:17 von Matthias Hanft
Eric Lorenz schrieb:
>> - meine letzte Telekom-Rechnung ging nur bis zum 20.12.05
>
> Na und? Teilst Du die so extrem auf? Man kann es auch sehr umständlich
> machen!
Weiß ich :-) Naja, ich muß es ja eh betrieblich/privat aufteilen,
und dann sollte das Logfile der Telefonanlage für 2005 auch zu
den von der Telekom gestellten Rechnungen passen...
>> - die Berufsgenossenschafts-Rechnung kommt eh erst im März
>
> Dafür bildet man eine Rückstellung! Bist Du alleine und hast keine
> Angestellten? Dann ist die BG privat veranlaßt, da du sonst die Zahlung
> daraus versteuern müßtest.
Nee, BG ist _nur_ für Angestellte. Ja, Rückstellung in Höhe der
Vorjahresrechnung wäre natürlich möglich (hat sich nix geändert).
Aber da ich dieses Jahr an einer verfrühten Abgabe der Steuer-
erklärung sowieso kein Interesse habe (Nachzahlung ca. 2 kEUR),
kann ich auch auf die BG-Rechnung im März warten und die dann
gleich als Verbindlichkeit in die Bilanz buchen.
Abgegeben wird dann am 31.5. um 23:59 Uhr :-)
>> - ebenso Kontoauszüge (Kontoführung, Soll-/Habenzinsen...)
>
> Das sollte aber schon Online verfügbar sein!
Bei vielen Banken gibts online nur "Abschluß: 20,00 EUR". Daß das
dann 40 EUR Kontoführungsentgelte, 10 EUR Habenzinsen und 30 EUR
Sollzinsen waren, sieht man dann erst im gedruckten Dings.
> Ggf Abrechnung für Strom/Wasser etc.
Die krieg' ich immer jährlich im August - das ist also kein spe-
zielles Jahresendproblem :-)
Gruß Matthias.
Re: Abweichung zwischen Bilanz und Ust-VA
am 04.01.2006 14:20:06 von Lutz Schulze
On Wed, 04 Jan 2006 12:06:42 +0100, Eric Lorenz <>
wrote:
>Hallo!
>Matthias Hanft schrieb:
>
>> - meine letzte Telekom-Rechnung ging nur bis zum 20.12.05
>
>Na und? Teilst Du die so extrem auf? Man kann es auch sehr umständlich
>machen!
Und ich dachte schon, nur ich sehe das so.
>> - die Berufsgenossenschafts-Rechnung kommt eh erst im März
>
>Dafür bildet man eine Rückstellung! Bist Du alleine und hast keine
>Angestellten? Dann ist die BG privat veranlaßt, da du sonst die Zahlung
>daraus versteuern müßtest.
>
>> - Google-Abrechnungen und die Kreditkartenauszüge trudeln
>> auch erst dieser Tage ein
>
>Ok, verständlich!
>
>> - ebenso Kontoauszüge (Kontoführung, Soll-/Habenzinsen...)
>
>Das sollte aber schon Online verfügbar sein!
>
>> - und sicher noch einiges, das mir jetzt nicht einfällt...
>
>Ggf Abrechnung für Strom/Wasser etc.
Eben. Warum also die Eile. Da kann man auf die BG-Rechnung auch noch
warten.
Lutz
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk:
jetzt neu: Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
Test im IT-Administrator:
- die Seite rund um EDV-Netzwerke
Re: Abweichung zwischen Bilanz und Ust-VA
am 04.01.2006 18:14:04 von Holger Petersen
Matthias Hanft <> writes:
>Abgegeben wird dann am 31.5. um 23:59 Uhr :-)
Ber Brief in den NAchtbriefkasten des FA?
Oder per Elster? Da könnte es zu solchen Terminen
durchaus zu (Überlastungs-) Problemen kommen...
