Haushaltsn. Dienstlst. vergessen abzusetzen - kann ich das nachholen?
Haushaltsn. Dienstlst. vergessen abzusetzen - kann ich das nachholen?
am 06.01.2006 12:42:20 von Mueller Michael
Hallo,
gerade sehe ich, dass ich in meiner Einkommensteuererklaerung
vergessen habe, eine haushaltsnahe Dienstleistung von der
Steuer abzusetzen.
Einen Bescheid habe ich noch nicht.
Kann ich dies einfach nachreichen?
Falls ja, kann ich auch damit warten, bis der Bescheid da
ist, weil ich vermutlich wieder einmal Einspruch einlege?
Ich wuerde das dann mit dem Einspruch erledigen wollen.
Michael Mueller
Re: Haushaltsn. Dienstlst. vergessen abzusetzen - kann ich das nachholen?
am 06.01.2006 13:13:01 von Will Berghoff
Im News-Beitrag: tippte Michael Mueller:
> Falls ja, kann ich auch damit warten, bis der Bescheid da
> ist, weil ich vermutlich wieder einmal Einspruch einlege?
> Ich wuerde das dann mit dem Einspruch erledigen wollen.
Ich würde vor dem Einspruch (als drastisches und den Sachbearbeiter
statistisch belastendes Rechtsmittel) erst einmal die Bitte im
Korrektur nutzen. Wenn man dann auch noch eine eigene Korrektur mit
anbringt, hält man eine recht angenehem Athmosphäre aufrecht. Ich mache
damit regelmäßig sehr gute Erfahrungen - aber meine zuständige
Sachbearbeiterin beim FA ist auch sowieso besonders freundlich.
Gruß
Will
Re: Haushaltsn. Dienstlst. vergessen abzusetzen - kann ich das nachholen?
am 06.01.2006 14:51:35 von Martin Schoenbeck
Hallo Will,
Will Berghoff schrieb:
> Im News-Beitrag: tippte Michael Mueller:
>> Falls ja, kann ich auch damit warten, bis der Bescheid da
>> ist, weil ich vermutlich wieder einmal Einspruch einlege?
>> Ich wuerde das dann mit dem Einspruch erledigen wollen.
>
> Ich würde vor dem Einspruch (als drastisches und den Sachbearbeiter
> statistisch belastendes Rechtsmittel) erst einmal die Bitte im
> Korrektur nutzen. Wenn man dann auch noch eine eigene Korrektur mit
> anbringt, hält man eine recht angenehem Athmosphäre aufrecht. Ich mache
> damit regelmäßig sehr gute Erfahrungen - aber meine zuständige
> Sachbearbeiterin beim FA ist auch sowieso besonders freundlich.
Kann ich nur unterstützen. Erstens geht das schneller, zweitens muß man dem
Sachbearbeiter nicht noch welche reinwürgen, wenn er seinen Fehler sofort
einsieht. Die Damen und Herren beim FA haben das inzwischen schwer genug,
bei dem ganzen Hin und Her. Ich bin damit bisher immer gut gefahren und die
Änderungen waren immer so rechtzeitig da, daß auch ein Einspruch ohne
Wiedereinsetzung noch möglich gewesen wäre.
Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Re: Haushaltsn. Dienstlst. vergessen abzusetzen - kann ich das nachholen?
am 06.01.2006 21:42:49 von Mueller Michael
Martin Schoenbeck wrote:
>>Ich würde vor dem Einspruch (als drastisches und den Sachbearbeiter
>>statistisch belastendes Rechtsmittel) erst einmal die Bitte im
>>Korrektur nutzen. Wenn man dann auch noch eine eigene Korrektur mit
>>anbringt, hält man eine recht angenehem Athmosphäre aufrecht. Ich mache
>>damit regelmäßig sehr gute Erfahrungen - aber meine zuständige
>>Sachbearbeiterin beim FA ist auch sowieso besonders freundlich.
>
>
> Kann ich nur unterstützen. Erstens geht das schneller, zweitens muß man dem
> Sachbearbeiter nicht noch welche reinwürgen, wenn er seinen Fehler sofort
> einsieht. Die Damen und Herren beim FA haben das inzwischen schwer genug,
> bei dem ganzen Hin und Her. Ich bin damit bisher immer gut gefahren und die
> Änderungen waren immer so rechtzeitig da, daß auch ein Einspruch ohne
> Wiedereinsetzung noch möglich gewesen wäre.
Vielen Dank fuer Eure Beitraege.
Ich werde also einen neuen Mantelbogen abgeben, in die
ich die vergessene Summe eintrage, damit mein Sachbearbeiter
ganz bequem den alten mit dem neuen Bogen ersetzen kann.
Sollte ich mit dem Steuerbescheid nicht einverstanden sein, werde ich
es auch hier erst einmal mit der Bitte um Korrektur versuchen.
Michael Mueller
Re: Haushaltsn. Dienstlst. vergessen abzusetzen - kann ich das nachholen?
am 06.01.2006 23:50:00 von Martin Schoenbeck
Hallo Michael,
Michael Mueller schrieb:
> Ich werde also einen neuen Mantelbogen abgeben, in die
> ich die vergessene Summe eintrage, damit mein Sachbearbeiter
> ganz bequem den alten mit dem neuen Bogen ersetzen kann.
Das hielte ich eher für kontraproduktiv. Wenn da schon was bearbeitet
worden ist, stehen schon Vermerke auf dem Bogen. Ruf ihn an, erklär ihm den
Sachverhalt. Vermutlich reicht ein Fax.
Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Re: Haushaltsn. Dienstlst. vergessen abzusetzen - kann ich das nachholen?
am 07.01.2006 00:34:43 von Mueller Michael
Martin Schoenbeck wrote:
>>Ich werde also einen neuen Mantelbogen abgeben, in die
>>ich die vergessene Summe eintrage, damit mein Sachbearbeiter
>>ganz bequem den alten mit dem neuen Bogen ersetzen kann.
>
>
> Das hielte ich eher für kontraproduktiv. Wenn da schon was bearbeitet
> worden ist, stehen schon Vermerke auf dem Bogen. Ruf ihn an, erklär ihm den
> Sachverhalt. Vermutlich reicht ein Fax.
Danke fuer den weiteren Hinweis.
Michael Mueller
Re: Haushaltsn. Dienstlst. vergessen abzusetzen - kann ich das nachholen?
am 07.01.2006 13:18:21 von Matthias Kryn
Michael Mueller schrieb:
> Ich werde also einen neuen Mantelbogen abgeben, in die
> ich die vergessene Summe eintrage, damit mein Sachbearbeiter
> ganz bequem den alten mit dem neuen Bogen ersetzen kann.
So bequem wird das nicht sein, wenn der SB den alten Mantelbogen
schon bearbeitet hat. Versuch doch, das mit dem SB direkt am
Telefon zu klären, und lege Dir eine kurze Telefonnotiz darüber
an. Gib das dem SB dann in einem kurzen(!) Brief nochmal
schriftlich.
Grüße
Matthias