Abschreibung Modemkarte
am 11.01.2006 13:07:27 von Andy Zenker
Hallo,
grüble gerade über ein vielleicht von der Dimension nicht besonders
großes Problem, interessiert mich aber mal grundsätzlich. Habe mir eine
PCI-Modem-Karte gekauft, die natürlich nicht selbständig bewertbar ist.
Die setze ich in einen PC ein, der schon 2 Jahre alt ist und ich
glaube auf 3 Jahre abgeschrieben wird.
Wie wird jetzt die Karte abgeschrieben? Wie die Restlaufzeit des PCs, in
den sie gehört, also nur 1 Jahr? 3 Jahre, wenn sie neu ist?
Wie wäre es eigentlich bei Gebraucht-PCs, müssen die auch nach dem Kauf
die 3 Jahre abgeschrieben werden nach Afa-Tabelle, oder kann man eine
kürzere Zeit nehmen?
Danke für eure Hilfe,
Andy
Re: Abschreibung Modemkarte
am 11.01.2006 13:21:07 von Matthias Koehler
[Andy:]
> Wie wird jetzt die Karte abgeschrieben? Wie die Restlaufzeit des PCs, in
> den sie gehört, also nur 1 Jahr?
Genau. Und wenn man was in einen bereits abgeschriebenen PC einbaut, bucht
man das sofort als Aufwand wie eine Reparatur.
Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
Re: Abschreibung Modemkarte
am 11.01.2006 14:09:24 von Hans- Peter Walther
Andy Zenker schrieb:
> Hallo,
>
> grüble gerade über ein vielleicht von der Dimension nicht
> besonders großes Problem, interessiert mich aber mal
> grundsätzlich. Habe mir eine PCI-Modem-Karte gekauft, die
> natürlich nicht selbständig bewertbar ist.
> Die setze ich in einen PC ein, der schon 2 Jahre alt ist und
> ich
> glaube auf 3 Jahre abgeschrieben wird.
Soweit so gut.
> Wie wird jetzt die Karte abgeschrieben? Wie die Restlaufzeit
> des PCs, in den sie gehört, also nur 1 Jahr? 3 Jahre, wenn sie
Die Karte erhöht den Restwert des PC, nicht die
Abschreibungszeit!
Klaro?
> neu ist? Wie wäre es eigentlich bei Gebraucht-PCs, müssen die
> auch nach dem Kauf die 3 Jahre abgeschrieben werden nach
> Afa-Tabelle, oder kann man eine kürzere Zeit nehmen?
JStA 1.
Wenn du glaubhaft machen kannst, das die zu erwartende
Lebensdauer weniger ist - kein Problem.
mfg
HPW
Re: Abschreibung Modemkarte
am 11.01.2006 15:01:56 von Will Berghoff
Im News-Beitrag: 43c4f532$0$20771$
tippte Andy Zenker:
> grüble gerade über ein vielleicht von der Dimension nicht besonders
> großes Problem, interessiert mich aber mal grundsätzlich. Habe mir
> eine PCI-Modem-Karte gekauft, die natürlich nicht selbständig
> bewertbar ist.
Für mich ist sowas Reparaturaufwand.
Gruß
Will
Re: Abschreibung Modemkarte
am 11.01.2006 19:41:54 von Matthias Reichelt
Hi Andy,
"Andy Zenker" <> schrieb im Newsbeitrag
news:43c4f532$0$20771$
> Hallo,
>
> grüble gerade über ein vielleicht von der Dimension nicht besonders großes
> Problem, interessiert mich aber mal grundsätzlich. Habe mir eine
> PCI-Modem-Karte gekauft, die natürlich nicht selbständig bewertbar ist.
Bewertbar ja, aber nicht selbständig nutzbar.
> Die setze ich in einen PC ein, der schon 2 Jahre alt ist und ich glaube
> auf 3 Jahre abgeschrieben wird.
> Wie wird jetzt die Karte abgeschrieben? Wie die Restlaufzeit des PCs, in
> den sie gehört, also nur 1 Jahr? 3 Jahre, wenn sie neu ist?
