max. Abschreibung
am 12.01.2006 10:52:36 von RalfWeb1
Hallo,
ich habe eine Frage zum maximal möglichen Abschreibungssatz. In der
Existenzgruender-Broschuere steht 40% (20% Sonder-AfA; 20% max.
degressive AfA). Wenn ich nun aber linear abschreibe und eine
Nutzungsdauer von 4 Jahren habe, dann ergeben sich maximal 45%? Ist
dies moeglich, oder ist dann die Sonderabschreibung nur zu 15% moeglich
damit es insgesamt 40% nicht uebersteigt?
Kann es sein, dass der maximale degressive AfA-Satz wieder auf 30%
angehoben wurde?
Dann waeren es maximale 50% Abschreibung?
MfG, Ralf...
Re: max. Abschreibung
am 12.01.2006 11:02:39 von RalfWeb1
Außerdem stellt sich mir noch die Frage nach der Bedingung fuer die
Sonderabschreibung. Es soll fuer dieses Wirtschaftsgut eine
Ansparruecklage vorhanden sein. Wie kann man das ueberpruefen, wenn ich
nicht gleich im ersten Jahr die Sonderabschreibung durchfuehre und die
Ruecklage jedoch bei Anschaffung aufgeloest wurde.
Es muss also eine Ruecklage existiert haben fuer jedes Gut welches
"Sonderabgeschrieben" wird?
Re: max. Abschreibung
am 12.01.2006 11:35:59 von RalfWeb1
Noch eine Frage ;)
Waehrend meiner Ausbildung habe ich gelernt, dass nicht bis zum Betrag
von 0,- EUR abgeschrieben werden darf, sondern immer ein Restwert
bestehen bleiben muss. In meiner Broschuere steht jedoch eine
Abschreibung bis zum Wert 0 EUR.
Was ist richtig?