Rechnung: Datum der Leistungserbringung
am 05.01.2006 11:15:43 von clausdieter005Hallo, NG,
eine Firma X vermittelt einer Firma Y einen Kunden Z und stellt dafür der
Firma Y eine Provision in Rechnung.
Wie muss die Rechnung der Firma X an die Firma Y aussehen (Wortlaut z.B. "
Provision für die Kontaktvermittlung zu Firma Z am ..), insbesondere im
Hinblick auf das erforderliche "Datum der Leistungserbringung"? Welches ist
dieses Datum? Das Datum der ersten Kontaktaufnahme mit der Firma Z oder das
der letzten? Und in dem Falle, dass die Firma X beim Kunden Z auch das
Leistungsangebot der Firma Y präsentiert, was ist dann das Datum der
Leistungserbringung? Das Datum der Kontaktvermittlung und/oder des ersten
Präsentationstermins oder wenn es mehrere waren, das des letzten? Wenn hier
ein Datum angegeben wird, das vielleicht schon ein halbes Jahr zurückliegt,
wie ist das zu bewerten im Hinblick auf die Rechnungsstellung einer evtl. zu
gründenen GmbH der Firma X?
Muss und darf überhaupt die Firma Z und deren Adresse aus
datenschutzrechtlichen Gründen in der Rechnung genannt werden?
Danke für Eure Hilfe!
CD