Home Office
am 04.01.2006 10:33:42 von lieber-juergen
Hallo NG
Ich habe mir in meiner Mietwohnung ein Home Office eingerichtet (Erlaubnis vom
Vermieter habe ich). Nun muß ich ja für die Steuern die Kosten für das Büro
absetzen. Gut, für das Büro rechne ich die Grundfläche mal die Warmmiete/m². Wie
berechne ich aber die Kosten für WC und Küche? Ein Arbeitstag hat 8 Stunden (
wohl eher 12 ), teile ich nun die Miete für WC und Küche durch 3?
vielen Dank schon mal
Jürgen
Re: Home Office
am 04.01.2006 14:19:00 von Martin Hentrich
On Wed, 4 Jan 2006 10:33:42 +0100, Jürgen Schulz
<> wrote:
> Wie=20
>berechne ich aber die Kosten für WC und Küche? Ein Arbeitstag hat 8 =
Stunden (=20
>wohl eher 12 ), teile ich nun die Miete für WC und Küche durch 3?
Nein, alles anteilig nach den %-ten der Wohnungsfläche.
Martin
Re: Home Office
am 04.01.2006 14:48:40 von Matthias Kryn
Jürgen Schulz schrieb:
> Ich habe mir in meiner Mietwohnung ein Home Office
> eingerichtet (Erlaubnis vom Vermieter habe ich). Nun muß ich
> ja für die Steuern die Kosten für das Büro absetzen.
Nein. Du kannst.
> Gut, für
> das Büro rechne ich die Grundfläche mal die Warmmiete/m². Wie
> berechne ich aber die Kosten für WC und Küche?
Anteilig nach Quadratmetern.
Grüße
Matthias
Re: Home Office
am 04.01.2006 17:57:24 von lieber-juergen
>> Ich habe mir in meiner Mietwohnung ein Home Office
>> eingerichtet (Erlaubnis vom Vermieter habe ich). Nun muß ich
>> ja für die Steuern die Kosten für das Büro absetzen.
>
> Nein. Du kannst.
ne, ich muß - sonst bekomme ich Ärger mit dem Vorstand (meine bessere Hälfte)
wenn ich Geld verschenke
>> Gut, für
>> das Büro rechne ich die Grundfläche mal die Warmmiete/m². Wie
>> berechne ich aber die Kosten für WC und Küche?
>
> Anteilig nach Quadratmetern.
Nur mal so für ganz Dumme:
Wohnungsfläche 100 m², Büro 20 m², Küche 15 m², WC 10 m²
Das Büro ist ein Fünftel der Wohnungsfläche, also Küche 3 und WC 2 m². Oder muß
man von der Wohnungsfläche vorher Küche und WC abziehen? Dann wären es 3,75tel,
also Küche 4 und WC 2,66m².
Kann ich die Stromkosten auch Anteilig nach Quadratmetern absetzen?
Jürgen
Re: Home Office
am 04.01.2006 18:46:49 von Martin Hentrich
On Wed, 04 Jan 2006 14:19:00 +0100, Martin Hentrich <>
wrote:
>> Wie=20
>>berechne ich aber die Kosten für WC und Küche? Ein Arbeitstag hat 8=
Stunden (=20
>>wohl eher 12 ), teile ich nun die Miete für WC und Küche durch 3?
>
>Nein, alles anteilig nach den %-ten der Wohnungsfläche.
Oh, man sollte nicht zu schnell schreiben und vorher *lesen*. Die
Küche und das WC etc. haben da nix zu suchen. Betriebsausgabe ist
Miete des Arbeitszimmers (anteilig der Flächenprozente) und ebenso mit
diesen Prozenten die Kosten für Strom, Wasser, Abwasser und Heizung.=20
Telekommunikation gesondert nach Ermittlung.
Martin
Re: Home Office
am 04.01.2006 19:04:51 von Matthias Kryn
Jürgen Schulz schrieb:
> > > Ich habe mir in meiner Mietwohnung ein Home Office
> > > eingerichtet (Erlaubnis vom Vermieter habe ich). Nun muß
> > > ich ja für die Steuern die Kosten für das Büro absetzen.
