Neue Dienstwagenregelung auch für Arbeitnehmer
Neue Dienstwagenregelung auch für Arbeitnehmer
am 08.01.2006 21:10:34 von Matthias Frank
Hallo,
die neue Regelung dass Dienstwagen mit 50%
min. dienstlich genutzt werden müssen, gelten
die nun auch für Arbeitnehmer?
OFt werden hier ja Dienstwagen als Bonbon
verteilt und versteuert aber dienstlich
damit praktisch garnicht gefahren.
MfG
Matthias
Re: Neue Dienstwagenregelung auch für Arbeitnehmer
am 08.01.2006 21:31:15 von Will Berghoff
Im News-Beitrag: tippte Matthias Frank:
> Hallo,
> die neue Regelung dass Dienstwagen mit 50%
> min. dienstlich genutzt werden müssen, gelten
> die nun auch für Arbeitnehmer?
> OFt werden hier ja Dienstwagen als Bonbon
> verteilt und versteuert aber dienstlich
> damit praktisch garnicht gefahren.
Es gibt noch keine "neue Dienstwagenregelung" und die bisherigen
Veröffentlichungen zur beabsichtigten Ausgestaltung lassen erwarten,
dass unfairerweise nur Selbständige betroffen sein werden, obwohl sie
schon doppelt zahlen.
Gruß
Will
Re: Neue Dienstwagenregelung auch für Arbeitnehmer
am 09.01.2006 00:35:21 von Erwin Denzler
Will Berghoff schrieb:
> Es gibt noch keine "neue Dienstwagenregelung" und die bisherigen
> Veröffentlichungen zur beabsichtigten Ausgestaltung lassen erwarten,
> dass unfairerweise nur Selbständige betroffen sein werden, obwohl sie
> schon doppelt zahlen.
Bundesminsiter und Abgeordnete zählen steuerrechtlich vermutlich zu den
Arbeitnehmern.
Und man will halt VW, Daimler, BMW, Ford und Opel nicht verärgern, indem
man die Dienstwagenregelung für Arbeitnehmer erschwert.
Selbständige werden dann ausrechnen müssen, ob sich die Anschaffung
eines teuren deutschen Autos überhaupt noch lohnt, wenn man es ohnehin
nicht mehr richtig abschreiben kann. Wenn ein hoher Kaufpreis nichts
bringt, nimmt man vielleicht doch lieber gleich einen Japaner.
Qualitativ sollen die eh besser sein, sagen die Pannenstatistiken.
E.D.
Re: Neue Dienstwagenregelung auch für Arbeitnehmer
am 09.01.2006 10:21:10 von Thorsten Ostermann
Hallo Erwin!
> Selbständige werden dann ausrechnen müssen, ob sich die Anschaffung
> eines teuren deutschen Autos überhaupt noch lohnt, wenn man es ohnehin
> nicht mehr richtig abschreiben kann. Wenn ein hoher Kaufpreis nichts
> bringt, nimmt man vielleicht doch lieber gleich einen Japaner.
> Qualitativ sollen die eh besser sein, sagen die Pannenstatistiken.
Billiger sind die Japaner aber auch nicht. Im Gegensatz zu den deutschen
Herstellern habe die es nämlich nicht nötig, ihre Kisten über riesige
Rabtte an den Mann zu bringen. Die Alternative lautet künftig also:
Neuwagen oder doch einen Gebrauchten (ggf. im Privatvermögen)? Ob das
allerdings der schwächelnden Konjunktur zuträglich ist...
Gruß
Thorsten - mit Honda Civic EZ 02/05 als Firmenwagen ;-)
Re: Neue Dienstwagenregelung auch für Arbeitnehmer
am 09.01.2006 10:54:43 von Uwe Olufs
"Will Berghoff" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Es gibt noch keine "neue Dienstwagenregelung" und die bisherigen
> Veröffentlichungen zur beabsichtigten Ausgestaltung lassen erwarten, dass
> unfairerweise nur Selbständige betroffen sein werden, obwohl sie schon
> doppelt zahlen.
Wieso zahlen die Selbständigen "doppelt"?
Uwe
Re: Neue Dienstwagenregelung auch für Arbeitnehmer
am 09.01.2006 10:55:20 von Uwe Olufs
"Matthias Frank" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Hallo,
> die neue Regelung dass Dienstwagen mit 50%
> min. dienstlich genutzt werden müssen, gelten
> die nun auch für Arbeitnehmer?
> OFt werden hier ja Dienstwagen als Bonbon
> verteilt und versteuert aber dienstlich
> damit praktisch garnicht gefahren.
Die neue Dienstwagenregelung gilt nicht für Arbeitnehmer.
Uwe
Re: Neue Dienstwagenregelung auch für Arbeitnehmer
am 09.01.2006 11:38:35 von Will Berghoff
Im News-Beitrag: dptbt6$jf2$ tippte Uwe Olufs:
> "Will Berghoff" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:
>
> > Es gibt noch keine "neue Dienstwagenregelung" und die bisherigen
> > Veröffentlichungen zur beabsichtigten Ausgestaltung lassen
> > erwarten, dass unfairerweise nur Selbständige betroffen sein
> > werden, obwohl sie schon doppelt zahlen.
>
> Wieso zahlen die Selbständigen "doppelt"?
Der Unternehmer zahlt zum einen die gesamten Betriebskosten des PKW und
versteuert dann nochmal die private Nutzung.
Der AN mit privat nutzbarem Dienstwagen zahlt nur die Versteuerung.
Gruß
will
Re: Neue Dienstwagenregelung auch für Arbeitnehmer
am 09.01.2006 12:09:57 von Gerd Kluger
"Will Berghoff" <
> Im News-Beitrag: dptbt6$jf2$ tippte Uwe Olufs:
>> "Will Berghoff" <> schrieb im Newsbeitrag
>> news:
>>
>> > Es gibt noch keine "neue Dienstwagenregelung" und die bisherigen
>> > Veröffentlichungen zur beabsichtigten Ausgestaltung lassen
>> > erwarten, dass unfairerweise nur Selbständige betroffen sein
>> > werden, obwohl sie schon doppelt zahlen.