SCNR, Holger
Re: Abweichung zwischen Bilanz und Ust-VA
am 04.01.2006 18:58:36 von Matthias Hanft
Holger Petersen schrieb:
>>Abgegeben wird dann am 31.5. um 23:59 Uhr :-)
>
> Ber Brief in den NAchtbriefkasten des FA?
> Oder per Elster? Da könnte es zu solchen Terminen
> durchaus zu (Überlastungs-) Problemen kommen...
Ich kann ja ein paar Tage vorher elstern und dann die ver-
kürzte Steuererklärung am 31. einwerfen... :-)
Gruß Matthias.
Re: Abweichung zwischen Bilanz und Ust-VA
am 04.01.2006 20:02:39 von Lutz Schulze
On Wed, 04 Jan 2006 12:47:17 +0100, Matthias Hanft <>
wrote:
>Nee, BG ist _nur_ für Angestellte. Ja, Rückstellung in Höhe der
>Vorjahresrechnung wäre natürlich möglich (hat sich nix geändert).
>Aber da ich dieses Jahr an einer verfrühten Abgabe der Steuer-
>erklärung sowieso kein Interesse habe (Nachzahlung ca. 2 kEUR),
>kann ich auch auf die BG-Rechnung im März warten und die dann
>gleich als Verbindlichkeit in die Bilanz buchen.
>
>Abgegeben wird dann am 31.5. um 23:59 Uhr :-)
Formlosen Antrag auf Fristverlängerung bis 30.9., das gab noch nie ein
Problem.
Lutz
--
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Re: Abweichung zwischen Bilanz und Ust-VA
am 04.01.2006 20:59:25 von Martin Schoenbeck
Hallo Lutz,
Lutz Schulze schrieb:
> Formlosen Antrag auf Fristverlängerung bis 30.9., das gab noch nie ein
> Problem.
Vorsichtshalber bis zum 31.10. beantragen. Dann bekommt man nämlich
schriftlich, daß man bis 30.09. Zeit hat. ;-)
Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Re: Abweichung zwischen Bilanz und Ust-VA
am 04.01.2006 21:02:04 von Stephan Bumberger
Eric Lorenz:
>> - die Berufsgenossenschafts-Rechnung kommt eh erst im März
>
> Dafür bildet man eine Rückstellung! Bist Du alleine und hast keine
> Angestellten? Dann ist die BG privat veranlaßt, da du sonst die Zahlung
> daraus versteuern müßtest.
Nix da.
§ 3 EStG
| Steuerfrei sind
|
| 1.
|
| a)
| Leistungen aus einer Krankenversicherung, aus einer Pflegeversicherung
| und aus der gesetzlichen Unfallversicherung,
BG-Leistungen sind *immer* steuerfrei, auch wenn der Unternehmer die
Beiträge als Betriebsausgabe geltend gemacht hat. Anders ist das natürlich
bei privaten Unfallversicherungen, die man als Betriebsausgabe geltend
gemacht hat.
--
Gruß
Stephan
Re: Abweichung zwischen Bilanz und Ust-VA
am 04.01.2006 21:13:57 von Lutz Schulze
On Wed, 4 Jan 2006 20:59:25 +0100, Martin Schoenbeck
<> wrote:
>Vorsichtshalber bis zum 31.10. beantragen. Dann bekommt man nämlich
>schriftlich, daß man bis 30.09. Zeit hat. ;-)
Der ist gut.
2004 bekam ich am 25.9. einen Brief, dass ich aber bis 25.10. nun
wirklich abzugeben hätte. Musste ich die Unterlagen doch glatt noch
liegenlassen ...
Letztes Jahr klappte das nicht mehr so, da habe ich pünktlich Ende
September abgegeben. Mir ging es 2004 eigentlich auch mehr darum, die
Aufforderung zum bilanzieren um ein Jahr hinauszuschieben, da kam der
Brief willkommen. Hat aber trotzdem nicht geklappt, das ging dann ganz
fix.
