Ansparabschreibungen

Ansparabschreibungen

am 11.01.2006 10:20:18 von RalfWeb1

Hallo,

ich beschaeftige mich gerade mit einer Broschuere für Existenzgruender
und bin dabei bei den Ansparabschreibungen/Ansparruecklagen.
Inwiefern haben diese Ruecklagen mit Abschreibung zu tun? Ich verstehe
den Zusammenhang nicht richtig.
Außerdem verstehe ich nicht, wo das Geld dieser Ruecklage dann
herkommt, da es nicht (buchungstechnisch gesehen) von irgendeinem Konto
abgebucht wird.
Muesste die Aufloesung dieser Ruecklagen nicht den Gewinn mindern, wenn
dafuer dann ein Geraet gekauft wird?

Vielen Dank schon mal für die Hilfe!

MfG, Ralf...

Re: Ansparabschreibungen

am 11.01.2006 14:01:29 von Matthias Kryn

schrieb:

> ich beschaeftige mich gerade mit einer Broschuere für
> Existenzgruender und bin dabei bei den
> Ansparabschreibungen/Ansparruecklagen.
> Inwiefern haben diese Ruecklagen mit Abschreibung zu tun? Ich
> verstehe den Zusammenhang nicht richtig.

Mindert den Gewinn -- wie "normale" Abschreibungen auch.

> Außerdem verstehe ich nicht, wo das Geld dieser Ruecklage dann
> herkommt, da es nicht (buchungstechnisch gesehen) von
> irgendeinem Konto abgebucht wird.

Es fließt kein Geld, aber rechnerisch wird der Gewinn gemindert.
Das ist ja das Schöne daran: den Gewinn zu verkleinern, ohne
dass Liquidität abfließt.

> Muesste die Aufloesung dieser Ruecklagen nicht den Gewinn
> mindern, wenn dafuer dann ein Geraet gekauft wird?

Die Auflösung erhöht natürlich den Gewinn (wenn Du Dir
vorstellst, dass es vorher sozusagen eine "Ausgabe" war, dann
muss es jetzt natürlich eine "Einnahme" sein). Der Kauf mindert
den Gewinn dann wieder. Wenn die Höhe der Ansparabschreibung
sich exakt mit der Investitionshöhe deckt, ist das ganze in
dieser Periode erfolgsneutral. Effekt: Du hast den Gewinn schon
eine Periode früher gemindert.

Alles klar?

Grüße
Matthias

Re: Ansparabschreibungen

am 11.01.2006 14:31:18 von Stanislaw Gierlicki

On 11 Jan 2006 01:20:18 -0800, wrote:

>ich beschaeftige mich gerade mit einer Broschuere für Existenzgruender
>und bin dabei bei den Ansparabschreibungen/Ansparruecklagen.
>Inwiefern haben diese Ruecklagen mit Abschreibung zu tun? Ich verstehe
>den Zusammenhang nicht richtig.
IMHO nur soviel, dass damit später Anlagen finanziert werden
sollen, die anschließend abgeschrieben werden. Die Rücklage an sich
ist reines Ansparen für künftige Ausgaben und kein Abschreiben.

>Außerdem verstehe ich nicht, wo das Geld dieser Ruecklage dann
>herkommt, da es nicht (buchungstechnisch gesehen) von irgendeinem Konto
>abgebucht wird.

Stell dir vor, du hast dieses Jahr 50 Mille EUR Gewinn gemacht. Und
nächstes oder übernächstes Jahr willst du eine größere
Anlageninvestition tätigen (ich bin leider nicht mehr auf dem
laufenden, für welche Anlagen die AA zulässig ist und für welche
nicht, aber das findest du schon im WWW). Und wegen dieser
Investition wirst du dich mehr um andere Sachen kümmern müssen und
daher weniger Gewinn machen.
Und in dem Jahr, in dem du die Ausgabe tätigen wirst, wird sie ein
ganz schönes Loch in der Kasse aufreißen. Daher sorgst du
klugerweise vor und sparst schon in diesem Jahr auf diese künftige
Investition an. Du nimmst einfach das Geld vom Girokonto und legst
es auf ein Festgeld- oder Tagesgeldkonto oder versteckst es einfach
in der Mattratze oder lässt es auf dem Girokonto weiter vor sich
hin liegen und behältst im Kopf, dass du es nicht anrühren darfst.
Da kommt das Geld her.