>>
>> Wieso zahlen die Selbständigen "doppelt"?
>
> Der Unternehmer zahlt zum einen die gesamten Betriebskosten des PKW und versteuert dann nochmal die private Nutzung.
Was für eine Rechnung! Oh Mann, es zwingt Dich keiner, den PKW ins
BV zu nehmen.
> Der AN mit privat nutzbarem Dienstwagen zahlt nur die Versteuerung.
.... und verzichtet dafür in der Regel auf ein höheres Bruttogehalt.
Nur damit mich keiner falsch versteht, ich finde die neue Regelung
durchaus ziemlich ungerecht, aber bei diesen Stammtischparolen
rollen sich mir die Fußnägel auf.
Gruß
Gerd
Re: Neue Dienstwagenregelung auch für Arbeitnehmer
am 09.01.2006 12:19:43 von Gerhard Faehling
Erwin Denzler schrieb:
> Selbständige werden dann ausrechnen müssen, ob sich die Anschaffung
> eines teuren deutschen Autos überhaupt noch lohnt, wenn man es ohnehin
> nicht mehr richtig abschreiben kann. Wenn ein hoher Kaufpreis nichts
> bringt, nimmt man vielleicht doch lieber gleich einen Japaner.
> Qualitativ sollen die eh besser sein, sagen die Pannenstatistiken.
wobei man bei der Anschaffung eines Wagens auch mal auf den
Wiederverkaufswert nach der geplanten Nutzungsdauer schauen sollte. Und
da liegen viele deutsche Wagen doch noch höher.
Das nur als zusätzlicher Aspekt...
Ciao
Gerhard
Re: Neue Dienstwagenregelung auch für Arbeitnehmer
am 09.01.2006 12:30:51 von Matthias Frank
Uwe Olufs wrote:
>
> Die neue Dienstwagenregelung gilt nicht für Arbeitnehmer.
Vielleicht nochmal nachgefragt:
Im Moment gilt noch garnichts oder?
In welchen §§ wird das stehen?
Gibt es irgendwo einen Entwurf?
Ich hab gelesen es soll evtl. rückwirkend gelten,
stimmt das?
Mfg
Matthias
Re: Neue Dienstwagenregelung auch fürArbeitnehmer
am 09.01.2006 12:57:31 von Achim Waldek
Am Mon, 9 Jan 2006 11:38:35 +0100 schrieb Will Berghoff:
> Im News-Beitrag: dptbt6$jf2$ tippte Uwe Olufs:
>> "Will Berghoff" <> schrieb im Newsbeitrag
>> news:
>>
>>> Es gibt noch keine "neue Dienstwagenregelung" und die bisherigen
>>> Veröffentlichungen zur beabsichtigten Ausgestaltung lassen
>>> erwarten, dass unfairerweise nur Selbständige betroffen sein
>>> werden, obwohl sie schon doppelt zahlen.
>>
>> Wieso zahlen die Selbständigen "doppelt"?
>
> Der Unternehmer zahlt zum einen die gesamten Betriebskosten des PKW und
> versteuert dann nochmal die private Nutzung.
Quark, also das ist ja die dümmste Milchmädchenrechnung, die ich hier
gelesen habe. Ein AN zahlt seinen Privatwagen aus seinem Netto, keine
weitere Diskussion. Ein Unternehmer, der seinen Wagen ins BV übernimmt,
zahlt alles aus dem Brutto. Nur für den Teil, den er privat nutzt, zahlt er
Steuern. Das ist genauso fair und logisch wie die Regelung, dass er nur die
Vorsteuer ziehen darf, die er betrieblich bedingt gezahlt hat, oder dass
Privatentnahmen wie einkommen versteuert werden müssen....
Außerdem seis Dir unbenommen, das Auto nicht ins BV zu nehmen.
> Der AN mit privat nutzbarem Dienstwagen zahlt nur die Versteuerung.
bekommt aber im Gegenzug weniger Gehalt- anders ausgedrückt, der wagen ist
Teil seines Gehalts- der UN kann alle Kosten vom Brutto zahlen, genau wie
er den Lohn hätte zahlen können.
Ich stimme mit Gerhart überein, dass die Regelung an sich Kappes ist, aber
sie betrifft alle Dienstwagen.
Wenn ich so Statements lese, stellen sich alle nackenhaare hoch. Wenn ich
überlege, was ich gestern so alles als Ausgabe buchen konnte, dann haben
Selbstständige auch einige steuerliche Vorteile, insbesondere durch
geschickte Formulierung der Rechnungen.
Re: Neue Dienstwagenregelung auch für Arbeitnehmer
am 09.01.2006 13:29:22 von Matthias Frank
Matthias Frank wrote:
> Uwe Olufs wrote:
>
>>
>> Die neue Dienstwagenregelung gilt nicht für Arbeitnehmer.
>
>
> Vielleicht nochmal nachgefragt:
> Im Moment gilt noch garnichts oder?
Nichts neues natürlich :-)
Mfg
Matthias
Re: Neue Dienstwagenregelung auch für Arbeitnehmer
am 09.01.2006 13:56:45 von Daniel Zauft
Matthias Frank wrote:
> Uwe Olufs wrote:
>
>>
>> Die neue Dienstwagenregelung gilt nicht für Arbeitnehmer.
>
> Vielleicht nochmal nachgefragt:
> Im Moment gilt noch garnichts oder?
> In welchen §§ wird das stehen?
> Gibt es irgendwo einen Entwurf?
> Ich hab gelesen es soll evtl. rückwirkend gelten,
> stimmt das?
