Steuerprüfung in Betriebsräumen

Steuerprüfung in Betriebsräumen

am 11.01.2006 23:25:07 von Mark Ise

Hallo,

darf ein zu prüfender Betrieb ohne Angabe von Gründen darauf bestehen,
dass der Steuerprüfer vom FA die Betriebsprüfung in den Räumlichkeiten
des Steuerberaters durchführt und nicht in den Betriebsräumen?

Gibt es dafür evtl. gewisse Ausnahmen (z.B.: sehr kleines Büro in
kleiner Wohnung mit 4-köpfiger Familie)?

--
Mark

Re: Steuerprüfung in Betriebsräumen

am 11.01.2006 23:34:20 von Eric Lorenz

Mark Ise schrieb:

> darf ein zu prüfender Betrieb ohne Angabe von Gründen darauf bestehen,
> dass der Steuerprüfer vom FA die Betriebsprüfung in den Räumlichkeiten
> des Steuerberaters durchführt und nicht in den Betriebsräumen?
>
> Gibt es dafür evtl. gewisse Ausnahmen (z.B.: sehr kleines Büro in
> kleiner Wohnung mit 4-köpfiger Familie)?

Geregelt ist das ganze in § 200 Abs. 2 AO und § 6 BpO

§ 200 Abs. 2 AO sieht als Prüfungsort grundsätzlich die Geschäftsräume
vor. Die Durchführung der Außenprüfung in den Geschäftsräumen verstößt
nicht gegen Art. 13 GG. Ist ein geeigneter Geschäftsraum vorhanden, muss
die Außenprüfung dort stattfinden.

Sind keine geeigneten Geschäftsräume vorhanden, ist in den Wohnräumen
oder an Amtsstelle zu prüfen (§ 200 Abs. 2 S. 1 AO , § 6 S. 2 BpO).
Die Prüfung in den Wohnräumen ist jedoch gegen den Willen des
Steuerpflichtigen nicht zulässig.

Ausnahmsweise (§ 6 S. 3 BpO) kann an einem anderen Ort (z.B. beim
Steuerberater) geprüft werden, wenn der Steuerpflichtige dies beantragt
und ein schützenswertes Interesse an der Durchführung der Außenprüfung
an einem anderen Ort zu bejahen ist. Die Ablehnung eines entsprechenden
Antrags des Steuerpflichtigen muss begründet werden (von Wedelstädt, DB
2000, S. 1356, 1358).


Eric

Re: Steuerprüfung in Betriebsräumen

am 11.01.2006 23:52:54 von Mark Ise

>> darf ein zu prüfender Betrieb ohne Angabe von Gründen darauf bestehen,
>> dass der Steuerprüfer vom FA die Betriebsprüfung in den Räumlichkeiten
>> des Steuerberaters durchführt und nicht in den Betriebsräumen?
>>
> Sind keine geeigneten Geschäftsräume vorhanden, ist in den Wohnräumen
> oder an Amtsstelle zu prüfen (§ 200 Abs. 2 S. 1 AO , § 6 S. 2 BpO).
> Die Prüfung in den Wohnräumen ist jedoch gegen den Willen des
> Steuerpflichtigen nicht zulässig.

Das ist angenehm.
>
> Ausnahmsweise (§ 6 S. 3 BpO) kann an einem anderen Ort (z.B. beim
> Steuerberater) geprüft werden, wenn der Steuerpflichtige dies beantragt
> und ein schützenswertes Interesse an der Durchführung der Außenprüfung
> an einem anderen Ort zu bejahen ist. Die Ablehnung eines entsprechenden
> Antrags des Steuerpflichtigen muss begründet werden (von Wedelstädt, DB
> 2000, S. 1356, 1358).

Supi Info. Danke.

Dann müsste man nun klären, ob ein Büro von 2,5x2,5qm und eine ebenso
kleines Archiv geeignete Geschäftsräume sind.

--
Mark

Re: Steuerprüfung in Betriebsräumen

am 11.01.2006 23:58:12 von Eric Lorenz

Mark Ise schrieb:

> Dann müsste man nun klären, ob ein Büro von 2,5x2,5qm und eine ebenso
> kleines Archiv geeignete Geschäftsräume sind.

Begründung: Geschäftsbetrieb wäre eingeschränkt! Aber eine Besichtigung
könnte stattfinden!

Eric

Re: Steuerprüfung in Betriebsräumen

am 12.01.2006 00:04:13 von Mark Ise

>> Dann müsste man nun klären, ob ein Büro von 2,5x2,5qm und eine ebenso
>> kleines Archiv geeignete Geschäftsräume sind.
>
> Begründung: Geschäftsbetrieb wäre eingeschränkt! Aber eine Besichtigung
> könnte stattfinden!

