Fahrkosten bei selbständigkeit
Fahrkosten bei selbständigkeit
am 06.01.2006 14:46:23 von Florian Reichert
Hallo!
Ich frage mich wie bei einem selbständigen, Kosten für Fahrten zum Kunden
berechnet werden, wenn kein eigener PKW genutzt wird.
Kann hier auch die Entfernungspauschale (30 cent/gefahrener Kilometer)
berechnet werden?
Oder müssen die Kosten im einezelnen nachgewiesen werdenb (mit Fahrkarten
z.B.)
Wie sieht es bei Benutzung eines Fahrades,
oder eines unentgeltlich zur Verfügung gestellten PKW aus?
(Fahrten werden von der privat Wohnung aus getätigt, dort auch Büro ..)
Vielen Dank!
Florian
Re: Fahrkosten bei selbständigkeit
am 06.01.2006 15:26:53 von Matthias Koehler
[Florian:]
> Ich frage mich wie bei einem selbständigen, Kosten für Fahrten zum Kunden
> berechnet werden, wenn kein eigener PKW genutzt wird. Kann hier auch die
> Entfernungspauschale (30 cent/gefahrener Kilometer) berechnet werden? Oder
> müssen die Kosten im einezelnen nachgewiesen werdenb (mit Fahrkarten z.B.)
> Wie sieht es bei Benutzung eines Fahrades, oder eines unentgeltlich zur
> Verfügung gestellten PKW aus? (Fahrten werden von der privat Wohnung aus
> getätigt, dort auch Büro ..)
Wenn Du mit der Bahn zu einem Termin fährst, ist die Bahnfahrt eine
Betriebsausgabe. Wenn Du gelegentlich mal einen Pkw für eine betriebliche
Fahrt mietest, ist die Miete eine Betriebsausgabe. Wenn Du mit dem Fahrrad
fährst, würde ich das steuerlich ignorieren, weil der Aufwand des Rechnens
und Buchens sicher größer ist als die paar Cent Steuerersparnis.
Wenn Du gelegentlich den Pkw Deiner Eltern mitnutzt, dann kannst Du pauschal
30 Cent pro Kilometer rausziehen mit einfachem Nachweis, also Kilometer in
den Kalender schreiben. Wenn die tatsächlichen Fahrzeugkosten aber erheblich
geringer sind als 30 Cent, würde ja bei Deinen Eltern ein Gewinn entstehen,
den sie dann versteuern müssen. Also mal grob die tatsächlichen
Kilometerkosten ausrechnen und diese dann als Grundlage nehmen.
Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
Re: Fahrkosten bei selbständigkeit
am 06.01.2006 15:42:04 von Florian Reichert
Vielen Dank für Deine Antwort!
On Fri, 06 Jan 2006 15:26:53 +0100, Matthias Koehler
<> wrote:
> Wenn Du mit der Bahn zu einem Termin fährst, ist die Bahnfahrt eine
> Betriebsausgabe.
Nachweis ist dann die Fahrkarte, keine Pauschale?
> Wenn Du gelegentlich mal einen Pkw für eine betriebliche
> Fahrt mietest, ist die Miete eine Betriebsausgabe. Wenn Du mit dem
> Fahrrad
> fährst, würde ich das steuerlich ignorieren, weil der Aufwand des
> Rechnens
> und Buchens sicher größer ist als die paar Cent Steuerersparnis.
Das wäre ja nur interessant, wenn Entfernungspauschale wie bei
Arbeitnehmern angesetzt werden könnte.
> Wenn Du gelegentlich den Pkw Deiner Eltern mitnutzt, dann kannst Du
> pauschal
> 30 Cent pro Kilometer rausziehen mit einfachem Nachweis, also Kilometer
> in
> den Kalender schreiben. Wenn die tatsächlichen Fahrzeugkosten aber
> erheblich
> geringer sind als 30 Cent, würde ja bei Deinen Eltern ein Gewinn
> entstehen,
> den sie dann versteuern müssen.
