Auto aufgebrochen-was tun?
Auto aufgebrochen-was tun?
am 05.01.2006 19:42:47 von Nicole Schmidt
Hi,
mein Radio ist weg, CDs auch, die Beifahrertür ist beschädigt.
Was tun? Zur Polizei fahren und Anzeige erstatten oder kommen lassen,
ggf. wegen irgendwelcher Spuren?!
Und dann sofort die Teilkasko benachrichtigen oder reicht morgen früh?
Re: Auto aufgebrochen-was tun?
am 05.01.2006 21:11:50 von Gunar Klemm
Nicole Schmidt schrieb:
> Hi,
>
> mein Radio ist weg, CDs auch, die Beifahrertür ist beschädigt.
>
> Was tun? Zur Polizei fahren und Anzeige erstatten oder kommen lassen,
> ggf. wegen irgendwelcher Spuren?!
Letzteres.
> Und dann sofort die Teilkasko benachrichtigen oder reicht morgen früh?
Früh dürfte reichen, besser noch wäre es direkt zum
Schadenschnelldienst zu fahren, wenn Dein Versicherer einen in der
Nähe hat, denn da bekommst Du gleich eine Schadennummer zugeteilt.
Aktenzeichen der Polizei bereithalten. Und das wars. Die CDs laufen
aber über die Hausratversicherung.
GK
Re: Auto aufgebrochen-was tun?
am 05.01.2006 21:50:59 von Dirk Hogenkamp
"Nicole Schmidt" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Hi,
>
> mein Radio ist weg, CDs auch, die Beifahrertür ist beschädigt.
>
> Was tun? Zur Polizei fahren und Anzeige erstatten oder kommen lassen,
> ggf. wegen irgendwelcher Spuren?!
Polizei ist wichtig, da Du ein Aktenzeichen benötigst.
>
> Und dann sofort die Teilkasko benachrichtigen oder reicht morgen früh?
Wenn Du hast, auch Deinen Hausratversicherer. Der interessiert sich speziell
für die Uhrzeit des Einbruchs. Diese muss im Polizeiprotokoll vermerkt sein.
Gruß Dirk
Re: Auto aufgebrochen-was tun?
am 06.01.2006 09:34:39 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: Auto aufgebrochen-was tun?
am 06.01.2006 13:51:39 von Andreas Dausch
Klemm schrieb:
> Früh dürfte reichen, besser noch wäre es direkt zum
> Schadenschnelldienst zu fahren, wenn Dein Versicherer einen in der
> Nähe hat, denn da bekommst Du gleich eine Schadennummer zugeteilt.
> Aktenzeichen der Polizei bereithalten. Und das wars. Die CDs laufen
> aber über die Hausratversicherung.
>
> GK
>
Hallo,
die CDs über die Hausratversicherung funktioniert aber nur bei alten
Bedingungen bis VHB '74 und nur wenn tagsüber, oder bei einigen neuen
Tarifen in den Superluxusvarianten. Z.B. im InterRisk Tarif XXL. Ob es
ein besonderer Vorteil ist zum Schadenschnelldienst zu fahren nur um
gleich ne Schadennummer zugeteilt zu bekommen, wage ich zu bezweifeln.
Wenn ich gleich bei der Versicherung anrufe und den Schaden melde,gibts
auch ne Schadennummer. Die legen die Meldung nicht erst ins Bücherregal.
Viele Grüße
Andreas
--
Andreas Dausch
Versicherungsfachwirt & Rettungsassistent
Landeckweg 11, 76831 Eschbach
Tel.: 06345-919375, Fax: 919377, mobil: 0171-9527856
www.versicherungspfalz.de, www.immobilienpfalz.de, www.eschbachpfalz.de
Re: Auto aufgebrochen-was tun?
am 06.01.2006 17:13:15 von Gunar Klemm
Gisbert Sachs schrieb:
> Klemm schrieb:
>
> > Aktenzeichen der Polizei bereithalten. Und das wars. Die CDs laufen
> > aber über die Hausratversicherung.
>
> Decken neuere Hausratbedingungen wieder den Einbruch in ein Kfz ab?
Eingeschränkt.
- zwischen 6:00 und 22:00 Uhr passiert ;
oder
- Fahrtunterbrechung von nicht länger als 2 Stunden ;
- Wertsachen und Gegenstände in Autoanhängern sind ausgeschlossen.