Na und, sagst du, das kann ich doch immer machen. Warum soll ich
die Tatsache denn dem FA melden?
Weil das FA gut zu dir sein will (es will grundsätzlich gut zu
allen sein, nur viele verstehen das nicht ;-) ).
Und das FA sagt dann: wenn du so schön für künftige Investitionen
ansparst, dann tun wir einfach so, als hättest du heuer um diesen
Ansparbetrag weniger Gewinn gemacht. Das heißt für dich weniger
Steuer für dieses Jahr.
Nächstes Jahr verdienst du, wie befürchtet, eben nur 40 Mille.
Und gibst wie geplant 10 Mille für die Anlage aus.
Da in Deutschland die Steuerbelastung momentan bis 52151
EUR nicht linear sondern exponenziell ist, ist es steuerlich
günstiger, zwei Jahre lang 45.000 EUR zu versteuern als in einem
Jahr 50.000 und im nächsten 40.000.
Das ist der steuerliche Sinn der Ansparabschreibung.
Von der Liquidität ganz abgesehen.

>Muesste die Aufloesung dieser Ruecklagen nicht den Gewinn mindern, wenn
>dafuer dann ein Geraet gekauft wird?
Später hast du zwei Möglichkeiten: entweder du kaufst tatsächlich
das Gerät, das du haben wolltest und gibst also das Geld wie
geplant aus oder du verzichtest auf den Kauf und löst die
Ansparabschreibung einfach auf (ein Mittelweg, d.h. ein billigeres
Gerät und die Auflösung des Rests ist natürlich auch möglich).

Wenn du im nächsten oder übernächsten Jahr das Gerät kaufst und
dafür u.a. die Ansparabschreibung einsetzt, dann wird dein Gewinn
nicht gemindert, ganz im Gegenteil, er wird erhöht.
Und zwar um den angesparten Betrag. Denn diesen hattest du ja im
Prinzip vor dem Zugriff des FA in die Mattratze versteckt.
Spätestens nach 2 Jahren musst du ihn da rausholen.

Verwendest du diesen Betrag wie geplant für die Anschaffung, dann
wird das FA nur einfach so tun, als hättest du diesen Betrag
wirklich erst in dem Jahr der Anschaffung verdient. D.h. dieser
Betrag erhöht einfach deinen Gewinn in diesem Jahr.
Aber du hast ja die Anlage und die wird abgeschrieben, also mindern
die normalen Abschreibungen wieder deinen Gewinn (ein kleiner
Trost).
Wenn du aber die Anlage nicht kaufst, dann wird das FA nicht mehr
so nett zu dir und sagt, du hast nur Steuergestaltung betrieben,
weil du wusstest, dass du nächstes Jahr weniger Umsatz machen
wirst, deswegen hast du den Gewinn des Vorjahres einfach in das
nächste Jahr verschoben, um die Steuerlast zu drücken.
Und das lässt das FA mit sich nicht machen.
Du musst den aufgelösten Betrag, den du nicht für die Anlage
verwendest, verzinsen (IMHO 6 v.H. p.a.). Das heißt, dass du bei
einer AA von 4.000 (40% der geplanten Ausgabe von 10.000)
spätestens im übernächsten Jahr 4.480 EUR (4000 + 2 x 6% x 4000)
EUR als zu versteuernden Gewinn ausweisen müsstest.

Daher sollte vor der Inanspruchnahme der AA gut überlegt werden, ob
sie im konkreten Fall eher Vorteile oder eher Nachteile mit sich
bringt.

HTH

MfG
Stanislaw Gierlicki

--
Bitte keine Antworten per E-Mail. Ich lese diese Newsgruppe.
Und wenn doch, bitte ".spam" aus der Adresse entfernen.

Re: Ansparabschreibungen

am 11.01.2006 14:36:40 von Stanislaw Gierlicki

On Wed, 11 Jan 2006 14:01:29 +0100, Matthias Kryn wrote:

> Wenn die Höhe der Ansparabschreibung
>sich exakt mit der Investitionshöhe deckt, ist das ganze in
>dieser Periode erfolgsneutral. Effekt: Du hast den Gewinn schon
>eine Periode früher gemindert.

