renovierung gemischte nutzung

renovierung gemischte nutzung

am 04.01.2006 20:56:48 von Stefan Scharnowsky

Ist es richtig, dass für Renovierungskosten (Dach -eindeckung und -
dämmung) bei gemischt privater und geschäftlicher Nutzung der
gewerblichen Anteil als Betriebsausgabe absetzbar ist?
Einerseits haben die Geschäftsräume ja einen fiktiven Flächenanteil
des Daches, andererseits könnte man auch von einer privaten
Sowiesoausgabe ausgehen.
Um das ganze zu verkomplizieren ist das Haus auch noch nur zu einem
drittel mein Eigentum.

Tausend Dank an die Spezialisten!

S

Re: renovierung gemischte nutzung

am 04.01.2006 21:05:07 von Erich Mathild

On 4 Jan 2006 11:56:48 -0800, "Stefan Scharnowsky"
<> wrote:


>Um das ganze zu verkomplizieren ist das Haus auch noch nur zu einem
>drittel mein Eigentum.

>Tausend Dank an die Spezialisten!

Dann also auch nur 333,333333 [Periode] Dank an die Spezialisten :-)

Erich

Re: renovierung gemischte nutzung

am 05.01.2006 12:06:06 von Daniel Zauft

Stefan Scharnowsky wrote:
> Ist es richtig, dass für Renovierungskosten (Dach -eindeckung und -
> dämmung) bei gemischt privater und geschäftlicher Nutzung der
> gewerblichen Anteil als Betriebsausgabe absetzbar ist?
> Einerseits haben die Geschäftsräume ja einen fiktiven Flächenanteil
> des Daches, andererseits könnte man auch von einer privaten
> Sowiesoausgabe ausgehen.

Die Kosten der Dachrenovierung sind grundsätzlich gemäß des
Aufteilungsmaßstabs der Wohnfläche (z.B. 30% betrieblich, 70% privat)
aufzuteilen. Anders kann es aussehen, wenn das gesamte Dachgeschoss nur
betrieblich genutzt wird. Damit wären einzelne Maßnahmen zu 100% als
Betriebsausgaben abziehbar (z.B. die Dämmung).

> Um das ganze zu verkomplizieren ist das Haus auch noch nur zu einem
> drittel mein Eigentum.

Drittaufwand bleibt unberücksichtigt.
Beispiel: Dachrenovierungskosten 10.000 Euro, davon abziehbar 1/3 x 30%
(s.o.) x 10.000

Trägst du alle Kosten selbst, kannst du diese auch ansetzen.
Beispiel: Dachrenovierungskosten 10.000 Euro, davon abziehbar 30% x 10.000

Grüße

Daniel

Re: renovierung gemischte nutzung

am 05.01.2006 17:37:50 von Stefan Scharnowsky

danke!
Sieht es mit der USt. genauso aus, d.h. man kann sie zu den in den
Beispielen genannten Anteilen gewerblich ansetzen?
Die Rechnung ist ja auf meinen Namen und nicht explizit für die Firma
ausgestellt (GbR).

Grüße
S

Re: renovierung gemischte nutzung

am 06.01.2006 08:56:46 von Stanislaw Gierlicki

On 5 Jan 2006 08:37:50 -0800, Stefan Scharnowsky wrote:

>danke!
>Sieht es mit der USt. genauso aus, d.h. man kann sie zu den in den
>Beispielen genannten Anteilen gewerblich ansetzen?
>Die Rechnung ist ja auf meinen Namen und nicht explizit für die Firma
>ausgestellt (GbR).

Siehe z.B.

<Zitat>
Vorsteuerabzug bei Rechnungen, die auf Ehegattten lauten (24.05.05)
EuGH - Urteil vom 21.04.05 - Steuerberatung

Ein Unternehmer, der zusammen mit seinem Ehegatten ein Haus gekauft
oder errichtet hat, kann die auf seinen beruflich genutzten Anteil
der Aufwendungen entfallende Vorsteuer abziehen.

Die Finanzverwaltung lässt diesen Vorsteuerabzug bislang nicht zu,
weil die Baurechnungen in diesen Fällen auf die Eheleute als
Leistungsempfänger ausgestellt sind, die nicht unternehmerisch
tätig sind.

Jetzt hat der EuGH in seinem Urteil vom 21.4.2005 den
Vorsteuerabzug zugelassen, was besonders Unternehmer mit einem
Arbeitszimmer im Eigenheim freuen dürfte.
</Zitat>

MfG
Stanislaw Gierlicki

--
Bitte keine Antworten per E-Mail. Ich lese diese Newsgruppe.
Und wenn doch, bitte ".spam" aus der Adresse entfernen.

Re: renovierung gemischte nutzung

am 06.01.2006 12:28:17 von Lutz Schulze

On Fri, 06 Jan 2006 08:56:46 +0100, Stanislaw Gierlicki
<> wrote:

>Ein Unternehmer, der zusammen mit seinem Ehegatten ein Haus gekauft
>oder errichtet hat, kann die auf seinen beruflich genutzten Anteil
>der Aufwendungen entfallende Vorsteuer abziehen.

>Die Finanzverwaltung lässt diesen Vorsteuerabzug bislang nicht zu,
>weil die Baurechnungen in diesen Fällen auf die Eheleute als
>Leistungsempfänger ausgestellt sind, die nicht unternehmerisch
>tätig sind.

Woran man wieder sehen kann, dass es dem Fiskus oft nicht um sachliche
Richtigkeit der Besteuerung, sondern um Optimierung der Einnahmen
geht.

Lutz
--
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Re: renovierung gemischte nutzung

am 06.01.2006 18:19:02 von Stefan Scharnowsky

Die Frage ist noch wie die Abgrenzung im Einzelfall korrekt gemacht
wird. Wie sieht es z.B. mit der Erneuerung von Fenstern aus, von
Räumen die von Kunden nicht betreten werden (Wohnzimmer) oder von
mitgenutzten Privaträumen wie dem Badezimmer? Oder Erneuerung von
Fassade, Haustür und Treppe?

danke
S

Re: renovierung gemischte nutzung

am 07.01.2006 09:12:51 von Eric Lorenz

Stefan Scharnowsky schrieb:
> Die Frage ist noch wie die Abgrenzung im Einzelfall korrekt gemacht
> wird. Wie sieht es z.B. mit der Erneuerung von Fenstern aus, von
> Räumen die von Kunden nicht betreten werden (Wohnzimmer) oder von
> mitgenutzten Privaträumen wie dem Badezimmer? Oder Erneuerung von
> Fassade, Haustür und Treppe?
Direkt zurechenbar: Voller Abzug - bzw. jein Abzug, wenn eindeutig privat.
Nicht direkt zurechenbar: Aufteilung gem. Fläche!

Eric