> Mfg
> Matthias
Im Moment liegt nur der Entwurf der Bundesregierung vor. Der Einschub
ist beim § 6 (1) Nr. 4 EStG nF zu finden: "mehr als 50% betrieblich
genutzt". Nach § 52 (16) Satz 14 EStG nF soll die Neuregelung ab
1.1.2006 gelten. Wenn man sieht, wie reibungslos die vergangenen
Gesetzesentwürfe durch den Bundesrat gingen (z.B. § 15b, Streichung der
Abzfg. der StB-Kosten), kann man davon ausgehen, dass der Entwurf in
dieser Fassung Gesetz wird (Eine Änderung durch die letzte Instanz
Bundestag ist unwahrscheinlich).
Eine sog. "echte" steuerliche Rückwirkung liegt mE dabei nicht vor, da
nur die Jahreserklärung von der Änderung betroffen ist ("unechte
Rückwirkung"). Umsatzsteuerlich kann die 1% Regelung wohl auch weiterhin
angesetzt werden, es sei denn der Verwaltung fällt dazu noch etwas ein.
Die Pressemitteilung des BMF:
Der Entwurf selbst:
Sinngem. Auszug: Dienstwagen von Arbeitnehmern sind immer 100%
Betriebsvermögen, daher keine Auswirkung.
Grüße
Daniel
Re: Neue Dienstwagenregelung auch für Arbeitnehmer
am 09.01.2006 16:13:15 von Guido Schmidt
Gerhard Faehling schrieb:
>> Selbständige werden dann ausrechnen müssen, ob sich die Anschaffung
>> eines teuren deutschen Autos überhaupt noch lohnt, wenn man es ohnehin
>> nicht mehr richtig abschreiben kann. Wenn ein hoher Kaufpreis nichts
>> bringt, nimmt man vielleicht doch lieber gleich einen Japaner.
>> Qualitativ sollen die eh besser sein, sagen die Pannenstatistiken.
>
> wobei man bei der Anschaffung eines Wagens auch mal auf den
> Wiederverkaufswert nach der geplanten Nutzungsdauer schauen sollte. Und
> da liegen viele deutsche Wagen doch noch höher.
Exakt. Die meisten Geschäftswagen werden geleast, wobei primär die
Differenz zwischen Anschaffungspreis und Wiederverkaufswert gezahlt
wird. Ein Audi mit 40.000 EUR Neupreis kostet im Leasing bei
unabhängigen Gesellschaften wie z.B. ALD nicht mehr als ein Mazda oder
Alfa gleicher Klasse und Ausstattung für ca. 30-35.000 EUR Neupreis.
Von daher ist für mich nachvollziehbar, das der größte Teil der
Geschäftswagen eine deutsche Marke trägt (deutsche Autos oder aus
deutscher Produktion kann man ja nur noch eingeschränkt sagen). Nur auf
den Neupreis zu schauen ist etwas naiv, weil der nur sehr wenig über
Kosten aussagt, die ich in Verbindung mit dem Fahrzeug habe.
Guido
Re: Neue Dienstwagenregelung auch für Arbeitnehmer
am 09.01.2006 17:39:19 von Will Berghoff
Im News-Beitrag: dptuic$th$ tippte Guido Schmidt:
> Exakt. Die meisten Geschäftswagen werden geleast, wobei primär die
> Differenz zwischen Anschaffungspreis und Wiederverkaufswert gezahlt
> wird. Ein Audi mit 40.000 EUR Neupreis kostet im Leasing bei
> unabhängigen Gesellschaften wie z.B. ALD nicht mehr als ein Mazda
> oder Alfa gleicher Klasse und Ausstattung für ca. 30-35.000 EUR
> Neupreis. Von daher ist für mich nachvollziehbar, das der größte
> Teil der Geschäftswagen eine deutsche Marke trägt (deutsche Autos
> oder aus deutscher Produktion kann man ja nur noch eingeschränkt
> sagen). Nur auf den Neupreis zu schauen ist etwas naiv, weil der nur
> sehr wenig über Kosten aussagt, die ich in Verbindung mit dem
> Fahrzeug habe.
Nun haben sich manche Mazdas aber auch als recht wertbeständig
erwiesen. Und in einem Atemzug mit einem Alfa Romeo genannt zu werden,
finde ich unangemessen.
Es ist wohl eher so, dass die Geschäftsbeziehungen einzelner deutscher
Hersteller zu einzelnen deutschen Leasingunternehmen besonders günstige
Angebote solcher Fahrzeuge begünstigen - wie auch bei
Kasko-Versicherern...
Gruß
Will
Re: Neue Dienstwagenregelung auch für Arbeitnehmer
am 09.01.2006 20:07:10 von Uwe Olufs
"Will Berghoff" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
>>
>> Wieso zahlen die Selbständigen "doppelt"?
>
> Der Unternehmer zahlt zum einen die gesamten Betriebskosten des PKW und
> versteuert dann nochmal die private Nutzung.
Und das soll jetzt doppelt sein?
Wie ist es mit dem Betriebsausgabenabzug?
Und dem Arbeitnehmer könnte er ja auch statt PKW mehr Lohn zahlen.
Das ist aber für den Arbeitgeber teurer!
Uwe
Re: Neue Dienstwagenregelung auch für Arbeitnehmer
am 09.01.2006 20:44:14 von Michel Firholz
"Achim Waldek" <> wrote in message
news:ie7ea2k1ieqr$.m79wh64s73s8$
> Am Mon, 9 Jan 2006 11:38:35 +0100 schrieb Will Berghoff:
>
>> Im News-Beitrag: dptbt6$jf2$ tippte Uwe Olufs:
>>> "Will Berghoff" <> schrieb im Newsbeitrag
>>> news:
>>>
>>>> Es gibt noch keine "neue Dienstwagenregelung" und die bisherigen
>>>> Veröffentlichungen zur beabsichtigten Ausgestaltung lassen
>>>> erwarten, dass unfairerweise nur Selbständige betroffen sein
>>>> werden, obwohl sie schon doppelt zahlen.
>>>
>>> Wieso zahlen die Selbständigen "doppelt"?