Eine Besichtigung wäre ja OK, aber wenn da jemand einen oder mehrere
Tage dicht gedrängt neben einem säße, wäre das schon übel.

Aber das muss ja vermutlich nicht sein.

--
Mark

Re: Steuerprüfung in Betriebsräumen

am 12.01.2006 07:34:33 von Guido Schmidt

Eric Lorenz schrieb:

> Aber eine Besichtigung könnte stattfinden!

Ich hatte 2002 ein Haus gebaut und in das Haus einen separaten Bürotrakt
integriert (eigener Eingang, keine Verbindung zw. privat und Büro). Da
wird ja - z.B. bei der Aufteilung der Quadratmeterzahlen zwischen privat
und gewerblich - sehr gern geschummelt und deswegen seitens des
Finanzamtes gern geprüft. In 2005 hatte ich dann Betriebsprüfung für
2001-2003. Sollte auch hier stattfinden. Ich arbeite im Wesentlichen als
One-Man-Show (+freie Mitarbeiter). Die Prüfung fand dann in den Räumen
des Steuerberaters statt, obwohl ich 3 Arbeitsplätze zur Verfügung hätte
stellen können. Begründung: Ich habe an dem Tag wichtige Termine außerhalb.

Die Prüferin war zunächst auch ganz heiß auf eine Besichtigung. Nachdem
ich und der Steuerberater mehrfach darauf hingewiesen haben, dass das
überhaupt kein Problem ist und das sie gern vorbeischauen kann, hat sie
das Interesse verloren. Hatte wohl den Eindruck, dass wir nichts
verheimlichen wollen.

Ich hatte übrigens mächtig Bammel vor der Prüfung - war meine erste. Wir
konnten aber alle heiklen Punkte klären und das ging dann mit +/- null
aus (um dem OP etwas Mut zu machen).

Guido

Re: Steuerprüfung in Betriebsräumen

am 12.01.2006 09:42:02 von Martin Schoenbeck

Hallo Mark,

Mark Ise schrieb:

> Dann müsste man nun klären, ob ein Büro von 2,5x2,5qm und eine ebenso
> kleines Archiv geeignete Geschäftsräume sind.

Hat die BP denn eine Prüfung in den Räumen des Steuerberaters bereits
abgelehnt?

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Re: Steuerprüfung in Betriebsräumen

am 12.01.2006 11:11:55 von lieber-juergen

bin seit letztem Jahr eine "One-Man-Show"

> Ich hatte übrigens mächtig Bammel vor der Prüfung - war meine erste. Wir
> konnten aber alle heiklen Punkte klären und das ging dann mit +/- null aus (um
> dem OP etwas Mut zu machen).

gibt es gerade in Hinsicht auf die Betriebsprüfung Dinge die man vorher schon
beachten sollte. In den Geschäftsräumen (Home Office) darf kein Hinweis auf
private Nutzung sein. Können da private Ordner schon stören? Wie läuft so eine
Besichtigung bzw. Prüfung ab?

Jürgen

Re: Steuerprüfung in Betriebsräumen

am 12.01.2006 11:47:53 von Guido Schmidt

Jürgen Schulz schrieb:

> gibt es gerade in Hinsicht auf die Betriebsprüfung Dinge die man vorher
> schon beachten sollte. In den Geschäftsräumen (Home Office) darf kein
> Hinweis auf private Nutzung sein. Können da private Ordner schon stören?
> Wie läuft so eine Besichtigung bzw. Prüfung ab?

War wie gesagt meine erste Prüfung, von daher kann ich mir kaum anmaßen
viele allgemeinverbindliche Tipps zu geben.

In meinem Fall habe ich alle Buchhaltungsunterlagen an den Steuerberater
geschickt. Der hat mit der Prüferin ein Eingangsgespräch geführt. Dann
hat die sich über die Ordner hergemacht. Über den Tag verteilt gab es
dann viele Nachfragen zu unterschiedlichsten Punkten (Grundrisse,
Abtrennung privat/gewerblich im Haus, Rechnungspositionen,
Kontobewegungen zwischen privaten und gewerblichen Konten (Gelder aus
Schwarzarbeite?), grundsätzliche Fragen zu Kosten für Lebensstandard vs.
Einnahmen, usw.). Haben wir dann per Telefon und mit weiteren per Fax
nachgereichten Unterlagen alles erklären können. Dann hat der
Steuerberater ein Abschlussgespräch mit der Prüferin geführt. In dem
Gespräch hat die Prüferin schon angedeutet, dass es wohl keine
Änderungen an den Auf die erst geplante Besichtigung hat die Prüferin am
Ende doch verzichtet.

