Besteuerung von Aufwandsentschädigungen bei Ehrenämtern

Besteuerung von Aufwandsentschädigungen bei Ehrenämtern

am 07.01.2006 18:25:22 von adelwolf

Hallo Newsgroup,
Ich war bis Okt. 2005 Versicherungsältester bei einem öffentl.-rechtlichen
Rentenversicherungsträger. Ich erhielt dafür eine pauschalisierte
Aufwandsentschädigung, die in etwa meinen tatsächlichen finanziellen
Aufwendungen entsprach.
Bei einer Aussenprüfung des Versicherungsträgers wurden diese Zahlungen als
Kontrollmitteilungen den Heimatfinanzämtern der Versichertenältesten
gemeldet, ich wurde für drei Jahre nachversteuert, wobei diese
Aufwandspauschalen als "Einkünfte aus selbständiger Arbeit aus
freiberuflicher Tätigkeit" in voller Höhe nachversteuert wurden.
Ich hatte die Pauschalen, da mir gesagt worden war sie seien steuerfrei, in
meinen
Einkommensteuererklärungen nicht angegeben.
Meine Fragen an die Newsgroup:
1.)Sind Aufwandspauschalen für Ehrenämter steuerfrei oder nicht? (Meines
Wissens besteht ein Urteil des BFH vom 04.08.1994 das besagt, daß diese
Pauschalen keine steuerpflichtigen Einkünfte sind, sofern sie die
tatsächlichen Aufwendungen nicht wesentlich übersteigen)
2.)Müssen diese Pauschalen in der Steuererklärung angegeben werden oder
nicht? (Die Pauschalisierung hat doch m.E. den Zweck unnötige Bürokratie mit
Tausenden von Einzelbelegen zu vermeiden.)
Ich habe Einspruch erhoben und harre nun der Dinge, die da kommen mögen.
Ich wäre dankbar, wenn ich entsprechende Antworten bekommen könnte.
A.Glaesner

Re: Besteuerung von Aufwandsentschädigungen bei Ehrenämtern

am 08.01.2006 09:25:41 von Siegfried Rundstedt

adelwolf schrieb:
> Hallo Newsgroup,
> Ich war bis Okt. 2005 Versicherungsältester bei einem öffentl.-rechtlichen
> Rentenversicherungsträger. Ich erhielt dafür eine pauschalisierte
> Aufwandsentschädigung, die in etwa meinen tatsächlichen finanziellen
> Aufwendungen entsprach.
> Bei einer Aussenprüfung des Versicherungsträgers wurden diese Zahlungen als
> Kontrollmitteilungen den Heimatfinanzämtern der Versichertenältesten
> gemeldet, ich wurde für drei Jahre nachversteuert, wobei diese
> Aufwandspauschalen als "Einkünfte aus selbständiger Arbeit aus
> freiberuflicher Tätigkeit" in voller Höhe nachversteuert wurden.
> Ich hatte die Pauschalen, da mir gesagt worden war sie seien steuerfrei, in
> meinen
> Einkommensteuererklärungen nicht angegeben.
> Meine Fragen an die Newsgroup:
> 1.)Sind Aufwandspauschalen für Ehrenämter steuerfrei oder nicht? (Meines
> Wissens besteht ein Urteil des BFH vom 04.08.1994 das besagt, daß diese
> Pauschalen keine steuerpflichtigen Einkünfte sind, sofern sie die
> tatsächlichen Aufwendungen nicht wesentlich übersteigen)
> 2.)Müssen diese Pauschalen in der Steuererklärung angegeben werden oder
> nicht? (Die Pauschalisierung hat doch m.E. den Zweck unnötige Bürokratie mit
> Tausenden von Einzelbelegen zu vermeiden.)

Einschlägig ist hier § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG. Danach ist Deine
Aufwandsentschädigung steuerfrei, soweit nicht festgestellt wird,
daß sie für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt wurde oder
den entstandenen Aufwand *offenbar* übersteigt.

Es gibt also nicht nur ein Urteil, sondern eine gesetzliche
Grundlage. Im Einspruch mußt Du die Feststellung des FA,
die Aufwandsentschädigung habe in Deinem Fall den Aufwand
offenbar überstiegen, angreifen.

Insgesamt handelt es sich hier um eine sehr heikle Materie.
Es kommt immer wieder vor, daß Steuerfreiheit von den Zahl-
stellen bejaht wird, aber dann doch nicht besteht.

Gruß, Steve

Re: Besteuerung von Aufwandsentschädigungen bei Ehrenämtern

am 09.01.2006 10:50:59 von adelwolf

"Steve Highcastle" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dpqi71$3ue$
> Einschlägig ist hier § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG. Danach ist Deine
> Aufwandsentschädigung steuerfrei, soweit nicht festgestellt wird,
> daß sie für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt wurde oder
> den entstandenen Aufwand *offenbar* übersteigt.
>
> Es gibt also nicht nur ein Urteil, sondern eine gesetzliche
> Grundlage. Im Einspruch mußt Du die Feststellung des FA,
> die Aufwandsentschädigung habe in Deinem Fall den Aufwand
> offenbar überstiegen, angreifen.
>
> Insgesamt handelt es sich hier um eine sehr heikle Materie.
> Es kommt immer wieder vor, daß Steuerfreiheit von den Zahl-
> stellen bejaht wird, aber dann doch nicht besteht.
>
> Gruß, Steve
>
Hallo Steve,
vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort.
mfg
A.Glaesner