>>
>> Der Unternehmer zahlt zum einen die gesamten Betriebskosten des PKW und
>> versteuert dann nochmal die private Nutzung.
>
> Quark, also das ist ja die dümmste Milchmädchenrechnung, die ich hier
> gelesen habe. Ein AN zahlt seinen Privatwagen aus seinem Netto, keine
> weitere Diskussion. Ein Unternehmer, der seinen Wagen ins BV übernimmt,
> zahlt alles aus dem Brutto. Nur für den Teil, den er privat nutzt, zahlt
> er
> Steuern. Das ist genauso fair und logisch wie die Regelung, dass er nur
> die
> Vorsteuer ziehen darf, die er betrieblich bedingt gezahlt hat, oder dass
> Privatentnahmen wie einkommen versteuert werden müssen....
> Außerdem seis Dir unbenommen, das Auto nicht ins BV zu nehmen.
>
>> Der AN mit privat nutzbarem Dienstwagen zahlt nur die Versteuerung.
>
> bekommt aber im Gegenzug weniger Gehalt- anders ausgedrückt, der wagen ist
> Teil seines Gehalts- der UN kann alle Kosten vom Brutto zahlen, genau wie
> er den Lohn hätte zahlen können.
> Ich stimme mit Gerhart überein, dass die Regelung an sich Kappes ist, aber
> sie betrifft alle Dienstwagen.
> Wenn ich so Statements lese, stellen sich alle nackenhaare hoch. Wenn ich
> überlege, was ich gestern so alles als Ausgabe buchen konnte, dann haben
> Selbstständige auch einige steuerliche Vorteile, insbesondere durch
> geschickte Formulierung der Rechnungen.
....und können vom ersten Kilometer an Kosten geltend machen, wenn jetzt
Arbeitnehmer für die Fahrt zur Arbeit ins Leere schauen.
Re: Neue Dienstwagenregelung auch für Arbeitnehmer
am 09.01.2006 21:03:48 von Erich Mathild
"Michel Firholz" <> wrote:
>... wenn jetzt Arbeitnehmer für die Fahrt zur Arbeit ins Leere schauen.
Dann werden ja bald die Beiträge zur Berufgenossenschaft angehoben
werden müssen, denn bei solchem Blick sind Wegeunfälle vorprogrammiert
:-)
Gruß
Erich
Re: Neue Dienstwagenregelung auch für Arbeitnehmer
am 09.01.2006 22:44:26 von Will Berghoff
Im News-Beitrag: dpuc91$9kb$ tippte Uwe Olufs:
> > Der Unternehmer zahlt zum einen die gesamten Betriebskosten des
> > PKW und versteuert dann nochmal die private Nutzung.
>
> Und das soll jetzt doppelt sein?
> Wie ist es mit dem Betriebsausgabenabzug?
Die Einnahmen muss er zunächst aber auch erstmal generieren.
> Und dem Arbeitnehmer könnte er ja auch statt PKW mehr Lohn zahlen.
> Das ist aber für den Arbeitgeber teurer!
Nö, der Dienstwagen ist meist ein Gimmick, den der AN nimmt oder auch
nicht (wenn er nicht reisend tätig ist).
Gruß
Will
Re: Neue Dienstwagenregelung auch für Arbeitnehmer
am 10.01.2006 08:29:44 von Guido Schmidt
Will Berghoff schrieb:
> Nun haben sich manche Mazdas aber auch als recht wertbeständig erwiesen.
Kann ich nicht nachvollziehen: Wenn ich den sehr beliebten Mazda 6 Kombi
nehmen, dann hat der 01/2003 neu 22.420 EUR gekostet. Laut
Gebrauchtwagenbewertung hat der heute einen Händler-VK von 12.850 EUR.
Hat also 43% = 9570 EUR in 3 Jahren verloren. Ein Audi A4 Avant hat
01/2003 neu 28.430 EUR gekostet. Liegt heute bei Händler-VK 19.325 EUR.
Hat also nur 32% = 9105 EUR verloren. Von daher völlig logisch, dass der
Mazda trotz 21% niedrigerem Neupreis im Leasing nicht billiger, sondern
teurer ist.
Quelle aller Daten: www.autobudget.de
> Und in einem Atemzug mit einem Alfa Romeo genannt zu werden, finde ich
> unangemessen.
Qualitativ vermutlich ja. Optisch (natürlich subjektiv) sehr brauchbar.
> Es ist wohl eher so, dass die Geschäftsbeziehungen einzelner deutscher
> Hersteller zu einzelnen deutschen Leasingunternehmen besonders günstige
> Angebote solcher Fahrzeuge begünstigen
Falsch. Ursache siehe oben. Zumindest im von mir konkret genannten Fall
Audi und ALD ist es übrigens mit den Geschäftsbeziehungen genau
andersherum. ALD ist Audi absolut ein Dorn im Auge, weil Audi das eigene
Leasinggeschäft forcieren möchte. Audi liefert überhaupt nicht an ALD,
sondern ALD muß sich die Fahrzeuge über Audi-Händler besorgen. Ein gutes
ALD-Angebot kann ein guter Hebel sein, um in einer Audi-Niderlassung
etwas herauszukitzeln.
Guido
Re: Neue Dienstwagenregelung auch für Arbeitnehmer
am 10.01.2006 11:38:04 von Will Berghoff
Im News-Beitrag: dpvnpc$nf2$ tippte Guido Schmidt:
> Kann ich nicht nachvollziehen: Wenn ich den sehr beliebten Mazda 6
> Kombi nehmen, dann hat der 01/2003 neu 22.420 EUR gekostet. Laut
> Gebrauchtwagenbewertung hat der heute einen Händler-VK von 12.850
> EUR. Hat also 43% = 9570 EUR in 3 Jahren verloren. Ein Audi A4 Avant
> hat 01/2003 neu 28.430 EUR gekostet. Liegt heute bei Händler-VK
> 19.325 EUR. Hat also nur 32% = 9105 EUR verloren. Von daher völlig
> logisch, dass der Mazda trotz 21% niedrigerem Neupreis im Leasing
> nicht billiger, sondern teurer ist.