Wieso, der Gewinn würde dort doch nur entstehen, wenn die auch die 30 Cent
bekommen, was aber, wenn das Auto unentgeltlich überlassen wird? Also kein
Geld an den Inhaber des Wagens bezahlt wird, können dann auch 30 Cent
pauschal angesetzt werden?
30 Cent je gefahrenen Kilometer, nicht nur einfache Strecke?
Gruß!
Florian
Re: Fahrkosten bei selbständigkeit
am 06.01.2006 15:58:46 von Adrian Thomale
"Florian Reichert" <> wrote:
>> Wenn Du mit der Bahn zu einem Termin fährst, ist die Bahnfahrt eine
>> Betriebsausgabe.
>
>Nachweis ist dann die Fahrkarte, keine Pauschale?
Ich nehme grundsätzlich bei Fahrten im ÖPNV die Fahrkarten aus dem
Automaten/Schalter als Nachweis für eine evt. spätere Betriebsprüfung
und archiviere sie.
Interessant in diesem Zusammenhang ist nun das Onlineticket der
Deutschen Bahn bezüglich Umsatzsteuer. Eine Signatur liegt ja nicht
vor, aber dieser ganze Klateradatsch mit Angabe von Prüfnummern,
Bitmuster, Namen darauf und Angabe der Bankverbindung, bzw.
Kreditkartenummern, einem Stempel der DB und einem Bankauszug sollte
doch einen Betriebsprüfer (hier Vorsteuerabzug) überzeugen.
Was meint ihr?
Grüße, Adrian
Re: Fahrkosten bei selbständigkeit
am 06.01.2006 16:36:45 von Matthias Hanft
Adrian Thomale schrieb:
> Interessant in diesem Zusammenhang ist nun das Onlineticket der
> Deutschen Bahn bezüglich Umsatzsteuer. Eine Signatur liegt ja nicht
> vor, aber dieser ganze Klateradatsch mit Angabe von Prüfnummern,
> Bitmuster, Namen darauf und Angabe der Bankverbindung, bzw.
> Kreditkartenummern, einem Stempel der DB und einem Bankauszug sollte
> doch einen Betriebsprüfer (hier Vorsteuerabzug) überzeugen.
> Was meint ihr?
Ich meine JA :-)
Und zwar deswegen, weil das BMF ebenfalls meiner Meinung ist :-)
Siehe
Punkt 2.2.3.2 "Online-Fahrausweise".
Gruß Matthias.
Re: Fahrkosten bei selbständigkeit
am 06.01.2006 16:37:41 von Eric Lorenz
Adrian Thomale schrieb:
>
> Ich nehme grundsätzlich bei Fahrten im ÖPNV die Fahrkarten aus dem
> Automaten/Schalter als Nachweis für eine evt. spätere Betriebsprüfung
> und archiviere sie.
>
> Interessant in diesem Zusammenhang ist nun das Onlineticket der
> Deutschen Bahn bezüglich Umsatzsteuer. Eine Signatur liegt ja nicht
> vor, aber dieser ganze Klateradatsch mit Angabe von Prüfnummern,
> Bitmuster, Namen darauf und Angabe der Bankverbindung, bzw.
> Kreditkartenummern, einem Stempel der DB und einem Bankauszug sollte
> doch einen Betriebsprüfer (hier Vorsteuerabzug) überzeugen.
> Was meint ihr?
Da greifen die Sonderregelungen für Fahrausweise:
(1) Fahrausweise, die für die Beförderung von Personen ausgegeben
werden, gelten als Rechnungen im Sinne des § 14 des Gesetzes, wenn sie
mindestens die folgenden Angaben enthalten:
1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des
Unternehmers, der die Beförderungsleistung ausführt. § 31 Abs. 2 ist
entsprechend anzuwenden;
2. das Ausstellungsdatum;
3. das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag in einer Summe;
4. den anzuwendenden Steuersatz, wenn die Beförderungsleistung nicht
dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 des Gesetzes
unterliegt, und
5. im Fall der Anwendung des § 26 Abs. 3 des Gesetzes einen Hinweis
auf die grenzüberschreitende Beförderung von Personen im Luftverkehr.