> Wie wäre es eigentlich bei Gebraucht-PCs, müssen die auch nach dem Kauf
> die 3 Jahre abgeschrieben werden nach Afa-Tabelle, oder kann man eine
> kürzere Zeit nehmen?
R44 Abs. 10 EStR. Modem nachträgliche Anschaffungskosten PC (Funktionsumfang
wird größer).
Verteilung auf die Restlaufzeit, es bestehen keine Bedenken, die
verbleibende Afa-Staffel als Grundlage zu nehmen. Also wie oben von Dir
angeführt PC neu 3 Jahre, Zeitpunkt ntHK 2. Jahr verbleibt also noch ein
Jahr. Bei vollständig abgeschriebenen PC hinzuaktivieren und gleich wieder
abschreiben (ND kleiner 1 Jahr).
Gruß Matti
Re: Abschreibung Modemkarte
am 11.01.2006 21:05:42 von Berti Ferranti
Andy Zenker schrieb:
> Hallo,
>
> grüble gerade über ein vielleicht von der Dimension nicht besonders
> großes Problem, interessiert mich aber mal grundsätzlich. Habe mir eine
> PCI-Modem-Karte gekauft, die natürlich nicht selbständig bewertbar ist.
> Die setze ich in einen PC ein, der schon 2 Jahre alt ist und ich glaube
> auf 3 Jahre abgeschrieben wird.
> Wie wird jetzt die Karte abgeschrieben? Wie die Restlaufzeit des PCs, in
> den sie gehört, also nur 1 Jahr? 3 Jahre, wenn sie neu ist?
> Wie wäre es eigentlich bei Gebraucht-PCs, müssen die auch nach dem Kauf
> die 3 Jahre abgeschrieben werden nach Afa-Tabelle, oder kann man eine
> kürzere Zeit nehmen?
Eine Modemkarte für 5 willst du absetzen?
mfg Berti
Re: Abschreibung Modemkarte
am 12.01.2006 09:18:39 von Klaus Wagner
Hallo Andy,
"Andy Zenker" <> schrieb im Newsbeitrag
news:43c4f532$0$20771$
> Hallo,
>
> grüble gerade über ein vielleicht von der Dimension nicht besonders großes
> Problem, interessiert mich aber mal grundsätzlich. Habe mir eine
> PCI-Modem-Karte gekauft, die natürlich nicht selbständig bewertbar ist.
> Die setze ich in einen PC ein, der schon 2 Jahre alt ist und ich glaube
> auf 3 Jahre abgeschrieben wird.
> Wie wird jetzt die Karte abgeschrieben? Wie die Restlaufzeit des PCs, in
> den sie gehört, also nur 1 Jahr? 3 Jahre, wenn sie neu ist?
Ich bin kein Steuerberater, aber ich würd das Teil in den PC einbauen und
die Rechnung ganz ohne Umstände verbuchen. Weil: Man kann sich auch ins Knie
pinkeln ;-)
Und wenn ein Steuerprüfer das mal finden sollte und als *nicht* OK
reklamiert, dann soll ers haben. Die müssen ja auch was finden.
Vielleicht ist das so nicht korrekt. Aber ich würd´s so tun. Schließlich muß
das Teil ja nicht mit dem PC "sterben" sondern Du kannst es in den neuen PC
wieder einbauen. Somit wäre es eher als ein Zubehör zu betrachten. Aber
vielleicht erbarmt sich ja noch ein Spezialist!
> Wie wäre es eigentlich bei Gebraucht-PCs, müssen die auch nach dem Kauf
> die 3 Jahre abgeschrieben werden nach Afa-Tabelle, oder kann man eine
> kürzere Zeit nehmen?
Weiß nicht!
Gruß
Klaus
Re: Abschreibung Modemkarte
am 12.01.2006 10:58:59 von Matthias Reichelt
Hi Berti,
"Berti Ferranti" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dq3odb$if6$
> Andy Zenker schrieb:
>> Hallo,
>>
>> grüble gerade über ein vielleicht von der Dimension nicht besonders
>> großes Problem, interessiert mich aber mal grundsätzlich. Habe mir eine
>> PCI-Modem-Karte gekauft, die natürlich nicht selbständig bewertbar ist.