Nun gut, manche Mensche ernähren sich ja von Prozenten, ich kaufe alle
mit Geld.
Mazda: Wertverlust nach Deiner Rechnung EUR 9.570
Audi:
EUR 9.105
In der Tat, bei vergleichbarem Fahrzeug 465 EUR Unterschied, bei 22%
niedrigerer Investititon...
Gruß
Will
Re: Neue Dienstwagenregelung auch für Arbeitnehmer
am 10.01.2006 12:26:29 von Guido Schmidt
Will Berghoff schrieb:
> In der Tat, bei vergleichbarem Fahrzeug 465 EUR Unterschied, bei 22%
> niedrigerer Investititon...
Falsch. Wir sprachen über Leasing. Die Höhe der theoretisch nötigen
Investition zum Fahrzeugerwerb (Neupreis) ist völlig irrelevant, denn
die bezahlt der Leasingnehmer nicht. Die relevante Größe ist der
Wertverlust innerhalb der Leasingdauer (üblicherweise 2-3 Jahre, max. 5
Jahre). Da schneiden ausländische Fabrikate in den meisten Fällen
schlechter ab. Deshalb hat es nichts mit dümmlicher Deutschtümelei o.ä.
zu tun, wenn als Geschäftswagen vor allem deutsche Fabrikate geleast
werden. Das ist schlicht und ergreifend in den meisten Fällen finanziell
sinnvoller.
Wenn wir übrigens eine Klasse höher gehen würden und die als
Geschäftswagen ebenfalls sehr gebräuchlichen A6, E-Klasse und 5er BMW
dem Toyota Camry, Honda Legend oder Lexus gegenüber stellen, wird es
trotz noch größerer Neupreisunterschiede ganz finster beim Vergleich des
absoluten Wertverlustes. Mazda und Nissan haben sich ja ganz aus der
Klasse verabschiedet.
Nur damit wir uns nicht falsch verstehen: Ich will keinesfalls
japanische Fahrzeuge pauschal abwerten, aber in dem hier diskutierten
Kontext sehen die eher schlecht aus. Wenn man so ein Fahrzeug privat
kauft und das Fahrzeug dann sehr lange fährt, kann die Rechnung sicher
umgedreht aussehen.
Guido
Re: Neue Dienstwagenregelung auch für Arbeitnehmer
am 10.01.2006 13:22:05 von Michel Firholz
"Erich Mathild" <> wrote in message
news:
> "Michel Firholz" <> wrote:
>
>>... wenn jetzt Arbeitnehmer für die Fahrt zur Arbeit ins Leere schauen.
>
> Dann werden ja bald die Beiträge zur Berufgenossenschaft angehoben
> werden müssen, denn bei solchem Blick sind Wegeunfälle vorprogrammiert
> :-)
>
rotfl ;-)
aber keine Sorge, seit 2 Jahren ist der Weg zur Arbeit keine Angelgenheit
der Genossenschaft mehr.
Re: Neue Dienstwagenregelung auch für Arbeitnehmer
am 10.01.2006 14:50:06 von Lutz Schulze
On Tue, 10 Jan 2006 13:22:05 +0100, "Michel Firholz"
<> wrote:
>rotfl ;-)
>aber keine Sorge, seit 2 Jahren ist der Weg zur Arbeit keine Angelgenheit
>der Genossenschaft mehr.
ganz am Rande: ist damals eigentlich der Beitrag gesunken? ;-)
Lutz
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk:
jetzt neu: Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
Test im IT-Administrator:
- die Seite rund um EDV-Netzwerke
Re: Neue Dienstwagenregelung auch für Arbeitnehmer
am 10.01.2006 15:26:17 von Michel Firholz
"Lutz Schulze" <> wrote in message
news:
> On Tue, 10 Jan 2006 13:22:05 +0100, "Michel Firholz"
> <> wrote:
>
>>rotfl ;-)
>>aber keine Sorge, seit 2 Jahren ist der Weg zur Arbeit keine Angelgenheit
>>der Genossenschaft mehr.
>
> ganz am Rande: ist damals eigentlich der Beitrag gesunken? ;-)
>
Der Beitrag ist wahrscheinlich genauso gesunken wie der Beitrag zur
Arbeitslosenversicherung gesunken ist, nachdem Hartz IV die Dauer der
Versicherung von 3 Jahren auf ein Jahr gekürzt hat.
War doch damals ein Ganz gutes Geschäft: die Leistungen zu dritteln und die
Beiträge unverändert zu lassen.
Gemerkt hat es damals fast niemanden...
Re: Neue Dienstwagenregelung auch für Arbeitnehmer
am 10.01.2006 16:21:22 von Martin Schoenbeck
Hallo Michel,
Michel Firholz schrieb:
> War doch damals ein Ganz gutes Geschäft: die Leistungen zu dritteln und die
> Beiträge unverändert zu lassen.
> Gemerkt hat es damals fast niemanden...
Konnte auch niemand merken. Ist nämlich falsch.
Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Re: Neue Dienstwagenregelung auch für Arbeitnehmer
am 10.01.2006 16:43:21 von Michel Firholz
"Martin Schoenbeck" <> wrote in message
news:1p8wm83yc2uoe$
> Hallo Michel,
>
> Michel Firholz schrieb:
>
>> War doch damals ein Ganz gutes Geschäft: die Leistungen zu dritteln und
>> die
>> Beiträge unverändert zu lassen.
>> Gemerkt hat es damals fast niemanden...
>
> Konnte auch niemand merken. Ist nämlich falsch.
>
Interessant. Was ist falsch? Wurde nicht die Bezugdauer von ALG1 auf ein
Jahr reduziert?