Auf Fahrausweisen der Eisenbahnen, die dem öffentlichen Verkehr dienen,
kann an Stelle des Steuersatzes die Tarifentfernung angegeben werden.
Eric
Re: Fahrkosten bei selbständigkeit
am 06.01.2006 16:40:25 von Eric Lorenz
Eric Lorenz schrieb:
>
> Da greifen die Sonderregelungen für Fahrausweise:
>
> (1) Fahrausweise, die für die Beförderung von Personen ausgegeben
> werden, gelten als Rechnungen im Sinne des § 14 des Gesetzes, wenn sie
> mindestens die folgenden Angaben enthalten:
>
> 1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des
> Unternehmers, der die Beförderungsleistung ausführt. § 31 Abs. 2 ist
> entsprechend anzuwenden;
>
> 2. das Ausstellungsdatum;
>
> 3. das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag in einer Summe;
>
> 4. den anzuwendenden Steuersatz, wenn die Beförderungsleistung nicht
> dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 des Gesetzes
> unterliegt, und
>
> 5. im Fall der Anwendung des § 26 Abs. 3 des Gesetzes einen Hinweis
> auf die grenzüberschreitende Beförderung von Personen im Luftverkehr.
>
> Auf Fahrausweisen der Eisenbahnen, die dem öffentlichen Verkehr dienen,
> kann an Stelle des Steuersatzes die Tarifentfernung angegeben werden.
>
Und das findest Du auf den Online-Fahrkarten bzw. ist das BMF gleicher
Meinung. Irgendeiner hat sicher das BMF-Schreiben greifbar. Meine
Datenbank hat eine Feiertagssperre drin!
Eric
Re: Fahrkosten bei selbständigkeit
am 06.01.2006 17:05:35 von Martin Hentrich
On Fri, 06 Jan 2006 14:46:23 +0100, "Florian Reichert"
<> wrote:
>Ich frage mich wie bei einem selbständigen, Kosten für Fahrten zum =
Kunden =20
>berechnet werden, wenn kein eigener PKW genutzt wird.
>Kann hier auch die Entfernungspauschale (30 cent/gefahrener Kilometer) =20
>berechnet werden?
Nein.
>Oder müssen die Kosten im einezelnen nachgewiesen werdenb (mit =
Fahrkarten =20
>z.B.)
Ja.
>Wie sieht es bei Benutzung eines Fahrades,
Peanuts. Vergiß es.
>oder eines unentgeltlich zur Verfügung gestellten PKW aus?
>(Fahrten werden von der privat Wohnung aus getätigt, dort auch Büro =
...)
Keine Kosten =3D keine Kosten =3D keine Betriebsausgabe.
Martin
Re: Fahrkosten bei selbständigkeit
am 06.01.2006 17:19:10 von Florian Kleinmanns
Adrian Thomale <> schrieb:
>Interessant in diesem Zusammenhang ist nun das Onlineticket der
>Deutschen Bahn bezüglich Umsatzsteuer. Eine Signatur liegt ja nicht
>vor, aber dieser ganze Klateradatsch mit Angabe von Prüfnummern,
>Bitmuster, Namen darauf und Angabe der Bankverbindung, bzw.
>Kreditkartenummern, einem Stempel der DB und einem Bankauszug sollte
>doch einen Betriebsprüfer (hier Vorsteuerabzug) überzeugen.
>Was meint ihr?
Es kommt nicht darauf an, dass der Betriebsprüfer überzeugt ist von
irgendwas, sondern darauf, dass der Betriebsprüfer überzeugt ist vom
Vorliegen der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug.