>> Die setze ich in einen PC ein, der schon 2 Jahre alt ist und ich glaube
>> auf 3 Jahre abgeschrieben wird.
>> Wie wird jetzt die Karte abgeschrieben? Wie die Restlaufzeit des PCs, in
>> den sie gehört, also nur 1 Jahr? 3 Jahre, wenn sie neu ist?
>> Wie wäre es eigentlich bei Gebraucht-PCs, müssen die auch nach dem Kauf
>> die 3 Jahre abgeschrieben werden nach Afa-Tabelle, oder kann man eine
>> kürzere Zeit nehmen?
>
> Eine Modemkarte für 5 willst du absetzen?
Die Frage kann man nicht nur auf die Höhe (5) abstellen. Es kann sich ja
auch eine Wasserkühlung und Super-VGA-Karte handeln, welche ich in meinen
386 reinfummle.
Die Kosten wären größer. Der Ausgangsfall wäre der gleiche. Also muss das
steuerliche Ergebnis das gleiche sein.
Gruß Matti
Re: Abschreibung Modemkarte
am 12.01.2006 14:42:40 von Adrian Thomale
"Matthias Reichelt" <> wrote:
>> kürzere Zeit nehmen?
>R44 Abs. 10 EStR. Modem nachträgliche Anschaffungskosten PC (Funktionsumfang
>wird größer).
>Verteilung auf die Restlaufzeit, es bestehen keine Bedenken, die
>verbleibende Afa-Staffel als Grundlage zu nehmen. Also wie oben von Dir
>angeführt PC neu 3 Jahre, Zeitpunkt ntHK 2. Jahr verbleibt also noch ein
>Jahr. Bei vollständig abgeschriebenen PC hinzuaktivieren und gleich wieder
>abschreiben (ND kleiner 1 Jahr).
Also das macht mich nun fertig. Ich war letztes Jahr auf dem FA, bei
einem Berater. Ich hatte Mitte 2002 einen PC selbständig
zusammengebastelt, teilweise aus sehr alten Komponenten. 3
Abschreibung, bis Mitte 2005.
2004 (ein Jahr vor Ende der Abschreibung) hatte ich in dem PC noch ein
neues Gehäuse, Netzteil und ein DVD-Laufwerk spendiert, als Ersatz für
die älteren Bauteile.. Zusätzlich kam noch ein TFT-Monitor hinzu.
Die Beraterin beim FA meinte zu mir, ich müsse die neu eingebauten
Komponenten wieder auf 3 Jahre abschreiben, der TFT sowieso.
Grüße, Adrian
Re: Abschreibung Modemkarte
am 12.01.2006 22:28:34 von Christian Wieland
Hallo Andy,
Andy Zenker schrieb:
> Hallo,
>
> grüble gerade über ein vielleicht von der Dimension nicht besonders=
> großes Problem, interessiert mich aber mal grundsätzlich. Habe mir =
eine
> PCI-Modem-Karte gekauft, die natürlich nicht selbständig bewertbar =
ist.
> Die setze ich in einen PC ein, der schon 2 Jahre alt ist und ich
> glaube auf 3 Jahre abgeschrieben wird.
> Wie wird jetzt die Karte abgeschrieben? Wie die Restlaufzeit des PCs, i=
n
> den sie gehört, also nur 1 Jahr? 3 Jahre, wenn sie neu ist?
> Wie wäre es eigentlich bei Gebraucht-PCs, müssen die auch nach dem =
Kauf
> die 3 Jahre abgeschrieben werden nach Afa-Tabelle, oder kann man eine
> kürzere Zeit nehmen?
Wie bereits weiter oben beschrieben, würde ich mir über diese kleine =
Teil
keinerlei Gedanken machen und es einfach entweder unter Reparatur &
Instandhaltung oder unter Bürobedarf buchen.
Bei 100 EUR Kosten wird sich niemand für den Anlagenspiegel interessier=
en.
Gruß
Christian, der kein Buchhalter ist!