Re: Neue Dienstwagenregelung auch für Arbeitnehmer
am 10.01.2006 16:49:39 von Lutz Schulze
On Tue, 10 Jan 2006 16:43:21 +0100, "Michel Firholz"
<> wrote:
>> Konnte auch niemand merken. Ist nämlich falsch.
>>
>Interessant. Was ist falsch? Wurde nicht die Bezugdauer von ALG1 auf ein
>Jahr reduziert?
Nicht in allen Fällen. Oft war sie nämlich vorher auch schon nicht
länger. 3 Jahre waren IMHO nur den höheren Lebensaltern vorbehalten.
Lutz
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk:
jetzt neu: Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
Test im IT-Administrator:
- die Seite rund um EDV-Netzwerke
Re: Neue Dienstwagenregelung auch für Arbeitnehmer
am 10.01.2006 17:29:11 von Achim Waldek
Am Mon, 9 Jan 2006 20:44:14 +0100 schrieb Michel Firholz:
> ...und können vom ersten Kilometer an Kosten geltend machen, wenn jetzt
> Arbeitnehmer für die Fahrt zur Arbeit ins Leere schauen.
Nein, Fahrten zwischen Heimat und Betriebsstätte sind Privates Vergnügen.
Gruß
Re: Neue Dienstwagenregelung auch fürArbeitnehmer
am 10.01.2006 17:31:01 von Achim Waldek
Am Mon, 9 Jan 2006 22:44:26 +0100 schrieb Will Berghoff:
> Im News-Beitrag: dpuc91$9kb$ tippte Uwe Olufs:
>>> Der Unternehmer zahlt zum einen die gesamten Betriebskosten des
>>> PKW und versteuert dann nochmal die private Nutzung.
>>
>> Und das soll jetzt doppelt sein?
>> Wie ist es mit dem Betriebsausgabenabzug?
>
> Die Einnahmen muss er zunächst aber auch erstmal generieren.
Na und? Du bleibst immer noch die Antwort schuldig, warum der Unternehmer
doppelt zahlt.
>> Und dem Arbeitnehmer könnte er ja auch statt PKW mehr Lohn zahlen.
>> Das ist aber für den Arbeitgeber teurer!
>
> Nö, der Dienstwagen ist meist ein Gimmick, den der AN nimmt oder auch
> nicht (wenn er nicht reisend tätig ist).
Quatsch. Der Dienstwagen ist Teil des Gehaltes, wenn er privat benutzt
werden darf. Seltsame Ansichten hast Du.
Gruß
Re: Neue Dienstwagenregelung auch fürArbeitnehmer
am 10.01.2006 19:49:34 von Gerd Kluger
"Will Berghoff" schrieb:
> Im News-Beitrag: dpuc91$9kb$ tippte Uwe Olufs:
> > > Der Unternehmer zahlt zum einen die gesamten Betriebskosten des
> > > PKW und versteuert dann nochmal die private Nutzung.
> >
> > Und das soll jetzt doppelt sein?
> > Wie ist es mit dem Betriebsausgabenabzug?
>
> Die Einnahmen muss er zunächst aber auch erstmal generieren.
Und was willst Du damit sagen. Wenn Du keine Einnahmen generierst würde
ich mal über Betriebsaufgabe nachdenken.
> > Und dem Arbeitnehmer könnte er ja auch statt PKW mehr Lohn zahlen.
> > Das ist aber für den Arbeitgeber teurer!
>
> Nö, der Dienstwagen ist meist ein Gimmick, den der AN nimmt oder auch
> nicht (wenn er nicht reisend tätig ist).
Naja, Du mußt es ja wissen. Einem Angestellten ist es sicherlich
*völlig* egal, ob er den Dienstwagen bekommt oder nicht. Darum hat er ja
auch keine Probleme, diesen einfach mal so abzugeben, ist ja nur Gimmick
und kein Gehaltsbestandteil.
Gruß
Gerd
Re: Neue Dienstwagenregelung auch für Arbeitnehmer
am 10.01.2006 21:09:20 von Michel Firholz
"Achim Waldek" <> wrote in message
news:
> Am Mon, 9 Jan 2006 20:44:14 +0100 schrieb Michel Firholz:
>
>
>
>> ...und können vom ersten Kilometer an Kosten geltend machen, wenn jetzt
>> Arbeitnehmer für die Fahrt zur Arbeit ins Leere schauen.
>
> Nein, Fahrten zwischen Heimat und Betriebsstätte sind Privates Vergnügen.
> Gruß
Wer fährt denn schon so, ohne erstmals einen Kunden zu besuchen?
Re: Neue Dienstwagenregelung auch für Arbeitnehmer
am 10.01.2006 22:32:23 von Will Berghoff
Im News-Beitrag: dq0vju$8f0$ tippte Gerd Kluger:
> Naja, Du mußt es ja wissen. Einem Angestellten ist es sicherlich
> *völlig* egal, ob er den Dienstwagen bekommt oder nicht. Darum hat
> er ja auch keine Probleme, diesen einfach mal so abzugeben, ist ja
> nur Gimmick und kein Gehaltsbestandteil.
Aus eigener Erfahrung:
Zwangsübernahme eines sehr teuren Dienstwagens
Zwangsversteuerung 1%
Keine Zeit für private Nutzung
Und nun? Gehaltsbestandteil? Höchstens als Lohnabzug.
Gruß
Will
Re: Neue Dienstwagenregelung auch für Arbeitnehmer
am 10.01.2006 23:03:15 von Gerd Kluger
"Will Berghoff" <
> Im News-Beitrag: dq0vju$8f0$ tippte Gerd Kluger:
>> Naja, Du mußt es ja wissen. Einem Angestellten ist es sicherlich
>> *völlig* egal, ob er den Dienstwagen bekommt oder nicht. Darum hat
>> er ja auch keine Probleme, diesen einfach mal so abzugeben, ist ja
>> nur Gimmick und kein Gehaltsbestandteil.