Grüße
Florian
--
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Re: Fahrkosten bei selbständigkeit
am 07.01.2006 10:50:17 von Matthias Frank
Florian Reichert wrote:
> Wieso, der Gewinn würde dort doch nur entstehen, wenn die auch die 30
> Cent bekommen, was aber, wenn das Auto unentgeltlich überlassen wird?
> Also kein Geld an den Inhaber des Wagens bezahlt wird, können dann auch
> 30 Cent pauschal angesetzt werden?
Ansetzenkannst du keine Kosten, wenn du keine Kosten hast kannst du
nichts ansetzen.
MfG
Matthias
Re: Fahrkosten bei selbständigkeit
am 07.01.2006 11:13:16 von Will Berghoff
Im News-Beitrag: tippte Matthias Hanft:
> Adrian Thomale schrieb:
>
> > Interessant in diesem Zusammenhang ist nun das Onlineticket der
> > Deutschen Bahn bezüglich Umsatzsteuer. Eine Signatur liegt ja nicht
> > vor, aber dieser ganze Klateradatsch mit Angabe von Prüfnummern,
> > Bitmuster, Namen darauf und Angabe der Bankverbindung, bzw.
> > Kreditkartenummern, einem Stempel der DB und einem Bankauszug
> > sollte doch einen Betriebsprüfer (hier Vorsteuerabzug) überzeugen.
> > Was meint ihr?
>
> Ich meine JA :-)
>
> Und zwar deswegen, weil das BMF ebenfalls meiner Meinung ist :-)
Eigentlich ist das ja auch garnicht so relevant, weil die
Mehrwertsteuer bei der DB AG ja im UStG festgeschrieben ist und nicht
ausgewiesen werden muss.
Lediglich die Frage der Originalität des Beleges selbst ist ein
Problem, und da hilft nur der Zangenabdruck. Wenn kein Schaffner
kommet, kein Beleg?
Gruß
Will
Re: Fahrkosten bei selbständigkeit
am 07.01.2006 11:26:20 von Matthias Koehler
[Will:]
> Lediglich die Frage der Originalität des Beleges selbst ist ein
> Problem, und da hilft nur der Zangenabdruck. Wenn kein Schaffner
> kommet, kein Beleg?
Najaaaa - also im Fernverkehr ist es mir noch nie passiert, dass ich nicht
kontrolliert werde. Da ist bisher immer ein Zangenabdruck draufgekommen.
Das Online-Ticket ist übrigens eine der besten Erfindungen, seit es das
Internet gibt. Was habe ich es früher immer gehasst, mich im ReiseZentrum
anstellen zu müssen.
Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
Re: Fahrkosten bei selbständigkeit
am 07.01.2006 12:44:33 von Matthias Hanft
Will Berghoff schrieb:
> Eigentlich ist das ja auch garnicht so relevant, weil die Mehrwertsteuer
> bei der DB AG ja im UStG festgeschrieben ist und nicht ausgewiesen
> werden muss.
Das ist kein Argument. Schließlich ist im UStG auch festgeschrieben,
daß _meine_ Umsätze der USt unterliegen :-) Und trotzdem brauchen
meine Kunden eine Rechnung von mir, um die Vorsteuer abziehen zu
können.
> Lediglich die Frage der Originalität des Beleges selbst ist ein Problem,
> und da hilft nur der Zangenabdruck. Wenn kein Schaffner kommet, kein Beleg?
Von Zangenabdruck steht nix im BMF-Schreiben. Leider kann man da den
Text nicht rauskopieren, also dann tipp' ich ihn halt mal ab:
"Bei Fahrausweisen (§ 34 UStDV) ist es für Zwecke des Vorsteuerabzuges
nicht zu beanstanden, wenn der Fahrausweis im Online-Verfahren abgerufen
wird und durch das Verfahren sichergestellt ist, dass eine Belastung
auf einem Kunden- oder Kreditkartenkonto erfolgt. Zusätzlich hat der
Rechnungsempfänger einen Papierausdruck des im Online-Verfahren abge-
rufenen Dokuments aufzubewahren, das die nach § 34 UStDV erforderlichen
Angaben enthält."