GK
Re: Auto aufgebrochen-was tun?
am 06.01.2006 18:01:24 von Gunar Klemm
Andreas Dausch schrieb:
> Klemm schrieb:
>
> > Früh dürfte reichen, besser noch wäre es direkt zum
> > Schadenschnelldienst zu fahren, wenn Dein Versicherer einen in der
> > Nähe hat, denn da bekommst Du gleich eine Schadennummer zugeteilt.
> > Aktenzeichen der Polizei bereithalten. Und das wars. Die CDs laufen
> > aber über die Hausratversicherung.
> >
> > GK
> >
> Hallo,
> die CDs über die Hausratversicherung funktioniert aber nur bei alten
> Bedingungen bis VHB '74 und nur wenn tagsüber, oder bei einigen neuen
> Tarifen in den Superluxusvarianten. Z.B. im InterRisk Tarif XXL.
Jep.
> Ob es
> ein besonderer Vorteil ist zum Schadenschnelldienst zu fahren nur um
> gleich ne Schadennummer zugeteilt zu bekommen, wage ich zu bezweifeln.
> Wenn ich gleich bei der Versicherung anrufe und den Schaden melde,gibts
> auch ne Schadennummer. Die legen die Meldung nicht erst ins Bücherregal.
OK, ich ging vom Idealfall "Allianz in Berlin" aus. Der
Schadenschnelldienst ist kein externer, sondern sitzt direkt in den
Treptowers (Zentrale). Die Daten werden von dem Gutachter elektronisch
erfasst und der zuständige Schadensachbearbeiter hat sie sofort
abrufbereit auf dem Schirm, da liegt nichts im Bücherregal, da der
Schaden bereits intern erfasst ist. I.d.R. gibt es auch gleich die
Reparaturfreigabe für die Werkstatt.
Grüße
GK
Re: Auto aufgebrochen-was tun?
am 08.01.2006 17:26:20 von Stephan Bumberger
Gisbert Sachs:
> Klemm schrieb:
>
>> Aktenzeichen der Polizei bereithalten. Und das wars. Die CDs laufen
>> aber über die Hausratversicherung.
>
> Decken neuere Hausratbedingungen wieder den Einbruch in ein Kfz ab?
XXL-Deckung Interrisk:
| 20. Diebstahl aus Kraftfahrzeugen
| 20.1 In Erweiterung von § 5 Nr. 1 VHB 92-L wird Entschädigung
| geleistet für versicherte Sachen (§1 VHB 92-L), die sich in
| einem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeuges
| befanden und von einem Dieb durch Aufbrechen
| des Fahrzeuges entwendet, zerstört oder beschädigt wurden.
| Dem Aufbrechen steht die Verwendung falscher Schlüssel
| oder anderer zum ordnungsgemäßen Öffnen nicht bestimmter
| Werkzeuge gleich.
| 20.2 Während der Nachtzeit zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr
| besteht Versicherungsschutz in vollem Umfang nur, wenn
| das entsprechend Nr. 20.1 gesicherte Fahrzeug während
| einer Fahrtunterbrechung von maximal zwei Stunden abgestellt
| wurde.
| 20.3 Wertsachen, elektronische Geräte und Fotoapparate müssen
| so untergebracht werden, dass sie von außen nicht sichtbar
| sind. Geld, Urkunden und Wertpapiere sind in Kraftfahrzeugen
| nicht versichert.
| 20.4 Je Versicherungsfall werden höchstens 1.200 ¤ ersetzt. Sind
| bei einem Diebstahl zur Nachtzeit die Voraussetzungen nach
| Nr. 20.2 nicht gegeben, ist die Entschädigung auf 600 ¤
| begrenzt und anstelle des Neuwertes wird nur der sich aus
| Alter, Abnutzung und Gebrauch der Sachen ergebende
| Zeitwert erstattet.
| 20.5 Jeder Schaden muss unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle
| angezeigt werden, wobei ein Verzeichnis der
| abhanden gekommenen Sachen vorzulegen ist.
BOX-Plus, DBV-Winterthur:
| Aufbruchdiebstahl aus Kraftfahrzeugen,
| Wohnanhängern und Dachboxen rund um die
| Uhr bis 1.500 ¤
Gruß
Stephan
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