>
> Aus eigener Erfahrung:
>
> Zwangsübernahme eines sehr teuren Dienstwagens
> Zwangsversteuerung 1%
> Keine Zeit für private Nutzung
>
> Und nun? Gehaltsbestandteil? Höchstens als Lohnabzug.
Will, Du machst einen Fehler. Du stellst immer irgend
einen absurden Spezialfall (Deinen?!?) als den Normalfall
hin. Und dass Du keine Zeit hattest, Deinen teuren
Dienstwagen zum Spaß zu benutzen, ja Mann, das ist
halt Pech, aber deshalb zu behaupten, der Wagen wäre
kein Gehaltsbestandteil ist einfach sowas von absurd ...
Denk mal drüber nach.
Gruß
Gerd
Re: Neue Dienstwagenregelung auch für Arbeitnehmer
am 10.01.2006 23:35:06 von Will Berghoff
Im News-Beitrag: dq1av3$e8m$ tippte Gerd Kluger:
> Will, Du machst einen Fehler. Du stellst immer irgend
> einen absurden Spezialfall (Deinen?!?) als den Normalfall
> hin. Und dass Du keine Zeit hattest, Deinen teuren
> Dienstwagen zum Spaß zu benutzen, ja Mann, das ist
> halt Pech, aber deshalb zu behaupten, der Wagen wäre
> kein Gehaltsbestandteil ist einfach sowas von absurd ...
>
> Denk mal drüber nach.
Auf den Einzelfall kommt es an. "Ganz Deutschland will einen
Dienstwagen" gibt es nur bei BILD und RTL/SAT1. Darauf lasse ich mich
nicht herab.
Zudem gibt es meines Wissens noch Menschen, die bewusst keinen
Führerschein haben wollen.
Gruß
Will
Re: Neue Dienstwagenregelung auch für Arbeitnehmer
am 11.01.2006 07:13:42 von Achim Waldek
Am Tue, 10 Jan 2006 21:09:20 +0100 schrieb Michel Firholz:
> "Achim Waldek" <> wrote in message
> news:
>> Am Mon, 9 Jan 2006 20:44:14 +0100 schrieb Michel Firholz:
>>
>>
>>
>>> ...und können vom ersten Kilometer an Kosten geltend machen, wenn jetzt
>>> Arbeitnehmer für die Fahrt zur Arbeit ins Leere schauen.
>>
>> Nein, Fahrten zwischen Heimat und Betriebsstätte sind Privates Vergnügen.
>> Gruß
> Wer fährt denn schon so, ohne erstmals einen Kunden zu besuchen?
Ich kenne so einige. Bloß um die paar Kröten abzusetzen, jedes mal nen
Haken zu fahren ist kontraproduktiv.
Gruß
Re: Neue Dienstwagenregelung auch für Arbeitnehmer
am 11.01.2006 08:29:19 von Christoph Sternberg
Will Berghoff meinte:
>Zudem gibt es meines Wissens noch Menschen, die bewusst keinen
>Führerschein haben wollen.
Für den Fall kann man z.B. mit dem Arbeitgeber eine Jahresnetzkarte
der DB statt Firmenwagen aushandeln. Das hat mein Bruder, seines
Zeichens überzeugter Nicht-Führerscheinbesitzer, bei einem Arbeitgeber
so gemacht. Bahncard wäre als kleine Variante auch denkbar.
Firmenwagen als Gimmick statt als Gehaltsbestandteil abzutun ist sowas
von völliger Blödsinn.
Christoph Sternberg */\
--
E-Mail an Adresse im FROM wird ungelesen gelöscht
Re: Neue Dienstwagenregelung auch für Arbeitnehmer
am 11.01.2006 11:16:35 von Will Berghoff
Im News-Beitrag: 27q4xrw67x9s$.qnx2ubzco7xe$ tippte
Achim Waldek:
> > Wer fährt denn schon so, ohne erstmals einen Kunden zu besuchen?
>
> Ich kenne so einige. Bloß um die paar Kröten abzusetzen, jedes mal
> nen Haken zu fahren ist kontraproduktiv.
Vor allem, wenn die Kunden in Brasilien, Vietnam, China und anderswo
sitzen, aber nicht gerade um die Ecke.
Gruß
Will (kaum Geschäft am ausgabeunfreudigen Wohnortumfeld)
Re: Neue Dienstwagenregelung auch für Arbeitnehmer
am 11.01.2006 12:34:36 von Michel Firholz
"Will Berghoff" <> wrote in message
news:
> Im News-Beitrag: 27q4xrw67x9s$.qnx2ubzco7xe$ tippte
> Achim Waldek:
>> > Wer fährt denn schon so, ohne erstmals einen Kunden zu besuchen?
>>
>> Ich kenne so einige. Bloß um die paar Kröten abzusetzen, jedes mal
>> nen Haken zu fahren ist kontraproduktiv.
>
> Vor allem, wenn die Kunden in Brasilien, Vietnam, China und anderswo
> sitzen, aber nicht gerade um die Ecke.
>
Für solche Geschäfte wird's wohl kein Dienstwagen brauchen, gelle?
Re: Neue Dienstwagenregelung auch für Arbeitnehmer
am 12.01.2006 12:36:19 von Gerd Kluger
"Will Berghoff" <
> Im News-Beitrag: dq1av3$e8m$ tippte Gerd Kluger:
>> Will, Du machst einen Fehler. Du stellst immer irgend
>> einen absurden Spezialfall (Deinen?!?) als den Normalfall
>> hin. Und dass Du keine Zeit hattest, Deinen teuren
>> Dienstwagen zum Spaß zu benutzen, ja Mann, das ist
>> halt Pech, aber deshalb zu behaupten, der Wagen wäre
>> kein Gehaltsbestandteil ist einfach sowas von absurd ...
>>
>> Denk mal drüber nach.
>
> Auf den Einzelfall kommt es an. "Ganz Deutschland will einen Dienstwagen" gibt es nur bei BILD und RTL/SAT1. Darauf lasse ich mich
> nicht herab.