Ein paar Wochen später kamen dann 9 einzelne Schreiben, in denen mir
jeweils mitgeteilt wurde, dass die jeweiligen Vorbehalte der Nachprüfung
in den Steuerbescheiden für Umsatz-, Einkommens- und Gewerbesteuer für
die Jahre 2001-2003 aufgehoben sind. Noch ein paar Wochen später kam
dann die Rechnung des Steuerberater über ca. 450 EUR...

Guido

Re: Steuerprüfung in Betriebsräumen

am 12.01.2006 11:59:40 von Matthias Koehler

[Jürgen:]

> Wie läuft so eine Besichtigung bzw. Prüfung ab?

Eine Prüfung, bei der ich meine Ordner ins Finanzamt gebracht habe, gab es
bei mir 2004. Meine Berichte von damals kannst Du hier nachlesen:

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Oft diskutieren wir hier ja über das Thema "Betriebsprüfung". Viele wollen
wissen, wie sowas abläuft - und haben vielleicht sogar trotz eines reinen
Gewissens etwas Sorge, ob die eigene Buchhaltung den strengen Blicken eines
Prüfers standhält. Eins gleich vorneweg: In meinem Fall hielt sie.
Vor einigen Wochen meldete sich der Betriebsprüfer telefonisch bei mir (seit
zwölf Jahren Einzelunternehmer) und teilte mir mit, dass ich per Zufall für
eine Prüfung ausgewählt wurde. Er fragte mich, welchen Umfang meine
Unterlagen haben und wo wir die Prüfung machen wollen. Wir einigten uns
darauf, dass ich ihm meine drei Aktenordner (2000, 2001 und 2002) ins
Finanzamt bringe, dazu noch die Journal-Ausdrucke meiner Buchhaltung
(Lexware buchhalter). Dort erhielt ich dann auch die Prüfungsanordnung.
Nach einiger Zeit meldete sich der Prüfer telefonisch und teilte mir mit,
dass er noch einige Fragen hat. Ich habe ihm dann noch einige zusätzliche
Sachkonten ausgedruckt und zwei private Kontoauszüge vorgelegt, mit denen er
zwei Privateinlagen abgleichen konnte, die auf dem Bankauszug schlecht
getextet waren. Außerdem entdeckte er eine fehlende Rechnungsnummer, die ich
sogar in der Buchhaltung bei der folgenden Rechnung erwähnte, was er erst
nach meinem Hinweis bemerkte. Dann gab es noch einige "offene Posten", also
es waren zu einigen Aufträgen, die im Prüfungszeitraum eingingen, noch keine
Rechnungen geschrieben worden, weil die Fertigstellung der Filme erst im
Jahr 2003 erfolgte. Also konnte ich ihm aus dem Jahr 2003 noch die ganzen
Rechnungen zeigen - und er machte wieder ein paar Häkchen an seine Liste.
Als nächstes stellte er fest, dass ich zwei nachträgliche Einbauten von
Festplatten und anderen Komponenten in meinen Schnittplatz (der bereits
abgeschrieben ist) auf das Anlagekonto gebucht, aber nicht abgeschrieben
habe. Dabei hätte ich ja beides sofort als Aufwand (wie eine Reparatur)
raushauen können. Das holt er nun nach. Dann hat er vier bestimmte Geräte
aus dem Jahr 2000 nicht als GWG anerkannt, weil sie zu fest mit anderen
Geräten verbunden sind - und die Abschreibung auf vier Jahre verteilt, was
dann mit Stand von 2004 als Nullsummenspiel ausgeht. Schließlich hat er auf
meinen Hinweis noch die Kirchensteuer als Sonderausgabe erfasst, was ich
damals aus Unkenntnis nicht berücksichtigt habe.
Im Prüfungszeitraum habe ich ein Fahrzeug meiner Mutter mitbenutzt. Auch die
30-Cent-Regelung und die Praxis der Kilometer-Notizen in meinen Kalendern
(die ich ebenfalls zur Prüfung ausgehändigt habe) wurde nicht bemängelt.
Inzwischen habe ich ja ein eigenes Fahrzeug im Betriebsvermögen und führe
ein formvollendetes Fahrtenbuch.
Fazit: Alles prima - und ich erhalte sogar noch eine Erstattung. Heute
konnte ich all meine Ordner wieder mit nach Hause nehmen und erhalte in den
nächsten Tagen den Abschlussbericht und die geänderten Steuerbescheide.
Insgesamt kamen wir gut miteinander klar, das Verhältnis war sehr freundlich
und kooperativ. Da ich meine Buchhaltung samt Abschlüssen komplett alleine
erledige und keinen Steuerberater beschäftige, kann ich mir also auf so ein
positives Ergebnis durchaus was einbilden... :-))

