GroeÃenordnungder Kosten eines Verfahrens vor dem Finanzgericht gesucht
GroeÃenordnungder Kosten eines Verfahrens vor dem Finanzgericht gesucht
am 09.01.2006 20:26:33 von dqb686
Guten Tag,
mit welcher GröÃenordnung an Kosten ist bei einer Klage vor dem
Finanzgericht zu rechnen?
Sachverhalt:
Das FA erkennt die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer nicht an, obwohl eine
mehrjährige nebenberufliche Weiterbildung (Fernstudium) absolviert wird.
Eine Arbeitgeberbescheinigung aus der hervorgeht, dass der dortige
Arbeitsplatz nicht zu Studienzwecken genutzt werden kann und darf liegt
vor. Der strittige Betrag beläuft sich auf 1.250 Euro, d.h. der maximale
anteilig anrechenbare Betrag.
Im Internet sind Verfahrenskosten zwischen 200 Euro und nach oben offen zu
finden, unabh. von der Anzahl der zu absolvieren Instanzen.
Mir ist bewuÃt, dass ich maximal Aussagen über eine GröÃenordnung
(50...500...5000 Euro) erhalten kann.
Ggf. Off-Topic:
Für Hinweise auf einen entsprechend erfahrenen Steuerberater / Anwalt im
Raum Frankfurt a.M. bin ich dankbar. Diese bitte per Email an die u.g.
Emailadresse, um Werbung in der Newsgroup zu vermeiden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Mit freundlichen GrüÃen
Andreas Demmig
dqb686[ät]web.de
Re: Groeßenordnung der Kosten eines Verfahrens vor dem Finanzgericht gesucht
am 09.01.2006 22:52:02 von Florian Kleinmanns
"A.Demmig" <> schrieb:
>mit welcher Größenordnung an Kosten ist bei einer Klage vor dem
>Finanzgericht zu rechnen?
>Sachverhalt:
>Das FA erkennt die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer nicht an, obwohl eine
>mehrjährige nebenberufliche Weiterbildung (Fernstudium) absolviert wird.
>Eine Arbeitgeberbescheinigung aus der hervorgeht, dass der dortige
>Arbeitsplatz nicht zu Studienzwecken genutzt werden kann und darf liegt
>vor. Der strittige Betrag beläuft sich auf 1.250 Euro, d.h. der maximale
>anteilig anrechenbare Betrag.
Um welche Steuererstattung/-nachzahlung geht es? Ich schätze mal, etwa
400 Euro. Dann belaufen sich die reinen Gerichtskosten für die erste
Instanz nach § 52 Abs. 4, § 34 GKG, KV Nr. 6110 auf EUR 220. Hinzu
kommen die Kosten für den Steuerberater/Anwalt, die deutlich höher
liegen dürften.
Grüße
Florian
--
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Re: Groeßenordnung der Kosten eines Verfahrens vor dem Finanzgericht gesucht
am 11.01.2006 10:43:41 von Wolfgang Fieg
"Florian Kleinmanns" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Hinzu
> kommen die Kosten für den Steuerberater/Anwalt, die deutlich höher
> liegen dürften.
>
Ja, zumindest, wenn mündlich verhandelt wird: 2,8 Gebühren aus 1.000 Euro
Mindest-Gegenstandswert = 2,8 *85 Euro + PTK-Pauschale + USt. = rund 300
Euro (Nr. 3200, 3202 VV-RVG). Hinzu kommen evtl. Fahrtkosten und
Abwesenheitsgeld des Anwalts, wenn er seine Kanzlei nicht am Sitz des
Finanzgerichts hat.
Wolfgang
Re: Groeßenordnungder Kosten eines Verfahrens vor dem Finanzgericht gesucht
am 11.01.2006 21:04:04 von dqb686
Wolfgang Fieg wrote:
>
> "Florian Kleinmanns" <> schrieb im
> Newsbeitrag news:
>
>> Hinzu
>> kommen die Kosten für den Steuerberater/Anwalt, die deutlich höher
>> liegen dürften.
>>
>
> Ja, zumindest, wenn mündlich verhandelt wird: 2,8 Gebühren aus 1.000 Euro
> Mindest-Gegenstandswert = 2,8 *85 Euro + PTK-Pauschale + USt. = rund 300
> Euro (Nr. 3200, 3202 VV-RVG). Hinzu kommen evtl. Fahrtkosten und
> Abwesenheitsgeld des Anwalts, wenn er seine Kanzlei nicht am Sitz des
> Finanzgerichts hat.
>
> Wolfgang
Diese Informationen helfen mir weiter. Vielen Dank an alle Antworter.
Mit freundlichen GrüÃen
A.Demmig