Also: Online-Ticket und Konto- oder Kreditkartenauszug aufheben ->
alles paletti!
Gruß Matthias.
Re: Fahrkosten bei selbständigkeit
am 07.01.2006 12:46:18 von Matthias Hanft
Matthias Koehler schrieb:
> Najaaaa - also im Fernverkehr ist es mir noch nie passiert, dass ich nicht
> kontrolliert werde. Da ist bisher immer ein Zangenabdruck draufgekommen.
Bei mir einmal in zehn Jahren nicht. (Fahre allerdings nur ca. 4 x pro Jahr.)
> Das Online-Ticket ist übrigens eine der besten Erfindungen, seit es das
> Internet gibt. Was habe ich es früher immer gehasst, mich im ReiseZentrum
> anstellen zu müssen.
Da habe ich mir die online gekauften Tickets kostenfrei mit der Post
schicken lassen (ging sogar schon in Btx-Zeiten). Allerdings wußte ich
auch schon immer mindestens drei Tage vorher (die Deadline für Post-
bestellungen), daß und wann und wie und wohin ich fahren wollte.
Gruß Matthias.
Re: Fahrkosten bei selbständigkeit
am 07.01.2006 13:45:58 von Matthias Koehler
[Hanft:]
> Allerdings wußte ich auch schon immer mindestens drei Tage vorher (die
> Deadline für Post- bestellungen), daß und wann und wie und wohin ich fahren
> wollte.
Ich nie. Regelfall ist bei mir, dass ich vormittags entscheide, am
Nachmittag loszufahren oder dass ich am Abend entscheide, am nächsten Morgen
loszufahren. Rekord war bisher, dass zwischen Entschluss und Abfahrtzeit nur
55 Minuten lagen. Das ist die Flexibilität des Mittelstandes... :-)
Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
Re: Fahrkosten bei selbständigkeit
am 09.01.2006 11:40:59 von Will Berghoff
Im News-Beitrag: tippte Matthias Hanft:
> Will Berghoff schrieb:
>
> > Eigentlich ist das ja auch garnicht so relevant, weil die
> > Mehrwertsteuer bei der DB AG ja im UStG festgeschrieben ist und
> > nicht ausgewiesen werden muss.
>
> Das ist kein Argument. Schließlich ist im UStG auch festgeschrieben,
> daß _meine_ Umsätze der USt unterliegen :-) Und trotzdem brauchen
> meine Kunden eine Rechnung von mir, um die Vorsteuer abziehen zu
> können.
Ja, aber auch das steht so im UStG - und die Ausnahmeregelung
ÖPV-Ticket.
> > Lediglich die Frage der Originalität des Beleges selbst ist ein
> > Problem, und da hilft nur der Zangenabdruck. Wenn kein Schaffner
> > kommet, kein Beleg?
>
> Von Zangenabdruck steht nix im BMF-Schreiben. Leider kann man da den
> Text nicht rauskopieren, also dann tipp' ich ihn halt mal ab:
>
> "Bei Fahrausweisen (§ 34 UStDV) ist es für Zwecke des
> Vorsteuerabzuges nicht zu beanstanden, wenn der Fahrausweis im
> Online-Verfahren abgerufen wird und durch das Verfahren
> sichergestellt ist, dass eine Belastung auf einem Kunden- oder
> Kreditkartenkonto erfolgt. Zusätzlich hat der Rechnungsempfänger
> einen Papierausdruck des im Online-Verfahren abge- rufenen Dokuments
> aufzubewahren, das die nach § 34 UStDV erforderlichen Angaben
> enthält."
Ja, da schläft der BMF...
> Also: Online-Ticket und Konto- oder Kreditkartenauszug aufheben ->
> alles paletti!
Eben.
Gruß
Will