Sprachkurse: In welchem Fall ansetzbar?

Sprachkurse: In welchem Fall ansetzbar?

am 07.01.2006 16:37:04 von Dieter Froehlich

Hallo,

mich würde mal interessieren in welchen Fällen ein Sprachkurs steuerlich
geltend gemacht werden können.
Wenn z.B.
a) ein Doktorand einen englischen Fachvortrag halten muss und dafür
einen Crashkurs besucht, oder
b) eine Angestellte von ihrem Chef bescheinigt bekommt, dass sie zur
Bedienung ausländischer Kunden Sprachkenntnisse benötigt oder
c) ein Selbständiger zur Einarbeitung in eine Programmiersprache
Englischkenntnisse benötigt.

Über Anworten würde ich mich freuen!

Gruß,
Tom

Re: Sprachkurse: In welchem Fall ansetzbar?

am 07.01.2006 17:26:43 von Martin Hentrich

On Sat, 07 Jan 2006 16:37:04 +0100, Tom Baxxler <>
wrote:

>mich würde mal interessieren in welchen Fällen ein Sprachkurs =
steuerlich=20
>geltend gemacht werden können.
>Wenn z.B.
>a) ein Doktorand einen englischen Fachvortrag halten muss und dafür=20
>einen Crashkurs besucht, oder
>b) eine Angestellte von ihrem Chef bescheinigt bekommt, dass sie zur=20
>Bedienung ausländischer Kunden Sprachkenntnisse benötigt oder
>c) ein Selbständiger zur Einarbeitung in eine Programmiersprache=20
>Englischkenntnisse benötigt.

Wenn es in diesen Fällen um englisch geht und um die Grundkenntnisse,
dann in keinem Fall. Der Crashkurs dürfte sich kaum auf die fachsyntx
beziehen können und ein Doktorand, der kein fachenglisch kann und
nicht einen entsprechenden Vortrag in engl. ---> gibts das überhaupt?
Wird sowas Doktorand? Eine Angestellte dürfte diesen Kurs vom
Unternehmen bezahlt werden, das ist normal. Oder sie ist schon
=46remdsprachenkorrespondentin (oder wie das heißt). Kein Chef läßt
Angestellte mit auf privater Basis engeeigneten Englischkenntnissen
auf seine Kunden los. Sicher kann der Selbständige das in den
Betriebsausgaben verstecken, aber ob eine Prüfung das durchgehen =
läßt,
das wage ich zu bezweifeln. Man braucht außerdem nicht unbedingt
englisch-Kenntnisse für eine Programmiersprache.

Und mit der Weltsprache Englisch hast du dir eine denkbar als Beispiel
ungeeignete Sprache ausgesucht. Der private Anteil ist immer sehr
hoch.

IMHO muß die Beherrschung der englischen Sprache (oder welcher auch
immer) eine Kernkompetenz des Berufs sein, das ist es in den von dir
genannten Fällen nicht.

Reiseleiter in Italien--->Vertiefungskurs in Italienisch IMHO OK.

Im Endeffekt kommt es immer auf die Prüfung des Einzelfalles an, über
jedwede verallgemeinerungen können wir uns hier die..., naja...

Martin

Re: Sprachkurse: In welchem Fall ansetzbar?

am 09.01.2006 14:03:34 von Werner Warweg

Tom Baxxler schrieb:

> mich würde mal interessieren in welchen Fällen ein Sprachkurs steuerlich
> geltend gemacht werden können.

es gibt Betriebsausgaben, Werbungskosten und Sonderausgaben

> a) ein Doktorand einen englischen Fachvortrag halten muss und dafür
> einen Crashkurs besucht, oder
> b) eine Angestellte von ihrem Chef bescheinigt bekommt, dass sie zur
> Bedienung ausländischer Kunden Sprachkenntnisse benötigt oder
> c) ein Selbständiger zur Einarbeitung in eine Programmiersprache
> Englischkenntnisse benötigt.

Die Frage kann man aus der Systematik des Steuerrechts beantworten:
Prinzip:(§§ 9 und 9a EStG). Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und
Erhaltung der Einnahmen. Die Werbungskosten sind von den (sog.
Überschuss-)Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit, aus
Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung sowie den sonstigen
Einkünften abziehbar. Die wichtigsten und häufigsten Aufwendungen sind:
Schuldzinsen, Steuern von Grundbesitz, Fahrten zwischen Wohnung und
Arbeitsstätte, Arbeitsmittel, Absetzung für Abnutzung.

analog dazu Betriebsausgaben

Sonderausgaben siehe auch Artikel im Link:



danach ist

a. eher Sonderausgabe (wenn es nicht Geld für den Vortrag gibt und der
Typ das nicht schon häufiger gemacht hat)--> Teilnahme am wirtschaftl.
Verkehr...

b. Werbungskosten (Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen)

c. Betriebsausgabe (Gewinnerzielungsabsicht), ob man sich mit dürftigen
Kenntnissen durchmogeln kann, darf nicht das Finanzamt entscheiden.

Ganz wichtig!!! Das "um zu" ist entscheidend.

--
MfG Werner Warweg
[Lohn: www.kdv-dt.de, Auftrag und Fibu: www.bws-dt.de]