Das hat doch damit nichts zu tun, nun dreh es doch nicht schon
wieder rum.
Deine Aussage: "Will hat keinen Spass an seinem Dienstwagen,
also sind Dienstwagen grundsätzlich kein Gehaltsbestandteil"
ist einfach Schwachsinn.
Aber was soll ich diskutuieren, ich hab's vernünftig probiert,
Argumente scheinen bei Dir nichts zu helfen. Ich tu Dich in
den Filter, ist besser für meine Gesundheit.
Gruß
Gerd
Re: Neue Dienstwagenregelung auch für Arbeitnehmer
am 27.01.2006 09:40:39 von Michel Firholz
"Guido Schmidt" <> wrote in message
news:dpvnpc$nf2$
> Will Berghoff schrieb:
>
>> Nun haben sich manche Mazdas aber auch als recht wertbeständig erwiesen.
>
> Kann ich nicht nachvollziehen: Wenn ich den sehr beliebten Mazda 6 Kombi
> nehmen, dann hat der 01/2003 neu 22.420 EUR gekostet. Laut
> Gebrauchtwagenbewertung hat der heute einen Händler-VK von 12.850 EUR. Hat
> also 43% = 9570 EUR in 3 Jahren verloren. Ein Audi A4 Avant hat 01/2003
> neu 28.430 EUR gekostet. Liegt heute bei Händler-VK 19.325 EUR. Hat also
> nur 32% = 9105 EUR verloren. Von daher völlig logisch, dass der Mazda
> trotz 21% niedrigerem Neupreis im Leasing nicht billiger, sondern teurer
> ist.
>
> Quelle aller Daten: www.autobudget.de
>
>> Und in einem Atemzug mit einem Alfa Romeo genannt zu werden, finde ich
>> unangemessen.
>
> Qualitativ vermutlich ja. Optisch (natürlich subjektiv) sehr brauchbar.
>
>> Es ist wohl eher so, dass die Geschäftsbeziehungen einzelner deutscher
>> Hersteller zu einzelnen deutschen Leasingunternehmen besonders günstige
>> Angebote solcher Fahrzeuge begünstigen
>
> Falsch. Ursache siehe oben. Zumindest im von mir konkret genannten Fall
> Audi und ALD ist es übrigens mit den Geschäftsbeziehungen genau
> andersherum.
Und warte mal ab, wenn ALD ins internationalen Geschäft einsteigt!
Da gehe ich zum Händler und drohe, den Wagen bei ALD-I zu beziehen! ;-)
Re: Neue Dienstwagenregelung auch für Arbeitnehmer
am 02.02.2006 12:53:25 von Michael Dietrich
Gerd Kluger schrieb:
> > Zwangsübernahme eines sehr teuren Dienstwagens
> > Zwangsversteuerung 1%
> > Keine Zeit für private Nutzung
> >
> > Und nun? Gehaltsbestandteil? Höchstens als Lohnabzug.
>
> Will, Du machst einen Fehler. Du stellst immer irgend
> einen absurden Spezialfall (Deinen?!?) als den Normalfall
> hin.
Nö, so ein Spezialfall ist das gar nicht.
Ich fahre mit meinem Firmenwagen täglich ca. 250km dienstlich
und bin rein beruflich täglich etwa 12-14h außer Haus.
Da bleibt nicht viel Zeit und Lust, noch mal eine Runde privat zu
fahren.
Und einige meiner Kollegen sehen das genauso.
Michael
Re: Neue Dienstwagenregelung auch fürArbeitnehmer
am 02.02.2006 15:23:26 von Gerd Kluger
"Michael Dietrich" schrieb:
> Gerd Kluger schrieb:
>
> > > Zwangsübernahme eines sehr teuren Dienstwagens
> > > Zwangsversteuerung 1%
> > > Keine Zeit für private Nutzung
> > >
> > > Und nun? Gehaltsbestandteil? Höchstens als Lohnabzug.
> >
> > Will, Du machst einen Fehler. Du stellst immer irgend
> > einen absurden Spezialfall (Deinen?!?) als den Normalfall
> > hin.
>
> Nö, so ein Spezialfall ist das gar nicht.
> Ich fahre mit meinem Firmenwagen täglich ca. 250km dienstlich
> und bin rein beruflich täglich etwa 12-14h außer Haus.
>
> Da bleibt nicht viel Zeit und Lust, noch mal eine Runde privat zu
> fahren.
> Und einige meiner Kollegen sehen das genauso.
Und Du möchtest damit bitte was sagen? Wenn man schon auf einen fast 1
Monat alten Thread antwortet, sollte man diesen doch wenigstens ganz
lesen um zu erfassen, worum es ging.
Mir hat mein Kantinenessen heute auch nicht geschmeckt, trotzdem ist es
Gehaltsbestandteil und ich habe brav meinen Sachbezugswert von 2,61 EUR
versteuert. ;-)
Gruß
Gerd
Re: Neue Dienstwagenregelung auch für Arbeitnehmer
am 08.03.2006 12:43:28 von Michel Firholz
"Michael Dietrich" <> wrote in message
news:
Gerd Kluger schrieb:
> > Zwangsübernahme eines sehr teuren Dienstwagens
> > Zwangsversteuerung 1%
> > Keine Zeit für private Nutzung
> >
> > Und nun? Gehaltsbestandteil? Höchstens als Lohnabzug.
>
> Will, Du machst einen Fehler. Du stellst immer irgend
> einen absurden Spezialfall (Deinen?!?) als den Normalfall
> hin.
> Nö, so ein Spezialfall ist das gar nicht.
> Ich fahre mit meinem Firmenwagen täglich ca. 250km dienstlich
> und bin rein beruflich täglich etwa 12-14h außer Haus.
> Da bleibt nicht viel Zeit und Lust, noch mal eine Runde privat zu
> fahren.
> Und einige meiner Kollegen sehen das genauso.
ROTFL!
Täglich? an allen 7 Tagen der Woche?
Du armer.