Rückerstattung Kosten von der KV

Rückerstattung Kosten von der KV

am 03.01.2006 17:46:09 von Chris Seidel

Hallo,

ich zahle zzt. um die 200 EUR / Monat KV-Beitrag, das schon seit Jahren,
Barmenia.
Nun möchte ich mir für 2005 ca. 2500 EUR erstatten lassen.
Ist das zu viel? Kommen die ev. bei der Summe auf Kündigungsideen?
Die Jahre davor hab ich mir kaum was erstatten lassen.

Danke.

Re: Rückerstattung Kosten von der KV

am 03.01.2006 18:46:33 von Matthias Frank

Chris Seidel wrote:
> Hallo,
>
> ich zahle zzt. um die 200 EUR / Monat KV-Beitrag, das schon seit Jahren,
> Barmenia.
> Nun möchte ich mir für 2005 ca. 2500 EUR erstatten lassen.
> Ist das zu viel? Kommen die ev. bei der Summe auf Kündigungsideen?
> Die Jahre davor hab ich mir kaum was erstatten lassen.
>
DIe private Krankenversicherung darf dir meines Wissens
nicht kündigen. Meine Frau hatte letztes
Jahr auch ca. 6000 € (Geburt) dafür ist ne
Versicherung doch da, dass sie das abdeckt.
Mfg
Matthias

Re: RückerstattungKosten von der KV

am 04.01.2006 02:08:40 von Juergen Grosse

Chris Seidel schrieb:

....
> ich zahle zzt. um die 200 EUR / Monat KV-Beitrag, das schon seit Jahren,
> Barmenia.
> Nun möchte ich mir für 2005 ca. 2500 EUR erstatten lassen.
> Ist das zu viel? Kommen die ev. bei der Summe auf Kündigungsideen?
> Die Jahre davor hab ich mir kaum was erstatten lassen.
....

Niemand kann dich daran hindern, deiner Versicherung Geld zu schenken,
aber sie wird es dir noch nicht einmal danken. Ich habe meiner
Versicherung seit bald 25 Jahren keine Rechnung eingereicht und noch
nicht einmal eine silberne Ehrennadel o. ä. dafür erhalten. In der
gesetzlichen KV erhielt meine Mutter vor ein paar Jahren für 50-jährige
Mitgliedschaft immerhin ein Gesundheitslexikon im Werte von knapp 10
Euro.

Angesichts der Höhe deines Beitrags wird der Erstattungsbetrag
vermutlich auch eine eventuelle Beitragsrückerstattung deutlich
überschreiten, also kannst du die Rechnungen einreichen, ohne Nachteile
befürchten zu müssen.

Deine Krankenversicherung kann dir nicht kündigen, es sei denn, du
zahltest deine Beiträge nicht (und in diesem Falle würde sie es auf
jeden Fall tun). Auch für den Fall, dass du vorhaben solltest, dich
irgendwann einmal höher zu versichern (höheres Krankentagegeld o. ä.),
gereicht dir die Rechnungseinreichung nicht zum Nachteil, da du in
diesem Fall ohnehin eine neue Gesundheitsprüfung brauchen würdest, inkl.
Entbindung dich behandelt habender Ärzte von der Schweigepflicht etc.

Und was hat das eigentlich mit Steuern und Buchführung zu tun?


Tschüs, Jürgen

Re: Rückerstattung Kosten von der KV

am 04.01.2006 06:28:09 von Erich Mathild

Juergen Grosse <> wrote:

>Und was hat das eigentlich mit Steuern und Buchführung zu tun?

Weil Steuern krank machen? :-)

Erich