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Vor einigen Wochen hatte ich ja hier über meine erste Betriebsprüfung nach
12 Jahren berichtet. Heute nun kam ein dicker Umschlag vom Finanzamt.
Inhalt: Der Prüfungsbericht und die ganzen geänderten Steuerbescheide.
Der Bericht umfasst 15 Seiten, wobei auf den meisten Seiten nicht sehr viel
steht. Der entscheidende Satz steht auf Seite vier: "Die Prüfung ergab keine
Feststellungen, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung sprechen".
Nachfolgend wurden dann die vier Kleinigkeiten aufgeführt, die der Prüfer
verändert hat: Zwei von mir vergessene Abschreibungen nachgeholt, einen
kleinen Warenbestand aktiviert, ein GWG auf vier Jahre verteilt und die
Kirchensteuer als Sonderausgaben erfasst, was ich nie berücksichtigt hatte
und inzwischen mache. Dann viele Tabellen zu den einzelnen Steuerarten und
was sich da verändert hat. Als nächstes wurden meine Bilanzen den
Prüfungsbilanzen gegenübergestellt und zum Schluss ist noch die Entwicklung
der Anlagekonten und der Einlagen und Entnahmen dargestellt worden.
Neben dem Bericht waren dann natürlich auch die geänderten Steuerbescheide
für die drei geprüften Jahre für die Einkommens- und Gewerbesteuer
beigefügt, bei der Umsatzsteuer gab es ja überhaupt keine Änderungen.
Insgesamt habe ich für jedes Jahr noch eine Erstattung zu kriegen, das hat
sich auf eine Summe im unteren vierstelligen Bereich addiert. Insgesamt also
für mich ein gutes Ergebnis und die Erfahrung, dass man als Unternehmer
seine Buchhaltung bis hin zum Abschluss durchaus selbst im Griff haben kann
und dass man als Bürger vom Finanzamt korrekt behandelt wird.

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Soviel von damals.

Matthias



--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion

Re: Steuerprüfung in Betriebsräumen

am 12.01.2006 14:19:17 von Werner Warweg

Mark Ise schrieb:


> Dann müsste man nun klären, ob ein Büro von 2,5x2,5qm und eine ebenso
> kleines Archiv geeignete Geschäftsräume sind.
Bist Du schon mal in Finanzämtern gewesen?
Die haben wirklich kleine Büros! Ich denke mal, dass das keine
artgerechte Haltung ist...

Fallen Amtsschimmel eigentlich unter das Tierschitzgesetz?

Aber im Ernst: Ich kenne Amtsstuben, wo auf 15 m² 3 Menschen sitzen.
Dein Büro reicht also.

--
MfG Werner Warweg
[Lohn: www.kdv-dt.de, Auftrag und Fibu: www.bws-dt.de]

Re: Steuerprüfung in Betriebsräumen

am 13.01.2006 01:42:26 von Mark Ise

>> Dann müsste man nun klären, ob ein Büro von 2,5x2,5qm und eine ebenso
>> kleines Archiv geeignete Geschäftsräume sind.
> Bist Du schon mal in Finanzämtern gewesen?
> Die haben wirklich kleine Büros! Ich denke mal, dass das keine
> artgerechte Haltung ist...
>
> Fallen Amtsschimmel eigentlich unter das Tierschitzgesetz?
>
> Aber im Ernst: Ich kenne Amtsstuben, wo auf 15 m² 3 Menschen sitzen.
> Dein Büro reicht also.

Das Büro ist vollgepackt mit Ordnern, Regalen und Bürocontainern.
Wenn dort 2 Leute sitzen, dann ist einem der Fluchtweg im Brandfalle
abgeschnitten :-)
Vielleicht kommt der BP mit dem Platz aus, aber der Bürobetrieb wäre
dann kaum noch möglich.
Andererseits vermute ich beim Lesen der anderen Beiträge hier, dass man
bei einer Prüfung eh kaum Zeit für etwas anderes hat.

--
Mark

Re: Steuerprüfung in Betriebsräumen

am 13.01.2006 01:48:30 von Mark Ise

>> Dann müsste man nun klären, ob ein Büro von 2,5x2,5qm und eine ebenso
>> kleines Archiv geeignete Geschäftsräume sind.
>
> Hat die BP denn eine Prüfung in den Räumen des Steuerberaters bereits
> abgelehnt?

Ne, aber der BP war sehr beharrlich. Nun sind wir so verblieben, dass er
sich das morgens ansieht und wenn er es ungeeignet findet, dann arbeitet
er bei der STBin.

--
Mark

Re: Steuerprüfung in Betriebsräumen

am 13.01.2006 11:30:58 von Martin Schoenbeck

Hallo Mark,

Mark Ise schrieb:

> Andererseits vermute ich beim Lesen der anderen Beiträge hier, dass man
> bei einer Prüfung eh kaum Zeit für etwas anderes hat.

Das täuscht.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.