> >
> > Nein. Du kannst.
>
> ne, ich muß - sonst bekomme ich Ärger mit dem Vorstand (meine
> bessere Hälfte) wenn ich Geld verschenke
>
> > > Gut, für
> > > das Büro rechne ich die Grundfläche mal die Warmmiete/m².
> > > Wie berechne ich aber die Kosten für WC und Küche?
> >
> > Anteilig nach Quadratmetern.
>
> Nur mal so für ganz Dumme:
> Wohnungsfläche 100 m², Büro 20 m², Küche 15 m², WC 10 m²
> Das Büro ist ein Fünftel der Wohnungsfläche, also Küche 3 und
> WC 2 m². Oder muß man von der Wohnungsfläche vorher Küche und
> WC abziehen? Dann wären es 3,75tel, also Küche 4 und WC
> 2,66m².
Ähm -- nein. Von der Fläche dieser Räume an sich kannst Du
nichts anrechnen. Du kannst nur ebenso anteilig die Wasser- und
Stromkosten als Betriebsausgaben geltend machen.
> Kann ich die Stromkosten auch Anteilig nach Quadratmetern
> absetzen?
Exakt das. Aber _nicht_ die _Fläche_ von Bad/WC/Küche. Sorry --
ich hatte das anders verstanden.
Und noch was: wenn Du die Warmmiete als Berechnungsgrundlage
nimmst, sind darin die Wasserkosten (zumindest bei mir ist das
so) bereits enthalten.
Grüße
Matthias
Re: Home Office
am 04.01.2006 22:07:50 von Ulrich Hoffmann
"Jürgen Schulz" schrieb:
> Ich habe mir in meiner Mietwohnung ein Home Office
> eingerichtet...
Kann denn der Raum ausschließlich für Bürozwecke
genutzt werden, eine private Nutzung ist ausgeschlossen?
> Wie berechne ich aber die Kosten für WC und Küche?
Diese Räume werden allein für Bürozwecke genutzt,
eine private Nutzung ist ausgeschlossen?
UH
Re: Home Office
am 05.01.2006 18:03:13 von lieber-juergen
>> Ich habe mir in meiner Mietwohnung ein Home Office
>> eingerichtet...
>
> Kann denn der Raum ausschließlich für Bürozwecke
> genutzt werden, eine private Nutzung ist ausgeschlossen?
Also falls mal ein Betriebsprüfer (oder wie der Mensch heißt) unangemeldet
kommen sollte, kann er keine private Nutzung erkennen.
>> Wie berechne ich aber die Kosten für WC und Küche?
>
> Diese Räume werden allein für Bürozwecke genutzt,
> eine private Nutzung ist ausgeschlossen?
Ich verstehe das nicht ganz. Wenn ich ein Büro mit Küche und WC miete, dann kann
ich doch die kompletten Mietkosten absetzen. Wenn ich nun bei meinem Nachbar
einen Untermietvertrag mache, der die Benutzung von Küche und Bad beinhaltet,
abschließe, dann kann ich auch dieses absetzen. Aber wenn ich in meiner eigenen
Wohnung ein Büro habe, dann nicht?
Jürgen
Re: Home Office
am 06.01.2006 08:51:55 von Stanislaw Gierlicki
On Wed, 4 Jan 2006 10:33:42 +0100, Jürgen Schulz wrote:
>Hallo NG
>
>Ich habe mir in meiner Mietwohnung ein Home Office eingerichtet (Erlaubnis vom
>Vermieter habe ich). Nun muß ich ja für die Steuern die Kosten für das Büro
>absetzen. Gut, für das Büro rechne ich die Grundfläche mal die Warmmiete/m². Wie
>berechne ich aber die Kosten für WC und Küche? Ein Arbeitstag hat 8 Stunden (
>wohl eher 12 ), teile ich nun die Miete für WC und Küche durch 3?
Ich habe auch ein Büro (es sind aber 2 Zimmer, Archiv und eine
kleine Teeküche) in unserem Haus (UG). Ich bin Übersetzer und habe
daher auch Publikumsverkehr (die Leute bringen z.B. ihre Urkunden
zum Übersetzen usw.). Gerade zu der Zeit, als ich den gewerblich
genutzten Anteil bestimmen wollte, meldete sich ein Steuerprüfer
an. Da habe ich ihm die Maß-Zeichnungen des Hauses hingelegt und
ihn gebeten, die Berechnung der Flächenanteile für mich zu machen.