Lutz
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk:
jetzt neu: Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
Test im IT-Administrator:
- die Seite rund um EDV-Netzwerke
Re: Abweichung zwischen Bilanz und Ust-VA
am 04.01.2006 22:32:04 von Matthias Reichelt
Hi Eric,
"Eric Lorenz" <> schrieb im Newsbeitrag
news:43bbac4f$0$26909$
> Dafür bildet man eine Rückstellung! Bist Du alleine und hast keine
> Angestellten? Dann ist die BG privat veranlaßt, da du sonst die Zahlung
> daraus versteuern müßtest.
1) Rückstellung ja, sofern Bescheid noch nicht erstellt.
2) BG des UN ist Betriebsausgabe: Wußte ich bis vor einem halben Jahr selber
nicht.
FinMin Bremen, 02.06.04, S2144-5786-110
Gruß Matti
Text:
Bei Unternehmern (Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer
Personengesellschaft), die der gesetzlichen Unfallversicherungspflicht
(vornehmlich Berufsgenossenschaften ) unterliegen, sind die Beiträge als
Betriebsausgaben abzugsfähig; das Abzugsverbot des § 3c EStG greift in
diesen Fällen nicht. Die Leistungen aus einer solchen Versicherung gehören
zwar zu den Betriebseinnahmen, sie sind aber nach § 3 Nr. 1a EStG
steuerfrei. Dies gilt entsprechend für die nach § 6 SGB VII freiwillig in
der gesetzlichen Unfallversicherung versicherten Unternehmer. Für die als
unternehmerähnlich eingestuften Geschäftsführer und Vorstände juristischer
Personen, die steuerlich in der Regel als Arbeitnehmer anzusehen sind,
stellen die an die gesetzliche Unfallversicherung entrichteten Beiträge
Werbungskosten dar. Im Unternehmen ohne arbeitsvertragliche Vereinbarung
tätige Ehegatten sind steuerlich in der Regel keine Arbeitnehmer, so dass
deren Beiträge als Sonderausgaben abzugsfähig sind; die
Versicherungsleistungen bleiben ebenfalls nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei.
Zur Behandlung der Beiträge an eine vertragliche (private)
Unfallversicherung wird auf den Karteierlass zu § 4 (4) Fach 4 Nr. 2
verwiesen.
Re: Abweichung zwischen Bilanz und Ust-VA
am 04.01.2006 22:54:37 von Eric Lorenz
Matthias Reichelt schrieb:
Hi!
> 1) Rückstellung ja, sofern Bescheid noch nicht erstellt.
Die tauchen meist übrigens so im Mai oder Juni auf. Hast du eigentlich
mal BG-Bescheide mit Umsatzsteuer gesehen. Vor langer Ziet hatte ich mal
so ein Teil in der Hand gehabt. Weiß aber leider net, für welche
Leistung das war.
> 2) BG des UN ist Betriebsausgabe: Wußte ich bis vor einem halben Jahr selber
> nicht.
> FinMin Bremen, 02.06.04, S2144-5786-110
Ich habe doch auf irgendeinen Seminar dazu was gehört...
Eric
Re: Abweichung zwischen Bilanz und Ust-VA
am 05.01.2006 07:18:18 von Matthias Reichelt
Hi Eric,
"Eric Lorenz" <> schrieb im Newsbeitrag
news:43bc441d$0$26919$
> Hast du eigentlich mal BG-Bescheide mit Umsatzsteuer gesehen. Vor langer
> Ziet hatte ich mal so ein Teil in der Hand gehabt. Weiß aber leider net,
> für welche Leistung das war.
AMD, arbeitsmedizinischer Dienst. Gruß Matti
Re: Abweichung zwischen Bilanz und Ust-VA
am 05.01.2006 07:52:42 von Eric Lorenz
Matthias Reichelt schrieb:
Hi!
>
> AMD, arbeitsmedizinischer Dienst. Gruß Matti
Danke!
Eric