Zoll/Steuer auf EURO-Muenzen?

Zoll/Steuer auf EURO-Muenzen?

am 03.01.2006 01:00:00 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Zoll/Steuer auf EURO-Muenzen?

am 03.01.2006 21:49:15 von Hans-Peter Popowski

"Kai Rohrbacher" schrieb im Newsbeitrag news:

Hallo Kai,

> neulich erhalte ich vom Vatikan ein paar Euro-Umlaufmünzen zugeschickt -
> und vom deutschen Zollamt die Aufforderung, für den Nominalwert der Münzen
> in Höhe von Euro 3,88 doch bitteschön einen Einfuhrzoll von Euro 5,60
> nachzuzahlen.
> Nun sind die Euro-Münzen ja ganz normale Zahlungsmittel, deshalb die
> Frage: Seit wann muss man denn auf die Einfuhr gesetzlicher Zahlungsmittel
> auch noch Zoll entrichten? Oder hatte das Zollamt nur einen schlechten
> Tag?

tja, so ist das eben. ;-))

Umsatzsteuerpflichtig sind:
Alle Umsätze mit ungültigen Münzen.
Alle Umsätze mit gültigen Münzen, die nicht zum Nennwert gehandelt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Re: Zoll/Steuer auf EURO-Muenzen?

am 04.01.2006 20:27:03 von Matthias Reichelt

Hallo Hans-Peter,

"Hans-Peter Popowski" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dpeo0n$hsf$01$
> "Kai Rohrbacher" schrieb im Newsbeitrag news:
>
> Hallo Kai,
>
>> neulich erhalte ich vom Vatikan ein paar Euro-Umlaufmünzen zugeschickt -
>> und vom deutschen Zollamt die Aufforderung, für den Nominalwert der
>> Münzen
>> in Höhe von Euro 3,88 doch bitteschön einen Einfuhrzoll von Euro 5,60
>> nachzuzahlen.
>> Nun sind die Euro-Münzen ja ganz normale Zahlungsmittel, deshalb die
>> Frage: Seit wann muss man denn auf die Einfuhr gesetzlicher
>> Zahlungsmittel
>> auch noch Zoll entrichten? Oder hatte das Zollamt nur einen schlechten
>> Tag?
>
> tja, so ist das eben. ;-))
>
> Umsatzsteuerpflichtig sind:
> Alle Umsätze mit ungültigen Münzen.
> Alle Umsätze mit gültigen Münzen, die nicht zum Nennwert gehandelt werden.
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Hans-Peter

Gibt es dafür eine Fundstelle? Oder weil keine Steuerbefreiung greift, gilt
Regelfall?

Gruß Matti

Re: Zoll/Steuer auf EURO-Muenzen?

am 05.01.2006 12:49:38 von Hans-Peter Popowski

"Matthias Reichelt" schrieb im Newsbeitrag
news:43bc2187$0$26919$

Hallo Matthias,

> >> neulich erhalte ich vom Vatikan ein paar Euro-Umlaufmünzen
> >> zugeschickt - und vom deutschen Zollamt die Aufforderung, für den
> >> Nominalwert der Münzen
> >> in Höhe von Euro 3,88 doch bitteschön einen Einfuhrzoll von Euro 5,60
> >> nachzuzahlen.
> >> Nun sind die Euro-Münzen ja ganz normale Zahlungsmittel, deshalb die
> >> Frage: Seit wann muss man denn auf die Einfuhr gesetzlicher
> >> Zahlungsmittel auch noch Zoll entrichten? Oder hatte das Zollamt
> >> nur einen schlechten Tag?

> > tja, so ist das eben. ;-))
> >
> > Umsatzsteuerpflichtig sind:
> > Alle Umsätze mit ungültigen Münzen.
> > Alle Umsätze mit gültigen Münzen, die nicht zum Nennwert gehandelt
> > werden.

> Gibt es dafür eine Fundstelle? Oder weil keine Steuerbefreiung greift,
> gilt Regelfall?

eigentlich prinzipiell, jemand macht mit Zahlungsmitteln Umsatz, indem er
sie "handelt", also mit Gewinn, d.h. nicht zum Nennwert.
Ansonsten ist es irknwo in den UStR zu finden, schau mal in R 59.
Oder § 4 Nr. 8b UStG :
b) die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von gesetzlichen
Zahlungsmitteln. Das gilt nicht, wenn die Zahlungsmittel wegen ihres
Metallgehaltes oder ihres Sammlerwertes umgesetzt werden,

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Re: Zoll/Steuer auf EURO-Muenzen?

am 08.01.2006 01:00:00 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Zoll/Steuer auf EURO-Muenzen?

am 09.01.2006 14:42:26 von Hans-Peter Popowski

"Kai Rohrbacher" schrieb im Newsbeitrag news:

Hi Kai,

> >>>> Nun sind die Euro-Münzen ja ganz normale Zahlungsmittel, deshalb die
> >>>> Frage: Seit wann muss man denn auf die Einfuhr gesetzlicher
> >>>> Zahlungsmittel auch noch Zoll entrichten? Oder hatte das Zollamt
> >>>> nur einen schlechten Tag?

> > eigentlich prinzipiell, jemand macht mit Zahlungsmitteln Umsatz, indem
er
> > sie "handelt", also mit Gewinn, d.h. nicht zum Nennwert.
> > Oder § 4 Nr. 8b UStG :
> > b) die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von gesetzlichen
> > Zahlungsmitteln. Das gilt nicht, wenn die Zahlungsmittel wegen ihres
> > Metallgehaltes oder ihres Sammlerwertes umgesetzt werden,

> danke für die Stelle im Gesetzestext, aber so richtig schlau macht das
> einen ja trotzdem nicht: Wann gilt denn ein Zahlungsmittel "wegen seines
> Metallgehalts" bzw. eben konkret: "wegen seines Sammlerwerts" umgesetzt?
> Z.B.: Wenn ich eine 1-Euro-Münze für 1,01 Euro kaufe, dann schon? Oder
> erst ab x% Aufschlag?

schon das Wörtchen "Kauf" ist schädlich, man kauft keine Münzen als
Zahlungsmittel.
Aber man kann Zahlungsmittel einer Währung in Zahlkungsmittel einer anderen
Währung "tauschen". Oder einen großen Schein in Kleingeld. Aber eben immer
zum aufgeprägten/aufgedruckten Nennwert.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter