Veräußerungsverlust nach §17 EstG

Veräußerungsverlust nach §17 EstG

am 15.01.2006 13:38:40 von Dino Conte

Das Finanzamt hat in der Einkommensteuerklärung 2004 einen
Veräßerungsverlust nach §17 EstG anerkannt.

Von diesem von der Steuerschuld abzurechnenden Betrag wurden
lediglich knapp 25% vom FA erstattet, da der Auszahlungsbetrag
nich höher sein kann als die erfolgte Steuerzahlung an das FA.

Ich habe also die gesamte im Jahr 2004 von mir und meiner Ehefrau
gezahlte Steuer zurückerhalten.

Was passiert nun mit den restlichen ca. 75% des Veräußerungsverlustes?

Ist dieser Betrag "verloren" und habe ich Pech gehabt, das ich in 2004 nicht
mehr Steuern bezahlt habe, oder kann der übrige Betrag in 2005 usw. jeweils
verrechnet werden, bis dieser aufgebraucht ist?

Gruss,
Dino

Re: Veräußerungsverlust nach §17 EstG

am 15.01.2006 14:56:55 von Martin Hentrich

On Sun, 15 Jan 2006 13:38:40 +0100, "Dino Conte" <>
wrote:

>Von diesem von der Steuerschuld abzurechnenden Betrag wurden

Irrtum: Der Verlust ist im Rahmen der Ermittlung des zu versteuernden
Einkommens zu berücksichtigen.

Niemals ist "Absetzen von der Steuer" so zu verstehen, daß die zu
zahlende Einkommensteuer um diesen Betrag gekürzt wird.

Martin

Re: Veräußerungsverlust nach §17 EstG

am 15.01.2006 15:03:18 von Dino Conte

"Martin Hentrich" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
On Sun, 15 Jan 2006 13:38:40 +0100, "Dino Conte" <>
wrote:

>>Von diesem von der Steuerschuld abzurechnenden Betrag wurden

>Irrtum: Der Verlust ist im Rahmen der Ermittlung des zu versteuernden
>Einkommens zu berücksichtigen.

Aha. Bleibt denn nun trotzdem die Möglichkeit, den restlichen Verlust auf
die Folgejahre zu verteilen?

Denn der Verlust ist ja - wie vom FA im Steuerbescheid dokumnetiert -
tatsächlich
entstanden, und nicht komplett ausgeglichen...

Dino

Re: Veräußerungsverlust nach §17 EstG

am 15.01.2006 15:15:38 von Matthias Koehler

[Martin:]

> Niemals ist "Absetzen von der Steuer" so zu verstehen, daß die zu
> zahlende Einkommensteuer um diesen Betrag gekürzt wird.

Ich frage mich sowieso schon ewig, warum solch irreführende Redewendungen
wie "von der Steuer absetzen" so einen starken Einzug in unsere Sprache
gefunden haben.

Matthias



--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion

Re: Veräußerungsverlust nach §17 EstG

am 15.01.2006 16:16:11 von Martin Hentrich

On Sun, 15 Jan 2006 15:15:38 +0100, Matthias Koehler
<> wrote:

>Ich frage mich sowieso schon ewig, warum solch irreführende =
Redewendungen
>wie "von der Steuer absetzen" so einen starken Einzug in unsere Sprache
>gefunden haben.

Das ist einfach: Dummheit, Unverständnis und Desinteresse. Die
Reihenfolge ist beliebig. Gewürzt mit dem Glauben an die Wahrheit des
Gedruckten und der Ehrfurcht vor selbsternannten Päpsten ("Konz"
"BLÖD") und den Ansicht der "Presse" man müsse es dem ungebildeten
Volk möglichst simpel sagen.

Martin

Re: Veräußerungsverlust nach §17 EstG

am 15.01.2006 16:28:25 von Martin Hentrich

On Sun, 15 Jan 2006 15:03:18 +0100, "Dino Conte" <>
wrote:

>>Irrtum: Der Verlust ist im Rahmen der Ermittlung des zu versteuernden
>>Einkommens zu berücksichtigen.
>
>Aha. Bleibt denn nun trotzdem die Möglichkeit, den restlichen Verlust =
auf
>die Folgejahre zu verteilen?

Den Verlust kannst du u.U. in Folgejahre vortragen, jedoch mußt du ihn
in jedem Folgejahr mit jeweils entstandenen Gewinnen verrechnen.

Genaues sagt dir der Steuerberater deines geringsten Mißtrauens... ;-)

>Denn der Verlust ist ja - wie vom FA im Steuerbescheid dokumnetiert -=20
>tatsächlich entstanden, und nicht komplett ausgeglichen...

Ach... :-)

Martin

Re: Veräußerungsverlust nach §17 EstG

am 15.01.2006 19:03:24 von axbnospamatall

Am Sun, 15 Jan 2006 15:03:18 +0100, schrieb "Dino Conte"
<> :

>"Martin Hentrich" <> schrieb im Newsbeitrag
>news:
>On Sun, 15 Jan 2006 13:38:40 +0100, "Dino Conte" <>
>wrote:
>
>>>Von diesem von der Steuerschuld abzurechnenden Betrag wurden
>
>>Irrtum: Der Verlust ist im Rahmen der Ermittlung des zu versteuernden
>>Einkommens zu berücksichtigen.
>
>Aha. Bleibt denn nun trotzdem die Möglichkeit, den restlichen Verlust auf
>die Folgejahre zu verteilen?

Hast Du den Verlust auch mit Deinen gesamten anderen Einkünften
ausgeglichen? Du musst also auch die rund 7.000 EUR steuerfreies
Einkommen mit einrechnen.


Grüße

Axel

Re: Veräußerungsverlust nach §17EstG

am 17.01.2006 13:20:22 von Gerd Kluger

Martin Hentrich schrieb:

> On Sun, 15 Jan 2006 15:15:38 +0100, Matthias Koehler
> <> wrote:
>
> >Ich frage mich sowieso schon ewig, warum solch irreführende
> >Redewendungen wie "von der Steuer absetzen" so einen starken Einzug
> >in unsere Sprache gefunden haben.
>
> Das ist einfach: Dummheit, Unverständnis und Desinteresse. Die
> Reihenfolge ist beliebig. Gewürzt mit dem Glauben an die Wahrheit des
> Gedruckten und der Ehrfurcht vor selbsternannten Päpsten ("Konz"
> "BLÖD") und den Ansicht der "Presse" man müsse es dem ungebildeten
> Volk möglichst simpel sagen.

Naja, laß uns doch mal überlegen. Zum einen gibt es ja tatsächlich
Kosten, die direkt von der Steuerschuld abziehbar sind (Stichwort
*haushaltsnahe Dienstleistungen*) und vielleicht gab es sowas ja früher
schonmal? Zum anderen könnte ich mir vorstellen, dass es einfach
(richtig) hieß *vor der Steuer absetzen* (was den Sachverhalt ja
ziemlich genau trifft) und daraus dann umgangsspachlich ein *von* wurde.
Letzteres halte ich für am wahrscheinlichsten.

Gruß
Gerd

Re: Veräußerungsverlust nach §17 EstG

am 17.01.2006 13:40:43 von Florian Kleinmanns

Matthias Koehler <> schrieb:
>> Niemals ist "Absetzen von der Steuer" so zu verstehen, daß die zu
>> zahlende Einkommensteuer um diesen Betrag gekürzt wird.
>
>Ich frage mich sowieso schon ewig, warum solch irreführende Redewendungen
>wie "von der Steuer absetzen" so einen starken Einzug in unsere Sprache
>gefunden haben.

Weil Wörter wie "Bemessungsgrundlage" viel zu kompliziert sind, als dass
jemand etwas "von der Bemessungsgrundlage absetzen" wollte. ;-)

Grüße
Florian
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Re: Veräußerungsverlust nach §17 EstG

am 17.01.2006 16:05:55 von Martin Hentrich

On Tue, 17 Jan 2006 12:20:22 +0000 (UTC), "Gerd Kluger"
<> wrote:

>dass es einfach=20
>(richtig) hieß *vor der Steuer absetzen* (was den Sachverhalt ja=20
>ziemlich genau trifft) und daraus dann umgangsspachlich ein *von* wurde.=
=20
>Letzteres halte ich für am wahrscheinlichsten.

Klingt gut. Hobby-Ethymologe... ;-)

Martin