Das hat er auch gemacht und jetzt habe ich die Berechnung in einem
Schreiben vom FA.
Er hat es so gemacht:
die rein privaten Räume zusammenaddiert
die rein geschäftlichen Räume zusammenaddiert
das Verhältnis privat zu geschäftlich ermittelt
die gemischt genutzten Räume (Diele, Gäste-WC, Hausanschlussraum)
zusammenaddiert
die gemischt genutzte Fläche nach diesem Verhältnis aufgeteilt und
der jew. Nutzungsart zugeordnet
In deinem Fall weiß ich nicht, wie die Küche zu handhaben wäre,
weil ich eine eigene kleine Küche habe, deshalb zählt unsere
eigentliche Küche voll als privat. Aber die Eingangsdiele und das
Gäste-WC hat der Prüfer teilweise berücksichtigt (allerdings weiß
ich nicht, ob es nicht davon abhängt, ob man Publikumsverkehr hat
oder nicht).
Und noch ein Hinweis zu den Stromkosten.
Jetzt mache ich das nicht mehr, weil ich mehrere Räume geschäftlich
nutze und ich mich nicht gleichzeitig in allen aufhalten kann, aber
vor Jahren, als wir noch in der Platte gewohnt haben und ich dort
nur ein ziemlich kleines Arbeitszimmer habe, habe ich ans FA
geschrieben und dargelegt, dass ich in diesem Zimmer den ganzen Tag
sitze und im Herbst/Winter meistens das Licht den ganzen Tag lang
brennt (in den übrigen Zimmern nur abends) und außerdem dort
unverhältnismäßig viele Elektrogeräte stundenlang oder ständig
laufen (Computer, Drucker, Fax, Anrufbeantworter usw.) - damit habe
ich überschlägig ausgerechnet, dass ich dort dreimal so viel Strom
verbrauche wie in den anderen Räumen. Und da habe ich dem FA
mitgeteilt, dass ich beabsichtige, den Anteil der Stromkosten auf
das Dreifache des Flächenanteils zu setzen. Habe darauf keine
Antwort vom FA bekommen und es daher so gehandhabt. Dies wurde bei
einer späteren Prüfung nicht beanstandet.
MfG
Stanislaw Gierlicki
--
Bitte keine Antworten per E-Mail. Ich lese diese Newsgruppe.
Und wenn doch, bitte ".spam" aus der Adresse entfernen.
Re: Home Office
am 06.01.2006 10:02:16 von lieber-juergen
Danke Stanislaw, das ist doch mal eine klare Aussage.
Jürgen
Re: Home Office
am 06.01.2006 10:36:12 von Ulrich Hoffmann
"Jürgen Schulz" schrieb:
>> Kann denn der Raum ausschließlich für Bürozwecke
>> genutzt werden, eine private Nutzung ist ausgeschlossen?
>
> Also falls mal ein Betriebsprüfer (oder wie der Mensch heißt)
> unangemeldet kommen sollte, kann er keine private Nutzung
> erkennen.
Darauf kommt es nicht an.
>>> Wie berechne ich aber die Kosten für WC und Küche?
>>
>> Diese Räume werden allein für Bürozwecke genutzt,
>> eine private Nutzung ist ausgeschlossen?
>
> Ich verstehe das nicht ganz. Wenn ich ein Büro mit Küche und WC
> miete, dann kann ich doch die kompletten Mietkosten absetzen.
Ja, weil diese Räume offenbar ausschließlich zu Bürozwecken be-
nutzt werden. Dagegen dürfen Räume in der eigenen Wohnung, die
als Büro abgesetzt werden sollen, eine Nutzung ausschließlich zu
diesen Zwecken zulassen. Bereits ein (nicht benutztes) Gästebett,
oder der Durchgang in einen Privatraum, der nur über den Büro-
raum erreicht werden kann, sind da schädlich.
UH