So schön geht es IMHO nicht, denn die AA darf ja höchstens 40 % der
Investitionshöhe betragen, d.h. wenn ich genauso viel angespart wie
jetzt investiert habe, dann muss ich auf 60 % des Ansparbetrages
den Gewinnzuschlag von 6% pro Jahr verbuchen und versteuern.
Oder?

MfG
Stanislaw Gierlicki

--
Bitte keine Antworten per E-Mail. Ich lese diese Newsgruppe.
Und wenn doch, bitte ".spam" aus der Adresse entfernen.

Re: Ansparabschreibungen

am 11.01.2006 15:07:46 von Lutz Schulze

On Wed, 11 Jan 2006 14:36:40 +0100, Stanislaw Gierlicki
<> wrote:

>On Wed, 11 Jan 2006 14:01:29 +0100, Matthias Kryn wrote:
>
>> Wenn die Höhe der Ansparabschreibung
>>sich exakt mit der Investitionshöhe deckt, ist das ganze in
>>dieser Periode erfolgsneutral. Effekt: Du hast den Gewinn schon
>>eine Periode früher gemindert.
>
>So schön geht es IMHO nicht, denn die AA darf ja höchstens 40 % der
>Investitionshöhe betragen,

stimmt soweit

>d.h. wenn ich genauso viel angespart wie
>jetzt investiert habe, dann muss ich auf 60 % des Ansparbetrages
>den Gewinnzuschlag von 6% pro Jahr verbuchen und versteuern.

Nein.

>Oder?

Du löst die gesamte Abschreibung ohne Gewinnzuschlag auf, musst diese
aber als Einnahme verbuchen. Als Ausgabe hast du aber nur die
Abschreibung für diesen Zeitraum zzgl. Sonderabschreibungen, soweit
das möglich ist.

Kommt also immer darauf an.

Lutz
--
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Re: Ansparabschreibungen

am 11.01.2006 15:12:56 von Lutz Schulze

On Wed, 11 Jan 2006 15:07:46 +0100, Lutz Schulze
<> wrote:

>>d.h. wenn ich genauso viel angespart wie
>>jetzt investiert habe, dann muss ich auf 60 % des Ansparbetrages
>>den Gewinnzuschlag von 6% pro Jahr verbuchen und versteuern.
>
>Nein.

Sorry. Natürlich. Hatte 'angespart' als 'geplant' gelesen ....

Lutz
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Re: Ansparabschreibungen

am 11.01.2006 16:20:16 von RalfWeb1

Hallo Stanislaw,

vielen Dank für deine ausfuehrlichen Erlaeuterungen zu diesem Thema.
Hab die Zusammenhaenge jetzt begriffen! Mich hatte nur der Wortteil
"abschreibung" verwirrt, im Prinzip hat es nix mit Abschreibung zu tun.

MfG, Ralf...

Re: Ansparabschreibungen

am 11.01.2006 19:07:35 von Matthias Kryn

Stanislaw Gierlicki schrieb:

> On Wed, 11 Jan 2006 14:01:29 +0100, Matthias Kryn wrote:
>
> > Wenn die Höhe der Ansparabschreibung
> > sich exakt mit der Investitionshöhe deckt, ist das ganze in
> > dieser Periode erfolgsneutral. Effekt: Du hast den Gewinn
> > schon eine Periode früher gemindert.
>
> So schön geht es IMHO nicht, denn die AA darf ja höchstens 40
> % der Investitionshöhe betragen,

Danke. Da habe ich gepennt.

> d.h. wenn ich genauso viel
> angespart wie jetzt investiert habe, dann muss ich auf 60 %
> des Ansparbetrages den Gewinnzuschlag von 6% pro Jahr
> verbuchen und versteuern.
> Oder?

Jap. Bei der Gelegenheit fällt mir auf, dass ich dringend meine
Steuergesetze aktualisieren muss. Ich arbeite noch mit denen von
1999 ... Da warens übrigens max. 50%.

Grüße
Matthias